Die Suche geht weiter: Bewerbt euch als studentische Vertretung im Rektorat

Die Suche geht weiter: Bewerbt euch als studentische Vertretung im Rektorat

Es ist mal wieder so weit: In der kommenden Woche steht nicht nur der Nikolaus vor der Tür, sondern auch eine Vollversammlung am Dienstag und eine StuPa-Sitzung am Mittwoch. Und letztere kommt mit einer kleinen vorweihnachtlichen Überraschung daher, denn am 08.12.2021 werdet ihr die Möglichkeit haben, euch um das Amt der studentischen Vertretung im Rektorat unserer Universität zu bewerben.

Beinahe kommt es einem wie Täglich grüßt das Murmeltier vor, auch wenn die Idee eines studen­tischen Prorektorats erst im Wintersemester 2020 eingebracht wurde und die Vorstellung der letzten Bewerber*innen gerade einmal ein Jahr zurückliegt. Denn viel (oder vielleicht auch viel zu wenig) wurde seit der gescheiterten Wahl im Senat über das Thema geredet und dabei immer wieder die Frage aufgeworfen: Wie konnte es dazu kommen? Jetzt könnten die Diskussionen über Schuldweisungen jedoch endlich zu einem Ende kommen. Eine neue Wahlrunde für das Amt der studentischen Vertretung steht an, dieses Mal mit einigen formellen Änderungen.

Die erste und auffälligste davon ist wohl der Titel selbst. Wie Bianca (AStA-Referentin für Hochschul- und Innenpolitik) auf der vergangenen StuPa-Sitzung erklärte, gibt es ein „studentisches Prorektorat“ de facto laut Satzung des Landeshochschulgesetzes nicht, weshalb sich jetzt auf die Bezeichnung „studentische*r Vertreter*in im Rektorat“ geeinigt wurde. Mit der Umbenennung erhofft man sich nun also den kritischen Stimmen entgegenzuwirken, die im Namen der Position bereits einen Gesetzesbruch gesehen haben.

Auch am Wahlprozedere wurde herumgeschraubt: Die Vorstellung der Kandidierenden wird wieder in mehreren Etappen erfolgen, wobei auf der StuPa-Sitzung am 08.12.2021 bereits eine Wahl stattfinden soll, ebenso wie auf der Sitzung der FSK (Fachschaftskonferenz) am 19.01.2022. Allerdings wollen sich die Gremien dieses Mal nicht zwingend auf eine*n Bewerber*in festlegen. Um das nächste Level im Senat zu erreichen, genügt dieses Mal eine einfache Mehrheit. Das bedeutet, dass über alle Bewerber*innen einzeln abgestimmt wird, und jede Person als Vorschlag gilt, die mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen kann. Sollte das also bei mehreren Bewerber*innen der Fall sein, werden diese allesamt an den Senat weitergeleitet. Hier findet dann die offizielle Wahl statt, die Vorstellung innerhalb der Studierendenschaft ist also dafür gedacht, um Vorschläge für den Senat zu finden.

Gleich geblieben sind die Anforderungen an das Amt. Im Studierendenportal findet ihr eine Stellenausschreibung mit allen Anforderungen, die an die studentische Vertretung im Rektorat gestellt werden. Da die Stelle bisher an der Universität Greifswald noch nicht besetzt war, ist es unmöglich, hierfür eine vollständige Liste zu erstellen – ihr solltet also auch ein wenig Flexibilität mitbringen. Wichtig ist jedoch, dass ihr für die gesamte Legislatur von einem Jahr Student*in unserer Univer­sität seid. Erwünscht sind zudem hochschulpolitische Erfahrungen, eine offene und kommunikative Art sowie Selbstständigkeit und ein generelles Interesse an studentischen Angelegenheiten. Da ihr im Rektorat und anderen Gremien Mitglied sein und als Bindeglied zwischen Studierendenschaft und Rektorat fungieren werdet, solltet ihr natürlich auch eine gewisse kommunikative Kompetenz vorweisen können. Grundsätzlich steht eine Bewerbung aber jedem*r Studierenden frei, der*die Interesse hat.

Bei Fragen steht euch jederzeit das StuPa-Präsidium zur Seite, die ihr am einfachsten mit einer Mail an stupa@uni-greifswald.de erreicht. Auch wenn ihr euch bewerben wollt, solltet ihr dem Präsidium bereits vorab eine kurze Ankündigungs-Mail zukommen lassen, um diesem bei der Planung der Sitzung zu helfen. Solltet ihr euch jedoch erst am Mittwoch ganz spontan dazu ent­scheiden, euch für das Amt aufstellen zu lassen, ist auch das möglich: Wie bereits von anderen Wahlen im Studierendenparlament bekannt, sind auch Initiativbewerbungen während der Sitzung möglich. Also, nutzt eure Chance und bewerbt euch!

Das Wichtigste auf einen Blick:

Was? Bewerbung zur studentischen Vertretung im Rektorat
Wann? Mittwoch, 08.12.2021, 20 Uhr c.t.
Wo? Ernst-Lohmeyer-Platz 6, Hörsaal 3/4
Wer? Jede*r! Hauptsache, ihr habt Bock.

