Am 18. Mai postete der Fachschaftsrat Geschichte ein offizielles Statement auf einem inoffiziellen Instagramaccount (@frsgesch). In diesem wurden Vorwürfe gegen unterschiedliche Stellen der Universität erhoben. Es herrsche ein Ungleichgewicht in der Zusammenarbeit, dem FSR würde die Arbeit erheblich erschwert und auf Grund der daraus entstehenden psychischen Folgen wäre die einzige Konsequenz gesammelt zurückzutreten. Dies wirkt außergewöhnlich, bedenkt man die kurze Zeit im Amt. Um den Geschehnissen auf den Grund zu gehen, haben die moritz.medien sich genauer erkundigt.
Wie über viele Stellen der Universität kursierten auch über den alten Fachschaftsrat Geschichte (2023/24) diverse Gerüchte. Es gibt eine erschreckend hohe Anzahl an nicht aufgearbeiteten Awarenessfällen in zahlreichen Bereichen der Universität. Immer mehr Fachschaftsräte machen Awareness deshalb zu einem zentralen Thema. So auch der alte FSR Geschichte, der dem nachgehen wollte und sich daher entschied eine Onlineumfrage unter den Studierenden des Historischen Instituts durchzuführen. Größter Knackpunkt hierbei: die Umfrage wurde über Google durchgeführt, sie war also weder repräsentativ nochdatenschutzrechtlichkonform. Das Image des Fachschaftsrates Geschichte litt sehr darunter. Auf Rückfrage beim AStA, weshalb ein Neuanfang nötig gewesen wäre, berichtet dieser, dass es zu Schwierigkeiten zwischen dem Institut und dem FSR gekommen sei. Ein Aufpolieren vom Image war also dringend notwendig. Im Januar begann die neue Wahlperiode und mit großer Spannung wurde eine Neuaufstellung (2024/25) erwartet.
Laut Angaben des nun zurückgetretenen FSRs Geschichte (2024/25) machte dieser sich auch direkt an die Arbeit. Es habe zwei Awarenessbeauftragte gegeben, die sich eingehend mit der Ausarbeitung eines neuen Awarenesskonzepts auseinandergesetzt hätten. Keypunkte in diesem wären gewesen: Einen Safespace bei Veranstaltungen zum Rückzug zu schaffen, klar erkenntlich als Awarenessperson aufzutreten und auch die Idee eines Safe Words habe im Raum gestanden. Die Idee dahinter lässt sich mittlerweile auch in vielen Bars finden. Betroffene können einen bestimmten Drink an der Bar bestellen. Der Name des Drinks ist nicht auffällig, die Person an der Bar weiß durch die Bestellung aber Bescheid, dass Hilfe benötigt wird. Laut FSR wäre die Idee des Safe Words auch vom AStA aufgegriffen worden und bei den Awarenessschulungen an die Teilnehmenden weitergegeben worden. Nach eigenen Angaben hätte der neu gewählte Fachschaftsrat sich klar von dem alten abgrenzen und neue Konzepte und Ideen in Bezug auf Awareness erarbeiten und umsetzen wollen.
Warum kam es also zu einem kollektiven Rücktritt nach so kurzer Zeit im Amt, wenn doch eigentlich alles so vielversprechend startete? Wird ein Blick auf das Statement geworfen lässt sich entnehmen, dass die Arbeit des FSRs von vielen Seiten eingeschränkt wurde. Im Interview äußert der zurückgetretene Fachschaftsrat, dass ein gutes Beispiel für diese Einschränkung der Umgang des Historischen Instituts mit dem neu erarbeiteten Awarensskonzept gewesen sei. Es habe ein gemeinsames Gespräch darüber gegeben, in dem jedoch nicht zugesichert werden hätte können einen Rückzugsort zu schaffen. Der dafür angedachte Raum könnte in Zukunft eventuell für andere Zwecke gedacht sein. Als Kompromiss wäre sich für Plakate entschieden worden. Diese wurden in den Räumlichkeiten des Instituts aufgehangen. Darauf dargestellt seien die verschiedenen Anlaufstellen für Betroffene.
So weit so harmlos. Dieser Umstand allein kann nicht zu einem Rücktritt geführt haben. Um diesen zu verstehen, ist es sinnvoll einen Blick auf den Ablauf der Geschehnisse zu werfen. Der Beginn der Misere war eine Einladung zu einem Gespräch vom Historischen Institut an den FSR. Dieser schildert, dass einzelne Mitglieder während des Gesprächs am Anfang der Woche mit unterschiedlichen Vorwürfen konfrontiert worden wären. Es sei sofort eine Stellungnahme und ein kollektiver Rücktritt verlangt worden. Daraufhin wäre seitens des Fachschaftsrates um etwas Zeit gebeten worden, um den Anschuldigungen nachgehen zu können und sich intern zu besprechen. Es wurde eine Frist zum Ende der Woche gesetzt, gäbe es bis dahin keine Reaktion käme es zu Konsequenzen seitens des Instituts. Der FSR erläutert im Interview, dass es im Verlauf der Woche noch zu weiteren Gesprächen mit dem Institut gekommen wäre. Mit dabei sei auch eine Person aus dem Rektorat gewesen. Auf Anfrage teilt das Rektorat mit, dass es lediglich Kenntnis über den Rücktritt aus der an die Mitglieder der Hochschule geschickten Mail habe. Über weitere Sachverhalte bezüglich des Themas gäbe es keine weiteren Informationen.
