Michael Andrejewski (NPD) hatte mit diesem Urteil gerechnet: Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die Klage des NPD-Landtagsabgeordneten zunächst formal zwar für statthaft, ließ den Kläger aber dann doch scheitern.
Andrejewski war vom Wahlausschuss der Landkreises Ostvorpommern gar nicht erst zur Wahl zugelassen worden, da er nach Ansicht des Ausschusses die dafür not-wendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle und als NPD-Mitglied nicht die Gewähr biete, sich aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.
Michael Andrejewski sitzt seit 2003 in der Anklamer Stadtvertretung und ist seit 2006 NPD-Landtagsabgeordneter.
Möglich war der Ausschuss von der Wahl nur, weil im Gegensatz zu Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages oder des Landtages für sogenannte „Landräte“ als Voraussetzung für ihre Ernennung zu Beamten auf Zeit „schärfere“ Regeln gelten. Das Recht eine Partei zu verbieten hat in Deutschland allein das Verfassungsgericht.
Das Greifswalder Gericht betritt mit seiner heutigen Entscheidung, die Entscheidung des OVP-Wahlausschuss zu bestätigen und Andrejewski also schon das Recht auf eine Kandidatur zu bestreiten, nach Aussage des Vorsitzenden Richters juristisches Neuland. Immerhin konnte der Kläger darauf verweisen, dass eine solche Vorgehensweise z.B. in Sachsen und anderen Bundesländern nicht üblich sei.
Das Greifswalder Gericht begründete seine Entscheidung mit den verbalen und schriftlich vorliegenden Äußerungen des Klägers (wie „Rostock bleibt deutsch!“) und der höchstrichterlichen Feststellung, dass die NPD fassungsfeindliche Ziele verfolge, von denen sich Andrejewski auch heute vor Gericht nicht distanziert habe.
Zuvor hatte der Kläger angeführt, dass er zum „gemäßigten Flügel“ seiner Partei gehöre und durchaus nicht zu allem stehe, was von anderen NPDlern geäußert wird. Nach dem Urteil verkündeten Andrejewski und Peter Marx (NPD), ihre Absicht, „nach Karlsruhe“ zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zunächst aber müssen sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.
Bericht und Fotos: MOPET
Rückblickend auf die Podiumsdiskussion mit dem Verfassungsrichter a.D. Wolf ist das eine sehr erfreuliche Nachricht.
Find das trotzdem nicht demokratisch!Wer sind die nächsten?DKP,Linke?
Nein, CDU und FDP!
Wer ist der Gastautor?
Hans Dampf aus der Würstchenbude!
In der Tat ein bedenkliches Vorgehen. Paßt aber gut zum „Radikalenerlaß“ von Landesinnenminister Caffier (CDU). Jetzt wird es medial gegen die NPD eingesetzt, morgen dann um so stärker gegen Linke. Beim Brandt’schen „Radikalenerlaß“ wurde 1972 genau so argumentiert: ginge nur gegen Rechts (damals übrigens auch mit der NPD-Gefahr begründet; die NPD saß seit 1966 in diversen Landtagen in Fraktionsstärke). Letztlich ging es aber zwei Jahrzehnte lang in tausenden von Berufsverbotsverfahren ausschließlich gegen Linke.
Wer wirklich was gegen die NPD machen will, soll halt vor dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der NPD gerichtlich feststellen lassen. Es wird nicht schwer sein, aus öffentlichen Erklärungen und Aktionen der NPD entsprechend eine Verfassungswidrigkeit zu belegen. Allerdings müssen dann, das hat das Bundesverfassungsgericht ja schon einmal klipp und klar gesagt, die V-Leute der staatlichen Ämter aus der NPD abgezogen werden. Aber dazu ist v.a. die CDU nicht bereit – letztlich auch, weil sie kein wirkliches Interesse an einem Verbot der NPD hat.
Die VVN-BdA hat immer wieder mit ihrer Kampagne „NPD-Verbot Jetzt“ deutlich gemacht, daß die NPD allein schon als offenkundige Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten gehört; Argumente und Belege, die ein Verbot rechtfertigen, gibt es genug.
Alles andere (z.B. mittels verwaltungsrechtlicher Beschränkungen wie hier oder über ein Absägen der Fraktionsbezüge wie Schünemann jetzt in Niedersachsen prüfen läßt ) sind lediglich halbherzige Gesten, die mehr Schaden an der Demokratie anrichten als daß sie gegen Nazis helfen.
