Seit 1. September bietet das Studentenwerk Greifswald zusammen mit der Anwaltskanzlei Gudrun Welzel eine kostenlose Rechtsauskunft an. Jeder Studierende, der Beratung in rechtlichen Fragen jeder Art braucht, kann sich über das Studentenwerk an die Kanzlei vermitteln lassen.

Die Auskünfte müssen nicht zwingend etwas mit dem Studium zu tun haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beratung auch für private Anliegen, etwa Probleme mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber, in Anspruch genommen werden kann. Ausgeschlossen sind allerdings Auskünfte, die sich gegen das Studentenwerk selbst richten. Dies sind beispielsweise Mieter, die in den Wohnheimen des Studentenwerks wohnen. Die Geschäftsführung begründet dies damit, dass dabei ein „Parteiverrat“ vorliegen würde, die Kanzlei könne nicht für Klient und Auftraggeber gleichzeitig tätig sein. Das Angebot beinhaltet die reine fachliche Auskunft, alles Weiterführende, wie das Verfassen von Schreiben oder gar das Führen von Prozessen, ist nicht enthalten.

Auskunft erst mit Beratungsschein

Wer die juristische Beratung in Anspruch nehmen will, braucht zunächst einen Beratungsschein, welcher gegen Vorlage des Studien- und Personalausweises von der Sozialberatung im Studentenwerk (Mensa am Schießwall, Raum 1.08) ausgestellt wird. Mit dem Schein geht es dann zur Kanzlei Gudrun Welzel in die nahe gelegene Fischstraße. Eine Auskunft per Telefon ist auch möglich.

Das Studentenwerk hat für diesen Service 5.000 Euro bereitgestellt, welcher aus den Semesterbeiträgen der Studierendenschaft stammt. Das Angebot soll zunächst ein Jahr laufen, je nach dem wie groß die Nachfrage sein wird, soll er weitergeführt und möglicherweise auch ausgedehnt werden. Rechnerisch reicht das Geld für 105 Beratungen im Kalenderjahr, von denen bisher schon zehn genutzt wurden. Streitigkeiten mit dem Vermieter waren die häufigste Ursache. Auch Studierende der Fachhochschulen Neubrandenburg und Stralsund können die Beratung nutzen.

„Das Projekt steckt noch in den Startlöchern, es muss erst ausgelotet werden, wie groß die Nachfrage tatsächlich sein wird“, sagt Christian Krüger von der Sozialberatung des Greifswalder Studentenwerks. Sollte das Kontingent ausgeschöpft sein, gebe es aber noch die Möglichkeit, sich über das Amtsgericht Greifswald bei begründetem Bedarfsfall einen Beratungsschein ausstellen zu lassen.

Foto: „BGB“ von Erik Jalowy via www.jugendfotos.de, CC-BY-NC