von Maret Becker | 23.11.2022
Einfach nur zu studieren, wäre ja zu leicht. Neben dem Uni-Alltag muss man den BAföG-Antrag abgeben, den Nebenjob händeln und die extra Anforderungen der Prüfungsordnung abarbeiten. In meiner Geschichts-Prüfungsordnung steht zum Beispiel, dass ich sieben Exkursionstage abzuleisten habe. So weit, so gut. Dass diese sieben Tage meinen nahenden Abschluss gefährden würden, hätte ich zu Beginn meines Studiums nicht erwartet. Es sollte nämlich sehr, sehr schwer werden, diese sieben Tage innerhalb von drei Jahren abzuleisten. Woran das liegt und was dagegen getan werden kann, habe ich Tom und Sara vom Fachschaftsrat Geschichte gefragt.
Ich begann mein Studium, als das Coronavirus den normalen Universitätsalltag stilllegte. Dadurch konnten das Historische Institut und der Fachschaftsrat keine Exkursionen mehr anbieten. Seit dem Wintersemester 2021 werden die Exkursionen am Historischen Institut wieder angeboten. Dennoch blieb das Problem, die Exkursionstage vollzubekommen. Zu wenig Angebot für zu viel Nachfrage. Das bemerkte ich nicht nur an meinem eigenen Beispiel, sondern hörte von Kommiliton*innen das gleiche.
Warum bleiben die Probleme mit den Exkursionen?
Es dürfen schließlich wieder Exkursionen angeboten werden. Für Sara, Kassenwärtin und Lehramtsbeauftragte des FSR, hat das viele Gründe. Sie betont, obwohl die Corona-Notlage vorbei sei, habe die Corona-Krise auch Nachfolgen für die Exkursionstage. Die Dozierenden des Instituts bieten einfach nicht mehr so viele Exkursionen an, wie vor Corona. Vor allem sei es schwierig, Exkursionen ins Ausland anzubieten. Neben den unterschiedlichen Corona-Verordnungen seien dort auch die Kosten gestiegen. Da die Exkursionsersatzleistungen nicht mehr gelten, können Studierende sich diese nicht mehr spontan anrechnen lassen. Für Studierende, die im digitalen Semester angefangen haben, sei es untergegangen, dass sie überhaupt Exkursionen machen müssen. Bei der alten PSO stehen die Exkursionsleistungen zudem am Ende. Dadurch können sie leicht übersehen worden sein. In der neuen PSO wurde das geändert. Außerdem gäbe es zu wenige mündlichen Werbung der Dozierenden, wenn sie Exkursionen anbieten.
Die Finanzierung [der Exkursionen] ist ein Dauerproblem und wenn dann noch zusätzliche Kosten dazu kommen, überlegt man sich ein paar Mal öfter, ob man das dann macht, weil man die Studierenden [finanziell] nicht belasten möchte.
Sara
Wer hat versagt? Der FSR oder die Dozierenden?
Ich sehe es vor allem in der Pflicht des FSR, die Dozierenden daran zu erinnern, Exkursionen anbieten zu müssen. Tom, Vorsitzender des FSR, wendet ein, dass der FSR den Dozierenden Lösungsvorschläge anbieten würde. „Man muss auch sagen, Planung von Exkursionen sind ein extrem hoher Aufwand“, betont er. Der Lehrstuhl des Historischen Instituts sei nun mal auch unterbesetzt. Das Exkursionsangebot der Dozierenden sei neben ihrer Institutsarbeit eine extra Leistung. An der Bereitschaft des FSR liege es auf jeden Fall nicht: „Für uns ist es nur möglich, eine Exkursion [im Jahr] zu organisieren. […] Das ist auch mega aufwendig.“ Die Arbeit beim FSR sei auch freiwillig, zu dem sei nicht klar, was mit den WSP-Mitteln passieren wird, was die Finanzierung der Exkursion erschwere. Sie haben sich immer wieder dafür starkgemacht, dass die Dozierenden Exkursionen anbieten.