Beitragsbild: Annica Brommann

Uni-Update

Uni-Update

Im allgemeinen Weihnachts- und Wintertrubel stehen auch an der Universität allerlei Fristen und Aktivitäten an. Für einen kleinen Überblick rund um die 2G-Regelung, Prüfungen und Wahlen findet ihr das Wichtigste gesammelt in diesem neuen Uni-Update.

1. Einführung von 2G in der Präsenzlehre

Mit der Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung durch die Landesregierung gilt ab heute die 2G-Regel für Präsenzlehre. Ausgenommen sind Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume benötigen, Prüfungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren. Für diese gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei häusliche Selbsttests nicht mehr ausreichen und von professioneller Stelle durchgeführt werden müssen.

Schwangere und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind zu den 2G-Veranstaltungen zugelassen, wenn sie über entsprechende ärztliche Bescheinigungen und einen aktuellen Test verfügen. Die Lehrenden wurden laut Rektoratsbeschluss darum gebeten, „Studierenden, die an den Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen, über digitale oder ähnliche Formate Zugang zu den Lehrveranstaltungsinhalten zu gewähren. Die digitalen (oder ähnlichen) Formate müssen nicht zwingend zeitgleich, aber zeitnah bereit gestellt werden. Die konkrete Umsetzung obliegt den Lehrenden. Im Austausch mit den Studierenden ist auch der Wechsel in ein digitales Format möglich.“

Es wird außerdem darum gebeten, bis Freitag, den 03. Dezember, den 2G-Nachweis als exportierte PDF über die Uni-Mail an covidzertifikat@uni-greifswald.de zu schicken oder bei einer persönlichen Anlaufstelle vorzuzeigen. Der verifizierte Status wird dann von den Mitarbeitenden der Universität in eurer Accountverwaltung hinterlegt. Andernfalls muss der entsprechende 2G-Nachweis bei jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.

2. Maskenpflicht und 3G in den Bibliotheken

Seit heute gilt außerdem auch an den Arbeitsplätzen der Bibliotheken wieder Maskenpflicht. Wenn ihr euren 2G-Status verifizieren lassen habt, könnt ihr euch einfach am Eingang mit eurem Studierendenausweis anmelden, andernfalls müssen die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden. Wer nicht genesen oder geimpft ist, braucht ein negatives Testergebnis von offizieller Stelle, das in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.

3. Prüfungsanmeldung und Änderung der Rahmenprüfungsordnung

Die Prüfungsanmeldung läuft dieses Mal länger: Vom 29. November 2021 bis zum 03. Januar 2022 könnt ihr euch online über das Selbstbedienungsportal für alle Prüfungen anmelden. Durch eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung gibt es einige weitere neue Regelungen, beispielsweise beim Rücktritt von Prüfungen oder der Anzahl der Wiederholungsversuche. Alles weitere könnt ihr hier nachlesen.

4. Die studentische Vollversammlung steht an

Nächsten Dienstag, am 07. Dezember, findet um 14:15 Uhr die Vollversammlung des Wintersemesters statt. Was genau das ist, wie die Vollversammlung abläuft und warum ihr dabei sein solltet, findet ihr zum Beispiel in diesem Artikel erklärt. Anträge können bis 12 Uhr am Freitag, den 04. Dezember, eingereicht werden. Braucht ihr dafür noch Inspiration? Dann schaut doch einfach bei den letzten Vollversammlungen im Studierendenportal rein oder lest ein paar Liveticker des webmoritz. Falls ihr noch Fragen habt oder eure Anträge einschicken wollt, könnt ihr euch an asta_hopo@uni-greifswald.de wenden.

Die Vollversammlung wird wieder digital in diesem Moodle-Kurs und im DFN-Livestream stattfinden. Wie immer entfallen alle Lehrveranstaltungen ab 12 Uhr – sollte dem nicht so sein, wendet euch an eure Lehrenden oder den AStA.

5. Bewerbung für die studentischen Gremienwahlen einreichen

Am 11. November wurde die offizielle Wahlbekanntmachung für die studentischen Gremienwahlen im Januar 2022 veröffentlicht. Wenn ihr euch für das Studierendenparlament oder euren Fachschaftsrat aufstellen lassen wollt, habt ihr dafür noch bis zum 07. Dezember Zeit. Alle Infos findet ihr im Studierendenportal oder in diesem webmoritz.-Artikel, die Bewerbung läuft dann über BoardElect. Die Bewerbung steht allen Interessierten frei.

6. Studentische*r Vertreter*in im Rektorat gesucht

Bei der StuPa-Sitzung am Mittwoch, den 08. Dezember, habt ihr die Möglichkeit, euch als studentische*r Vertreter*in im Rektorat vorzustellen. Nähere Informationen zum Verfahren findet ihr auch in einer Mail des Studierendenparlaments vom 24. November. Das Amt der*des studentischen Prorektor*in steht allen frei, die interessiert sind.