AntifaschistInnen und DemokratInnen sollten daher weiterhin für ein NPD-Verbot eintreten.
Warum unterscheidest du AntifaschistInnen und DemokratInnen.
Wenn ich es mir genau überlege, sollte es doch wohl für DemokratInnen selbstverständlich sein, den Faschismus abzulehnen.
Ansonsten hast du (und der VVN-BdA) Recht: NPD Verbot jetzt!
Hallo!
Da handelt es sich um ein Mißverständnis Deinerseits. Ich schrieb bewußt „und“ und nicht „oder“. In der Tat sollte es für alle DemokratInnen selbstverständlich sein, gegen den Faschismus zu sein; darauf fußt ja eigentlich auch das Grundgesetz, deswegen sind auch die Grund- und Freiheitsrechte bewußt an den Beginn des Grundgesetzes platziert worden.
Ist ganz einfach: Weil DemokratInnen (schreckliches Wort – auch weibliche Demokraten sind Demokraten) nicht Mitglied im VVN-BdA – der ja das „AntifaschistInnen sein“ für sich gepachtet zu haben scheint – sein können, denn der wird vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch beeinflusst“ eingeschätzt. Deshalb kann man VVN-BdA nicht so ohne weiteres in einem Atemzug mit Demokratie nennen. 😀
Ein Parteiverbot der NPD oder eine Behinderung ihrer Parteimitglieder an Wahlen teilzunehmen hat erstens nichts mit der Universität Greifswald zu tun und könnte zweitens sehr sehr schnell zum Boomerang für linksadikale Parteien wie „Die Linke“ werden oder auch den VVN-BdA werden, welche (ebenso wie die NPD) beide von diversen Landesverfassungsschutzbehörden beobachtet werden.
Da hilft wirklich nur eins: nicht linksextrem, nicht rechtsextrem, sondern brav CSU wählen !!
Euer Edmund
Hier noch ein bißchen was zum geschichtlichen Hintergrund solcher „Radikalenerlasse“/“Extremistenbeschlüsse“, auf die sich Caffier beruft:
Was die CDU in MV macht, unterstützt von ihrem Koalitionspartner SPD, ist eine Wiederauflage des Radikalenerlasses von 1972! Damals hatte die sozialliberale Bundesregierung unter Brandt auch mit dem Hinweis auf die Nazis (damals ebenfalls die NPD) einen Erlaß zur Regelanfrage bei Verfassungsschutzämtern bzgl. „politischer Extremisten“ aufgestellt. Damals war die NPD, was heute kaum noch jemand zu wissen scheint, in mehreren Bundesländern in die Parlamente gekommen:
1966: 8 Sitze in Hessen
1966: 15 Sitze in Bayern
1967: 4 Sitze in Rheinland-Pfalz
1967: 10 Sitze in Niedersachsen
1967: 8 Sitze in Bremen
1968: 12 Sitze in Baden-Württemberg
1969: bundesweit 4,3% bei der Bundestagswahl
Also auch damals statt wirklich „Mehr Demokratie wagen!“ und ein Verbot der NSDAP-Nachfolgeorganisation ein solcher „Extremistenbeschluß“. Wie damals die außerparlamentarische linke Bewegung schon richtige analysierte (die KPD war seit 1956 in der BRD verboten und eine legale KP, die junge DKP, durfte sich erst 1968 nach Jahren der Illegalisierung gründen), war dieser „Extremistenerlaß“ nicht etwa gegen Rechts, sondern gegen Links gerichtet. 1979 schließlich wurden diese Überprüfungen auf Bundesebene eingestellt, aber die Länder machten natürlich weiter, teils bis heute als bestimmte Länderregelungen, wie z.B. in Bayern seit 1991 als Regelanfrage an den Verfassungsschutz. (siehe auch das Berufsverbotsverfahren von Michael Csaszkóczy, der in BaWü und Hessen Realschullehrer werden wollte und dort wegen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg jahrelang nicht eingestellt wurde, mittlerweile aber nach mehreren Prozessen gegen dieses Berufsverbot an einer hessischen Schule als Lehrer arbeitet).