Das Problem liegt wohl an der Bereitschaft der Dozierenden und an der Finanzierung. Meine Überlegung war, ob Studierende, die es sich leisten können, zu einem größeren Teil finanziell für die Exkursionen aufkommen könnten. Sara sind dabei die sozial schwachen Studierenden wichtig, da es sich dabei um versteckte Studienkosten handeln würden. Es könne nämlich zukünftige Studierende abschrecken, Geschichte zu studieren. „Das könnte zu Abbrüchen führen und dass die Einschreibungszahl geringer wird“, meint Sara. Das gelte es auf jeden Fall zu vermeiden. Zudem käme ein größerer Zeitaufwand auf die Dozierenden zu, um zu überprüfen, wer viel gezahlt hätte. Meine Idee wäre gewesen, dass man gar nicht so weit weg für Exkursionen fahren müsste. Dadurch könnte Geld gespart werden. Stralsund wäre zum Beispiel nicht weit weg und wahrscheinlich nicht so teuer. Das hänge aber wieder von den Dozierenden ab, wirft Tom ein.
Im letzten Sommersemester wurde eine geringe Zahl von Exkursionen angeboten. Es gab zum Beispiel eine für einen Tag, für eine geringe Anzahl an Studierenden. Diese Exkursion fand in der von der Universität festgelegten Exkursionswoche statt. Warum wurde sich vom FSR nicht dafür eingesetzt, dass bei dieser Exkursion mehr Studierende teilnehmen konnten bzw. mehr Exkursionen angeboten wurden? Dafür ist die Exkursionswoche angelegt. Für den FSR kam diese Exkursionswoche sehr spontan, meint Sara. Nächstes Sommersemester seien in der extra von der Universität angebotenen Exkursionswoche zwei Exkursionen geplant.
In den letzten Monaten habe ich es so wahrgenommen, dass es unzureichende Informationen vom FSR über das Angebot an Exkursionen gab. Darüber hätte zum Beispiel in einem Newsletter informiert werden können. Ich empfand das als unfair den anderen Studierenden gegenüber. „Wir bekommen halt auch nicht alle Informationen [mitgeteilt]“, betont Sara. Sie versuchen, die Informationen, die sie haben, vor allem auf Instagram zu teilen und regelmäßig ihre Website zu überarbeiten.
Die Studierende sollen auch wissen, wenn sie Fragen haben, dass sie zu uns kommen können. Sie können uns eine Mail und auf Instagram schreiben oder in die Sprechstunde kommen.
Sara
Werden Exkursionstage ungerecht verteilt?
In meinem dritten Semester habe ich mitbekommen, wie eine Kommilitonin meinte, dass ihr als Tutorin der Ersti-Woche des Historischen Instituts der Platz für die große Exkursion zugesichert ist. Hätte ich dieses Gespräch durch Zufall nicht mitbekommen, hätte ich das sonst wahrscheinlich nie erfahren. Für mich stellte sich daher die Frage, ob Kommiliton*innen, die Mitglieder des FSRs kennen, durch dieses Wissen bevorzugt werden. Tom meint, dass diese ursprüngliche Ersti-Fahrt nur für die Erstis, FSR und Tutor*innen geplant war. Sie könnten es jetzt so kommunizieren, aber das würde einen größeren Ansturm auf die Tutor*innenplätze geben. „So fair muss ich sein, wir wollen natürlich nicht nur Tutor*innen haben, die nur auf Exkursion mitwollen. Wir wollen auch Tutor*innen haben, wo ich weiß, wenn ich die mit den Erstsemestern hinsetze, haben die danach auch einen ordentlichen Stundenplan“, betont Tom.
Wurden vom FSR Studierende bevorzugt zur Exkursion nach Leipzig ausgewählt? Die Höhe des Semesters war anscheinend egal, obwohl es angegeben werden musste. Tom betont, dass die Höhe des Semesters egal für die Auswahl gewesen sei. Er brauchte die Semesterzahl für das Dekanat. Die ursprüngliche Erstsemester-Exkursionswoche wurde nach Corona für alle weiteren Semester geöffnet. Natürlich gab es prekäre Fälle, von Studierenden mit einer sehr hohen Semesteranzahl, die noch keinen einzigen Exkursionstag abgelegt hatten. Für diese Exkursion gab es aber 70 Anmeldungen (ohne Tutor*innen eingerechnet). Es standen somit 30 Leute auf der Warteliste.
