Überraschend erhöhte das Studentenwerk vor einer Woche die Preise in seinen Greifswalder Mensen und verdutzte damit nicht nur die Kundschaft, sondern auch das eigene Personal. Nach deutlichem Protest wird ab Montag ein Teil der Erhöhungen wieder zurückgenommen. Mittelfristig zeichnet sich aber ab, dass Kostensteigerungen, wenn auch an anderer Stelle, nicht vermeidbar sind.
„Das Verfahren ist missglückt, schade, dass es so gekommen ist“ gab die Geschäftsführerin des Studentenwerks, Dr. Cornelia Wolf-Körnert zu. Zum 6. Januar traten diverse Veränderungen der Speisepläne in Kraft und damit auch einige Preiserhöhungen. Da man dies aber erst sehr kurzfristig beschlossen habe, habe es keine Zeit mehr gegeben, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Auch die eigenen Mitarbeiter wussten zunächst nichts davon, waren aber den Fragen der Kundschaft ausgesetzt. Es war die erste Preissteigerung seit vier Jahren, als Ursache nannte das Studentenwerk „erheblich gestiegene Personalkosten“ auf Grund von Tariferhöhungen sowie gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten.
Verwaltungsrat ist unzufrieden
Die auffälligste Veränderung betraf zunächst das ehemalige Ein-Euro-Frühstück in den Cafeterien. Das Gedeck aus einem Pott Kaffee, zwei Brötchen, Butter und drei süßen Aufstrichen wurde mit nun 1,50 Euro um die Hälfte teurer. „Dieses Frühstück stellt für sozial schwächere Studenten die Erstversorgung am Tag da“, drückte Alexander Schmidt, studentisches Mitglied im Verwaltungsrat seinen Unmut aus. Gleichzeitig führte die Geschäftsführung aber einen Bonus ein: 50 Cent Rabatt sollen die Kunden bekommen, die ein komplettes (vorgeschlagenes) Mittagsmenü in einer Mensa wählen und auf einen Tausch der Komponenten verzichten. „Das ist wirtschaftlich günstiger“, erklärte Carolin Bothe, Abteilungsleiterin Studentisches Verpflegen, im Verwaltungsrat, der letzten Donnerstag tagte.
„Die Rabatte sind unverständlich und nicht serviceorientiert; damit die Preiserhöhung zu begründen, ist fragwürdig“, beklagte Philipp Helberg, ebenfalls studentisches Mitglied. „Mangelnde Transparenz“ war auch von anderen Seiten zu hören. Daher forderte der Verwaltungsrat den Vorstand auf, einen Teil der Erhöhungen wieder zurücknehmen. Tellergerichte, Nudeln, Salate, Desserts, vegetarisches Essen und das Ein-Euro-Frühstück werden ab Montag wieder zum gewohnten Preis angeboten, letzteres allerdings in einer kleineren Variante. Steigerungen müssen nun vor allem Fleischesser hinnehmen. Eine genaue Preisübersicht mit Vergleich zum Stand des letzten Jahres gibt es hier. Studenten trifft es weniger hart als Bedienstete, die Gästepreise nehmen am stärksten zu.
Aufgehoben ist nur aufgeschoben
Auch wenn ein Teil der Preiserhöhungen wieder zurückgenommen wird, hat das Studentenwerk trotzdem mit den genannten Kostensteigerungen zu kämpfen. Die Einnahmen aus den Semesterbeiträgen in Höhe von 47 Euro pro Studierenden und die Zuschüsse des Landes (200.000 Euro) reichten zuletzt nicht aus, ohne Defizit zu wirtschaften. „Ich befürchte, dass uns die Kunden wegbleiben“ meinte Verwaltungsratsmitglied Mike Naujok, der sich gegen eine Essenspreiserhöhung aussprach und vorschlug, das Geld entweder durch eine erneute Beitragserhöhung hereinzuholen oder beim Land mehr Zuschüsse zu beantragen. Als nächstes wird sich der Mensaausschuss mit dem Problem befassen. Dies ist ein neu gegründetes Gremium innerhalb des Studentenwerks mit dem Ziel, für Verständigung und Transparenz zu sorgen. Bis zum 1. Mai soll eine Stellungnahme vorliegen.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Erik von Malottki kündigte bereits an, das Problem im Mai auch auf einer Vollversammlung mit der Studierendenschaft beraten zu wollen. Einen Termin für diese gibt es zwar noch nicht, denn dafür ist das dann neugewählte Studierendenparlament (StuPa) zuständig. Im derzeitigen StuPa hieß es aber zuletzt, das es möglichst früh eine solche Versammlung geben sollte. Der Grund: Auch die Studierendenschaft will eine Beitragserhöhung zur Diskussion stellen. Im Gespräch ist eine Erhöhung von derzeit 8 auf 9 oder 10 Euro.