Das Rektorat einer Hochschule ist für die rechtliche Außenvertretung und somit für alle organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aufgaben der Hochschule, aber auch für die Außenrepräsentation und die strategische Steuerung von Studium, Forschung und Lehre verantwortlich. Ihr wollt euch vorher etwas mehr informieren? Auf dem webmoritz. findet ihr einige Artikel, beispielsweise mit allen Informationen zur Einführung des studentischen Prorektorats oder zu der Vorstellung der letzten Kandidierenden (damals noch mit einem anderen Verfahrensablauf).

Beitragsbild: Annica Brommann

Studentisches Prorektorat – Redet miteinander, redet mit uns!

Studentisches Prorektorat – Redet miteinander, redet mit uns!

Das Pilotprojekt „studentisches Prorektorat“ ist bereits vor seinem Start schon wieder auf dem Boden der Tatsachen gelandet. In diesem Kommentar setzt sich unser Redakteur mit möglichen Gründen auseinander und hinterfragt die Rolle der Kommunikation in der Hochschulpolitik der letzten Monate aus studentischer Perspektive.

Stille ist ein (un-)ausgesprochen spannendes Phänomen. Im leisesten Raum der Erde hat es noch kein Mensch länger als 45 Minuten ausgehalten, denn die Abwesenheit von Schall erzeugt ein extrem bedrückendes Gefühl. Ein Gefühl, wie eine unbeantwortete Frage im scheinbar leeren BBB der vergangenen digitalen Senatssitzungen – Stille.
Stille, neun Monate, nachdem Frau Prof. Riedel im August letzten Jahres erstmals im Studierendenparlament ihre Kandidatur als Rektorin mit dem Posten eines studentischen Prorektorats verknüpft hatte und im Oktober schließlich auch mit knapper Mehrheit gewählt worden war (ihrem Wahlerfolg bei den studentischen Senator*innen dürfte das Projekt “studentisches Prorektorat” nicht geschadet haben). Nachdem im Dezember in einem eilig zusammengeschusterten Bestimmungsprozedere Felix W. im zweiten Wahlgang mit deutlicher Mehrheit zum Kandidaten der Studierendenschaft ernannt und im Dezember die Grundordnung der Universität geändert worden war, um einen vierten Posten im Prorektorat zu etablieren. Und schließlich, nachdem Felix W. in einem sich über Wochen ziehenden Briefwahlverfahren im dritten Wahlgang nicht zum studentischen Prorektor gewählt wurde. Es ist viel passiert in den letzten Monaten.

Kein Kommentar

Wahlen werden durchgeführt, um Entscheidungen zu treffen. Nicht erfolgreiche Wahlgänge gehören also zum politischen Tagesgeschäft und das ist gut und richtig so, denn nicht alle kandidierenden Personen sind für alle Ämter auch tatsächlich geeignet. Darüber kann und muss geredet werden – eine gesunde Demokratie beruht auf gesunder Kommunikation. Nur so ist eine Hochschulpolitik möglich, die allen nützt. Und nur so lassen sich unglückliche Szenarien wie das jetzige vermeiden: Inmitten einer Pandemie steht die Studierendenschaft ohne Vertretung in ihrem höchsten, frisch geschaffenen, hochschulpolitischen Amt da. Vorsichtig formuliert, diese Situation ist suboptimal.

Suboptimal, denn es sind gerade auch Studierende, die zu den großen Verlierer*innen der aktuellen Krise gehören. Wie alle anderen Bevölkerungsgruppen sind auch sie von wirtschaftlicher Unsicherheit und sozialer Isolation betroffen. Und das in einem Lebensabschnitt, der wesentlich dafür ist, Grundsteine für den weiteren Werdegang zu legen, privat wie insbesondere auch akademisch. Dem gegenüber stehen von Seiten der Universität vielfach Lehrkonzepte, die auch im Jahr 2021 und im dritten Online-Semester oft noch sinnbildlich für den digitalen Analphabetismus des deutschen Bildungssystems sind. Hinzu kommen offene Fragen wie etwa zu pandemiebedingten Verlängerungen der Regelstudienzeit, zusätzlichen Prüfungsversuchen, der Anerkennung, bzw. Erbringungsmöglichkeit praktischer Leistungen und vielem mehr. Fragen, für deren Beantwortung es eine starke Stimme der Studierendenschaft bräuchte. Gerade jetzt wäre es unbedingt notwendig, die Studierenden in wesentliche Entscheidungen einzubeziehen. Diese unbekannte, dynamische Situation benötigt frische Impulse, zu denen das neue Amt eines studentischen Prorektorats maßgeblich beitragen könnte. Stattdessen geht es nicht so recht voran. “Typisch”, würde die sowieso schon viel zu große Gruppe der Hochschulpolitik-Verdrossenen den Fortschritt wohl kommentieren.

Und wie kommentiert der Senat diese Situation, an der er nicht ganz unbeteiligt ist? Gegenüber der Öffentlichkeit quasi gar nicht. Bestenfalls ist von einigen Senator*innen zu hören, dass sie dazu nichts Konkretes sagen können. Das ist nicht nur irritierend für Mitglieder eines gewählten Gremiums, sondern auch ein echter Schlag ins Gesicht aller hochschulpolitisch engagierten Studierenden, die auf eine offene Kommunikation angewiesen sind. Und zudem ist es gefährlich, denn Stille ist ein Katalysator für Spekulation und Chaos. Nach drei gescheiterten Wahlgängen über zwei Monate hinweg stellt sich natürlich die Frage nach dem „warum“. Und außerdem die Frage, warum nicht darüber gesprochen wird, denn so überschlagen sich die Gerüchte.

