Live-Ticker zur Bildungsdemo in Rostock

Live-Ticker zur Bildungsdemo in Rostock

Heute ist es soweit! Die Landeskonferenz der Studierendenschaften sowie die ASten Rostock, Stralsund, Wismar und Greifswald und der StuRa der Hochschule für Musik und Theater Rostock rufen zur Bildungsdemo auf. Ab 13 Uhr sammeln sich die ersten Gruppen am Doberaner Platz, wo gegen 14 Uhr offiziell der Demonstrationszug durch Rostock starten soll. Wir haben ein kleines Team vor Ort, das euch über diesen Liveticker mit Informationen von der Demo versorgt.

Falls ihr euch noch fragt, weswegen demonstriert wird: Die LKS MV hat vor einigen Wochen bereits einen offenen Brief an die Wissenschaftsminsterin, die Bildungsministerin, die Landesregierung sowie die Landtagsabgeordneten veröffentlicht. Eine Zusammenfassung des Textes findet ihr auch in unserem Ankündiger zur heutigen Bildungsdemo.

Der Ticker wird an dieser Stelle voraussichtlich ab 13:00 Uhr starten.

Bereits 10:30 Uhr startete die Reise nach Rostock für die Fachschaftsräte, den AStA und unsere Redakteure. Vor Ort berichten Adrian, Jan-Niklas und Lucas an Schlaura, die in Greifswald sitzt und die Informationen für euch überträgt.

13:10 Uhr

Die Gruppe aus Greifswald ist mittlerweile in Rostock angekommen. Derzeit wartet ein Teil der Greifswalder Gruppe noch in Rostock auf einen Bus zum Doberaner Platz. Dort sollen sich alle Demonstrierenden versammeln.

13:25 Uhr

Die Gruppe ist mittlerweile am Doberaner Platz angekommen. Aktuell befinden sich geschätzte 50 Personen am Versammlungspunkt. Zum Greifswalder AStA hat sich nun auch das Rektorat gesellt. Auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sind vor Ort dabei.

13:40 Uhr

Langsam kommt Bewegung in die Demonstrationsgruppe. „Also ganz langsam“ gibt Adrian durch.

14:00 Uhr

Die Gruppe formiert sich nun, damit sie sich demnächst in Bewegung setzen kann. Mit einem Banner geht es vorne weg. Dahinter sammeln sich erste Schilder. Zu allererst gibt es jedoch noch einige Redebeiträge.

Es wird kritisiert, dass während der Coronapandemie und jetzt der Energiekrise der Bildungsbereich schlichtweg vergessen wird. Es wird mehr Geld gefordert, denn ohne diese finanziellen Mittel sieht es sehr düster in der Bildung aus.

Man solle aufpassen, dass „Bildung nicht zum Privileg wird“. Man könne nicht mehr abwarten und Verständnis von Seiten der Abgeordneten und der Landesregierung reichen nicht mehr aus. Es müsse JETZT gehandelt werden. Dafür geht man hier heute auf die Straße. Es benötigt bessere Mobilität für Schüler*innen, Azubis und Studierende sowie finanzielle Unterstützung für die Studierendenwerke.

Nach einer weiteren, aber eher organisatorischen Ansage bewegt sich der Demo-Zug nun mit geschätzt 80-90 Personen in Bewegung. Unter den Demonstrierenden befinden sich außerdem nicht nur Studierende.

Mit Trillerpfeifen, Plakaten und Schildern geht es nun vom Doberaner Platz zum Studierendenwerk Rostock-Wismar. Die Demonstrierenden rufen dabei „Wir sind hier! Wir sind laut! Weil ihr uns die Zukunft klaut!“

14:30 Uhr

Der Demo-Zug ist nun fast am Bahnhof angelangt. Es wird „Leeres Konto, voller Kopf. Unsere Bildung hängt am Tropf.“ skandiert. Am Rande der Demo läuft auch die Wissenschaftsministerin, Bettina Martin, mit.

14:40 Uhr

Die Demo ist nun am Hauptbahnhof angelangt und biegt in Richtung Studierendenwerk ab. Der Greifswalder Block ruft währenddessen „Bildung braucht das Geld viel mehr. Keinen Cent der Bundeswehr.“

14:50 Uhr

Die Demo ist zum Halten gekommen bzw. am Studierendenwerk Rostock-Wismar angekommen. Hier wird es nun weitere Redebeiträge geben. Die Musik wird bereits etwas leiser. Es wird außerdem eine kleine Bühne geschaffen, sodass die Redner*innen während ihrer Beiträge auch gesehen werden können.

