Professor Kohler, Lehrstuhlinhaber für Prozessrecht

Nachdem ab etwa 7. September anfänglich sämtliche Medien titelten, dass das Tragen der Modemarke „Thor Steinar“ an der Ernst-Moritz-Arndt Universität verboten sei, stellte Pressesprecher Jan Meßerschmidt wenige Tage darauf klar, dass dies nicht der Fall sei.

Am 3. September änderte das Rektorat der Ernst-Moritz-Arndt Universität die Hausordnung dahingehend, “dass Verhaltensweisen zu unterlassen sind, die geeignet sind, die öffentliche Wahrnehmung der Universität als weltoffenes, pluralistisches, freiheitliches und demokratisches Zentrum von Forschung und Lehre zu beeinträchtigen.” Außerdem wird demnach “die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten” sowie “Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen” untersagt.

In der letzten Senatssitzung vom 15. September hob Professor Jürgen Kohler hervor, dass die Änderung der Hausordnung  in den Zuständigkeitsbereich des Senats, nicht des Rektorats, falle. Es handele sich hierbei somit um einen Verfahrensfehler. Darüber hinaus sei das Ganze dem Juristen zufolge ein „Regulativ der Meinungsäußerung“, das in seiner Form unverhältnismäßig und unzweckmäßig sei. Es sei zudem einerseits unbestimmt und ziele andererseits nur darauf ab, einen einzigen Fall zu behandeln. Kohler betonte, dass für die Behandlung eines Einzelfalles keine Änderung der Hausordnung nötig sei, sondern ein Disziplinarverfahren genügen würde.

„Wollen wir illiberaler sein, als unsere Vorgängergeneration?“, warf Kohler während der letzten Senatssitzung die Frage in den Raum. Schließlich hätten in den 68er Jahren Studenten mit Mao-T-Shirts in den Vorlesungen gesessen und damit nachweisbar einen der größten Massenmörder des letzten Jahrhunderts glorifiziert.

Im folgenden bekräftigte der Jurist die Position des FDP-Abgeordneten Sebastian Ratjen, in dem er hinterfragte, ob es „nicht besser“ sei, „die Signifikanz der Symbolik zu zerstören, indem jeder solche Sachen trägt, anstatt die Aussagekraft durch ein Verbot noch zu stärken?“ Erik von Malottki, Präsident des Studierendenparlamentes äußerte Kritik an der Position Kohlers, von Seiten des Rektorats meinte man, die Bedenken prüfen zu wollen.

Bilder:

Universitästgebäude – Markus Studtmann via Wikipedia

Professor Kohler – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht