Für Greifswald als Hauptwohnsitz gibt es viele Argumente
Im Jahr 2006 wird die Stadt Greifswald eine Zweitwohnsitzsteuer einführen, sofern sich Ende diesea Jahres nicht mindestens 5000 Studenten in Greifswald mit ihrem Hauptwohnsitz angemeldet haben. Derzeit haben nur etwa 3000 Studenten hier ihren Hauptwohnsitz. Bei 10400 Studenten eine dürftige Zahl.
Von der Zahl der Einwohner hängen die so genannten ?Schlüsselzuweisungen? ab, Finanzzuschüsse die die Stadt vom Land erhält. Der Stadt entgeht somit eine ganze Menge Geld. Falls die Zahl der Neuanmeldungen nicht erreicht wird, müssen Studenten die in Greifswald nur ihren Nebenwohnsitz haben eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von bis zu 450 Euro im Jahr zahlen.
Derartige Zweitwohnsitzsteuern wurden schon in anderen Universitätsstädten eingeführt. Zwar gab es auch erfolgreiche Klagen gegen die Besteuerung, aber die Entscheidungen können von Einzelfall zu Einzelfall verschieden ergehen, daher ist es wichtig, dass die Zweitwohnsitzsteuer gar nicht erst eingeführt wird. Dies könnt Ihr nämlich verhindern, wenn Ihr Euch hier mit Eurem ersten Wohnsitz anmeldet.
Es gibt gute ideelle, finanzielle und rechtliche Gründe sich anzumelden!
Gerade bei jüngeren Semestern gibt es das Phänomen, dass man lieber noch „zu Hause“ gemeldet sein möchte, scheinbar weil die Verbundenheit mit der ?Heimat? noch groß ist. Nicht vergessen: Greifswald ist jetzt das neue zu Hause! Hier habt ihr einen neuen Freundeskreis, den Lebensmittelpunkt und nicht zuletzt Eure Uni. Ihr seid mündige Bürger und wollt doch auch in Greifswald wählen um die Kommunal- und Landespolitik mitzubestimmen. Wenn das noch nicht überzeugt: Wir alle nutzen Greifswalds Straßen und Einrichtungen. Deshalb sollte es auch in unserem Interesse sein, dass die Stadt die finanziellen Zuweisungen bekommt, die ihr zustehen.
Studenten mit Hauptwohnsitz Greifswald erhalten ab dem Wintersemester 2005 50 Euro pro Jahr. Die Anträge liegen schon im AStA, im Rathaus und im Einwohnermeldeamt aus.
Anhand der eingegangenen Anträge überprüft die Stadt dann auch, ob die Zahl der studentischen Hauptwohnsitznehmer die geforderten 5000 beträgt.
Es gibt weitere Vorteile und Vergünstigungen durch die Hauptwohnsitznahme. Einen Überblick gibt die Broschüre ?Weg von zu Hause – Erstwohnsitz in Greifswald!? die Ihr auch beim AStA bekommen könnt.
Meldepflicht
Es besteht eine Meldepflicht. Nach den Landesmeldegesetzen (z.B. § 12 I LMG M-V) ist man, wenn man in eine neue Stadt zieht, verpflichtet sich innerhalb einer Woche anzumelden! Hat man mehrere Wohnungen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Der durchschnittliche Greifswalder Student, der in der vorlesungsfreien Zeit mal zu der Familie fährt, hat also durchaus seine Hauptwohnung in Greifswald.
Und die Nachteile? Immer wieder werden Bedenken über Nachteile der Erstwohnsitzmeldung, etwa wegen des Versicherungsschutzes oder des Kindergeldes genannt. Ohne Frage kann es im Einzelfall bei Versicherungen Nachteile geben, dies ist dann zu prüfen. Dann ist es mehr als verständlich, den Hauptwohnsitz bei den Eltern zu lassen. Hier handelt es sich jedoch um Einzelfälle. Der große Teil, der nicht betroffen ist, sollte sich deshalb anmelden, eben um die Zweitwohnsitzsteuer von Studenten, die sich aus genannten Gründen hier nicht mit dem Hauptwohnsitz anmelden können, abzuwenden. Das Kindergeld ist z.B. vom Alter des Kindes abhängig und nicht davon, wo es seinen Hauptwohnsitz hat
Also los! Das Einwohnermeldeamt findet Ihr in der Spiegelsdorfer Wende 1, beim Südbahnhof. Die Anträge für die Erstattung von 50 Euro liegen im AStA Büro, aber auch im Rathaus und Einwohnermeldeamt.
Geschrieben von Constanze Rogge