14:55 Uhr

Die Studierendenwerke kommen nun zu Wort. „Studienerfolg braucht ausreichende, staatliche Unterstützung.“ Dazu gehören nicht nur individuelle Förderungen der Studierenden, sondern eben auch staatliche Finanzmittel für die Studierendenwerke, die in ihren Mensen Essen für Studierende zu Verfügung stellen, die Studierende in vielen verschiedenen Punkten beraten und die auch bezahlbaren Wohnraum für Studierende zur Verfügung stellt. Das Studierendenwerk Rostock-Wismar musste zuletzt die Semesterbeiträge für das Studierendenwerk um 18€ anheben. Damit haben sie auf die gestiegenen Kosten reagiert. Der Sprecher des StuWe Rostock-Wismar betont bewusst, dass dies nicht im Einvernehmen mit den Studierenden sondern in Abstimmung mit diesen geschah. Diese 18€ decken 50% des erwartbaren Kostenanstiegs durch die Energiekrise.

Die Coronapandemie hat nicht nur die finanziellen Ressourcen der Studierenden aufgebraucht, sondern auch die psychischen Ressourcen. Es wird zum Zusammenhalt aufgerufen. Die Studierendenwerke habe während der Pandemie Umfragen zum psychischen Zustand der Studierenden durchgeführt und dabei festgestellt, dass die Pandemie sich negativ auf den psychischen zustand der Studierenden ausgewirkt hat. Die psychische Beratung der Studierendenwerke stellt mittlerweile ein drittes Standbein dieser dar.

Auch das Studierendenwerk möchte eine richtige BAföG-Reform und nicht nur eine kleine Korrektur. „Es kann und darf nicht sein, dass Studierende aufgrund ihres Geldbeutels ihr Studium abbrechen oder gar nicht erst beginnen können.“

Felix spricht nun. Er ist als Studierender Teil des Aufsichtsrates des Studierendenwerkes Greifswald. Er spricht unteranderem die Kürzung der Wohnsitzprämienmittel an. Den Universitäten wurden diese Mittel gekürzt. Das kam nicht besonders gut an. Diese Kürzung kam letzten Endes Zustande, um die Studierendenwerke zu unterstützen. Blöd nur, dass das Land den Studierendenwerke nicht den vollen gekürzten Betrag gegeben hat. Auch er betont nochmal den hohen Stellenwert der Studierendenwerke im Leben von Studierenden und dass sie eine großen Beitrag daran haben, dass uns Studierenden auch einmal die ein oder andere Sache abgenommen wird.

Auch in Greifswald wurde der Semesterbeitrag des Studierendenwerkes erhöht. Auch wenn unsere Semesterbeiträge für den Rest der Republik niedrig erscheinen, können 8€ für einzelne Studierende ein zu hoher Betrag und damit eine Belastung sein. Zum Schluss spricht Felix nochmal die Wissenschaftsministerin persönlich an: „Liebe Bettina, ein letzter Satz zum Schluss. Die Uni Greifswald hat vor einigen Jahren, als das Geld mal knapp war, angefangen einen Aktkalender zu erstellen und damit versucht Geld reinzuholen. Dafür ist es inzwischen reichlich kalt, also muss das Land herhalten und muss ausfinanzieren.“

Die Wissenschaftsministerin spricht jetzt auch. Sie sieht auch, dass die Studierenden in der Coronapandemie vergessen wurden. Sie merkt an, das nun Krieg und Energiekrise hier aufschlagen. Auch hier sind Studierende wieder stark betroffen. Es benötigt Lösungen für Studierende, für Studierendenwerke und für die Hochschulen. Sie spricht davon, dass die Landesregierung sich früh für den Energiepreisdeckel auf Bundesebene eingesetzt hat. Auch die Hochschulen müssen darunterfallen und es benötigt weitere Unterstützung. Sie ist auch der Meinung, dass nicht mehr abgewartet werden darf. Manuela Schwesig war gestern in Berlin. Sie setzt sich dafür ein, dass der Energiepreisdeckel nicht erst im März, sondern schon im Januar kommt. Sie begrüßt die BAföG-Erhöhung und sieht den Bedarf einer Novelle. Auch die Auszahlungen müssen endlich geklärt werden. Es soll eine weitere Pauschale für BAföG-Empfänger*innen geben. Das Einsparen von Energie sei außerdem wichtig, aber es darf nicht dazu führen, dass Hochschulen schließen. Wenn es Mittel am Ende gibt, sollen diese durchaus auch an die Studierendenwerke und Hochschulen verteilt werden. Sie bedankt sich dafür, dass sie hier sprechen darf.

