Um den geplanten Verwaltungskostenbeitrag war es ruhig geworden in den letzten Monaten. Doch bereits in der kommenden Sitzungswoche des Landtages  Anfang April könnte der Beitrag beschlossen werden.

Die Meldung, die Landesregierung wolle per Gesetz 50 Euro von jedem Studenten und Semester als Verwaltungsleistung erheben, hatte Anfang des vergangenen Semesters für große Aufregung und eine ebensolche Demo in Schwerin gesorgt. Studenten, Gewerkschaften und Hochschulleitungen hatten das Konzept mehrheitlich

abgelehnt. Nun soll das dritte und vierte Gesetz zu Änderung des Landeshochschulgesetzes gegen Ende der Woche im Bildungsausschuss verabschiedet werden. Vieles deutet darauf hin, dass man in Schwerin, durch ein beschleunigtes Verfahren dafür sorgen will, dass das Gesetz noch vor Semesterstart beschlossen wird – und damit auch vor der Rückkehr vieler Studenten aus den Semesterferien.

Positionspapier der Studierenden

schattschneider

Sprecher der LKS - Thomas Schattschneider

Die Landeskonferenz der Studierendenschaft (LKS) veröffentlichte am 16. März ein eigenes Positionspapier zum geplanten Verwaltungskostenbeitrag. Darin wird noch einmal die Ablehnung dieses Konzepts betont. In der zugehörigen Pressemitteilung heißt es:

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht vor, grundlegende Leistungen, die für ein Studium not-wendig sind (…) mit einer pauschalen Gebühr abzugelten. (…) Die Studierendenvertreter erachten dies als unvereinbar mit der Landesverfassung. Diese garantiert den freien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage. Zudem erscheint die Beitragshöhe als willkürlich und ohne jegliche Berechnungsgrundlage.

Im Positionspapier selbst wird noch einmal die Argumentation der Studierenden dargelegt: Grundsätzliche Leistungen der Universität, die für ein Studium unumgänglich sind, müssen kostenfrei bleiben. Individuelle Leistungen können zwar kostenpflichtig sein, eine Pauschalgebühr wird jedoch abgelehnt. Die LKS beruft sich hier auf das Verursacherprinzip.

Insgesamt aber sollen die Gebühren, die für individuelle Leistungen wie die Durchführung von Zugangsprüfungen oder Dienstleistungen in der Bibliothek erhoben werden sollen, fordert die LKS eine Kappungsgrenze von 25 Euro pro Semester und eine Sozialklausel für alle Empfänger von BAföG, Wohngeld, Sozialhilfe und Nutzer von Studienkrediten. Diese sollten maximal 12, 50 Euro pro Semester zahlen. Mit der Marge orientiert man sich an Schätzwerten der einzelnen Hochschulleitungen in MV. Dies betrifft allerdings nicht die Kosten für Leistungen wie Säumnisgebühren und Sprachkurse.

Alternative: Werben für Erstwohnsitz

In Anerkennung der knappen Landeskassen schlägt die LKS stattdessen vor, die geplanten Einnahmen aus dem Verwaltungskostenbeitrag stattdessen über den Länderfinanzausgleich zu erreichen. Mecklenburg-Vorpommern erhält für jeden Einwohner etwa 2400 Euro pro Jahr. Laut LKS müssten etwa 1500 Studenten zusätzlich als Hauptwohnsitznehmer gewonnen werden, um die gleiche Summe zu erreichen. Dazu bietet man an, in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Gemeinden und Land eine Werbekampagne durchzuführen.

Laut LKS erspare sich das Land mit dieser Variante einen erhöhten Verwaltungsaufwand und stärke gleichzeitig das Land als attraktiven Studienstandort.

Weitere Informationen:

Positionspapier der LKS zum Verwaltungskostenbeitrag (PDF)

Pressemeldung der LKS zum Positionspapier (PDF)

Bilder: Archiv