Es wurde niemand bevorzugt, bis auf die Tutor*innen, die für ihre Arbeit in der Ersti-Woche entlohnt werden sollten. Die vor allem auch dieses Jahr sehr hart war.
Tom
Sara und Tom hatten zum Schluss des Interviews noch die Möglichkeit, etwas loszuwerden, was die Exkursionen betrifft. Tom nutzte die Gelegenheit, um auf die finanzielle Lage des FSR aufmerksam zu machen. Auch nächstes Jahr wollen sie wieder eine Exkursion vom FSR organisiert anbieten. Das liege aber an den WSP-Mitteln. Von der Finanzierung hängt es ab, ob sie wieder eine größere Exkursion anbieten können.
Die neuen Studierenden am Historischen Institut werden das – für mich große – Problem mit den Exkursionstagen nicht mehr haben. Die Studienordnung wurde nämlich verändert, sowohl für Bachelor-Studierende als auch für Lehramts-Studierende in Geschichte. Die PSO 2022 hat im Fall der Bachelor-Studierenden vor allem den Vorteil, dass die Erbringung der Exkursionsleistungen einfacher wird.
Mein Fazit des Interviews ist, dass ich es schade finde, dass die Problematik um die Exkursionstage am Historischen Institut das Positive an Exkursionen verblassen lässt: Mit Dozierenden und Kommiliton*innen eine schöne Zeit außerhalb der Universität zu haben und mehr über seinen Fachbereich zu lernen.
Beitragsbild: Maret Becker
von Annica Brommann | 20.07.2021
Nach über einem Jahr Corona und damit einhergegangenen ungeregelten Online-Prüfungen hat das Land nun durch die Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine dementsprechende Rechtsgrundlage verabschiedet. Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, sind fortan unter anderem synchrone Videoaufnahmen vorgesehen. Wir haben für euch den Diskussions- und Verhandlungsprozess der beteiligten Akteur*innen rekonstruiert.
Jede staatliche Hochschule gibt sich mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetzeslage eine Grundordnung. Zur Ergänzung dienen dann weitere Satzungen und Ordnungen. Das Landeshochschulgesetz gilt dabei als rechtlicher Rahmen, welcher an der jeweiligen Hochschule konkret angepasst wird. Indem das Landeshochschulgesetz M-V nun novelliert, das heißt mit einigen Änderungen versehen wurde, wurde zum einen eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Zum anderen wurde die Grundlage für digitale Prüfungen festgelegt, welche an unserer Uni in einer eigenen Satzung mit weiteren Regelungen, wie etwa zur technischen Ausstattung oder Verhinderung von Täuschungshandlungen, umgesetzt wurde.
Das Rektorat berichtete in der Senatssitzung vom 19. Mai: „Die Hochschulen wurden durch das Bildungsministerium zur Mustersatzung für digitale Prüfungen angehört. Ein finales Dokument dieser Satzung wurde am 5. Mai 2021 zur Verfügung gestellt und soll nun zügig in den Verfahrensgang eingestellt werden.“ Auf Anfrage des webmoritz. berichtete Dorthe G.A. Hartmann, Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalisierung, dass „am 21. Mai […] die Diskussion und die Anpassung an die Bedarfe unserer Universität durch den Versand der Mustersatzung durch das Bildungsministerium [begann].“ Parallel dazu wurde auch in den studentischen Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) kritisch über die geplante Rechtsgrundlage diskutiert.
Kritik aus der Studierendenschaft
In der StuPa-Sitzung vom 25. Mai wurde der Antrag zur Positionierung des StuPas zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes eingebracht. Begründet wurde dies mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studierenden, welcher schwerer wiege als der potenzielle Täuschungsversuch. Der Beschluss wurde mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen und enthält unter anderem folgende Positionen:
„Das Studierendenparlament der Universität Greifswald spricht sich gegen eine synchrone digitale Prüfungsüberwachung aus. […] Abschließend fordert das Studierendenparlament die Hochschulleitung der Universität Greifswald auf, von den unverhältnismäßigen Möglichkeiten zur digitalen Prüfungsüberwachung, welche ihnen im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zugestanden werden soll, keinen Gebrauch zu machen.“
Beschluss des Studierendenparlaments vom 25.05.2021, Beschl.-Nr. 2021-31/29
Datenschutz vs. Betrugsversuche
In der Zwischenzeit fanden die ersten Diskussionen und Prüfungen der Mustersatzung am 28. Mai statt. Prorektorin Hartmann lud dafür zu einem Gespräch mit repräsentativen Akteur*innen der Universität als Arbeitsgruppe ein. Mit dabei waren neben Frau Hartmann der AStA-Vorsitzende Hennis Herbst als Vertreter der Studierendenschaft, der Vorsitzende der Satzungskommission Prof. Dr. Claus Dieter Classen, der Vorsitzende der Studienkommission Prof. Dr. Volkmar Liebscher, Herr Wehlte als Datenschutzbeauftragter der Universität, sowie Fachkundige aus dem Prüfungsamt, digitaler Lehre und der Studierendenberatung.