Die Gerüchteküche brodelt

Womöglich war es das Ziel einiger Senator*innen, die Position der, gerade erst in Amt und Würden eingeführten, Rektorin zu schwächen. Die Etablierung des studentischen Prorektorats war im Wahlkampf schließlich eines der zentralen Versprechen von Frau Prof. Riedel an die Studierendenschaft gewesen. Dementsprechend ist das Stolpern dieses Projekts im ersten Anlauf für sie auch eine persönliche Niederlage. Vielleicht ist es sogar eine direkte Retourkutsche für die nicht erfolgte Bestätigung des Kanzlers der Universität, die im Hintergrund ebenfalls für Unmut gesorgt hatte. Werden hier also interne Machtkämpfe auf dem Rücken der Studierendenschaft ausgetragen?

Fest steht, dass unter einigen Senator*innen immer noch grundsätzliche Zweifel am studentischen Prorektorat bestehen. Als die Stille in der Senatssitzung am 21.04. ein nicht mehr erträgliches Ausmaß erreicht hatte, wurde sogar kurz darüber gesprochen. Leider äußerten sich jedoch nicht die kritischen Senator*innen selbst. Als Mediator führte ein anderes Mitglied Argumente an, die ihm gegenüber in Gesprächen außerhalb der Sitzungen geäußert worden seien. Demnach seien sich einige Senator*innen des Nutzens nicht bewusst, den dieser Posten bieten solle. Studierende seien bereits in diversen Gremien vertreten und würden von der Hochschulleitung angehört. Zudem bestünden in Teilen des Senats grundsätzliche Zweifel daran, ob Studierende in ihrem Ausbildungsstand überhaupt für so ein hohes Amt geeignet seien. Angesichts des eigenen Verhaltens der kritischen Senator*innen in diesem Moment wirkte diese Aussage geradezu zynisch – möchte man der Studierendenschaft die Eignung für höhere Posten kollektiv aberkennen, nur weil altgediente Senatsmitglieder der Ansicht sind, würdevoller schweigen zu können (offensichtlich eine Grundvoraussetzung in der Hochschulpolitik)? Wenn es eine klassische studentische Eigenschaft gibt, dann doch wohl die des In-(Online-)Sitzungen-die-Klappe-Haltens.

Zyniker*innen würden nach dieser Logik wohl zudem hinterfragen, wozu Dozierende im Prorektorat nötig sind. Gleich zwei an der Zahl, obwohl Professor*innen doch bereits in diversen Gremien vertreten sind und in Ausnahmefällen durch die Studierendenschaft sogar in Vorlesungen angehört werden. Und außerdem sollte die Frage erlaubt sein, welchen Nutzen ein Senat bietet, in dem nicht diskutiert, sondern Probleme bestenfalls hinter verschlossenen Türen angegangen oder schlimmstenfalls einfach totgeschwiegen werden. In den Sitzungen war weder bei der Vorstellung der Kandidierenden, noch zwischen den Wahlgängen oder nach dem Scheitern im dritten Anlauf über Gründe gesprochen worden, warum ein großer Teil der Senatsmitglieder Felix W. offensichtlich nicht in das Amt des studentischen Prorektors wählen konnte oder wollte. Sicherlich kann das Problem auch in der kandidierenden Person selbst liegen, aber auch darüber könnte man sprechen. Wieso also wird ein Kandidat nicht gewählt, über den in den Sitzungen zuvor nicht diskutiert worden war?

Einen Teil der Antwort könnte tatsächlich ein Blick in die Grundordnungsänderung vom Dezember geben. Ein “studentisches Prorektorat” wird hier nicht explizit benannt. Stattdessen ist die Rede von zwei Prorektoratsposten, von denen mindestens einer nicht durch eine Person aus der Statusgruppe der Professor*innen besetzt werden soll. Ein juristisches Schlupfloch für die grundsätzlichen Kritiker*innen, das auch trotz aller Lippenbekenntnisse eben schriftlich verankert als Damoklesschwert des Misstrauens über dieser und zukünftigen Wahlen schwebt und schweben wird: Das studentische Prorektorat ist ein Amt von Gnaden des Senates, der daher wenig Druck hat, diesen Posten zu besetzen.

Flucht nach vorne

Umso interessanter wirkt insofern die Forderung einiger Senator*innen, die Studierendenschaft solle für die kommende Wahl eine Person nominieren, die den vollen Rückhalt aller Studierenden genieße. Der Senat sei optimistisch, dass die Wahl dann erfolgreich verlaufen werde. Sicherlich ist es sehr verwunderlich, dass aller Wahrscheinlichkeit nach auch einige studentische Senatsmitglieder nicht für ihren eigenen Kandidaten gestimmt haben. Das Hauptproblem ist jedoch ein anderes: Der Senat wälzt die Aufarbeitung seiner internen Kommunikationsprobleme auf studentische Gremien ab, die aber gleichzeitig, auch auf explizite Nachfrage hin, nicht über die Hintergründe der gescheiterten Wahl informiert wurden. Wenig überraschend, mit eher durchwachsenem Erfolg: Während die Fachschaftskonferenz nun nämlich beschlossen hat, das Nominierungsverfahren neu aufzurollen, war im Studierendenparlament noch vor einigen Wochen mit knapper Mehrheit entschieden worden, Felix W. erneut als Kandidaten für das Amt nominieren zu lassen. Das Chaos ist perfekt!

