Letzte Woche tagte der Senat der Universität Greifswald zu einem brisanten Thema: Aus dem Bildungsministerium gab es neue Informationen.
In seinem Wirtschaftsplan, der der Universität vor wenigen Tagen zugeschickt wurde, verlangt das Bildungsministerium (BM) von der Universität eine Rücklage von 3,4 Millionen Euro. Das sind immerhin 5 Prozent des universitären Gesamthaushaltes eines Jahres. Damit nicht genug, auch eine zweckgebundene Rücklage wird gefordert: 7,5 Prozent sollen es hier sein, also 5,2 Millionen Euro. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht viel wirkt, so entzieht es dem knappen Haushalt der Universität doch entscheidende Mittel. In der Senatssitzung wurde deutlich, dass die Millionen, die in die Rücklage fließen müssten, bei den Gehältern der Angestellten fehlen würden. Konkret bedeutet das, dass bis zu 113 Stellen eingespart werden müssen. Weitere Stellenkürzungen können also nur verhindert werden, wenn das BM auf die Forderung nach den Rücklagen verzichtet. Aktuell hat die Universität Rücklagen in Höhe von 7,2 Millionen Euro, von denen allerdings nur 200 000 Euro nicht gebunden sind.
In die zweckgebundene Rücklage soll die Absicherung von Beschäftigungspositionen (BePos) fließen. Durch den fehlenden Wirtschaftsplan für 2018/2019 hat dies zur Folge, dass das BM nur neue befristete Arbeitsverträge zulässt, die spätestens am 31.12.2017 enden. Eine Praxis, die nicht nur dem Arbeitsrecht widerspricht, sondern auch den Forderungen nach Guter Arbeit in der Wissenschaft, die in den Zielvereinbarungen 2016 – 2020 festgehalten wurden. Weiteres Problem: Der Universität fehlen damit Gelder, mit denen sie Projekte zur Einwerbung von Drittmitteln finanzieren könnte. Der finanzielle Schaden für die Universität ist daher noch nicht in Gänze abzusehen. Die Universität will weiter mit dem BM verhandeln, damit die Forderungen nicht durchgesetzt werden. Im Senat wurde nach der Diskussion folgender Beschluss gefasst:
Der Akademische Senat hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 aus Anlass des anstehenden Doppelhaushalts 2018/2019 über die geplanten Regelungen zum Wirtschaftsplan der Hochschulen diskutiert und sieht diese Planungen mit großer Sorge.
1. Der Senat der EMAU protestiert entschieden gegen die Pläne des Finanzministeriums, dem Hochschulen massiv Rücklagenbildungen aufzuerlegen und damit regelmentierend in die Finanzplanung der Universität im Rahmen des Globalhaushalts einzugreifen. Dies kommt für die EMAU de facto einer Mittelkürzung in Höhe von mehr als 12,6% = 8,65 Mio € gleich. Das entspricht im Ergebnis in HGW 112 Vollzeitäquivalenten (Wissenschaftlerstellen).
2. Für diese Forderungen gibt es keinen sachlichen Grund, weder aus wirtschaftlichen noch aus haushaltsrechtlichen Gründen.
3. Die geplanten Maßnahmen gefährden die Entwicklungsmöglichkeiten der EMAU und stellen einen erheblichen Standortnachteil dar. Besonders gehen diese Maßnahmen dauerhaft zu Lasten des wissenschaftlichen Nachwuchses und beschädigen die Berufungsfähigkeit der EMAU.
4. Die Maßnahmen widersprechen im Ergebnis den Zusagen im Rahmen der Zielvereinbarung auf verlässliche Finanzierung des Haushalts der EMAU.
Beitragsbild: Magnus Schult