Fotos: Simon Voigt
“Dieses Frühstück stellt für sozial schwächere Studenten die Erstversorgung am Tag da” Sorry, aber ich fühle mich gerade etwas verarscht. Als ich seinerzeit in Stralsund studiert habe, wurden mir sämtliche Fahrkosten nicht als Bedarf gerechnet, ich hätte ja nach Meinung des Studentenwerkes ja nach Stralsund ziehen können, und musste diese Kosten selber tragen. Das war übrigens deutlich mehr als ein Viertel des eigentlichen Bedarfsatzes! Heutzutage jammern sie rum, weil ein Frühstück 1.50 statt 1.00 Euro kosten soll … einfach nur peinlich! Man kann sich die Brötchen auch im Supermarkt kaufen, zu Hause selber schmieren und dabei sogar noch Geld sparen!
so richtig nachvollziehen kann ich nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat oder was du uns damit mitteilen willst: das frühstück gehört abgeschafft und alle sollen zu hause futtern? niemand soll sich über die gestiegenen mensapreise, die nicht nur das frühstück betreffen, aufregen oder soll die das ssw stralsund geld nachzahlen, weil du nicht in der stadt leben wolltest, in der du studiertest?
Für mich ist das Jammern über 50 Cent Preiserhöhung unverständlich und steht in keinem Verhältnis zur gebotenen Leistung. Mein Beispiel ist nur ein persönlicher Beleg wie weltfremd die gestellten Ansprüche eigentlich sind. "“Dieses Frühstück stellt für sozial schwächere Studenten die Erstversorgung am Tag da" … das klingt ja fast schon so als ob man in der Mensa essen müsste …
Ob nach der Preiserhöhung tatsächlich Studierende morgens hungern müssen, bin ich mir auch nicht so sicher.
Über die Preissteigerung sollte man sich aber aufregen. Das Ganze ist unangekündigt und als halbjährlicher Beitragszahler erwartet man schon etwas mehr Transparenz. Auch wenn ich vom vegetarischen Essen in der Mensa nicht immer überzeugt bin ist es nur richtig es von der Preissteigerung auszunehmen (war sowieso schon zu teuer für die Molekularportionen).
“Das Verfahren ist missglückt, schade, dass es so gekommen ist” sozusagen gottgewollt und unabwendbar!
Warum also aufregen?
@ M. Hühr
50% Preiserhöhung für ein Angebot, dass von vielen genutzt und benötigt wird. Geb doch mal in die Suchmaschine "Wucher" ein. 🙁
Jetzt wird es gerade mehr als lächerlich:
§ 138 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Verstoß gegen die guten Sitten? Mangel an Urteilsvermögen? Ehebliche Willensschwäche? Ausbeutung einer Zwangslage? Missverhältnis zu den Leistungen?
@ Einstein Junior*
oder doch besser Sarrazin-Verschnitt?
„ .. zum Frühstück zwei Brötchen, Marmelade, eine Scheibe Käse, einen Apfel, ein Glas Saft sowie zwei Tassen Tee.“
Ich wollte eher auf den moralischen Aspekt hinweisen, aber wenn es um den juristischen geht, machen wir doch mal den Faktencheck zu den Tatbeständen, egal ob § 138 BGB oder § 291 StGB.
1. „Zwangslage“ – dürfte erfüllt sein!
2. „für eine sonstige Leistung“ – erfüllt!
3. „Vermögensvorteile versprechen“ – ist beim Studentenwerk wohl schwierig nachzuweisen, aber keiner ist vollkommen und einer Überprüfung wert!
4. „auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung“ – wäre zu klären, da aber offensichtlich das gleiche Produkt vorher viel billiger angeboten wurde …?
5. „die Tat gewerbsmäßig begeht“ – erfüllt!