Optimale Voraussetzungen also, um eine Person zu finden, die den vollen Rückhalt der Studierendenschaft hat. Der Senat hat den studentischen Gremien die praktisch unlösbare Aufgabe übertragen, unter höchstem Zeitdruck ein Nominierungsverfahren zu entwerfen, das am Ende eine Person benennt, die mehr als eine deutliche Mehrheit der Stimmen – denn die hatte bereits Felix W. besessen – eines noch zu konstituierenden Bewerbungsausschusses auf sich vereint und die noch dazu bereit ist, sich womöglich in einem hochschulpolitischen Rosenkrieg instrumentalisieren zu lassen, ohne genau zu wissen von wem und zu welchem Zweck überhaupt. Wenn den studentischen Gremien dieses Meisterstück gelingen sollte, werden sie wohl drei Kreuze machen, aber hoffentlich ohne ihre Stimmzettel dadurch ungültig werden zu lassen.

Titelbild: Philipp Schweikhard

Gescheiterte Wahl um das studentische Prorektorat: Stimmen aus Senat und zukünftigem Rektorat

Gescheiterte Wahl um das studentische Prorektorat: Stimmen aus Senat und zukünftigem Rektorat

Nachdem der dritte Wahlgang um das studentische Prorektorat ohne Erfolg blieb, werden die bereits gewählten Mitglieder des Rektorats nach der Amtseinführung am kommenden Mittwoch zunächst ohne die gerade erst ermöglichte studentische Stimme an die Arbeit gehen. Der webmoritz. berichtete letzte Woche bereits über den Ablauf der Wahlen und von den Reaktionen der studentischen Senator*innen sowie des Kandidaten.
Um auch nicht-studentische Perspektiven zu beleuchten, wurde ebenso allen weiteren Senator*innen, aber auch den baldigen Rektoratsmitgliedern die Möglichkeit geboten, erste Meinungen über die aktuellen Geschehnisse kundzutun. Einige Senator*innen erklärten ihre Bereitschaft für einen späteren Zeitpunkt, die bisher eingegangenen Antworten lest ihr hier.

Während der letzten Senatssitzung vom 17.03. äußerte sich neben einem studentischen und drei nicht-studentischen Senator*innen auch die zukünftige Rektorin sowie der AStA-Vorsitzende. Es wurden erste Statements abgegeben, sowohl zu dem Ausgang der Wahl als auch zu möglichen Hintergründen und Meinungen zum studentischen Prorektorat. Dabei zeichnete sich bei den Sprechenden mehrheitlich ein Bedauern über die jetzige Situation ab. Neben der Anerkennung des demokratischen Wahlergebnisses wurden vor allem Wünsche deutlich, einen offenen Dialog anzustreben und den Studierenden nun die Zeit zu geben, sich für eine erneute Kandidatur zu organisieren.

Aktuell finden vor allem interne Gespräche in den beteiligten Gremien statt. Die Vertreter*innen der Studierendenschaft trafen sich bereits in einer gremienübergreifenden Sitzung, um sich über das weitere Vorgehen auszutauschen. Insbesondere im Studierendenparlament (am kommenden Dienstag, 20:15 Uhr) und der Fachschaftskonferenz (am Mittwoch, 18:15 Uhr) wird das Thema weiter diskutiert, um sich auf ein Verfahren zu einigen.

Wie empfinden Sie prinzipiell die Möglichkeit eines studentischen Prorektorats?

Senator*in: „Hinsichtlich der Aufgabenfülle, vor der das Rektorat steht, finde ich eine Erweiterung auf vier Prorektoren sehr nachvollziehbar und sinnvoll. Mit Blick auf die Mitwirkung aller Statusgruppen an der Entscheidungsfindung an einer Universität ist es m.E. dann konsequent, auch die MA und Studierenden einzubeziehen. „

Herr Prof. Dr. Bornscheuer in seiner Rolle als Senatsvorsitzender: „Wie Sie wissen, hat der Senat mehrheitlich extra eine Änderung der Grundordnung im Dezember 2020 beschlossen, damit überhaupt erstmalig in der Geschichte der Universität Greifswald die Möglichkeit besteht, einen studentischen Prorektor zu wählen. Im nächsten Schritt hatte der engere Senat mit ausreichender Stimmenzahl Herrn Willers nominiert (bitte beachten Sie, dass im engeren Senat nur vier Studierende vertreten sind).“

Dieser Aussage schloss sich Herr Prof. Dr. Ried an und fügte hinzu: „Persönlich möchte ich noch ergänzen, dass ich die Möglichkeit eines studentischen Prorektorats sehr begrüße. Ich hoffe, dass es zeitnah gelingen wird, diese Position auch zu besetzen.“

