Nun kommt sie doch: Die Erhöhung der Beiträge für das Studentenwerk. Zum kommenden Wintersemester müssen Studierende 5,50 Euro mehr an das Studentenwerk entrichten. Der Semesterbeitrag wird sich dann auf 47 Euro belaufen. Hintergrund der Erhöhung ist der Neubau der Mensa am Campus Beitz-Platz. Nachdem das Studentenwerk feststellte, dass bei der Berechnung der Kosten für den Mensaneubau das Bildungsministerium vergaß, die Innenausstattung zu berücksichtigen, wendete es sich an die Landesregierung mit der Bitte, die Kosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro zu übernehmen. Schließlich fällt die Finanzierung von Mensaneubauten in den Aufgabenbereich der Landesregierung.
Erhöhung des Studentenwerksbeitrags auf Druck der Landesregierung
Die Landesregierung schob die Verantwortung von sich weg und forderte das Greifswalder Studentenwerk auf, die Beiträge zu erhöhen. Immerhin rangierten, so das Bildungsministerium, die zu entrichtenden Studentenwerksbeiträge in Greifswald unter dem Bundesdurchschnitt. Wäre das Studentenwerk auf diese Forderung eingegangen, hätte das bedeutet, dass die Kosten für den Verwaltungsrat des Studentenwerks um zehn, anstatt 5,50 Euro gestiegen wären. Die vergangene Vollversammlung der Studierendenschaft beschloss, eine Beitragserhöhung abzulehnen. Auch das Studentenwerk stand einer Erhöhung ursprünglich ablehnend gegenüber. Dies wiederum führte dazu, dass das Bildungsministerium am Ende doch einen Schritt auf das Greifswalder Studentenwerk zuging und Verhandlungen anbot. Vor etwa einem Monat, so Studentenwerks-Geschäftsführerin Dr. Cornelia Wolf Körnert, kam dann die Zusage, dass das Land zusätzliche 600.000 Euro, die Universitätsmedizin zusätzliche 500.000 Euro für die Innenausstattung der Mensa beisteuern werde. Somit hätte das Studentenwerk nicht mehr den kompletten Betrag in Höhe von 1,6 Million Euro zu tragen, sondern müsste nur 500.000 Euro tragen.
Land will nicht für Verpflegung zahlen
Um die übrige halbe Million finanziell tragen zu können, muss das Studentenwerk die Beiträge um 5,50 pro Studierenden erhöhen. Durch den Neubau der Mensa und der zusätzlich zu bewältigenden Patientenverpflegung kommt es jedoch zu Kostensteigerungen im Bereich der Verpflegung. Hierfür wollte das Studentenwerk aus den Finanztopf „Studentenwerke“, den sich die Einrichtungen in Rostock und Greifswald teilen, die zusätzlich jährlich entstehenden Mehrkosten in Höhe von 100.000 Euro für den Bereich der Verpflegung entnehmen. Schwerin schob hier jedoch den Riegel vor: Nachdem das Studentenwerk dem Bildungsministerium den künftigen Haushaltsplan vorlegte, teilte das Ministerium mit, dass man den Zuschuss der Landesregierung um 100.000 Euro zu hoch veranschlagt hätte und es sich hierbei um ein Missverständnis gehandelt habe.
Die Ausgaben für den Bafög-Bereich seien derart angestiegen, dass der gemeinsame Finanztopf bereits voll ausgeschöpft sei und somit kein Geld mehr für den Verpflegungsbereich zur Verfügung stünde. Das Studentenwerk müsse somit dieses Defizit selbst ausgleichen. Beim Studentenwerk stößt diese Kopplung der Bafög-Beiträge mit dem Verpflegungsbereich auf Unverständnis. „Es kann nicht sein, dass man das Bafög dazu benutzt, um den Verpflegungszuschuss zu reduzieren“, kritisiert Ina Abel, stellvertretende Geschäftsführerin des Studentenwerks, das Verhalten der Landesregierung. Um das entstandene Defizit zu begleichen, hätte das Studentenwerk drei Optionen gehabt: Die Studentenwerksbeiträge werden gleich um 8 Euro erhöht, die Preise für die Verpflegung in der Mensa steigen oder der Beitrag wird aus der Betriebsmittelrücklage gedeckt.
