Seit einiger Zeit wird über die Abschaffung der sogenannten „Masterhürde“ diskutiert, worunter eine qualitative Zulassungsbeschränkung zu verstehen ist. Demnach wird eine Mindestnote im Bachelorabschluss festgesetzt, die erforderlich ist, um ein Masterstudium aufnehmen zu können. Wie aus einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion der SPD Mecklenburg-Vorpommern hervor geht, haben sich SPD und CDU darauf geeinigt, zukünftig keine qualitative Zulassungsbeschränkung im neuen Landeshochschulgesetz zu verankern. „Künftig wird es nicht mehr zulässig sein, dass der Zugang zum Masterstudium pauschal durch eine Mindestabschlussnote definiert wird“, heißt es in der Stellungnahme der SPD. Erik von Malottki, Präsident des Studierendenparlamentes und einer der Antragsteller, in dem die Abschaffung der „Masterhürde“ für die Philosophische Fakultät gefordert wurde, ist erfreut: „Die Landesregierung gibt der Studierendenschaft, die einen entsprechenden Antrag beim Fakultätsrat einreichte, damit Rückenwind.“
„Die Masterhürde abzuschaffen, ist prinzipiell richtig.“
„Die Masterhürde abzuschaffen, ist prinzipiell richtig“, meint Thomas Schattschneider, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommerns (LKS) gegenüber dem webMoritz. „Allerdings müssen auch genügend Plätze zur Verfügung stehen“, merkt der LKS-Sprecher abschließend an.
Darüber hinaus soll im Interesse von Professoren und Studierenden jedem Studiengang die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, wie viele Module benotet werden und wie viele von diesen in die Abschlussnote eingehen sollen. Ziel dieses Vorschlages ist die Verringerung der Prüfungsflut. Bereits am 11. November teilte Daniela Gleich, Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses der Greifswalder Universität in einer Pressemitteilung mit, dass auf die ehrgeizigen Ziele der Bolognareform eine schlechte Umsetzung folgte und somit die Prüfungslast der Studierenden erhöht würde. Dies hätte zur Folge, dass sich „die Prüfungsleistungen verschlechtert“ und „der psychische Druck auf Studierende erhöht“ hätten.
Sonderbehandlung für Begabte
Um die Mobilität der Studiereden zu erhöhen, sollen im nun vorgelegten Gesetzesentwurf Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Darüber hinaus soll in allen Studiengängen ein Begabtenstudium eingeführt werden. Studierende eines solchen Studienganges sollen in diesem Zusammenhang von den Bologna-Vorgaben befreit und alternative Prüfungsleistungen erbringen können. „Ich frage mich, warum Begabte einen Erlass von Bologna-Vorgaben bekommen, Nicht-Begabte aber weiterhin durch dieses Hamsterrad laufen müssen“, kritisiert der LKS-Sprecher die Sonderbehandlung. Des weiteren ermöglicht der veränderte Gesetzesentwurf nun die Reintegration des Greifswalder Klinikums in die Universität. Sollte der Landtag dem Entwurf seine Zustimmung erteilen, könnte demnach das Greifswalder Universitätsklinikum zum 01.Januar 2011 wieder Bestandteil der Hochschule sein.
Nach Angaben der Pressemitteilung soll es zudem wieder möglich sein, den Kanzler der Universität als Beamten auf Lebenszeit in dieses Amt zu berufen. Damit würde sich die Abhängigkeit des Kanzlers vom Rektorat und Senat verringern. Schließlich wäre es demnach künftig nicht mehr möglich, dass der Senat den Kanzler seines Amtes per Misstrauensvotum entheben könnte. „Alternativ kann sich die Hochschule auch für einen Prorektor für Verwaltung entscheiden“, heißt es weiterhin in der Verlautbarung der Regierungsparteien des Schweriner Landtages. Für die Studierenden der Betriebswirtschaftslehre wird speziell an der Universität Greifswald ebenfalls alles wie bisher bleiben. Im Entwurf ist nun festgehalten, dass der Diplomabschluss nach wie vor an Hochschulen des Landes angeboten werden kann. Diese Regelung wurde jedoch vor allem für angehende Ingenieure geschaffen. Diese soll zukünftig auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Antrag ein Diplomzeugnis zu erhalten. Franz Küntzel, AStA-Referent für Hochschulpolitik, begrüßt diese Entscheidung und freut sich sehr, „dass man endlich auch erkannt hat, dass das Diplom eine erhaltenswerte Ausbildung ist und diese einen wichtigen Wettbewerbsvorteil für Mecklenburg-Vorpommern darstellt.“
Studierendenvertreter begrüßen Entscheidung der Regierungskoalition
Von Seiten der Vertreter der Studierendenschaft wird der veränderte Entwurf zum Landeshochschulgesetz positiv aufgenommen. „Im Gegensatz zu dem, was uns im Bildungsausschuss vorgelegt wurde, ist das eine starke Verbesserung. Das neue Landeshochschulgesetz ist in der Form somit ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet der StuPa-Präsident den Entwurf. „Das jetzige Landeshochschulgesetz wäre ohne das Engagement der Studierenden durch Demonstrationen, Bildungsstreik und Kritik während der Anhörung nicht möglich gewesen“, fügte der StuPa-Präsident auf dem Alternativen Bildungskongress, der am vergangenen Wochenende in Rostock stattfand, hinzu. „Zum einen ist man endlich auf die Kritikpunkte der Studierenden eingegangen und zum anderen versucht man endlich den gesamten Bologna-Prozess kritischer zu betrachten. Die Abschaffung der Masterhürde ist ein Indiz dafür“, bewertete Franz Küntzel dem webMoritz gegenüber die Veränderungen beim Landeshochschulgesetz. Allerdings klingen bei ihm auch kritische Töne an, schließlich wolle man immer noch den Freiversuch durch die Hintertür abschaffen.“Verglichen mit dem ersten Entwurf sind die Veränderungen ganz gut. CDU und SPD sind damit dem Bildungsministerium in den Rücken gefallen, was für uns aber in Ordnung ist“, resümiert Thomas Schattschneider über die beschlossenen Veränderungen. Das neue Landeshochschulgesetz soll im Dezember im Schweriner Landtag verabschiedet werden.
Fotos: Saturnus via flickr (Schweriner Schloss), Kolossos via Wikipedia (Schweriner Schloss Aufmacher), Christine Fratzke (Franz Küntzel)