Insgesamt 3,5 Mio. Menschen wurden mittels Regelanfragen überprüft, weil sie in den „Staatsdienst“ wollten oder dort schon jahrelang arbeiteten. Und Staatsdienst meinte damals noch Verwaltung, Schule (LehrerInnen), Krankenhäuser, Bundesbahn und Bundespost. Es kam zu mehr als 11.000 eingehenderen Überprüfungen (sog. mündliche Anhörungsverfahren), 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von BewerberInnen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlaß gegen „Links- und Rechtsextremisten“, in der Praxis traf er vor allem Linke: Mitglieder der nicht verbotenen Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer linker Gruppierungen (u.a. der diversen „K-Gruppen“ wie KB, KBW, KPD/AO, KPD-ML, aber auch der studentischen Linken wie u.a. vom MSB-Spartakus, linken Fachschaften/Basisgruppen und dem Sozialistischen Hochschulbund), von Friedensorganisationen bis hin zu SPD-nahen Gruppierungen. (Ausführliche Infos dazu unter z.B. http://www.berufsverbote.de/)
Caffier stellt sich klar in diese Tradition. Die totalitaristische CDU-Schiene vom „Extremismus von Links und Rechts“ ist ein ganz alter Hut und soll letztlich zwei Sachen erfüllen: 1. die CDU als scheinbare Mitte darstellen (und deren Rassismus/Chauvinismus sowie die Braunzone am rechten Flügel vergessen machen) und 2. Akzeptanz bei SozialdemokratInnen und kritischen Liberalen für eine solche Verbotspraxis schaffen.
Ich find es erst einmal richtig, dass das Mitglied der NSDAP-Nachfolgepartei vor Gericht nicht Recht bekommen hat. Das beweist zunächst einmal, dass die Justitz in unserem Lande nicht auf „dem Rechten Auge blind“ ist (wie es ja gerne von ganz weit links vorgeworfen wird).
@ret marut
Deine Bedenken sind durchaus nachvollziehbar. Nur darfst du auch nicht vergessen, dass die DKP mit seinem Parteiprogramm mit mindestens einem Bein außerhalb des Grundgesetzes steht. Du kannst das Parteiprogramm der DKP gerne durchlesen und dann mit dem vergleichen, was im Grundgesetz steht. Die DKP strapaziert in ihrem Programm- mild ausgedrückt- das Grundgesetz auf das äußerste.
Eine Erteilung von Berufsverboten bei Staatsdienern ist unter Berücksichtigung dieser Tatsachen durchaus nachvollziehbar. Dass damals sehr einseitig mit den Gesetzen umgegangen wurde, steht auf einem anderen Blatt.
„das Äußerste“ muss es natürlich heißen…
Naja, selbst Willi Brandt hat die Berufsverbote, für die er ja verantwortlich zeichnet, 1979 als großen politischen Fehler bezeichnet. Juristisch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (am 26. September 1995) die Berufsverbotspraxis der BRD als Verstoß gegen Art. 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet.
„Berufsverbot“ ist übrigens eines der Germanozismen, die in viele andere Sprachen Eingang gefunden haben – jeweils mit einer pejorativen Konnotation…
Klar kenne ich das aktuelle Parteiprogramm der DKP. Was daran „mit mindestens einem Bein außerhalb des Grundgesetzes“ sein soll, würde mich doch schon interessieren; ich konnte jedenfalls nichts entsprechendes finden. Aber ließ doch noch mal nach, vielleicht hab ich ja was übersehen: http://www.dkp-online.de/programm/
Übrigens treffen solche staatlichen Maßnahmen (das zeigten die Berufsverbote) nicht nur KommunistInnen, sondern auch andere Linke: Mitglieder linker Studierendengruppen, KriegsgegnerInnen, AtomkraftgegnerInnen, aktive AntifaschistInnen, linke GewerkschafterInnen …
Ok, das mit mindestens einem Bein außerhalb des GG stehen, war unsinnig. Allerdings dürfte es unser Staat schon mit sehr kritischen Augen betrachten, wenn er folgendes liest:
„In der heutigen DKP vereinigen sich die Erfahrungen des Kampfes gegen die Spaltung Deutschlands und gegen die Remilitarisierung, des Aufbegehrens der 68er Bewegung und der Klassenkämpfe in der Alt-Bundesrepublik mit den Erfahrungen des Aufbaus einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung und des Sozialismus in der DDR.“
Insbesondere der kritiklose Umgang mit der DDR-Geschichte, der an dieser Stelle noch nicht so deutlich wird, öffnet natürlich Tür und Tor für Bespitzelungen von DKP Mitgliedern bis hin zum Berufsverbot. Denn die DDR war nun einmal eine Diktatur. Und wenn sich eine Partei in einem demokratischen Staat in der Tradition einer Diktatur sieht (steht so an anderer Stelle des Parteiprogrammes), bringt das natürlich den Verfassungsschutz auf den Plan.