Als nächstes kommen die Rektorin der Universität Greifswald, Frau Prof. Dr. Katharina Riedel, und der Rektor der Universität Rostock, Herr Prof. Dr. Wolfgang Schareck, zu Wort. Der Rektor der Uni Rostock merkt an, dass psychische Gesundheit eine Notwendigkeit darstellt und das Bildung nicht nur für die eigene Zukunft, sondern auch fpr die Gesellschaft und das Zusammenleben darstellt. Außerdem fehlt es an Fachkräften und Expert*innen um einen Fortschritt zu erzielen. Diese Expert*innen werden jedoch an Hochschulen und Univeristäten ausgebildet. Die Rektorin der Uni Greifswald weist daraufhin, dass die Fachkräfte der Zukunft an den Hochschulen ausgebildet werden und ein Einsparen an diesen Stellen fatale Folgen haben kann. Auch das Wissen, das an Hochschulen generiert wird, ist in Krisenzeiten von hoher Bedeutung. Es wird zu Nachhaltigkeit, Energiemangel, Pandemiebewältigung und Digitalisierung sowie zu gesellschaftlichen und politischen Konflikten geforscht. Die gestiegenen Kosten belaufen sich des Weiteren nicht nur auf die Energie, sondern eben auch auf die inflationsbedingten Steigerungen. Dafür benötigt es schlichtweg mehr Geld. Die Kosten steigen und die Rücklagen sollen bzw. werden schrumpfen. Die Kernaufgaben der Hochschulen liegen zwar in Forschung und Lehre, aber es geht auch darum, die Gesellschaft weiterzuentwicklen. Man muss gemeinsam an die Landesregierung und die Bundesregierung appellieren und klar machen, dass Sparen an der Bildung der falsche Weg zur Kostenreduktion ist.

Zu guter Letzt hält auch Hennis, der studentische Prorektor der Universität Greifswald, eine kurze Rede. Die Zusage, die Kosten zumindest einen Teil der Kosten zu tragen, sei schon ein kleiner Erfolg. Jedoch gibt es auch noch weitere, strukturelle Probleme an Hochschulen, wie Antidiskrimierungskampagnen, Ausstattung von Laboren und Lernbüros, studentische Hilfskräfte und teils auch Erstausstattungen für Studierende. Diese Dinge werden zu großen Teilen aus den sogenannten Wohnsitzprämienmitteln finanziert, die gekürzt werden sollen. Bis heute ist unklar, auf welche Höhe sich die WSP-Mittel für das aktuelle(!) Kalenderjahr belaufen. Darausfolgt, dass viele Projekte eingefroren wurden, weil kein Plan bezüglich der Mittel vom Ministerium übermittelt wurde.

Ein weiterer Punkt, den Hennis ansprechen möchte, ist die Wohnsituation. Die Wohnsituation von Studierenden ist häufig sehr prekär, zumal in vielen Hochschul-Städten keine oder kaum Wohnungen zur Verfügung stehen. Falls es denn Wohnraum gibt, ist dieser oft sehr teuer. Dass das BAföG an dieser Stellen nicht ausreichend ist, sollte allen klar sein. Auch hier leisten Studierendenwerke einen wichtigen Beitrag: Sie stellen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung. Es sei ein Unding, dass die gestiegenen Energiepreise von den Studierendenwerken auf die Studierenden umgelegt werden müssen, weil der Staat sich heraushält.

Außerdem bemängelt Hennis, dass alle Bevölkerungsgruppen durch die Entlastungspakete 300€ Energiepauschale erhalten – außer Studierende. Diese erhalten 200€. „Frei nach der Logik: zum Lernen muss einem ja nicht warm sein oder zur Not werden ein paar Lehrbücher verheizt.“

15:30 Uhr

Die Demonstration hat sich wieder in Bewegung gesetzt und ist nun auf dem Weg zum Neuen Markt. Dort soll die Schlusskundgebung stattfinden.

15:40 Uhr

Der demo-Zug ist nun am Neuen Markt angekommen. Es wird sich wieder gesammelt.

Es folgen nun noch sechs Redebeiträge.

Als erste Person spricht Christina vom Rostocker AStA. Sie begrüßt die Rektor*innen aus Wismar, Greifswald und Rostock sowie alle Teilnehmenden. Sie schließt sich den bisherigen Reden an und bittet darum, dass endlich etwas passiert. Sie bedankt sich auch für die große Demotruppe aus Greifswald (die sich auch gleich lautstark meldet). Sie möchte nicht nur die Studierenden, sondern auch die KiTas und Schulen mit einbeziehen. Alle Personen im Bildungssektor kennen das Problem um die Baufälligkeit und schlechten Zustände der Gebäude. Man kann nicht mehr abwarten, der Etat für Baumaßnahmen an der Uni rostock sei derzeit niedriger als das benötigte Geld, um die Gebäude überhaupt erhalten zu können. „Wir bauen uns hier ab“ – wortwörtlich.