Herr Prof. Dr. Schumacher: „Ein studentisches Prorektorat kann die an der Universität Greifswald ohnehin wichtige Rolle der Studierenden in den universitären Gremien und bei Entscheidungsprozessen auch nach außen verdeutlichen. Eine starke Vertretung der Studierenden verstehe ich als Gewinn für die Strukturen der Universität und auch ein studentisches Prorektorat kann in dieser Hinsicht sinnvoll sein. Es stellt sich aus meiner Sicht derzeit aber weniger eine prinzipielle Frage. Frau Riedel hat sich mit einem Konzept vorgestellt, das ein studentisches Prorektorat vorsieht, sie ist mit diesem Konzept zur Rektorin gewählt worden und der Senat hat sie durch eine entsprechende Änderung der Grundordnung in dieser Hinsicht unterstützt und bestätigt.“

Senator*in: „Das ist eine von mehreren guten Möglichkeiten studentischer Mitbeteiligung an der Selbstverwaltung der Hochschule.“

Warum wurde Herr Willer Ihrer Meinung nach nicht gewählt?

Senator*in: „Vermutlich ist es ein Mix aus verschiedenen Gründen. Zum einen ist offensichtlich ein Teil der Senator*innen der Auffassung, dass eine Einbeziehung der nicht-professoralen Statusgruppen in das Rektorat keine besonders gute Idee ist. Das zeigen die Ergebnisse des ersten Wahlgangs. Die weiteren Wahlgänge deuten darauf hin, dass allerdings in den letzten Wochen eine gewisse Dynamik in die Sache gekommen ist. Nicht unplausibel ist, dass letztlich auch unter den Studierenden keine Geschlossenheit (mehr) herrschte. Das ist zumindest deutlich plausibler als die Annahme, dass im letzten Wahlgang kein Nicht-Studierender mehr für Herrn Willer gestimmt hat. Unter der Annahme, dass alle studentischen Senator*innen prinzipiell für ein studentisches Prorektorat sind, würden folglich auch persönliche Gründe bei der Nicht-Wahl eine Rolle gespielt haben.“

Herr Prof. Dr. Bornscheuer in seiner Rolle als Senatsvorsitzender: „Es wäre reine Spekulation zu eruieren, warum Herr Willer nicht gewählt wurde. Es handelte sich schließlich um demokratische (geheime) Wahlen (Nominierung & drei Wahlgänge).“

Dieser Aussage stimmte Herr Prof. Dr. Ried zu.

Herr Prof. Dr. Schumacher: „Es kommt in demokratischen Prozessen vor, dass zur Wahl stehende Personen nicht gewählt werden. Wichtiger als Spekulationen darüber, ob die Gründe in diesem Fall doch in einer Skepsis gegenüber dem Amt eines studentischen Prorektorats oder gegenüber der Person liegen, ist aber nun wohl, die nächste Wahl umsichtig vorzubereiten, damit das studentische Prorektorat besetzt werden kann.“

Senator*in: „Nach meiner Vermutung kommen zwei Gründe infrage (das ist also sehr vage!): Einige Senator*innen möchten kein Prorektorat unter Mitbeteiligung der Studierenden. Einige Senator*innen halten die Person für zu polarisierend.“

Was ist Ihnen für zukünftige Kandidaturen und Wahlen wichtig?

Senator*in: „Letztlich ist es wichtig, dass der/die Kandidat*in glaubhaft verdeutlichen kann, welchen Vorteil das Rektorat und die gesamte Uni von seiner/ihrer Prorektorentätigkeit hat. Es gibt somit verschiedene (mindestens zwei) Adressaten einer Bewerbung: Die Profs/MA, die noch überzeugt werden müssen, dass die studentische Perspektive hilft, die Arbeit im Rektorat zu verbessern. Und die studentischen Senator*innen, die überzeugt werden müssen, dass sie/er die richtige Person für die Einbringung der studentischen Interessen ist. Schließlich ist es m.E. vor einer möglichen Wahl extrem wichtig, dass der Senat noch einmal (möglichst nicht Online, sondern in einer Präsenzsitzung) offen und ausführlich diskutiert, welche Vorteile ein studentisches Prorektorat (unabhängig von der Person) bringt.“

Herr Prof. Dr. Bornscheuer in seiner Rolle als Senatsvorsitzender: „Für zukünftige Kandidaturen wäre es sehr wünschenswert, wenn die Studierenden der Universität Greifswald eine*n Kandidat*in*en aufstellen, die*der auch bei allen studentischen Senator*innen Zustimmung findet und somit möglichst auch von allen gewählt wird.“

Dieser Aussage stimmte Herr Prof. Dr. Ried zu.

