Ein Fakultätsrat ist das jeweils höchste beschlussfassende Gremium einer Fakultät. In ihm sind alle Statusgruppen der Universität vereint. Das sind 6 Vertreter aus den Reihen der Hochschullehrenden, 2 akademische Mitarbeiter, zwei studentische Mitglieder und ein weiteres Mitglied der Mitarbeiter der Fakultät. Hat eine Fakultät mehr als vierzig Professuren, verdoppelt sich die Anzahl der Mitglieder. Das ist im Moment bei der Universitätsmedizin, der Philosophischen Fakultät und der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Fall.
Zu der Wahl der studentischen Fakultätsratsmitglieder ist jeder Studierende der jeweiligen Fakultät berechtigt. Die Wahl findet als Listenwahl statt. Die Anzahl der abzugebenden Stimmen variiert pro Fakultät:
Theologische Fakultät: 1 Stimme
Rechts – und Staatswissenschaftliche Fakultät: 2 Stimmen
Philosophische Fakultät: 4 Stimmen
Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät: 4 Stimmen
Universitätsmedizin: 4 Stimmen
Zur Übersicht sind HIER noch einmal alle Bewerber für die Fakultätsräte.
Das sind die Bewerber der Fakultätsräte, die sich beim webmoritz. vorstellen wollten:
Theologische Fakultät (Theo-Fak)
Rechts – und Staatswissenschaftliche Fakultät (RSF)
Philosophische Fakultät (Phil-Fak)
Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät (Math-Nat)
Universitätsmedizin (UniMed)