Wir hatten bereits gemeldet, dass die Universität die zu unrecht erhobenen Verwaltungsgebühren von jeweils 10 Euro für die letzten sechs Semester wieder zurückzahlt. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Verwaltungsgebühren der Uni how to buy viagra in budapest beanstandet und damit der Klage des AStA, vertreten durch Simon Sieweke, stattgegeben.

Das Neue: Nun gibt es diese Informationen auch offiziell auf der Website der Universität. Ihr könnt aber auch weiterhin die Formulare direkt beim AStA ausfüllen. Die Uni erklärt auf ihrer Website aber auch was mit dem Geld passieren soll, wenn ihr eine Verzichtserklärung abgebt :

„Sie können aber auch auf die Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren verzichten und das Geld direkt in die Verbesserung der Studienbedingungen investieren. Es gibt in vielen Bereichen dringenden Investitionsbedarf; beispielsweise bei Büchern und Zeitschriften sowie bei der Ausstattung von Hörsälen, Seminarräumen und Labors. Auch der Hochschulsport braucht Geld, um seine Angebote zu verbessern.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen heute auch an, einen kleinen persönlichen Verzicht in einen großen Gewinn für alle Studierenden zu verwandeln. Wenn Sie auf die Erstattung Ihrer Rückmeldegebühren verzichten, können Sie mitentscheiden, wofür das Geld ausgegeben werden soll. In der Verzichtserklärung finden Sie mehrere Auswahlmöglichkeiten.“

nt/uploads/2008/07/simon.jpg“>Simon Sieweke, der frühere AStA-Vorsitzende und Kläger, kritisiert unterdessen erneut die Universität. Sie erhebe trotz des Urteils des Gerichtes noch immer unrechtmäßige Verwaltungsgebühren. An den webmoritz schreibt er:

„Beim Überfliegen der Website ist mir aufgefallen, dass die Uni zwar keine Rückmeldegebühr, aber weiterhin die Immatrikulationsgebühr von 10 Euro erhebt. Wenn das richtig ist, wäre das ein unglaublicher Skandal. Die Immatrikulationsgebühr wurde damals ja nicht für unwirksam erklärt, da „ich“ von ihr nicht betroffen war. Die Ausführungen des Gerichts kann aber eins zu eins auf die Immatrikulationsgebühr übertragen werden.“

Unterdessen arbeitet das Land Mecklenburg-Vorpommern daran, die vom Gericht kritisierte fehlende Rechtsgrundlage zur Erhebung von Studien… Verwaltungsgebühren zu schaffen.

CDU-Bildungsminister Henry Tesch schlug dafür eine Höhe von 50 Euro pro Semester vor (zusätzlich zu den Rückmeldegebühren). Damit scheiterte er vor der Sommerpause jedoch an der SPD und beschert uns damit noch ein (wohl) letztes Verwaltungsgebühren-freies Semester. Spätestens im Sommer 2009 dürfte mit einer wie auch immer gestaffelten Verwaltungsgebühr zu rechnen sein.

Bildquelle: Minister via Ministerium, Simon via Moritz-Archiv

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