Der nächste Wortbeitrag kommt vom Rektor der Hochschule Wismar, Herr Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister. Auch er stimmt den vorherigen Redebeiträgen zu. Zwischen den Rektoren und Rektorinnen der Hochschulen des Landes besteht eine große Einigkeit. Die Hochschulleitungen stehen außerdem an „unserer“ Seite. Es folgt großer Applaus und Zustimmung. Er möchte den Redebeitrag auch nutzen, um auf den Brand in der Geflüchtetenunterkunft in Nordwestmecklenburg hinzuweisen. Die Hochschulen müssen sich auch Fremdenfeinlichkeit und Rassissmus entgegenstellen. Hochschulen sind Orte der Toleranz, der Weltoffenheit und Orte, die Weltoffenheit und Demokratie stärken. Damit stellen sie einen wichtigen Ort für die Gesellschaft dar, die man nicht schwächen darf, sondern stärken muss. Während das Land Brandenburg die Wissenschaftsbrücke der Hochschulen mitfinanziert, hat das Land MV keinerlei Mittel für diese Wissenschaftsbrücke den Hochschulen in MV zur Verfügung gestellt. Er fordert mehr finanzielle Mittel vom Land. Er kritisiert außerdem die Wissenschaftsministerin und die Landesregierung, die zwar hier mit dabei sind und sagen, dass für verschiedene Punkte gekämpft wird, aber er fragt sich doch, wieso denn nichts passiert, wenn doch genau diese Personen auch regieren.

Nun kommt auch der Rektor der Hochschule Neubrandenburg, Prof. Dr. Gerd Teschke, zu Wort. Er wünscht sich, dass sich diese Demonstration(en) wiederholen, gern auch an anderen Orten und hoffentlich mit wachsender Beteiligung, damit wirklich ein Zeichen gesetzt wird. Die Ausfinanzierung ist schon viele Jahre nicht ausreichend. Es müssen demnächst die Hochschulhaushalte für das kommende Jahr umgesetzt werden müssen, aber bisher noch Eckdaten für die Rektor*innen und die Kanzler*innen fehlen. Es sieht momentan so aus, dass aufgrund der Einsparungen auch einzelne Projekte und Weiterentwicklungen in den Studiengängen nicht fortgeführt werden können. Die Hochschulen sind des Weiteren nicht die einzigen Betroffenen. Es sind viele Gruppen betroffen und man solle nun den Schulterschluss suchen und gemeinsam diese Krise bewältigen.

Es folgen nun die Redebeiträge der GEW. Hier startet Hannes Nehls vom Regionalverband Rostock-Bad Doberan. Er ist Lehrer und findet Schüler*innen sehr stark, die für ihre Meinung einstehen. Aus diesem Grund freut er sich, dass an einem Wochenende Studierende aus Greifswald nach Rostock kommen, um zu demonstrieren. Er spricht außerdem an, dass gerade auch in sechs weiteren Städten in Deutschland die Menschen unter dem Motto „solidarischer Herbst“ auf die Straße gehen. Er zitiert eine Studie des paritätischen Wohlfahrtsverbandes, nach der 1/3 der Studierenden in Armut leben. Die aktuelle Krise dürfe die Studierenden von daher noch härter treffen. Die Studierenden steuern gerade auf einen ungewissen Winter zu, was er als Skandal und Armutszeugnis für „so ein reiches Land wie Deutschland“ sieht. Man benötigt mehr als Symbolpolitik und Einmalzahlungen. Man benötigt ein BAföG, das den Studierenden wirklich hilft. Auch der Umgang mit Beschäftigten in der Bildung zeigt, wie stark die Schieflage im Bildungssektor sei. Er fordert ein Ende der prekären Anstellungen von jungen Wissenschaftler*innen und entfristete Stellen. Auch in den KiTas sieht der Betreuungsschlüssel schlecht aus, denn dieser zeigt nicht die optimale Betreuung, sondern das Minimum. Hierdurch leiden schon die Kleinsten. Es fehlt außerdem auch an Lehrer*innen – insbesondere in Ostdeutschland. Dies wundere ihn mit Blick auf den Aufbau des Lehramtsstudiums nicht. Er forderte einen vernünftigen Personalschlüssel und kleine Lerngruppen von den Krippen bis in die Hochschulen. „Ich sag ja immer ganz objektiv lebe ich im schönsten Bundesland, aber das bringt mir ja nichts, wenn die Arbeitsbelastung viel zu hoch, die Bezahlung viel zu niedrig und die Gebäude viel zu marode sind, in denen wir arbeiten. (…) Es wird sich nur etwas ändern, wenn wir wahrnehmbar sind, wenn wir uns wahrnehmbar organisieren. In diesem Sinne: Der Kampf geht weiter.“

