Stupa-Präsident Erik von Malottki:"Eindeutig ehrenamtliche Aufwandsentschädigung"

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die AStA-Referenten sei sittenwridig, heißt es in einem kurzen Rechtsgutachten, das noch vom alten StuPa-Präsidium unter Korbinian Geiger in Auftrag gegeben wurde. Sittenwidrig ist eine Bezahlung, wenn der ortsübliche Lohn um 30 Prozent unterschritten wird.

Nach dem Gutachten vom Greifswalder Rechtsanwalt Dennis Shea und Steuerrechtler Jan Evers „stellt die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft des AStA ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt“. So müssten von der Aufwandsentschädigung Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

Stundenlohn von 3,50 Euro

AStA-Referenten erhalten zur Zeit eine Aufwandsentschädigung von 210 Euro monatlich bei einem wöchentlichen Stundenaufwand von 15 Stunden. Legt man nun vier Wochen im Monat zugrunde, kommt man auf 60 Stunden und entsprechend auf einen Stundenlohn von 3,50 Euro. Dabei ist aber unterstellt, dass die Referenten auch wirklich nur 15 Wochenstunden und nicht mehr arbeiten, was von mehreren AStA-Referenten bestätigt wurde.

„Die Vergütung der AStA Referenten ist für mich eine eindeutig eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung“, meint hingegen StuPa-Präsident Erik von Malottki. So sehen es auch viele AStA-Referenten. Entsprechend heißt es im Leitbild des AStA: „Die AStA ReferentInnen sind ehrenamtlich tätig.“

Dennis Shea: „20 Wochenstunden gehen groß über das Maß ehrenamtlicher Arbeit hinaus“

Rechtsanwalt Dennis Shea: "20 Wochenstunden gehen eindeutig über ehrenamtliche Tätigkeit hinaus."

Im Gespräch mit dem webMoritz machte Rechtsanwalt Dennis Shea aber deutlich: Die 20 Wochenstunden „gehen groß über das Maß hinaus, was ehrenamtliche Arbeit ist.“ Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handele es sich bei der Tätigkeit beim AStA um ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Lohn, „von dem Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind“. Das Rechtsgutachten stuft die Aufwandsentschädigung  als „einkommenssteuerpflichtigen Lohn“ ein, was bedeutet, dass die AStA-Referenten Lohnsteuer von diesen Einnahmen bezahlen müssen, falls sie über den jährlichen Steuerfreibetrag von etwa 8000 Euro kommen.

Weitere Entwicklung abwarten

Die Arbeitsgruppe Satzung des StuPa hält den Inhalt der Stellungnahme für nicht ausreichend. StuPa-Präsident Erik von Malottki:  „Wir versuchen gerade von verschiedenen Seiten(Rechtsaufsicht, AStA Kiel)  Informationen einzuholen um uns ein klares Bild über die rechtliche Lage machen zu können. Bis jetzt haben wir noch keine Rückantwort“, bittet er um Geduld.

Fotos: Christine Fratzke, David Vössing