Bei dem Treffen ging es in erster Linie um die Frage, ob die Satzung überhaupt gewollt sei. Geplant waren also noch keine großen Änderungen, sondern eher ein Austausch an Meinungen und die grundlegende Feststellung, dass die Satzung als sinnvoll empfunden wurde. Dort kamen bereits die Bedenken von Hennis als Vertreter der Studierendenschaft zur Sprache, dass die Videoaufzeichnungen und vor allem die Videospeicherung als sehr großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu werten sei. Die Sorgen wurden teilweise als berechtigt empfunden oder anerkannt, ebenfalls deutlich gemacht wurde aber die empfundene Notwendigkeit, einen Betrugsversuch verhindern können zu müssen. Die Speicherung wäre wichtig für die Möglichkeit des Nachweises. Herr Wehlte aus dem Justitiariat der Uni und der Datenschutzbeauftragte äußerte neben dem Datenschutz auch rechtliche Bedenken. Im Senat betonte er ebenfalls, dass das Thema ein „datenschutzrechtliches Minenfeld“ sei.
Am 01. Juni 2021 gab es ein Treffen der studentischen Vertreter*innen aus Senat, StuPa, AStA, FSK (Fachschaftskonferenz) und dem Rektorat. Zu diesem wurde von Rektorin Riedel unabhängig von der geplanten LHG-Novellierung eingeladen, allerdings kam das Thema mit ähnlichen Argumenten wie auch schon beim vorigen Treffen zur Sprache.
Modifizierung des Satzungsentwurfes
Einen Tag später wurde der Satzungsentwurf dann in den weiteren Instanzen diskutiert und angepasst. Prorektorin Hartmann äußerte dazu, dass „die Satzung von den zuständigen Gremien unter Beteiligung aller Statusgruppen engagiert und konstruktiv diskutiert und modifiziert [wird]“. Dazu gehören unter anderem das Prüfungsamt, die Satzungskommission und die Studienkommission.
Die Satzungskommission verabschiedete am 02. Juni mit deutlicher Mehrheit eine Vorlage, die dann am 09. Juni in der Studienkommission besprochen wurde. Die ministerielle Vorlage wurde unter anderem damit abgeändert, dass die vorgesehene Aufzeichnung wieder gestrichen wurde. Im Bericht der Satzungskommission wird dies als Verbesserung des Datenschutzes gesehen, wobei nach Kenntnisstand des webmoritz. die fehlende technische Umsetzbarkeit ein ausschlaggebender Faktor für die Streichung einer Speicherung war. Darüber hinaus wurde an dieser Stelle festgelegt, dass die Universität Prüfungsräume zur Verfügung stellen muss, wenn Studierende in Wohnverhältnissen leben, in denen die „Überwachungsmöglichkeiten unzumutbar“ seien. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass sich die Satzung nur auf die Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt (Rahmenprüfungsordnung, § 2a) bezieht, welche bisher die einzige Ordnungsgrundlage dargestellt hat. Damit steht eine dauerhaft geltende Regelung noch aus. Im Bericht der Satzungskommission heißt es außerdem: „Umstritten blieben aber insbesondere immer noch manche der verbleibenden Kontrollmöglichkeiten, die die Mehrheit der Kommission im Interesse der Chancengleichheit für unverzichtbar ansieht.“
Währenddessen in der Studierendenschaft
Nach Anregung einer Studentin wurde der anfangs genannte Antrag aus dem Studierendenparlament auch noch einmal bei der studentischen Vollversammlung am 08. Juni eingebracht (TOP 5). In der Begründung des Antrages wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Landeskonferenz der Studierendenschaften M-V (LKS) die geplante Novellierung und vor allem ihre mangelnde Einbindung kritisiert hat. Der Antrag wurde mit 238 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen angenommen.