Senator*in: „Das gleiche wie bisher, dass Kandidat*innen die gleichen Möglichkeiten haben sich vorzustellen und die Wahlen geheim sind.“

Frei verfügbarer Platz: Falls Sie noch eine Anmerkung haben oder etwas zu dem Thema um das studentische Prorektorat mitteilen möchten, können Sie das hier schreiben:

Senator*in: „Mein letzter Punkt (offene Diskussion zum studentischen Prorektorat prinzipiell) ist m.E. leider viel zu kurz gekommen, sodass wir jetzt vor dieser für alle (und besonders für Herrn Willer) sehr, sehr doofen Situation stehen. Hier sieht man – zumindest mit Blick auf diejenigen, die keine „digital natives“ sind (zu denen ich mich bei aller Begeisterung für den BBB-Einsatz in der Lehre auch zähle) – die Grenzen der Online-Kommunikation. Eine ausführliche Vorab-Diskussion des studentischen Prorektorates in einer Präsenz-Sitzung des Senates, bei der man den Rednern ins Gesicht schauen kann und bei den anderen Senator*innen auch am Minenspiel ablesen kann, wie sie bestimmte Positionen und Argumente aufnehmen, hätte m.E. das nun zustande gekommene Ergebnis verhindern können. Auch der lange Abstand zwischen den einzelnen Briefwahlgängen, der mit Blick auf die gegebenen digitalen und rechtlichen Bedingungen nicht anders machbar war, wirkte sich m.E. ungünstig auf das Ergebnis aus.“

Herr Prof. Dr. Hinz: „Die drei Negativwahlen haben wohl weniger mit der Person Willer, als mit dem Vorhandensein eines studentischen Prorektors zu tun. Aber gerade diese Position ist zeitgemäß, denn niemand kann die Belange der Studierenden besser verstehen und regeln, als einer von ihnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das von den Studierenden anders gewollt ist. Die Anzahl der Prorektoren zu erhöhen und aufzugliedern war und ist ein sehr guter Vorschlag unserer neuen Rektorin Frau Prof. Riedel, der im Senat mit einer Mehrheit bestätigt wurde.“

Als das zukünftige Rektorat äußerten sich Frau Prof. Dr. Riedel, Frau Prof. Dr. Konstanze Marx, Herr Prof. Dr. Lars Kaderali und Frau Dorthe G. A. Hartmann wie folgt: „Wir unterstützen die Implementierung eines studentischen Prorektorats. Wir akzeptieren die demokratische Entscheidung des Senats. Das zukünftige Rektorat wird weiter dafür werben, diese Möglichkeit der Mitbestimmung für unsere Studierenden als festen Bestandteil der Universitätsleitung zu etablieren.“

Beitragsbild: Lilli Lipka

Zu früh gefreut? Gescheiterte Wahl um das studentische Prorektorat

Zu früh gefreut? Gescheiterte Wahl um das studentische Prorektorat

Auch im dritten Wahlgang konnte der Kandidat für das studentische Prorektorat, Felix Willer, nicht die nötige Mehrheit finden. Nachdem in den ersten beiden Wahlgängen mindestens 18 Ja-Stimmen benötigt worden wären, hätte im dritten Wahlgang auch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gereicht. Die Ergebnisse der Auszählung wurden bei der gestrigen Senatssitzung besprochen.

Aber gehen wir noch einmal zurück in das letzte Jahr. Mit der Kandidatur von Frau Prof. Dr. Riedel für die Stelle der Rektorin und dem Bemühen aus der Studierendenschaft, das Amt als eine der wenigen deutschen Hochschulen einzuführen, wurde der Weg für ein studentisches Prorektorat geebnet. Dass das eines ihrer zentralen Anliegen sei, erklärte uns Frau Prof. Dr. Riedel auch nach ihrer Wahl nochmal in einem Interview

Am Dienstag, den 8. Dezember 2020, fand dann die Vorstellung der vier Kandidierenden innerhalb der Studierendenschaft statt. Das Amt wurde zuvor am 20. November 2020 per Mail an alle Studierenden ausgeschrieben. Nach einer Vorstellungs- und Fragerunde wurde der aktuelle Präsident des Studierendenparlaments, Felix Willer, von den Mitgliedern der Fachschaftskonferenz, des Studierendenparlaments sowie den studentischen Senator*innen als Kandidat der Studierendenschaft vorgeschlagen. 

In der Zwischenzeit beschloss der erweiterte Senat am 16. Dezember 2020 eine Änderung der Grundordnung der Universität, welche am 17. Dezember von der Rektorin bestätigt wurde. Nach dieser können fortan neben zwei Professor*innen noch bis zu zwei weitere Prorektor*innen gewählt werden. Diese müssen keine Professur besitzen, sondern können auch anderweitige Mitglieder der Universität und demnach auch Studierende sein. Somit ist es also nicht (wie in Rostock) rechtlich festgeschrieben, dass das Amt zwingend durch ein*e Studierende*n zu besetzen ist. Verpflichtend ist hingegen, dass mindestens ein Prorektoratsposten durch eine Person besetzt wird, die nicht der Gruppe der Professor*innen angehört. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigte diese im Senat beschlossene Satzung zur Änderung der Grundordnung am 14. Januar 2021.