Es folgt Nico Leschinski, der Landesvorsitzende der GEW. Auch er findet die Situation in der Bildung unglaublich und schockierend. Er fragt sich, wie man so wenig Kapital in die Bildung investieren kann. BAföG wurde bereits angesprochen. Er sieht die Stärke im BAföG auch darin, dass damit eine Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungschance. In den 70er Jahren wurde die Hälfte der Studierenden durch BAföG unterstützt, welches noch kein Darlehen war. Heute sind die Verhältnisse deutlich schlechter. Die Zustände sind für Studierende sehr bescheiden, jedoch noch bescheidener für die Beschäftigten. Er zeigt den Fall des Rostocker Studierenden, der gegen seine Anstellung als studentische Hilfskraft mit schlechtem Lohn geklagt hat. Es ist wichtig sich dafür einzusetzen, dass man für seine Arbeit auch vernünftig bezahlt wird #Lohndumping. Er sieht jedoch auch das Problem bei den Hochschulen, die sich in dieser Folge einfach dazu entschließen, diese Personen nicht richtig einzustellen. Auch der akademische Mittelbau kämpft mit schlechten Arbeitsbedingungen, wie Niedriglöhne und Befristungen. Außerdem ist das akademische Personal oft mit Drittmittelanträgen beschäftigt, weil es jeden Euro durch Projektmittel benötigt, weil die Hochschulen nicht ausreichend finanziert werden. Es steht ein Termin mit der Wissenschaftsministerin an, damit die Situation bezüglich der studentischen Hilfskräfte endlich angegangen werden kann.

Diesen Worten schließen sich zum Abschluss auch der VBE an. Sie kritisieren außerdem die Studienbedingungen der Lehramtsstudierenden. Diese seien sehr schlecht. Außerdem sind die Infrastruktur und Digitalisierung von hoher Bedeutung. Hier benötigt es dringend weitere Investitionen, vor allem für eine vernünftige Zukunft.

Das allerletzte Wort hat nun noch einmal der AStA der Universität Rostock. Es wird sich für die Teilnahme bedankt. Man sei sehr begeistert, dass so viele Menschen dabei waren.

16:50 Uhr

Wir verabschieden uns an dieser Stelle. Ein bisschen müde vom Tippen und den vielen Eindrücken geht es für das Vor-Ort-Team nach Greifswald zurück. Adrians Handy ist zwischendurch der Demo zum Opfer gefallen und hat nun ein Loch in der unteren rechten Ecke. Alles für die Berichterstattung!
Habt ein schönes Restwochenende und genießt die letzten Sonnenstrahlen über Greifswald!

Lehren, Forschen, Ausbeuten

Lehren, Forschen, Ausbeuten

Am 20. April dieses Jahres kam es zu einer Verhandlung am Rostocker Arbeitsgericht, die für viele studentische Beschäftigte in Verwaltungsaufgaben für Veränderungen sorgen könnte. Bereits in den letzten Jahren gab es des Öfteren ähnliche Klagen und Rechtssprechungen, was die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte in Verwaltungstätigkeiten betrifft – in Berlin wurden bereits erste Maßnahmen getroffen. Anderen Hochschulen geht langsam der Po auf Grundeis. Darüberhinaus machen die Gewerkschaften Druck, um einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu erkämpfen. Klage? Studentische Beschäftigte? Verwaltungstätigkeiten? Tarifvertrag? Was? Wir erklären es Euch!

Vor dem Arbeitsgericht Rostock klagte ein Student mit Hilfe der GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft) und dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Grundlegend ging es dabei um die Anstellung als studentische Hilfskraft und die Vertragsbedingungen. Dass die Vertrags- und Arbeitsbedingungen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften nicht unbedingt den Vorzeigebedingungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen, ist manchen klar, aber noch lange nicht allen studentischen Beschäftigten. Dabei gehören von allen Beschäftigten an M-Vs Hochschulen ganze 28,4% der „Statusgruppe: wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte“ an. Für das Jahr 2020 beliefen sich die exakten Zahlen auf 8.462 Beschäftigte an allen Hochschulen M-Vs, von denen 2.406 Beschäftigte Hilfskräfte waren.

Arbeiten, um das Studium zu finanzieren

In den Wintersemestern 2020/2021 und 2021/2022 waren rund 2,49 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Durch BAföG unterstützt wurden dabei lediglich 465.543 Studierende. Somit bezieht der Großteil der Studierenden den Lebensunterhalt aus anderen Quellen. Zu diesen Quellen gehören Eltern und weitere Angehörige, aber auch die eigene Erwerbstätigkeit. Laut dem Statistischen Bundesamt zeigen die Zahlen für das Jahr 2019, dass etwas mehr als die Hälfte der Studierenden durch ihre Angehörigen monetär unterstützt wird und ein Drittel der Studierenden von der eigenen Erwerbstätigkeit lebt. Klassische Jobs für Studierende findet man in der Gastronomie und im Einzelhandel – Regale einräumen, an der Kasse arbeiten. Viele Studierende haben jedoch auch das Privileg, an ihrer Hochschule als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft zu arbeiten. Doch ist das überhaupt ein Privileg?