Weiterhin erläutert der Fachschaftsrat, dass sich parallel zu den Gesprächen mit dem Institut einzelne Mitglieder darum bemüht hätten den Anschuldigungen nachzugehen und Rat von anderweitigen Stellen der Universität einzuholen. Die Vorwürfe wären sehr ernstgenommen worden. Nach intensiver Beschäftigung hätte sich ergeben, dass die Anschuldigungen nicht haltbar seien.
Auf Anfrage bezüglich des Verlaufs der Geschehnisse gibt der AStA an, dass der FSR vor der gesetzten Frist um eine Beratung gebeten hätte. Dem FSR wäre von einer Stelle der Universität mit einer Kassensperrung durch den AStA gedroht worden. Von dieser Androhung habe der AStA bis zum Beratungsgespräch jedoch keine Kenntnis gehabt und eine solche Androhung durch eine andere Stelle als dem AStA selbst sei nicht rechtens. Berufen wird sich hierbei auf die Selbstständigkeit und die Selbstverwaltung der Studierendenschaft. Die Arbeit des AStA wäre an die Satzung des Landeshochschulgesetzes und die Satzung der Studierendenschaft gebunden. Zudem teilte der AStA uns auf Anfrage mit, dass er gebeten wurde als neutrale Instanz einem Gespräch zwischen ausgewählten Mitgliedern des FSRs und dem Historischen Institut beizuwohnen. Dieses Gespräch fand nach dem Ablauf der vom Institut gesetzten Frist statt. Der Fachschaftsrat schildert, dass bei diesem Gespräch andere Vorwürfe im Raum gestanden hätten als die zu Beginn geäußerten. Von Fristen sei keine Rede mehr gewesen und auch ein kollektiver Rücktritt wäre nicht mehr gefordert worden. Den neu geäußerten Vorwürfen gingen die Mitglieder des Fachschaftsrates ebenso nach wie den zuvor geäußerten. Auf Grund des anhaltenden erhöhten psychischen Drucks auf alle Mitglieder entschied sich der FSR jedoch parallel dazu kollektiv zurückzutreten.
Wir haben den AStA gefragt, ob dieser von Fehlverhalten oder rechtlichen Bedenken bezüglich des zurückgetretenen Fachschaftsrates wisse. Beides verneinte dieser. Die Arbeit wäre erledigt worden, wie sie sein solle. Kenntnis von Schwierigkeiten habe der AStA erst erhalten als die Mitglieder vom FSR zur Beratung bezüglich der angedrohten Kassensperrung zu ihm kamen. Auf die Frage weshalb auch der AStA im Zusammenhang mit dem Ungleichgewicht in der Arbeit genannt wurde, nennt dieser ein Missverständnis bezüglich des Institutsrats. Hier wäre es auf Anraten des AStA zu einer Umfrage für die Aufstellung eines*r studentischen Kandidaten*in durch das Institut gekommen, obwohl diese Aufgabe eigentlich in den Arbeitsbereich des FSRs falle. Dies hätte parallel stattgefunden, weil nicht bekannt gewesen wäre, dass dieser sich bereits darum gekümmert hatte. Darauf angesprochen winkt der FSR jedoch ab und sagt, dass daraus kein Problem entstanden sei.
Wir haben im Zuge der Recherche neben dem Rektorat auch das Historische Institut um die Beantwortung einiger Fragen rund um die Geschehnisse gebeten. Uns wurde mitgeteilt, dass die Beantwortung aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz der Studierenden nicht in Frage käme. Ohne diese Beantwortung bleiben leider viele Fragen bezüglich des möglichen Eingriffs in die studentische Selbstverwaltung offen.
Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.
Von Annica Brommann und Lilli Lipka
Zur Person
Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte.
Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem „national-konservativen Kurs“ anstatt dem „neoliberale[n] Lucke-Kurs“ weitermachen werde. Hier galt Weber als „Rechtsaußen“ und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.
2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich „‚Biodeutsche‘ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern“ für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors:
„Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‚Große Austausch‘ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.“
„[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.“
Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)
Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.
Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band „Hassgesang“, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.
Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken
Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ den „Reichsbürger“ Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine „BRD-GmbH“, in der Bürger „Personal“ seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.
Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner „reaktionären Äußerungen“ auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein „geschichtsrevisionistisches Weltbild“ gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines „Asylantenwohnheims“ abwehren könne.
Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber
Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: „Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.“ Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:
„Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.“
Beschl.-Nr. 2021-31/68
In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:
„Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.“
Beschl.-Nr. 2021-31/68
Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen „gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität“ ansähe.
„Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.“
Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021
Uni verspricht Rückendeckung für Studierende
Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.
Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welchedem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.
Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.
Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?
“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. […] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”
Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021
Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts
Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.
Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner „bisherige[n] Wirkungsstätte“ zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.
Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt.
Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.
Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“ müssen (§33 I 2, II BeamtStG).
Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.
Und was sagt Weber?
In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:
„Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.“
Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021
Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.
Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt
Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: „Historische Grundlagen des Rechts“, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich „Grundlagen“ zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.
Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.
Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative „Uni ohne Nazis“ wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, „rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken“ und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.
Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.
Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021
Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der „Studierenden of Colour“ an der Universität Greifswald dar.
Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.
An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?
Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.
In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.
Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021
Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.
Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.
Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021
1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bei Weber zu besuchen?
„Die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.“
2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?
„Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.“
3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?
„Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.“
4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?
„Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.“
Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021
Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,
angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.
1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie „Versuche einer multikulturellen Umgestaltung“ ablehnen und eine „deutsche Leitkultur“ fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?
2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?
3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?
Antwort Weber, 22.10.2021:
Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.
Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber
Beitragsbilder:Nils Borgwardund Laura Schirrmeister
Hier könnt ihr das aktuelle Video von moritz.tv sehen.
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