Die erfolgte Nominierung von Felix Willer aus der Studierendenschaft war jedoch nur eine interne Übereinkunft und ein Vorschlag für die Rektorin. Bindend ist nur das eigentliche Wahlprozedere im Senat. Und nun wird es etwas knifflig: Zunächst muss ein Vorschlag von drei Mitgliedern des erweiterten Senats, von eine*r Dekan*in auf Beschluss des Fakultätsrates oder der Rektorin vorgenommen werden. Nach diesem und der Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Personen erfolgte die Nominierung über eine geheime Wahl im engeren Senat samt Zustimmung der Rektorin. Dafür fand am 20. Januar eine hochschulöffentliche Vorstellung der bis Ende Dezember vorgeschlagenen Kandidierenden statt. Die daraufhin Nominierten aus dem engeren Senat standen dann schlussendlich, ebenfalls in geheimer Wahl, zur Abstimmung im erweiterten Senat – durch die aktuellen Coronabestimmungen per Briefwahl.

Nach Auszählung der Stimmzettel des ersten Wahlgangs wurden Prof. Dr. Konstanze Marx, Prof. Dr. Lars Kaderali und Dorthe G. A. Hartmann als zukünftige Prorektor*innen gewählt. Für Felix Willer ging es in den zweiten und dann dritten Wahlgang, wobei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden konnte.

Was passiert nun? Frau Prof. Dr. Riedel wird mit dem bisher gewählten Team ab April an die Arbeit gehen und die Studierendenschaft wird sich erneut in einem Ausschreibungsprozess auf die Suche nach Kandidat*innen für das gerade erst ermöglichte, aber nun zunächst vakante Amt begeben müssen.

Was die studentischen Senator*innen und Felix Willer selbst dazu sagen, könnt ihr im Folgenden nachlesen. Auch den übrigen Senator*innen und zukünftigen Mitgliedern des Rektorats wurde die Möglichkeit für eine erste Meinungsäußerung geboten. Die Antworten findet ihr nächste Woche auf dem webmoritz.

Studentische Senator*innen

Was spricht gegen ein studentisches Prorektorat?

Aus unserer Sicht spricht nichts gegen ein studentisches Prorektorat. 
Über die Gründe der anderen Statusgruppen können wir demnach nichts sagen und diese nur erahnen.

Vor wenigen Wochen hat der Senat der Möglichkeit eines studentischen Prorektorats in der 14. Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Greifswald (vom 16.12.2020) mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Warum wurde Felix eurer Meinung nach nicht gewählt?

Auf uns wirkt es, als wären es vielzählige Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Dabei gibt es einerseits den Punkt einer generellen Ablehnung des studentischen Prorektorats, aber auch Vorbehalte gegenüber des von uns gestellten Kandidaten. Des Weiteren erschien unmittelbar vor der Wahl ein Artikel der OZ über Felix und unseren AStA-Vorsitzenden Hennis, was für zusätzliche Kritik gesorgt hat.

Was ist euch für zukünftige Kandidaturen und Wahlen wichtig? 

Uns ist vor allem wichtig, dass wir eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten für das Amt finden. Bereits im Oktober bzw. November hatten wir dafür ein Verfahren ausgearbeitet, welches nun nochmals feinjustiert werden soll. Wir wollen bei der erneuten Auswahl darauf achten, dass es eventuell eine Person wird, welche noch nicht „verbrannt“ ist. Außerdem werden wir uns noch stärker hinter dieser Person positionieren, damit allen Senator*innen signalisiert wird, dass die Kandidatur von der breiten Studierendenschaft unterstützt wird.

Habt ihr bisher von Meinungen gegen das studentische Prorektorat gehört?

Ja.

Wie werdet ihr jetzt weiter vorgehen?

Wir wollen eine Reihung mehrerer Kandidierender, um eine Auswahlmöglichkeit im Senat zu bieten. Die genaue Ausgestaltung werden wir unter den neuen studentischen Senator*innen besprechen, da bereits die letzte Sitzung der aktuellen Legislatur war und wir mit einigen neuen Personen in die nächste Legislatur starten.

Was für einen Einfluss haben die bisherigen Entwicklungen auf das Klima der studentischen Mitbestimmung, insbesondere im Senat?

Es gibt weiterhin keine direkte Stimme der Studierenden im Rektorat. Im Senat sind wir mit einem Drittel der Stimmen vertreten und haben zusätzlich einen Platz für Studierende als stellvertretenden Vorsitz erreichen können.

Felix Willer

„Ich persönlich bin davon überzeugt, dass eine Vertretung der Studierendenschaft im Rektorat gewinnbringend für alle ist. Mit dieser Motivation und dem Votum der Studierendenschaft bin ich zur Wahl angetreten. Dass die Wahl nicht erfolgreich war, ist aus meiner Sicht natürlich schade, aber nun nicht mehr zu ändern. Für das weiter anstehende Verfahren, ganz gleich, wie es ausgestaltet sein mag, wünsche ich mir einen Prozess, der alle Gremien der Studierendenschaft beteiligt. Unabdingbar für diesen Prozess ist meiner Meinung nach Kommunikation – auch zwischen den studentischen und akademischen Gremien. Ich glaube nicht, dass die Idee der Verankerung eines studentischen Prorektorats hier an der Uni nun erst mal wieder at acta gelegt wird oder werden muss. Vielmehr muss nun geschaut werden, was den*die eine*n oder andere*n noch davon abgehalten hat, bei der ersten Wahl mit „JA“ abzustimmen und dann weiter darüber gesprochen werden.“

Beitragsbild: Annica Brommann