Die Universität nutzt verstärkt die Möglichkeit, ihre Räume für Forschung und Lehre zu verwenden und Mietverträge für andere Räume aufzusetzen, die von studentischen Vereinen und Initiativen genutzt werden. Davon betroffen ist auch die Tschaika in der Baltisik, für welche der FSR Baltistik/Slawistik jetzt eine Miete von bis zu 120 Euro monatlich zahlen soll. Gremienreferent Tino Reuter bezog sich mit diesen Angaben auf der letzten AStA-Sitzung auf einen Mietvertrag zwischen Universität und FSR, der aber noch nicht komplett ausgehandelt ist.Die Tschaika wird für Partys und sonstige Kulturveranstaltungen vermietet und befindet sich wie der FSR im Keller des Instituts für Slawistik und Baltistik. Trotz einer monatlichen Miete von 120 Euro solle der FSR zusätzlich die Renovierungskosten tragen, fügte Tino hinzu. Der stellvertretende Kanzler Dr. Peter Rief „pushe“ es, dass Clubs und Vereine Miete zahlen sollen, kritisierte StuPa-Präsident Milos Rodatos. Der ehemalige AStA-Vorsitzende Nicolas Wartenberg ergänzte, dass der Uni Räume fehlen und Rief eine Absicherung mit dem Land für die Räume erreichen will, welche studentischen Initiativen und Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Entsprechendes ist auch einer Mitteilung der Universität auf Anfrage des webMoritz zu entnehmen.
Die Pressestelle teilte uns mit, dass die Uni-Räume nach dem Landeshochschulgesetz für Forschung und Lehre vorgesehen seien und zwar vorrangig gegenüber anderen Nutzungsmöglichkeiten. „Werden freie Räume für eine andere Nutzung zur Verfügung gestellt, sind wir gehalten, Nutzungsverträge abzuschließen. Verwaltungsmitarbeiter der Universität haben in den vergangenen Monaten Gespräche mit Vertretern studentischer Vereine und Klubs geführt. Ziel ist es, Mietverträge abzuschließen“, heißt es weiter. Die Universität bestätigte auch Verhandlungen über einen Nutzungsvertrag mit der Tschaika. Über eine konkrete Höhe der Miete wurde nichts bekannt. Auf Nachfrage des webMoritz ließ der FSR Baltistik nur wissen, dass noch nichts raus sei: „Deswegen können wir keine Angaben machen.“
Auch andere studentische Vereine sind betroffen
Betroffen scheint aber nicht nur die Tschaika zu sein, sondern auch andere studentische Initiativen und Vereine. Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften teilen sich nun beispielsweise ELSA (European Law Student Association) und der ABV (Akademische Börsenverein) ein Büro für die Lagerung von Unterlagen. Vorher hatten sie noch getrennte Räumlichkeiten. Ob auch der ABV einen Nutzungsvertrag abschließen oder Miete zahlen soll, wollte dessen stellvertretender Vorsitzender Tim Henning offiziell nicht kommentieren, ließ aber durchblicken, dass sich der ABV von der Uni nicht alleine gelassen fühlt. Die Universität will die Vielfalt studentischer Klubs und Initiativen und ihre gewachsene Strukturen erhalten und sie rechtsverbindlich über Nutzungsverträge absichern, heißt es abschließend in der Presseinformation der Uni-Pressesstelle. Nicht ganz ins Bild passt hier die Tatsache, dass für den C9 immer noch keine neuen Räumlichkeiten gefunden wurden.
Fotos: Anastasia Statsenko (Archiv)
"Nutzungsverträge" bedeutet jedoch nicht, dass Miete eingenommen werden muss . Es kann in einem solchen Nutzungsvertrag eine Miete erhoben werden. Zwischen können und müssen besteht immer noch ein Unterschied.
Spätestens seitdem die studentische Selbstverwaltung und darin Fachschaftsräte sogar im Wortlaut im Landeshochschulgesetz verankert sind, ist ein jeder FSR Teil der studentischen Selbstverwaltung und somit auch eine Verwaltungseinheit der Universität.
Eine studentenfreundliche Politik wäre in bestimmten Ebenen der Verwaltung (bzw. ganz präzise von Seiten einer hier im Artikel erwähnten Person, die sich in der Raumfrage zum C-9 bei Studierenden bereits sehr "beliebt" gemacht hat) sehr wünschenswert. Und das studentenfreundlichste, was man machen kann, ist das "Aushandeln" kostenloser Nutzungsverträge.
Ganz abgesehen davon, dass Fachschaftsräte ohnehin die Lehre an der Greisfwalder Uni maßgeblich unterstützen, indem sie Studierende bei der Studienberatung unterstützen, dass sie Exkursionen mitorganisieren oder gar mitfinanzieren, dass sie bei der Erstellung neuer Studienordnungen mit beteiligt werden etc.. Um bei dem Beispiel der Slawistik zu bleiben: In der Slawistik wird darüber hinaus ein slawischer Filmabend in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Die Slawistik befasst sich, wie andere Sprachwissenschaften auch, ebenfalls mit Filmen (nur aus sprachwissenschaftlicher Perspektive), sodass entsprechende Filmabende das im Studium curricular erworbene Wissen erweitern (können). Das sind alles Dinge, die mit Studium und Lehre im Zusammenhang stehen, sodass ein Fachschaftsrat ohne Weiteres in die Kategorie "Studium und Lehre" eingeordnet werden könnte, wenn man es nur wöllte.
(Gleiches gilt für das weiter oben erwähnte, in der vergangenen Sitzung von Christoph Böhm angebrachte, in meinen Augen auch durchaus überzeugende, "Verwaltungsargument".)
Leuteleute, natürlich muss FSRen und anderen Organen der stud. Selbstverwaltung kein Nutzungsentgelt abgeknöpft werden. Deren Veranstaltungen gelten als Veranstaltungen der Hochschule und unterfallen daher auch nicht dem entsprechenden Erlass des Kultusministeriums. Anders sieht die Sache aus bei Veranstaltungen Dritter, die Räume der Uni nutzen wollen. Solche Dritte sind in jedem Fall die im Artikel genannten "Clubs und Vereine" und von diesen "ist das ortsüblich angemessene Entgelt und zusätzlich eine Unkostenpauschale zu erheben (siehe § 63 Abs. 4 und 6 Landeshaushaltsordnung)." Da kann die Uni gar nichts anderes machen. Tut sie es doch, verletzt sie geltendes Landeshaushaltsrecht und kriegt zuerst von Finanzministerium und Bildungsministerium ganz flockig einen auf die Nuss und anschließend dasselbe vom Landesrechnungshof. In engen Grenzen sind allerdings Ermäßigungen möglich, im Ausnahmefall sogar ein Erlass der Nutzungsgebühr. Die Unkostenpauschale ist aber in jedem Fall fällig. Kann man alles schön nachlesen, einfach mal nach "richtlinie überlassung hochschulräume m-v" googeln.
Have nice day.