Wir beide werden von diesem Problem wohl weniger tangiert und die Betroffenen melden sich hier nicht zu Wort. Also schließen wir die Akte aufgrund fehlenden gesellschaftlichen Interesses. 🙁
* Der Ursprungskommentar (1. Version) von M. H. endete mit einem Ausflug ins Einstein-Universum.
Herr Peters,
rein juristisch hat hier der Herr Hühr vollkommen recht, denn bei der Erhöhung eines staatlich subventionierten Frühstückes in der Mensa von 1,00 EUR auf 1,50 EUR ist nicht einmal im entferntesten Ansatz der § 138 BGB berührt (Schon alleine weil das Studentenwerk ja überhaupt keine derartigen Gewinne erwirtschaften kann). Und um den Exkurs abzuschließen; auch aus öffentlich-rechtlicher Sicht stellt die Erhöhung des Preises bei einer freiwilligen Aufgabe keinen juristischen Streitpunkt dar, zumindest nicht in diesem Größenrahmen.
Ich persönlich verstehe zwar den Protest gegen die Art der Mitteilung, besser der überhaupt Nichtmitteilung, aber nicht den gegen den Preisrahmen ansich. Auch mit 1,50 EUR ist das Frühstück mit viel Abstand nach Oben konkurrenzlos.
MfG
„Auch mit 1,50 EUR ist das Frühstück mit viel Abstand nach Oben konkurrenzlos.“
Wie wäre es, wenn Ihr wenigstens im Vorstand der JU-UHGW mit einer Stimme sprechen würdet?
Neben dem Wolf-Körnert-Bashing durch Euren „Großen-Vorsitzenden“, steht in der noch heißen PE: „Bezahlbarer Wohnraum, bezahlbares Essen, Unterstützung sozial benachteiligter Studierender sind die Aufgaben eines Studentenwerks. …“
Das positive in der Wortwahl, Künzel spricht nicht wie im Beitrag des webMoritz, leider bisher von keinem kritisiert, von „sozial Schwächeren“, sondern richtig von „sozial Benachteiligten“.
Herr Peters,
ich bin nicht einmal mehr Mitglied der JU Meklenburg-Vorpommern. Aber ich kann Ihnen aus eigenster Erfahrung sagen, dass auch ein umfängliches Frühstück für 1,50 EUR durchaus bezahlbar ist, auch wenn ich durchaus das Engagement der studentischen Vertreter verstehe. Und um es mit reinem Zynismus zu sagen: Da ist sogar das IKEA-Frühstück teurer und darauf greifen gerade in den alten Bundesländern Viele zurück, die die Armutsgrenze tangieren.
mfG
Bitte meine Kommentare nur im nüchternen Zustand lesen!!!
Nicht "… im Vorstand der JU-UHGW (Stadtverband Greifswald)"? http://www.ju-greifswald.de/ueber-uns/vorstand/ch…
Offensichtlich fälscht da einer Eure Homepage.
Muss ich jetzt auch noch die "gefälschte" Künzel-PE, die übrigens auch in der OZ zitiert wird, verlinken?
Aktualisierung: Der Handabhacker von der CDU hat sich gestern mit einem denunzierenden Sudelbeitrag auch noch zu Wort gemeldet. 🙁
Herr Peters,
für den Stand der Internetseite der JU HGW kann ich nichts, aber ich bin seit weit über einem halben Jahr kein Vorstandsmitglied mehr und mittlerweile auch in einem anderen Landesverband unterwegs.
mfG
OMG
1. Eine Zwangslage ist beispielsweise, wenn man am Wochenende vor verschlossener Wohnungstür steht , einen Schlüsselnotdienst kommen lässt, der einen dafür ein paar hundert Euro abknöpft …
2. sonstige Leistung bedeutet überhaupt etwas für das Geld zu machen/bieten
3. Also zitieren kann man auch nicht richtig, denn im Gesetz steht: "sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen lässt" … Kreditgeschäfte sind also belegte Brötchen?
4. "auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung" Wir reden über 1,50 und nicht über 15 Euro …
5. "die Tat gewerbsmäßig begeht" … es wird mir jetzt langsam zu blöd jeden Unsinn zu kommentieren
Und das mit dem Sarrazin-Verschnitt ist übrigens auch ein Schuss nach hinten geworden, denn im Vergleich zu dem besagten Mensafrühstück hat man, wenn man Kaffee und Tee mal gleichwertig ansieht, noch etwas Käse, einen Apfel und ein Glas Saft zusätzlich auf dem Tisch stehen.