Hochschulen locken die Studierenden mit „klaren“ Arbeitsverträgen, einem Fuß in der Tür der Wissenschaft und Rücksichtnahme auf Prüfungsphasen. Studentische Hilfskräfte erhalten zumindest Mindestlohn und man muss sich nicht mit unfreundlichen Gästen in der Gastronomie herumschlagen, die nicht einmal Trinkgeld geben wollen. Eigentlich klingt das alles sehr gut und voll cool und praktisch. Arbeitsrechtlich ist hier jedoch einiges fragwürdig. Das könnt ihr euch gar nicht vorstellen, weil die Universitäten ja staatliche Institutionen sind? Let’s see what’s coming next!

Die rechtlichen Hintergründe

Gehen wir einmal in die rechtliche Materie. Betrachtet man die zwei Seiten Arbeitsvertrag, die uns die Universität Greifswald vorsetzt, stehen in diesen zwei Paragraphen drin, auf die sich bezogen wird: Einmal Paragraph 6 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Paragraph 79 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Den genauen Text findet ihr sowohl in den Verlinkungen, als auch in den folgenden Aufklappboxen:

§ 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten (WissZeitVG)
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.
§ 79 LHG M-V – Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

(1) Den wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften obliegen Dienstleistungen in der Lehre, Forschung und in Entwicklungsvorhaben sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordern. Als Tutorinnen und Tutoren unterstützen sie im Rahmen der Studienordnungen studentische Arbeitsgruppen im Studium. Sie werden mit weniger als der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt.

(2) Die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte werden einem Fachbereich, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einer Betriebseinheit zugeordnet. Diese sind für die fachliche und didaktische Betreuung der Tutorien verantwortlich. Soweit sie dem Aufgabenbereich einer Professorin oder eines Professors oder einem sonstigen Hochschulangehörigen mit Lehr- und Forschungsaufgaben zugewiesen sind, sind diese weisungsbefugt.

(3) Voraussetzung für die Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.

(4) Die Befristung von Arbeitsverhältnissen der wissenschaftlichen Hilfskräfte, die bereits ein Hochschulstudium mit einem Master oder einem vergleichbaren Grad abgeschlossen haben, ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz besagt demnach im Groben erst einmal, wie lang so ein Vertrag befristet sein darf. Außerdem müssen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte immatrikulierte Studierende sein und ihre Arbeitsverträge dürfen innerhalb der maximalen Laufzeit verlängert werden. Das kann vermutlich jede*r aus diesen zwei Sätzen herauslesen. Die jeweiligen Landeshochschulgesetze bzw. Hochschulrahmengesetze der Länder regeln die genaueren rechtlichen Punkte der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.

Im Landeshochschulgesetz M-V wird klarer definiert, was eigentlich eine studentische und eine wissenschaftliche Hilfskraft ist. Außerdem werden die Arbeitsbereiche studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte betrachtet. Diese Arbeitsbereiche liegen „in der Lehre, Forschung und in Entwicklungsvorhaben sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordern“.

Gerade der letzte Teil des ersten Satzes aus Paragraph 79 (1) LHG M-V ist von immenser Bedeutung. Denn daraus ergibt sich, dass Tätigkeiten in Rechenzentren, (Studierenden)Sekretariaten, Bibliotheken und International Offices eben nicht rechtens sind. Studentische Hilfskräfte in diesen Bereichen haben einen Anspruch auf Tarifvergütung, teils sogar unbefristete Arbeitsverträge und vor allem: vernünftige Arbeitnehmer*innenrechte. Bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch: Hilfskräfte, die in tatsächlichen Hilfskraftstellen arbeiten, stehen diese Rechte nicht zu. Schade Schokolade.

Warum klagen? Die Bedingungen sind ja okay.

Ja, die Bedingungen sind okay. Aber mehr eben auch nicht. Seit zwei Jahren gibt es nun immerhin einen Paragraphen zum Erholungsurlaub in studentischen Arbeitsverträgen – zuvor gab es keinerlei Erklärungen zu Urlaub und ob dieser den Studierenden überhaupt zusteht. Bis heute ist nicht vollständig geklärt, wie man seinen Urlaub „einreicht“. Jede Dienststelle handhabt dies unterschiedlich. Viele Hilfskräfte wissen ebenfalls nicht, dass sich ihr monatlicher Stundensatz – bei Arbeit ohne feste Arbeitszeiten – reduziert, wenn in einem Monat Feiertage auf Werktage fallen. Ja, richtig! Ihr müsst dann weniger arbeiten! Bei festen Arbeitszeiten habt ihr da logischerweise einfach frei, ohne nacharbeiten zu müssen.

An keiner Stelle wird über die Rechte, die studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben, aufgeklärt. Niemand sieht sich in dieser Verantwortung – betrachtet man den (rechtswidrigen) Einsatz einiger Hilfskräfte an Hochschulen, wird deutlich, warum dies nicht die Hochschulen selbst tun. Darüber hinaus steht studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften auch keine Personalvertretung an Hochschulen zu, denn das sind ganz spezielle Rechte.

