Wir alle wissen es: Die Stadt verkaufte vor knapp einem Monat 49,9 Prozent der kommunalen Wohnungsgesellschaft „WVG“ an die Aktiengesellschaft KWG – für den stolzen Preis von 60 Millionen Euro. Doch die KWG kündige vor einigen Tagen an, dass sie die Summe vorerst nicht zahlen will. Denn noch, so sagt die KWG, läuft eine Klage von vier Bürgerschaftsmitgliedern gegen diesen Verkaufsbeschluss. Nach Meinung der der vier Kläger nach ist der Beschluss in der Bürgerschaftssitzung nicht rechtmäßig zustande gekommen und daher nichtig (mehr dazu hier).

Doch wer hat nun Schuld am Zahlungsverzug?

Der CDU und der Stadtverwaltung fallen da sofort die WVG-Verkaufsgegner ein. Immerhin zogen die vor Gericht und „verunsicherten“ damit die KWG.

Konsequenterweise

griffen sie zusammen am Samstag in der Ostseezeitung die klagenden Bürgerschaftsmitglieder und deren Anwalt, den renomierten Landesverfassungsrichter Helmut Wolf, massiv an. Jörg Hochheim (CDU), Leiter des Greifswalder Amtes für Wirtschaft und Finanzen, wirft dem Anwalt der Kläger vor, ein „starrsinniger Querulant“ zu sein, „der sich auch als Rentner noch gern in der Richterrobe sehe“. Die CDU nutzt in ihrer Presseerklärung ähnliche Begriffe.

Ein anonymer Kommentar auf dem webmoritz kritisiert daran:

„[Hier wird ein] angesehenen Jurist [kritisiert], der […] Vizepräsident des Oberverwaltungsgericht und Landesverfassungsgerichtes

war und sich sein ganzes berufliches Leben […] der Wahrung des Rechtsstaates und dem Schutz der Bürger vor staatlicher/behördlicher Willkür eingesetzt hat. Das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie endet eben nicht mit dem Erreichen der Pensionsgrenze und ist auch nicht abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Partei.“

Zudem schrieben die Kläger einen Brief (hier lesen) an die KWG, indem sie auf das laufende Verfahren vor Gericht hinwiesen. Die Stadt hält das Verfahren hingegen für irrelevant, da das Innenministerium bereits das den Vertrag genehmigt habe. Die KWG jedoch ist lieber vorsichtig und will offenbar erst das Gerichtsurteil abwarten. Konsequenz: Vorerst keine 60 Millionen Euro. Entsprechend sauer sind die Äußerungen und entsprechend ruppig die Seitenhiebe.

So ruppig, dass nun die Grünen sich auf den Schlips getreten fühlen. „Diffamierend“, heißt es in der Pressemitteilung der Grünen, seien die Kommentare und unwahren Behauptungen. Jetzt möchte man eine Entschuldigung:

„Als skandalös müsse die Reaktion der Stadtverwaltung bezeichnet werden, so Gregor Kochhan vom Kreisvorstand. So wird der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller als „starrsinniger Querulant“ bezeichnet. Zudem wird unterstellt, Wolf habe in Richtung des KWG-Vorstandes mit Gefängnis oder einer Millionen-Strafzahlung gedroht.“ Eine derartige Drohung ist in dem Schreiben schlicht nicht enthalten und daher völlig aus der Luft gegriffen. […]

Da der Stadt das Schreiben Wolfs vorlag, ist von einer vorsätzlichen Fehlinformation der Öffentlichkeit auszugehen, die Konsequenzen an der Spitze der Stadtverwaltung haben müsse, so der Kreisvorstand der Grünen.“

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