Übrigens halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass durch ein NPD Verbot im nachhinein noch die DKP verboten wird. (weil: „die einen sind ja rechtsradikal und die anderen sind linksradikal“).
Naja und die Kommunistenverfolgung halte ich für nachvollziehbar (aufgrund der damaligen Situation wie z.B.: RAF, die gerade in den 70igern aufkam und nicht selten von Kommunisten/DKP nahen unterstützt wurden/die mit der RAF sympathisierten). Richtig finde ich sie allein deswegen noch nicht.
Alle die hier das NPD Verbot fordern oder das Antrittsverbot befürworten denken meiner Meinung nach zu kurz. oder kennen die Lage in MV nicht…Die meisten Leute haben NPD nicht gewählt weil sie Rechtsradikal oder Ausländerhasser sind sondern wegen den sozialen Forderungen(Bspw. ländliche Schulen erhalten) und der Art und Weise des Wahlkampfes.Und die Verbote und Behinderungen werden zu noch höheren Wahlergebnissen führen!Anstatt den Unmut von Teilen der Bevölkerung anzuerkennen und die eigenen Positionen zu überdenken um den Npd Wählern eine demokratische Alternative aufzuzeigen, gibt man sich schockiert und reagiert mit Verboten.Das ist nicht die Lösung, sondern ein herumdoktern an den Symptomen.Die Erfolge der NPD sind nur Indikatoren für die Schwäche einer Demokratie die es nicht schafft den unteren Schichten eine Perspektive jenseits von Abwanderung und Hartz 4 zu bieten.Naja aber Pauschalurteile über faule Hartz 4 Empfänger und ausländerfeindliche Ossis kommen anscheinend besser an!:unsure:
Naja,
es gibt aber noch mindestens eine demokratische Partei, die mit 100%iger Wahrscheinlichkeit zu jeder Wahl, egal ob Kommune, Land oder Bund betreffend, die soziale Frage in den Mittelpunkt rückt und die schon seit es Hartz IV gibt, dieses verurteilt und sich mit den Problemen der Betroffenen auseinandersetzt.
Mal ganz davon abgesehen sollte sich jeder Wähler bewusst werden, dass er, wenn er NSDAP-Nachfolgeparteimitglieder in die Parlamente wählt, zugleich Verbrecher wählt und sich daher zwangsläufig an den Verbrechen schuldig macht, wenn diese Partei tatsächlich die Macht ergreifen sollte.
Wir sollten trotz der zur Zeit extrem kritischen Situation unserer Demokratie aus der Geschichte gelernt haben. Und wenn die NPD verboten ist, haben die Naziparteiwähler nur noch die Wahlalternative zwischen CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken (sowie einiger linker und rechter Splitter/Kleinstparteien). Vorallem sollte man den Wählern von z.B.: Potzlow (hier wählten 38% die Nazipartei) klar machen, dass die NPD aus Verbrechern besteht, eine Ideologie verfolgt, die Verbrechen schon in ihren Grundsätzen verankert hat und dass diese Partei eine ist, die auch ihre „Sozialpolitik“ auf Verbrechen aufbauen wird (zum Beispiel Ausländerverfolgung, Judenverfolgung, Verfolgung von Demokraten…).
Nur das das den meisten Bürgern ziemlich egal sein dürfte… Sehr, sehr viele wählen aus verzweiflung so… hier in MV gibt es GeGENDEN in denen die grossen Volksparteien nichtmal ein Plakat geklebt haben…und Verbrecher oder radikale hin oder her… Diese Leute wollen endlich auch etwas sehen… da ist nicht viel Gutes passiert seit der Wende…mit einem Verbot der Partei wie schön medienwirksam gefordert wird werden auf jeden Fall keine Probleme gelöst…
ich persönlich bin für diese Auslegung des Wahlrechts, obwohl so schlimm kann es nicht werden 😉
die Chancen stehen 1zu 4 das ein Verfassungsschützer dann gewählt würde…