Der AStA soll durch ein neues Referat unterstützt werden. Auf der vergangenen Sitzung entschied das Studierendenparlament über die Erweiterung zur Anlage der Satzung. Was kann das Referat und wo soll es helfend eingreifen?
Per Eilantrag wurde das neue Referat in einer Sitzung geschaffen, dessen Name sich selbst sehr gut Erklärt: „für die studentische Koordination der Flüchtlingshilfe.“ Der neue Referent, den es noch zu wählen gilt, soll sich also nicht eigenständig in die Hilfe für Geflüchtete einsetzten, sondern Studierenden, die ebendies tuen wollen, die Arbeit vermitteln. Das Referat soll also die längst nötige Schnittstelle zwischen NGO´s und studentischem Ehrenamt werden. Rückblickend auf die letzten Wochen, eine mit 100 Euro vergütete Mammutaufgabe. Im Ausschreibungstext heißt es weiter: Er*Sie soll sich über bestehende Hilfsmöglichkeiten informieren, jene unterstützen und bestenfalls effizienter gestalten.
Und weiter: „Ebenso soll er*sie sich für Studierende einsetzen, welche aktiv in der Flüchtlingshilfe agieren.“
Nicht wenig Arbeit für ein autonomes Referat, werden die anderen beiden, ebenfalls in dieser Legislatur geschaffenen autonomen Referate Lehramt und Queer zum Vergleich herangezogen. Ebenfalls im Ausschreibungstext erwähnt wird, dass das neue Referat den beiden im Hochschulpolitischen Bereich angesiedelten Co-Referaten „Internationales“ und „Antirassismus und Integration von Asylsuchenden sowie Flüchtlingen“ Arbeit abnehmen wird. Das stieß auf freudige Reaktionen aus dem AStA. Beide Co-Referentinnen, Johanna und Jennifer, begrüßten die Schaffung der neuen Stelle im Bereich der Flüchtlingshilfe.
„Wir freuen uns sehr, dass uns durch das autonome Referat Arbeit im Bereich Flüchtlingshilfe abgenommen werden kann, so dass wir auch wieder ein wenig Zeit finden uns auch auf den Bereich Antirassismus und Internationale Belange konzentrieren zu können.“
Probleme könnte es jedoch im rechtlichen Bereich geben. Bereits des öfteren wurden Anträge und Beschlüsse des StuPas vom Justiziariat zurück gewunken, da diese über das hochschulpolitische Mandat hinaus gingen. Dieses Mal könnte es jedoch ein anderes Problem geben. Die Studierendenschaft arbeitet nach wie vor mit einem nicht genehmigten Haushalt und unterliegt deshalb der vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeutet auch, dass keine Mittel ausgegeben werden dürfen, für Töpfe, die nicht bereits im vergangenen Jahr finanziert wurden. Ein neu geschaffenes Referat bedeutet jedoch diese zusätzlichen Ausgaben. Bis jetzt gab es jedoch noch keine offizielle Beanstandung, jedoch dürfen sich erst Interessierte bewerben, wenn eine Genehmigung von Seiten der Uni vorliegt. Das Referat soll bis zum Anfang der neuen Legislatur testweise laufen, um den Arbeitsaufwand und die Sinnhaftigkeit zu ermitteln.
Grafik: Jonathan Dehn