Ein Beitrag von Konrad Ulbrich

In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland viel über eine anstehende Reform der Hartz-Gesetze diskutiert. Die derzeitige Kooperation zwischen Bund und Kommunen bei den Argen, oder auch Jobcenter genannt, hatte das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Zudem seien die Regelsätze von ALG II nicht korrekt bemessen worden. Bis zum Ende des Jahres muss die Regierung eine neue Lösung finden.

Ungewisse Zukunft: Die Agentur für Arbeit

Arbeitslosenhilfe II „aus einer Hand“ war das Ziel der rot-grünen Arbeitsmarktreform von 2005. Fortan wurden Argen (Arbeitsgemeinschaften gegründet, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam die Bürger betreuen, die einen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben. Eine Aufgabenverteilung existiert jedoch weiterhin: So ist die Bundesagentur für Arbeit insbesondere für die Vermittlung von Arbeitslosen und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes und die Kommune für Wohngeld sowie Heizungs- und Umzugskosten zuständig. Daraus ergaben sich in der Folge zahlreiche Abstimmungs- und Kompetenzprobleme. Zudem ist die Finanzierung nicht abschließend geklärt.

Verfassungsgericht: Form der Mischverwaltung verfassungswidrig

Am 20. Dezember 2007 entschied sodann der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften, in der Form der Mischverwaltung aus der Bundesagentur und den kommunalen Trägern verfassungswidrig sei. Als Grund dafür nannten die Verfassungsrichter, dass die gesetzliche Regelung die Gemeindeverbände in Ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung verletze und zudem gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstoße. Nach der Verfassung muss klar zugeordnet sein, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Das Verfassungsgericht setzte dem Bund in dem Urteil eine Frist bis spätestens zum 31. Dezember 2010, eine gesetzliche Neuregelung zu fassen. Bis dahin bleibt die Norm anwendbar.

Urteil ein Schlag in das Gesicht der Politik

Im Urteil heißt es wörtlich „Mangelnde politische Einigungsfähigkeit kann keinen Kompromiss rechtfertigen, der mit der Verfassung nicht vereinbar ist“. Da die Frist für eine Gesetzesänderung bald abläuft, werden in der Bundespolitik nun dringend nach Lösungen gesucht. Dabei stieß die von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagene freiwillige vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den Bundesagenturen, um so eine formale Trennung zu erreichen, bei den Ministerpräsidenten auf wenig Begeisterung. Als Gründe für die Ablehnung nannten diese einen bürokratischen Mehraufwand für Behörden und Arbeitslose. Sie schlagen hingegen eine Verfassungsänderung vor, damit die Hartz-Gesetze fortan mit dieser im Einklang stehen. Derzeit gibt es zwischen der Union und der SPD intensive Gespräche, da bei einer solchen Änderung des Grundgesetzes eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Auch die SPD steht dem Vorhaben positiv entgegen, sodass eine solche Lösung als wahrscheinlich gilt.

Greifswalder Arge-Geschäftsführer Bartels: „Mischverwaltung ein Erfolgsmodell“

Erich Bartels von der Greifswalder Arge

Unabhängig von der durch das BVerfG festgestellten Verfassungswidrigkeit der Mischverwaltung, stellt diese laut dem Greifswalder Arge-Geschäftsführer Erich Bartels ein Erfolgsmodell dar. „Die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Bundesagentur für Arbeit in Stralsund und denen der Stadt Greifswald, Ulf Dembski (SPD) und Egbert Liskow (CDU), stellt sich als außerordentlich positiv dar“ so Erich Bartels. Zu Abstimmungs- und Kompetenzproblemen sei es in Greifswald nie gekommen; dies liege seiner Meinung nach maßgeblich an den Personen vor Ort. Besonders stolz ist Erich Bartels auf den Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit: „Waren es im Januar 2005 (Beginn der Arge Greifswald) noch 634 Jugendliche unter 25 ohne Job, so konnten wir diese Zahl bis zum Januar 2010 auf 261 reduzieren.“. Als Gründe nannte er seinen großen Handlungsspielraum hinsichtlich der Möglichkeiten des Forderns und Förderns. So mussten arbeitslose Jugendliche mindestens einmal im Monat im Jobcenter vorstellig werden. Es wurden zunächst 1-Euro-Jobs vermittelt und deren tatsächliche Arbeit konsequent überprüft. „1-Euro Jobs bieten eine sehr gute Möglichkeit, um wieder in einen gewissen Arbeitsrhythmus gelangen.“ und „Für viele war es seit Jahren die erste regelmäßige Beschäftigung.“ so Bartels weiter. Um die Arbeitssuchenden langsam wieder an einen „normalen“ Arbeitsalltag heranzuführen, wurden teilweise die ersten Arbeitstage zunächst um 11 Uhr begonnen, später wurde diese Zeit Woche für Woche um eine Stunde vorverlegt. Die jungen Menschen wurden zudem innerhalb dieser Maßnahmen fortgebildet und konnten so wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

Herr Bartels erklärte uns zudem, dass den Jobcentern zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Arbeitssuchenden auch im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu unterstützen. Beispielsweise begleiten Mitarbeiter der Jobcenter die Arbeitssuchende bei ihren Vorstellungsgesprächen oder es werden Friseurbesuche vor den Vorstellungsgesprächen übernommen.

Bartels kann sich Kritik nicht erklären

Nach Bartels ist „konsequentes Fordern und Fördern in jedem Lebensalter zwingend notwendig, um jahrelanges Untätigwerden und Verlernen von geregelten Tagesabläufen zu vermeiden.“. Im Hinblick auf das kürzlich ergangene weitere Verfassungsgerichtsurteils zu den Hartz-Gesetzen, dass die Regelsätze nicht korrekt bemessen wurden, komme es nach Bartels nicht auf dessen Höhe an (z. Zt. für Volljährige: 359€). Geht es nach ihm, können die Menschen auch eine Grundstütze von bis zu 520 € bekommen. Das Wichtige sei jedoch, dass ihnen stets Beschäftigung und Förderung angeboten und sie zu keiner Zeit in ihrer Situation allein gelassen werden.

Die Kritik an der Greifswalder Arbeitsgemeinschaft, die im vergangenen Jahr „Den verbogenen Paragraphen“ erhalten hatte, kann sich Erich Bartels nicht erklären. „Ich setze lediglich die bestehenden Gesetze um.“ erklärt er. Andere Arge-Chefs verzichteten zwar auf das fortlaufende Anbieten von 1-Euro-Jobs und würden damit auch weniger kritisiert, das sei aber nicht seine Philosophie und auch nicht im Interesse der Arbeitssuchenden.

Es bleibt daher abzuwarten, wie die Regierung die Vorgaben des BVerfG umsetzen wird. Zumindest aus Sicht der Greifswalder Arge wäre die Grundgesetzänderung eine wünschenswerte Lösung, damit das aktuelle (Erfolgs-)Modell erhalten bleibt.

Bilder:

Schriftzug „Jobcenter“ (Startseite) – mkorsakov via flickr

Schild „Bundesagentur für Arbeit – svensonsan via flickr

Erich Bartels – Konrad Ulbrich