Der Vorstand des Studentenwerks entschied sich für den dritten Weg. „Ich habe da allerdings Bauchschmerzen. Auf jeden Fall schien uns das der einzig gangbare Weg“, erklärte Wolf-Körnert dem Verwaltungsrat des Studentenwerks. Allerdings müsse nun ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, um das strukturelle Defizit beseitigen zu können. Eine Erhöhung der Studentenwerksbeiträge um 8,50 Euro wäre zudem im Verwaltungsrat nicht mehrheitsfähig gewesen. Erik von Malottki weist während der Sitzung auf die politische Tragweite der Erhöhung des Studentenwerksbeitrages hin. „Die Erhöhung soll ein Signal an die Landesregierung sein, dass die Erhöhung um 5,50 die absolute Obergrenze der Studentenwerksbeiträge in Greifswald darstellen und den Rest das Land finanzieren müsse“, so von Malottki. Zudem warnte er vor „harten Einschnitten für Studentenwerke“, wenn sich politisch nichts ändern werde und hofft, dass sich Schwerin künftig in dieser Frage bewegen wird.
47-Euro Semesterbeitrag als absolute Schmerzgrenze
Die Verwaltungstratsmitglieder Philipp Helberg und Dr. Henry Witt empfehlen eine politische Lösung. „Da es auf der politischen Ebene läuft, müssen wir auch auf politischer Ebene agieren, um das Defizit ausgleichen zu können“, so Witt im Verwaltungsrat. Witt hofft, dass Egbert Liskow (CDU), der in den Finanzhaushalt der Landesregierung eingeweiht sei, sich für die Interessen des Greifswalder Studentenwerks einsetzen werde. Kurz bevor die Erhöhung im Verwaltungsrat beschlossen wurde, mahnte Verwaltungsratsmitglied Kondrad Ulbrich vor weiteren zukünftigen Steigerungen: „Wir haben in den letzten zwei Jahren eine enorme Erhöhung der Studentenwerksbeiträge gehabt.“ Ferner betonte er, dass es im Gegenzug keine Preissteigerungen bei der Verpflegung geben dürfe und die Arbeitnehmer der neu zu gründenden Küchen-GmbH Tarifverträge erhalten sollen. Philipp Helberg forderte zudem, keine Kürzungen im Bereich sozialer und kultureller Projekte vorzunehmen. Die Forderungen von Konrad Ulbrich und Philipp Helberg wurden in dem Beschluss zur Erhöhung entsprechend berücksichtigt. Die Geschäftsführung und der Vorsitz des Verwaltungsrates des Studentenwerks wurden abschließend beauftragt, Verhandlungen mit den Abgeordneten des Landtages, insbesondere mit Egbert Liskow zu führen.
Weitere Nachrichten aus dem Studentenwerk
Sanierung der Bachstraße verzögert sich
Die geplante Sanierung des ehemaligen, in der Bachstraße gelegenen, Gästehauses der Universität muss erneut verschoben werden. Wie Dr. Cornelia Wolf-Körnert dem Verwaltungsrat mitteilte, wolle sich das Wirtschaftsministerium der Landesregierung nicht bereit erklären, die Sanierung finanziell mit Fördermitteln aus dem städtedebaulichen Denkmalschutz zu unterstützen. Diese Mittel stünden, so das Ministerium, öffentlichen Aufgabenträgern nicht zu. Einzige Ausnahme seien Kirchen. Private Sanierer hätten hingegen die Möglichkeit Städtebaufördermittel zu beantragen. Konrad Ulbrich schlug vor diesem Hintergrund die Gründung einer studentenwerkseigenen GmbH vor, um möglicherweise auf diesem Weg die Fördermittel beantragen und erhalten zu können. Mike Naujock, hauptberufliches Verwaltungsratsmitglied, widerspricht derweil der Argumentation des Wirtschaftsministeriums. Bei der Sanierung des Hörsaals „Kiste“ habe es ebenfalls finanzielle Unterstützung von Seiten des Wirtschaftsministeriums gegeben, sodass es sich hierbei um eine weitere Ausnahmeregelung handele und bot der Geschäftsführung des Studentenwerks Unterstützung an. Generell werde die Realisierung des geplanten Projektes „Studentenwohnheim Bachstraße“ durch fehlende finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes deutlich erschwert, erklärte Dr. Wolf-Körnert abschließend.