Doch irgendwer muss doch für Aufklärung sorgen?! Ja – die Gewerkschaften, die sich übrigens für vernünftige Arbeitsbedingungen und Vergütung aller studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte einsetzen. An vielen Hochschulen übernehmen die Aufklärung die Hochschulgruppen der Gewerkschaften. Auch an der Universität Greifswald hat sich eine Hochschulgruppe des DGB neu gegründet – im Interview auf dem webmoritz. könnt ihr mehr darüber erfahren. An anderen Hochschulen klären die Studierendenvertretungen (AStA und StuRa) ebenfalls über die Rechte der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte auf. Manche Studierendenschaften haben sogar eigene Interessensvertretungen gründen können.

Es gibt diverse Handreichungen, in welchen die Gewerkschaften die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Hilfskräften niedergeschrieben haben. Finden kann man solche Handreichungen beispielsweise bei ver.di und auch der GEW. Dort sind verhältnismäßig kurz und absolut verständlich eure Rechte und Ansprüche als Hilfskraft formuliert.

Endlich ist es doch passiert!

In Rostock hat nun scheinbar ein studentischer Beschäftigter gegen seine Anstellung geklagt. Die Begründung liegt in der oben aufgeführten Situation: Als studentische Hilfskraft erhält man an allen Hochschulen – mit Ausnahme Berlin, aber dazu kommen wir noch! – (kurze) befristete Verträge unter der Bedingung, dass man auch Hilfskrafttätigkeiten ausführt. Jedoch war Letzteres bei ihm scheinbar nicht der Fall. Daraus ergibt sich einerseits, dass die Befristung nach Paragraph 6 des WissZeitVG hinfällig ist und andererseits, dass er aufgrund seiner Tätigkeit auch nicht mehr als Hilfskraft vergütet werden darf. Ihm steht danach Tariflohn (und der dazugehörige Tarifvertrag!) zu. Hierzu gab es bereits im Vorfeld wegweisende Urteile. Das Arbeitsgericht Rostock beruft sich auf die beiden Urteile 7 Sa 143/18 des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg und 7 AZR 245/20 des Bundesarbeitsgerichts.

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das nun potentiell weitreichende Folgen. Viele Stellen an der Universität werden widerrechtlich von Hilfskräften besetzt, obwohl an deren Stelle eigentlich Fachpersonal sitzen, arbeiten und vor allem entsprechend bezahlt werden müsste. Folglich kann es nun durchaus so kommen, dass diese Stellen erst einmal wegfallen und nach und nach zu richtigen Stellen umgewandelt werden. Dies würde aber eben höhere Kosten bedeuten, denn solche Stellen werden entsprechend tarifvertraglich vergütet. In Berlin läuft dieser Prozess bereits seit vielen Jahren mit größeren Problemen.

Oft geschrieben, doch nie erklärt: Tarifvertrag!

So ein Tarifvertrag ist richtig praktisch. In diesem ist im Prinzip alles festgeschrieben. An deutschen Hochschulen – mit Ausnahme von Hessen – gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Ausgehandelt wird dieser von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeber*innen-Seite und der GEW, ver.di und dem dbb beamtenbund und tarifunion auf Arbeitnehmer*innen-Seite. In so einem Tarifvertrag sind dann verschiedene Punkte klar und deutlich geregelt, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Eingruppierung, Urlaubsanspruch, Verfahren im Krankheitsfall und Sonderzahlungen – wie die Corona-Sonderzahlung! Nach Tarifvertrag beschäftigte Personen haben einen Anspruch auf die darin geregelten Punkte. Da der Tarifvertrag jedoch nicht für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gilt, haben diese auch keine Ansprüche darauf.

Zwischen gesetzlichem Mindestlohn und Höchstsätzen

Was die Vergütung betrifft, hat sich die TdL für etwas Besseres entschieden: festgesetzte Höchstsätze. Richtig, HÖCHSTsätze, nicht Mindestsätze. Außerdem stellt die TdL es den Bundesländern frei, ob studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte eine Sonderzahlung (beispielsweise Weihnachtsgeld) erhalten. Jedoch haben die Hilfskräfte keinen Anspruch auf die Zahlung. Ein kleiner Erfolg ist immerhin der Fakt, dass seit 2008 die Höchstsätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte – dank Druck der Gewerkschaften – wieder gestiegen sind und zwar ungefähr mit den Tariferhöhungen der Tarifbeschäftigten. Zwischen den 1990ern und 2008 sind diese Sätze nämlich nicht angepasst worden, während der Tariflohn jedoch erhöht wurde. Außerdem liegen die Sätze der Hilfskräfte – dank gesetzlichem Mindestlohn – bei mindestens 9,82€.

