Um die Studienbedingungen von Bachelor- und Masterstudenten zu verbessern, sollen sich die Fakultäten künftig bei Erstellung und Überarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen an eine Richtlinie halten. Der entsprechende Senatsbeschluss sieht jedoch Abweichungen in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch befasste sich der Senat in seiner letzten Sitzung nicht nur mit Bologna, sondern auch mit der Zielvereinbarung, dem Landeshochschulgesetz und Michael Herbst. Letzterer wurde bei 32 Ja-Stimmen und bei vier Gegenstimmen als Prorektor im Amt bestätigt.
Neue Bologna-Richtlinie: Keine Überschneidung mit anderen Prüfungen
Richtlinie, Gesetz oder doch nur Leitlinie: Bei der Diskussion um die Ergebnisse der Bologna-Arbeitsgruppe ging es im Senat eher um den Gesetzes- oder Empfehlungscharakter der Ergebnisse als um die Inhalte selber. Der Senat entschloss sich schließlich für eine Richtlinie, von der in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Die Richtlinie sieht nun im Einzelnen vor:
- Die Klausuren sollen nicht in der Vorlesungszeit geschrieben werden und sich nicht mit anderen Prüfungen überschneiden.
- Der Übergang zu einem Masterstudium soll schneller möglich sein und die sogenannte Master-Hürde fallen. Die Master-Hürde hat beispielsweise die Philosophische Fakultät schon abgeschafft.
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Vierjährige Bachelorstudiengänge und dann einjährige Masterstudiengänge sollen möglich sein.
- Module sollen aus mindestens fünf ECTS-Punkten bestehen, wobei ein ECTS-Punkt nicht weniger als 1,5 SWS betragen dürfe.
- Der Freiversuch wird abgeschafft, dafür sollen grundsätzlich drei Prüfungsversuche möglich sein.
- Zur Begrenzung der Prüfungslast sollen gerade bei General Studies die Benotung von „bestanden“ oder „nicht bestanden“ ausreicht. Dies wird auch für weitere Modulprüfungen erwogen.
- Bei einem Auslandssemester sollen Prüfungsleistungen einfacher angerechnet werden und es die Einsicht geben, dass ein Auslandssemester das Studium verlängert.
Einige der Richtlinieninhalte finden sich auch im neuen Landeshochschulgesetz (LHG) wieder, zum Beispiel die Abschaffung des Freiversuches. „Es wurde gerade im Schweriner Landtag beschlossen“, berichtete Greifswalds Rektor Rainer Westermann während der Senatssitzung.
Verbindlichkeit: Richtlinie, Gesetz oder doch nur Leitlinie?
Herbst stellte als Mitglied der Bologna-Gruppe die Empfehlungen vor: „Wir wollen die handwerklichen Umsetzungen verbessern, die Belastung der Studenten reduzieren und die Modellzuschnitte so ändern, dass die Module studierbar bleiben.“ Sie sollen bei der Erstellung neuer Prüfungsordnungen berücksichtigt werden. In der AG war auch die studentische Senatorin Paula Zill vertreten. Der Präsident des Studierendenparlaments (StuPa) Erik von Malottki begrüßte die Änderungen und forderte eine zeitnahe Überarbeitung der Studiengänge. Er sprach sich für eine Verbindlichkeit der Empfehlungen aus. Dagegen regte sich Widerstand: „Die Stellungnahmen aus den Fakultäten wurden nicht berücksichtigt“, beklagte etwa Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Er habe kein Problem mit den Empfehlungen, wenn dies nur Vorschläge „ohne normativen Charakter“ sind. „Wir müssen flexibel bleiben“, fuhr Fesser fort.
Fachspezifische Besonderheiten bleiben möglich
Uni-Rektor Rainer Westermann schloss sich dem an: „Eine Rahmenrichtlinie, an der man sich bei Studien- und Prüfungsordnungen entlang hangeln kann, ist sehr vernünftig. Ich will aber kein Gesetz, über das man nicht hinweg gehen kann.“ Dem stimmte Herbst zu: „Es ist kein Kodex und es gibt Ausnahmen.“ Am Ende wurden die Empfehlungen als Richtlinie verabschiedet. Diese soll nun als Grundlage für die neue Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen verwenden werden. Jedoch bleiben „fachspezifische Besonderheiten bei hinreichender Begründung“ möglich, wie es im Beschluss heißt.
Der Senat beschäftigte sich aber nicht nur mit der Bologna-Reform und dem LHG, sondern auch mit der Zielvereinbarung. Westermann bekräftigte in seinem Rektoratsbericht, keine Nachverhandlungen zur Lehrerbildung mit Rostock zu führen. Nach Bekanntgabe der Zielvereinbarung war teilweise die Forderung erhoben worden, dass die Uni Greifswald auf Gelder zugunsten der Rostocker Uni verzichten solle. Letztendlich gab es keine Nachverhandlungen. „Das ist akzeptiert worden“, machte der Rektor weiter deutlich.
Fotos: Arik Platzek (Westermann), Frederike Kühnel (Masterhürde), David Vössing
Wann denkt diese Universität an ihre Lehramtsstudenten?
Sorry, aber darum geht es weder in dem Artikel noch im Senatsbeschluss primär; bestenfalls in der *zusätzlichen* Diskussion. Stattdessen sollten konkret die Bachelor- und Masterstudiengänge behandelt werden.
So wie es sich im Artikel liest, ist der Senat m. E. zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen. Flexibilität statt Starrheit und nötige Nachbesserungen (Klausurenregelung) wurden beschlossen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Richtlinie gut umsetzbar ist und in einigen Semestern der Master nicht nur dem Namen nach wieder seinem Ursprung – dem Magister – entspricht 😉
@Labdakos:
"Sorry, aber darum geht es weder in dem Artikel noch im Senatsbeschluss primär; bestenfalls in der *zusätzlichen* Diskussion."
Deswegen ja die Frage.
Entschuldigung akzeptiert.
Der Artikel ist fast 9 Jahre alt. und trotzdem hat sich kaum etwas an den Studienbedingungen geändert. Wann wird endlich die Regelstudienzeit abgeschafft?