Verwaltungsrat stimmte über Gesellschaftsvertrag der Küchen-GmbH ab
In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates des Studentenwerks wurde über den Gesellschaftsvertrag der Küchen-GmbH abgestimmt. Dieser wurde zwischen dem Studentenwerk und der Universitätsmedizin im Rahmen des Betriebes der neuen Mensa am Beitz-Platz erforderlich. Heftige Kritik am Gesellschaftsvertrag gab es vor allem bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Ursprünglich war vorgesehen, dass ein Vertretender der Universitätsmedizin, die Geschäftsführerin des Studentenwerks sowie der Präsident des Studierendenparlamentes als feste Mitglieder den Aufsichtsrat bilden sollen. Als weitere Mitglieder waren ein Vertretender des Finanzministeriums sowie einer des Bildungsministeriums vorgesehen. Konrad Ulbrich schätzte den Einfluss des Studentenwerks als zu gering ein. Er schlug vor, für die Gruppe der „weiteren Mitglieder“, die in den Aufsichtsrat gewählt werden, noch je ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates und der Universitätsmedizin vorzusehen, um die Mehrheitsverhältnisse besser abbilden zu können. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen. Zudem fehlte ihm die Vertretung der Gruppe der Angestellten im Aufsichtsrat und forderte die Einrichtung eines Betriebsrates für die neue Küchen-GmbH. Professor Dr. Hans-Werner Eckert, hauptberufliches Verwaltungsratsmitglied, sprach sich gegen eine Vertretung der Angestellten im Aufsichtsrat aus, weil sich die Belange jener Gruppe nicht auf der Ebene des Verwaltungsrates abspielen würden. Die Einrichtung eines Betriebsrates für die neue GmbH schien der Mehrheit der Anwesenden eine Selbstverständlichkeit. Dem Gesellschaftsvertrag stimmten in der Endabstimmung 10 Mitglieder zu, vier enthielten sich.
Fotos: Axt/ wikimedia.commons (Artikelbild), Konrad Ulbrich/ Privatfoto (keine CC-Lizenz), Wolf-Körnert – Johannes Köpcke\webMoritz-Archiv
Ok, keine 150 Euro Begrüßungsgeld mehr und jetzt ein höherer Beitrag. Was kommt denn als nächstes?
als nächstes kommen weiterhin unverändert viele neue studenten pro jahr, denn hey, greifswald hat ja ideale studienbedingungen und ist fahrradhauptstadt.
bis die leute gemerkt haben, was wirklich vor sich geht, ist doch schon alles bezahlt 🙂
Viele neue Studenten? Die ideale Voraussetzung für Studiengebühren, dann lohnt es sich wenigstens 😉
Wieso 47€??? Wie alt ist die Nachricht oder ist da ein Fehler drin? Ich blech doch jetzt schon über 50 Euro.
Nein, da ist kein Fehler drin, schließlich kommen auf die gegenwärtig 41,50 Euro noch der Beitrag für die Studierendenschaft sowie der Verwaltungskostenbeitrag oben drauf.
Der Gesamtbeitrag (47 Euro an das Studentenwerk, 8 Euro an die Studierendenschaft und 6 Euro an die Verwaltung) wird dann 61 Euro betragen
Dankeschön, jetzt ergibt das ganze Sinn…zumindest im mathematischen Sinne.
„Nachdem das Studentenwerk feststellte, dass bei der Berechnung der Kosten für den Mensaneubau das Bildungsministerium vergaß, die Innenausstattung zu berücksichtigen, …“
Bitte was? UN-FASS-BAR!!!
Ich zahle also in Zukunft eine höhere Gebühr, mit der ein unglaublich schlecht geplantes (s.o.) und unrentables Essensangebot finanziert wird, welches ich nicht wahrnehmen möchte, weil es nicht meinem Qualitätsanspruch genügt und an einem Standort angeboten wird, der primär der Versorgung des Klinikums dient?
Und bevor das Bashing losgeht, Qualität heißt in meinem Fall einzig: Keine Fingernägel in meinem Pü. Standort ist der Ort, an dem die Mahlzeit zubereitet wird.
QP