Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Studentenwerks (DSW) haben bundesweit etwa sieben Prozent aller Studierenden Kinder (circa acht Prozent in den neuen Bundesländern). Trotzdem wird über die zusätzliche Belastung von Eltern in der Politik kaum gesprochen, sodass vielen (angehenden) Eltern gar nicht bewusst ist, welche Möglichkeiten sich beispielsweise auch eröffnen.

So wurde bei der Novellierung des Landeshochschulgesetzes (der webmoritz berichtete) der Paragraph §27 Absatz sieben neu eingefügt: „In geeigneten Studiengängen sollen die Hochschulen das Lehrangebot so organisieren, dass das Studium auch als Teilzeitstudium von Berufstätigen oder Personen mit familiären Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege absolviert werden kann.

Um das Thema „Studieren mit Kind“ näher zu beleuchten, lud der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Greifswald am Donnerstag, 5. Mai, zu einer Informationsveranstaltung in den Hörsaal der Frauenklinik ein. Als Referentin konnte die Sozialberaterin des Studentenwerkes Greifswald, Dr. Jana Kolbe gewonnen werden. Sie hielt einen etwa einstündigen Vortrag zu finanziellen, organisatorischen und sozialen Rahmenbedingungen, wenn ein Kind den bisher gekannten Studienalltag durcheinander wirbelt.

Bei den finanziellen Förderungsmöglichkeiten gibt es natürlich an erster Stelle das Kindergeld, dass jedem Kind zusteht. Es beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 184 Euro pro Monat und ab dem dritten Kind dann sogar 192 Euro. Außerdem steht bei der Finanzierung des Kinderwunsches das BAföG weit oben auf der Prioritätenliste. So kann eine Person einen Kinderzuschlag in Höhe von 123 Euro monatliche beantragen, außerdem ist bei einer Schwangerschaft die Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester relativ unkompliziert. Bei einer Verlängerung übernimmt der Staat sämtliche Zusatzkosten, anstatt der sonst üblichen Halbierung in einen Zuschuss und ein zinsloses Darlehen. Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen Mehrbedarf, welchen man ebenfalls bei den Jobcentern  beantragen kann, der etwa 100 Euro im Monat umfasst. Viele Eltern wissen auch nicht, dass selbst wenn sie selbst nicht wohngeldberechtigt sind, so ist die Beantragung für das Kind nach der Geburt problemlos möglich.

Das Logo des RCDS

Des Weiteren kann man nach der 12. Schwangerschaftswoche gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Mehrbedarf bei den Jobcentern beantragen, dieser beläuft sich auf circa 60 Euro pro Monat und dient der Deckung höherer Ausgaben, beispielsweise für gesunde Ernährung, oder Umstandskleidung. Allerdings ist dieser einkommensabhängig, bei unverheirateten Partnern also vom Einkommen der Eltern. Außerdem sieht das SGB II noch weitere sogenannte „Einmalige Hilfen“ vor: so kann der Staat mit bis zu mehreren hundert Euro bei der Erstausstattung an Mobiliar und Kleidung einspringen.  Es ist wichtig zu beachten, dass aufgrund des Mutterschutzes in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt keine Prüfungsleistungen abgelegt werden können. Alternative Prüfungstermine und -formen sind dabei immer mit dem prüfenden Dozenten abzusprechen. Wenn man bereits während seines Studiums nebenbei arbeitet, ist es möglich mindestens 300 Euro monatliches Mutterschutzgeld über 12 Monate, beziehungsweise 150 Euro für 24 Monate auszahlen zu lassen.

Außerdem bietet das Studentenwerk die Kindertellerkarte an. Wenn man diese beantragt, können Kinder bis zum elften Lebensjahr kostenlos in der Mensa mit ihren Eltern essen. Außerdem kann beim Jugendamt die Übernahme der kompletten Kinderbetreuungskosten sowohl für die Krippe als auch für Tagesmütter beantragt werden. Was ebenfalls nur sehr weniger Eltern wissen: alle Arzeimittel und Untersuchungen, die mit der Schwangerschaft in Zusammenhang stehen, sind zuzahlungsbefreit; gleiches gilt bei Untersuchungen, die mit der Schwangerschaft in Zusammenhang stehen.

Im zweiten Teil des Vortrages ging es zuerst um organisatorische Rahmenbedingungen beim Studium mit Kind. So ist es relativ problemlos, ein bis zwei Urlaubssemester zu beantragen, allerdings hat man während dieser Zeit keinen Anspruch auf BAföG, allerdings auf Arbeitslosengeld II. Im Regelfall können im Urlaubssemester keine Prüfungen abgelegt werden, Ausnahmen hiervon bedürfen der Bestätigung durch das Prüfungsamt.

Die Präsentübergabe an Frau Dr. Kolbe durch den Vorsitzenden des RCDS, Henning Krüger

Bei den sozialen Rahmenbedingungen hob Kolbe die Wichtigkeit von Netzwerken in Form von Familie oder Freunde hervor. Das Studentenwerk bietet dabei verschiedenste Möglichkeiten an, mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen. So gibt es regelmäßig organisierte Krabbelgruppen beispielsweise von Kirchengemeindem und anderen Trägern.

Das Studentenwerk organisiert zusammen mit dem AStA etwa einmal monatlich das Eltern-Kind-Café. Die lockeren Gesprächsrunden sollen vor allem dem Erfahrungsaustausch dienen. Und falls es einmal keiner der eigenen Freunde oder Verwandte Zeit hat, sich um den Nachwuchs zu kümmern gibt, empfahl Jana Kolbe die Portale www.betreut.de und www.die-buexenschieter.de sowie als regionale Programme vom Greifswalder Bündnis für Familen das Projekt „Leihgroßeltern“, sowie das „Rockzipfelbüro“ vom eintragenen Verein Bullerbü. Abschließend wies die Referentin auf die Kooperation des Studentenwerkes mit der Kindertagesstätte in der Makarenkostraße hin, welche umfangreichere und fleixiblere Öffnungszeiten, als die anderen Betreeungseinrichtungen aufweisen kann hin.

Insgesamt, so Frau Kolbe, gibt es von Eltern sehr viel positives Feedback, auch wenn die Doppelbelastung ein anspruchsvolles Zeitmanagement zur Folge hat. Allerdings belegen Studien, dass Studierende mit Kind zielorientierter sind und ihre Zeit besser einteilen. Frau Dr. Kolbe lud abschließend alle Studierende ein, sie bei konkreten Fragen und Problem zu kontaktieren.

Fotos: Martin Hackbarth,  RCDS-Logo webMoritz-Archiv