In der StuPa-Sitzung vom 08. Juni berichtete Hennis unter anderem, dass die Speicherung des Materials an unserer Uni gestrichen wurde – dies allerdings nur an der mangelnden technischen Umsetzung liege. In einem Telefonat mit dem webmoritz. äußerte er, dass eher die Wenigsten den Datenschutz als problematisch empfanden:
„Ich glaube, wenn die Technik mitgespielt hätte, hätten sie die Videoaufzeichnungen drinnen gelassen.“
Hennis Herbst, AStA-Vorsitzender
Auch Anna Mangels und Niclas Lenhardt wurden als Greifswalder LKS-Deligierte zum Gespräch mit dem webmoritz. eingeladen. Geäußert wurde dabei vor allem die Überraschung, als eigentliche Hauptansprechpartner*innen für das Land nicht über die geplante Rechtsgrundlage informiert worden zu sein. Die LKS war vom Gesetzgebungsprozess stattdessen weitestgehend ausgeschlossen und hat erst kurzfristig davon erfahren, was zum Teil als beabsichtigter Ausschluss aus der Diskussion empfunden wird. Neben dieser prozessualen Kritik wurde im Interview erneut deutlich, dass die Persönlichkeitsrechte höherwertiger als die Kontrolle von Betrugsversuchen gewichtet werden. Aus diesem Grund wurden auch Vorschläge für Prüfungsformate wie Open-Book-Klausuren gemacht, die die Betrugsversuche von Anfang an umgehen würden. Es bestehe allerdings der Eindruck, dass es eher die Erwartung an die Studierenden gebe, sich anzupassen, als dass seitens des Lehrpersonals Änderungen vorgenommen werden.
Als Fazit aus der LKS wurde geäußert, dass man etwas früher hätte aktiv werden können. Auf der anderen Seite wurde es als Erfolg gewertet, die Interessen der Studierendenschaften laut umgesetzt und ein Gefühl von Repräsentanz geschaffen zu haben.
Debatte auf Landesebene
Parallel zu den Gesprächen in der Studienkommission fand am 09. Juni die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landtag statt. An diesem Tag wurde die Novellierung des Landeshochschulgesetzes schlussendlich auf Landesebene verabschiedet. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind sowohl das Problem und die Lösung aufgeführt als auch mehrere Stellungnahmen einsehbar.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns sprach sich in seiner Stellungnahme für einige Spezifizierungen und Ergänzungen aus, die sich hauptsächlich auf die Festlegung der Verantwortlichkeiten beziehen. Er forderte darüber hinaus ein Übermittlungs- und Verarbeitungsverbot der personenbezogenen Daten von Drittländern. Zudem müssen die Verantwortlichen (in diesem Fall die Hochschulen) die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einhalten: die Datenminimierung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit und Nichtverkettung der erhobenen personenbezogenen Daten.
Neben einer schriftlichen Stellungnahme der LKS und der Rostocker Studierendenschaft sind dort auch die Ergebnisse aus den Beratungen der einzelnen Fraktionen und dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachzulesen.
Während der Debatte im Landtag fand in Schwerin eine relativ kurzfristig geplante Demonstration der Studierendenschaften statt. Diese wurde auch vom NDR begleitet, bei dem auch der Rostocker AStA-Vorsitzende in einem Interview zur Sprache kam; insgesamt konnte so ein Zeichen gesetzt werden.
Welche Regelungen gelten fortan für Online-Prüfungen an unserer Uni?
Die Ergänzungssatzung ist inzwischen durch die letzten Instanzen bestätigt und hochschulöffentlich bekannt gemacht worden. Was diese Satzung konkret für eure Prüfungen bedeutet, könnt ihr in einem Folgeartikel des webmoritz. in den nächsten Tagen nachlesen. Wer selbst einen Blick in die Paragrafen werfen möchte, kann diese hier auffinden.
