von Annica Brommann | 27.11.2019
Wir leben in einem gesicherten Rechtssystem. Dafür können und sollten wir uns glücklich schätzen, denn das war nicht immer so und hat in zu vielen Teilen der Welt leider nicht die Selbstverständlichkeit, die wir heute gewohnt sind.
Im September 2016 hat die Greifswalder Bürgerschaft die Teilnahme Greifswalds an der Kampagne „Cities for Life – Cities against Death Penalty“ beschlossen, an dem mehrere Tausend Städte und Kommunen mitwirken. Jedes Jahr wird zum Aktionstag, dem 30. November, für die Achtung des menschlichen Lebens und der Menschenrechte sensibilisiert – sei es durch Lichtinstallationen wie die unseres Doms oder Kultur- und Bildungsveranstaltungen.
Anlässlich der diesjährigen Aktionswoche wird unter anderem am Mittwoch, dem 27. November, um 17 Uhr im Foyer des Theater Vorpommern aus Briefen von zum Tode verurteilter Widerstandskämpfer während des Nationalsozialismus gelesen. Der Eintritt ist kostenlos.
Am Abend wird im Koeppenhaus um 20 Uhr der Film „Timbuktu“ gezeigt, weitere Programmpunkte finden sich auf der Internetseite der Stadt.
Beitragsbild: Annica Brommann
von Gastautor*in | 05.11.2009
Artikel 3: Recht auf Leben
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Heute erscheint der vierte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

Auch in den USA wird die Todesstrafe noch praktiziert.
Eine der eklatantesten Verletzungen des Rechts auf Leben ist die staatlich organisierte und durchgeführte Todesstrafe.
Zwar ist die Zahl der Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, weiterhin rückläufig (2009 sind es noch 58 Staaten), doch die Staaten, in denen die Todesstrafe Anwendung findet, richten immer mehr Menschen hin. 2008 wurden nach Angaben von Amnesty International 2.390 Todesurteile vollstreckt (gegenüber 1.252 im Jahr 2007). Die tatsächlichen Zahlen liegen aber vermutlich deutlich darüber. Als einziger europäischer Staat hält Weißrussland an der Todesstrafe fest.
Befürworter der Todesstrafe argumentieren oft, dass diese Form der Strafe eine besonders abschreckende Wirkung auf potentielle Täter habe und dass sie eine angemessene Antwort auf besonders schwere Verbrechen wie Mord sei. Beide Argumente lassen sich bei näherer Betrachtung jedoch nicht halten. In vielen gesellschaftlichen Kontexten hat sich bereits gezeigt, dass die Todesstrafe ein ungeeignetes Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist, da sie die zugrunde liegenden Ursachen nicht verändert. Selbst Mord kann durch Androhung der Todesstrafe kaum verhindert werden, da die allermeisten Mordfälle unter psychischen Ausnahmebedingungen oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss begangen werden.
Ganz unabhängig von der Art und den Umständen eines Verbrechens verbietet die Idee der Menschenrechte, laut der alle Menschen unteilbare Rechte haben, die ihnen unter keinen Umständen genommen werden dürfen, die Todesstrafe. Jeder Staat darf und muss Vergehen in rechtstaatlichen Verfahren verfolgen – aber er darf sich nicht auf eine Stufe mit Mördern stellen. Ein in den USA zum Tode Verurteilter bringt das so auf den Punkt: „Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?“
Aber was kann ich tun?

Hier geht's zum Programmheft
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) setzt sich seit über 30 Jahren weltweit gegen die Todesstrafe ein. Auf der Webseite der ehrenamtlichen Anti-Todesstrafenexperten hat ai eine Reihe von Informationen über die Todesstrafe zusammengestellt und bittet regelmäßig bei sogenannten urgent actions um Hilfe. Es handelt sich dabei um Eilaktionen für Personen, die akut von der Hinrichtung bedroht sind und zu deren Gunsten Appellbriefe an staatliche Stellen geschrieben werden können, in denen eine Aussetzung der Todesstrafe gefordert wird. Da Staaten kaum etwas mehr fürchten, als öffentlich als Menschenrechtsverletzer dazustehen, gilt es, ihnen rechtzeitig zu zeigen, dass wir ihnen auf die Finger schauen.
Also schnell die Themen-Homepage von AmnestyInternational anklicken und einen Appellbrief unterzeichnen.
Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen
Über den Vortrag von Alexander Bahar berichten wir separat.
Bilder: Veranstalter, wikimedia (Todesstuhl, public domain)
von Marcus Unbenannt | 03.07.2008
In der letzten Woche stand der Supreme Court im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Er hatte sich mit gleich zwei sogenannten „hot button topics“ zu befassen, also heißen Wahlkampfthemen, die das Wahlvolk spalten. Und in diesem Fall sind es auch noch die Themen, die im „alten Europa“ wohl für die meisten Irritationen sorgen: Das Recht auf Waffenbesitz und die Todesstrafe.
Die erste Entscheidung befasste sich mit der Todesstrafe. In einer umstrittenen 5-4-Entscheidung erklärte das Gericht die diesbezüglichen Gesetze von Louisiana und fünf anderen Staaten für verfassungswidrig, da sie die Todesstrafe auf für die Vergewaltigung eines Kindes vorsahen. In der Entscheidung legten die Richter fest, dass die Todesstrafe nur bei Verbrechen angewendet werden darf, bei denen das Opfer das Leben verliert. Das es für dieses Urteil von Seiten der Konservativen keinen Beifall geben würde, war klar. Als aber auch Barack Obama dieses Urteil kritisierte und im Falle der Vergewaltigung eines Kindes grundsätzlich für die Anwendung der Todesstrafe plädierte, machte sich vor allem bei den hiesigen Medien Enttäuschung und Unverständnis bemerkbar. (mehr …)