Diese Höchstsätze bedeuten dennoch: Jedes Bundesland kann den Hochschulen das Entgelt der Hilfskräfte eigens vorschreiben, welches zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn (derzeit 9,82€, ab 01.07.2022 bei 10,45€) und dem Höchstsatz der TdL liegt. Außerdem wird dort nach wie vor in die Tarifgebiete Ost und West unterteilt – die Höchstsätze für 2018 im Tarifgebiet Ost lagen somit knapp 48 Cent unter den Höchstsätzen im Tarifgebiet West. Wobei es auch schon an ein Wunder grenzen würde, könnten wir die innerdeutsche Grenze 35 Jahre nach dem Mauerfall bereits hinter uns lassen.

Die Ausnahme oder auch das Paradies: Berlin

In unserer Bundeshauptstadt läuft sicher einiges falsch – eines jedoch nicht: der Zusammenhalt studentischer Beschäftigter und ihr Arbeitskampf. Im Jahr 2018 haben die studentischen Beschäftigten in Berlin mehrere Tage (es waren 41 an der Zahl) gestreikt, unter anderem zur Langen Nacht der Wissenschaft, die nicht nur von Berliner*innen gut besucht wird. Die genaue Chronik zum Streik ist abrufbar zum Nachlesen. Bereits vor vier Jahren forderten die Berliner Studierenden einen Lohn, mit dem es sich in Berlin auch leben lässt – 14€ wurden gefordert. Den Tarifvertrag hatten Berliner Studierende zu diesem Zeitpunkt bereits – die Hochschulen haben sich jedoch bei der Lohnerhöhung quergestellt. Eine Lohnerhöhung, die 2001 zuletzt in Berlin stattgefunden hat. Nach 17 Jahren ohne Erhöhung der Löhne studentischer Beschäftigter haben genau diese dann den Schlussstrich gezogen – mit Erfolg. Die Inhalte des 2018er Tarifvertrags TVStud III kann man in einer Broschüre der GEW Berlin nachlesen, falls man mal kurz ins Traumland abschweifen möchte.

Licht am Ende des Tunnels?

Vielleicht ist es an einigen Hochschulstandorten noch nicht zum Streik gekommen, doch aktuell ist Bewegung im Spiel. In den letzten fünf Jahren kam es häufiger zu Klagen bezüglich der rechtswidrigen Anstellung ausgewählter Hilfskräfte in besagten Verwaltungstätigkeiten. Außerdem setzen sich vor allem die GEW und ver.di gegenüber der TdL für studentische Beschäftigte ein, sodass Tarifverträge auch außerhalb Berlins denkbar sind und zwar für alle studentisch Beschäftigten.

Beide Gewerkschaften stehen zusätzlich hinter der TVStud-Initiative, die auch in den Rest der Republik überschwappt. Die Initiative setzt sich deutschlandweit für die tariflichen Belange der studentischen Beschäftigten ein. Bereits im letzten Wintersemester kam es an vielen deutschen Hochschulstandorten zu Streiks der studentischen Beschäftigten. Leider ist es in M-V noch verhältnismäßig ruhig – wobei die aktuelle Landesregierung einen TVStud in ihrem Koalitionsvertrag stehen hat. Das alleinige Festschreiben reicht jedoch nicht aus – manchmal braucht es Druck, damit Dinge auch endlich umgesetzt werden.

Aktuell läuft über die TVStud-Initiative eine Befragung für Studierende, die in den letzten 12 Monaten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte gearbeitet haben. Diese Befragung soll eine Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen geben. Mit Hilfe dieser Bestandsaufnahme, die in Kooperation mit dem Institut für Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen durchgeführt wird, sollen die kommenden Verhandlungen mit der TdL bestritten werden, damit auch außerhalb Berlins bessere Arbeitsbedingungen herrschen können. Denn hier kommt der zweite Lichtblick: die TdL hat nun zumindest zugestimmt, das Thema zu besprechen.

Unser Ziel war, den tariflosen Zustand für diese große Beschäftigtengruppe endlich zu beenden. Das Thema war noch in der letzten Verhandlungsnacht in Potsdam ein großer Konfliktpunkt. Am Ende war nicht mehr als eine Gesprächszusage erreichbar. In den Gesprächen solle es zunächst um eine „Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte“ gehen. Das bedeutet aber auch: Zum Thema TV Stud besteht keine Friedenspflicht. Der Kampf geht weiter!

GEW zur Tarifrunde 2021

Was bleibt…

…ist der noch fehlende Tarifvertrag. Setzt euch für eure Ansprüche und Rechte ein – und vor allem: Nehmt noch bis zum 30. Juni an der Befragung der TVStud teil, wenn ihr derzeit Hilfskräfte seid oder innerhalb der letzten 12 Monate Hilfskräfte wart. Allein durch die Teilnahme an der Befragung könnt ihr potentiell die Arbeitsbedingungen zukünftig verbessern. Das tut nicht weh, dauert auch nicht lang, aber hat einen Impact. Informiert euch außerdem sehr gern weiter auf der TVStud Website, die auch eine deutschlandweite Vernetzung bietet.

Beitragsbild: TVStud