von Carsten Schönebeck | 18.11.2009
Am Donnerstag, dem 19. November, findet im Institut für Slavistik das erste Plenum der Audimaxbesetzer seit dem Ende der Aktion am vergangenen Freitag statt. Ab 20 Uhr will man sich in den von der Universitätsleitung zur Verfügung gestellten Räumen vor allem über organisatorische Fragen unterhalten: Die künftige Nutzung der Räumlichkeiten, mögliche Kooperationen mit den offiziellen Gremien der Studierendenschaft und eine Auswertung der vergangenen Woche stehen auf der vorläufigen Tagesordnung, die dem webMoritz vorliegt. Auf der Homepage der Initiative fehlt die Ankündigung derzeit (Mittwoch, 21 Uhr) allerdings noch vollständig.
Dem webMoritz gegenüber erklärte der Pressesprecher der Gruppierung, Christopher Denda:
„Ich denke wir können mit dem Kompromiss, welcher zwischen uns und dem Rektorat mit Unterstützung des Allgemeinen Studierendenausschusses ausgearbeitet wurde, sehr zufrieden sein. So sind wir die erste Besetzungsinitiative bundesweit, die ein Ergebnis vorzuweisen hat. Dabei muss man betonen, dass dies wohl vor allem daran lag, dass sowohl das Rektorat, als auch wir als Besetzer uns sehr kooperativ gezeigt haben. Wichtig war vor allem, die Leute für unsere Forderungen zu sensibilisieren und Missstände innerhalb der Bildungspolitik aufzuzeigen.“
Denda bedankte sich zudem für die Solidarität die den Besetzern von Einzelpersonen wie auch politischen und universitären Gruppierungen entgegengebracht worden sei. In den kommenden Wochen wolle man den Kontakt zum Rektorat halten, an Lösungen der Probleme mitarbeiten und die Initiative bekannter machen.

Am Dienstag solidarisierte sich das StuPa mit den Audimax-Besetzern.
Bildungsminister sieht Unis in der Pflicht (mehr …)
von Carsten Schönebeck | 20.10.2008
Um das Eckpunktepapier der Landesregierung entwickelt sich ein ganz eigenes Drama…
„Die Landesregierung betrachtet die Sicherung einer hohen künstlerischen Qualität des Theater- und Konzertwesens durch tragfähige personelle und finanzielle Strukturen als einen wichtigen Schwerpunkt der Kulturförderung“,
mit diesen Worten beginnt Bildungsminister Henry Tesch (CDU) seine Landtagsrede zum Thema Theater- und Orchesterfinanzierung. Da will wohl kaum jemand widersprechen und doch ist klar worauf es hinausläuft, denn die Betonung liegt am Ende doch auf dem kleinen Wort „tragfähig“.

Theater Greifswald; Quelle: Theater Vorpommern
Durch den Bevölkerungsrückgang in MV und den damit verbundenen Rückgang der Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich gerät der Landeshaushalt mehr und mehr in Bedrängnis. Nun soll an der Kultur gespart werden. Da über 50 Prozent der Kulturausgaben des Landes in die Theater fließen wird hier zuerst der Rotstift angesetzt. Das Eckpunktepapier „zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen“ sieht daher vor, den bisherigen Zuschuss von 35,8 Mio € bis zum Jahr 2020 einzufrieren. „Keine Kürzung also“, versucht man in Schwerin zu erklären, muss aber gleichzeitig eingestehen, dass aufgrund von Tarifsteigerungen bei gleichbleibender Struktur die Personalkosten bis 2020 etwa um 17 Mio Euro ansteigen werden, die die Theater dann anderweitig aufbringen müssen. (mehr …)
von moritz.magazin | 12.10.2008
Uns gelang, was Bildungsminister Henry Tesch unseren Kollegen aus Rostock zuvor durch zahlreiche Terminänderungen und Absagen unmöglich gemacht hatte: für ein Interview vorstellig zu werden.
Noch wenige Tage vor dem vereinbarten Termin wurde dann auch uns mitgeteilt, dass Henry Tesch den Termin in Greifswald nicht wahrnehmen könne. Also machten sich am 9. September, einem Tag vor Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes zur Einführung von Verwaltungskosten, zwei Redakteure des moritz auf den Weg nach Schwerin, um dort auf Henry Tesch und seinen Staatssekretär Udo Michalik zu treffen. (mehr …)
von Arik Platzek | 12.09.2008
Das Bildungsministerium MV erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass es die Einführung eines einheitlichen Verwaltungskostenbeitrages für erforderlich hält.