Beitragsbild: Annica Brommann
von Julian Schlichtkrull | 14.09.2020
Das letzte Semester erscheint einem gleichzeitig wie eines der kürzesten und längsten bisher. Die Corona-Pandemie hat sowohl die Lehrveranstaltungen als auch die Freizeitgestaltung dazwischen für mehrere Monate auf die eine oder andere Weise lahmgelegt. Gleichzeitig kamen viele neue Herausforderungen auf die Studierenden zu, gerade wenn es um finanzielle Fragen ging. Mittlerweile ist September, das neue Semester steht kurz bevor, aber noch immer gibt es viele Fragezeichen, bei einigen von euch sind vielleicht sogar gerade erst neue dazugekommen. Um ein paar davon aufzulösen, haben wir euch hier die wichtigsten aktuellen Infos rund um BAföG, Überbrückungshilfe und Kredite zusammengestellt.
BAföG
- Das wichtigste zuerst: Seit einiger Zeit ist das BAföG-Amt nun wieder für persönliche Termine geöffnet. Unter bafoeg@stw-greifswald.de könnt ihr ein Gespräch vereinbaren.
- Es gibt zwar keine speziellen Fristen für euren BAföG-Antrag, das Studierendenwerk weist aber darauf hin, dass Gelder erst ab dem Monat ausgezahlt werden können, in dem ihr euren Antrag stellt. Solltet ihr also bereits mit Beginn des neuen Semesters euer Geld beziehen wollen, denkt unbedingt daran, den Antrag noch diesen Monat oder spätestens im Oktober einzureichen! Bis das Geld da ist, dauert es außerdem auch ein wenig, also besser früher als später.
- Falls ihr erst im November ins neue Semester startet: Auch in pandemiebedingt verlängerten Semesterferien habt ihr Anspruch auf Förderung.
- Wenn ihr für euren BAföG-Antrag, einen Kredit oder ähnliches auf einen Leistungsnachweis angewiesen seid, aber die entsprechenden Leistungspunkte im Sommersemester 2020 nicht erbringen konntet, gibt es gute Neuigkeiten für euch: Die Regelstudienzeit wurde offiziell verlängert, ihr habt also noch mindestens ein Semester länger Zeit.
- Wer gerade nicht in Greifswald ist und seinen BAföG-Antrag daher nicht persönlich einreichen kann, hat auch immer die Möglichkeit, das per Post zu erledigen. Die Anträge findet ihr auf der Seite des Studierendenwerks oder auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier wird euch auch aufgeschlüsselt, welche Formblätter konkret für euch wichtig sind.
- Im Corona-FAQ des Studierendenwerks werden noch mehr Fragen geklärt. Beachtet aber, dass vieles davon bereits seit April nicht mehr aktualisiert wurde! Solltet ihr euch also unsicher sein, fragt gerne noch einmal direkt vor Ort im Studierendenwerk nach oder schreibt eine Mail an kommunikation@stw-greifswald.de. Von dort werden eure Fragen an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
- Weitere Infos liefern euch die Internetseiten http://www.bafög.de und www.das-neue-bafög.de.
Zusätzliche Unterstützung
- Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
- Die BMBF-Überbrückungshilfe sollte ursprünglich nur für Juni, Juli und August gelten, am 20.08. gab Bildungsministerin Karliczek aber die Verlängerung bis September bekannt.
- Die Hilfe gilt für alle, die nachweislich pandemiebedingt in Geldnot sind (falls also entweder eure Arbeit, die eurer Eltern oder eurer Ehe-/Lebenspartner*innen direkt betroffen ist).
- Der Förderungsbetrag liegt zwischen 100 und 500 €. Die Höhe hängt von eurem Kontostand ab.
- Die Überbrückungshilfe kann über das Studierendenwerk beantragt werden.
- Der KfW-Studienkredit:
- Je nach Bedarf stehen euch bis zu 650 € im Monat zu.
- Ab Mai 2020 bis einschließlich März 2021 entfallen die Zinsen für den Kredit. Seit Juni gilt das auch für ausländische Studierende.
- Hier geht’s zum Online-Antrag.
- Die Corona-Nothilfe für Studierende
- Hierfür stellten die Hochschulen Stralsund und Neubrandenburg und das Greifswalder Studierendenwerk 10.000 € aus Eigenmitteln zur Verfügung. Mittlerweile sind noch mehr Spenden dazugekommen.
- Die Nothilfe orientiert sich an den gleichen Bedarfssätzen wie das BAföG. Ihr geltet also nicht als bedürftig, wenn ihr mehr als 744 bzw. 853 € (wenn ihr eure Krankenversicherung selbst tragt) zur Verfügung habt.
- Die Nothilfe ist nur für Studierende gedacht, die speziell durch Corona in Notlage geraten sind.
- Bei Fragen steht euch jederzeit die Sozialberatung unterstützend zur Seite.
Beitragsbild: Arek Socha auf Pixabay
von Annica Brommann | 11.09.2020
Das Kabinett Mecklenburg-Vorpommerns hat nach Antrag der SPD am 08. September 2020 eine Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen, wodurch die starken Einschränkungen des diesjährigen Sommersemesters abgefedert werden sollen. [Nachtrag: Diese Änderung wird nun dem Landtag vorgelegt, welcher das nächste Mal am 23. September tagen wird.] Vor allem für BAföG-Beziehende ist dies eine dringende Maßnahme, damit die Coronapandemie nicht zu Lasten der Studierenden fällt. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester erhöht sich dementsprechend auch die BAföG-Höchstbezugsdauer, die damit nicht mehr der aufwendigen Einzelfallprüfung unterliegen soll. Die Wissenschaftsministerin Bettina Martin sagte dazu: „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen.“
Im Greifswalder Studierendenparlament hatte es bisher zwei Anträge gegeben, die genau diese Korrektur der Regelstudienzeit forderten. Der erste wurde bereits in der ersten ordentlichen Sitzung (TOP 11) dieser Legislatur gestellt, der zweite folgte in der dritten ordentlichen Sitzung (TOP neu 10) und griff die Ungleichbehandlung der Studierenden innerhalb der Uni, aber auch im Vergleich zu anderen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf. In der 3. außerordentlichen Sitzung das Parlaments fanden Gespräche mit den Prorektor*innen statt, in denen geäußert wurde, dass es zwar von Seiten des Rektorats Verständnis und Bemühen für eine Verlängerung der Studienzeit gäbe, das Ganze aber vom Landesministerium abhängig sei und dieses nun mal eine bundesweite Einigung anstrebe.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=163644&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle
Beitragsbild: xaviandrew auf Pixabay
von Sophie Lagies | 22.06.2011

Sophie Lagies (22) schreibt seit über zwei Jahren für das moritz-Magazin, und leitet dort seit Ende letzten Jahres das Ressort "Feuilleton". Die Wahl ihrer Studienfächer Musikwissenschaft & Anglistik/Amerikanistik zeigt ihr Interesse an Kultur und Sprache. Bis 2008 lebte sie im Provinzstädtchen Wittenburg bei Hamburg.
Gerade befinden wir uns mal wieder im größten Prüfungswahn – so viele Prüfungen, so wenig Zeit, so viel schönere Dinge im Leben. Ein ständiges Hin und Her der Gefühle, das schlechte Gewissen omnipräsent im Nacken, den Musterstundenplan im Hinterkopf. „Ich müsste das Buch noch lesen“ und „verdammt, nur noch zwei Wochen bis“ dominieren die Gespräche in der Mensa; vor der Unibibliothek bilden sich bereits vor acht Uhr lernhungrige Studenten und warten auf den Einlass. Nach nunmehr sechs studierten Semestern meinerseits stelle ich langsam, aber sicher fest: Die Idee der Regelnstudienzeit von sechs Semestern ist bei einem Großteil der Studierendenschaft von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Mittlerweile bin ich jedoch diesbezüglich zu einem passablen Konsens gekommen. Und der lautet: Scheiß doch drauf!
Ganz im ernst: Welcher Arbeitgeber möchte denn lieber einen Absolventen einstellen, der sein Studium in Rekordzeit abgeschlossen hat, dafür aber keine Zeit mehr für kulturelle Vergnügungen, den Aufbau sozialer Kompetenzen, Horizonterweiterung im Auslandssemester und die eigene Persönlichkeitsfindung hatte? Ich als Arbeitgeber würde Letzteres mit ein paar Semestern mehr auf dem Buckel nun wirklich vorziehen. (mehr …)