Das Bildungsministerium schreibt im Namen von Bildungsminister Henry Tesch in seiner Presseerklärung: „Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.“
Bemerkenswert: Richter des OVwG Greifswald hatten während ihrer Urteilsverlesung zum rechtswidrigen Verwaltungskostenbeitrag der Uni Greifswald deutlich gemacht, dass zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht ohne weiteres als unrechtmäßige „Studiengebühren“ zu identifizieren wären, sondern eben nur als unrechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag. Sie fügten hinzu, dass bei einem Beitrag in Höhe von 50 Euro trotz entsprechender Rechtsgrundlage die Einschätzung anders ausfallen könnte.
Sowohl der AStA Greifswald als auch der StuRa Rostock äußerten sich „empört“. Kritisiert wurde der Versuch, „Studiengebühren durch die Hintertür“ einzuführen. Entsprechende Kostenkalkulationen bleibt das Ministerium derweil schuldig. Das Bildungsministerium stellt in seiner Pressemitteilung eine Tabelle zur Verfügung, die neben den direkten Studiengebühren zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge in den einzelnen Bundesländern auflistet. Diese haben eine Höhe von 40 bis 75 Euro. Für MV wurde derweil ein Beitrag in Höhe von 50 Euro veranschlagt.
Im Interview mit dem Bildungsminister Henry Tesch am 9. September 2008 konnten Redakteure des Moritz Magazins erfahren, dass diese zusätzlichen Gebühren „definitiv“ ab dem Sommersemester 2009 kommen sollen.Mehr erfahrt ihr im Interview im Moritz Magazin 72 oder ab 7. Oktober 2008 hier als Podcast.
Update vom 18. September 2008: In der AStA-Sitzung am 16. September wurden die Pläne der Landtagsfraktionen von CDU und SPD diskutiert. Festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit einer Einführung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren in jedem Fall nachvollziehbar sein und durch das Ministerium detailliert belegt werden muss. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro sei in keinem Fall akzeptabel. Der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel stellte klar, dass man sich diesen politischen Bestrebungen entschieden entgegenstellen muss. Andernfalls würde ein Öffnen der Tür für Verwaltungsgebühren vermutlich in naher Zukunft ein Brechen des Tores für Studiengebühren nach sich ziehen.
Als vorranging erforderlich fand der Vorschlag einer einheitlichen Positionierung aller Studierendenvertretungen im Bundesland volle Zustimmung. Geplant wird in nächster Zeit außerdem die Ausarbeitung eines Positionspapiers der Studierendenvertretungen und – sofern nötig – die Organisation von Demonstrationen. Als sehr schwierig wurde die genaue Abgrenzung von Studiengebühren und studienbezogenen Verwaltungsgebühren beurteilt. Anwesende Mitglieder des StuPa betonten, dass weiterhin das Studierendenparlament die Position der Studierendenschaft in bezug auf Studiengebühren bestimme und dieses Studiengebühren ablehnt.
Zur Zeit werden an den Hochschulen im Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als zwanzig unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben, z.B. für die Ausstellung von Bibliotheksausweisen oder die Leihgebühr in Bibliotheken.
Mathias Brodkorb, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte derweil, die Regierungsfraktionen „wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.“
Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 12. März 2008 in einem Urteil feststellte, das §16 Abs. 5 des LHG keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren darstelle. Die seit 2005 von der Universität Greifswald geforderten 10 Euro Verwaltungsgebühr je Semester wurden somit als rechtswidrige Gebührenerhebung zur Rückzahlung fällig. Die Notwendigkeit der neuen Regelung wurde, anders als durch Mathias Brodkorb, im neuen Gesetzesentwurf derweil mit der Erwartung weiterer Einnahmeverluste für die Hochschulen begründet.
Der AStA Greifswald wird an der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Landtag M-V in Schwerin am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, teilnehmen.
Link: Gesetzentwurf 5/1796 der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, Pressemitteilung des Bildungsministeriums, PM des AStA Greifswald, PM des AStA Greifswald zur Eröffnung des Verfahrens zum Verwaltungskostenbeitrag