Digitale Prüfungsformate werden in die RPO aufgenommen – Chancen und Probleme

Digitale Prüfungsformate werden in die RPO aufgenommen – Chancen und Probleme

In der Senatssitzung am 16. März 2022 hat der Senat über eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung (RPO) beraten und abgestimmt – mit der hochschulöffentlichen Bekanntmachung am 26. April 2022 ist die geänderte RPO in Kraft getreten. Hauptsächlich sieht die Änderung eine feste Implementierung digitaler Prüfungsformate in die RPO vor. Damit sind diese nicht auf die Pandemiezeit beschränkt, sondern können grundsätzlich durchgeführt werden. Allerdings gibt es insbesondere bei den Ausführungsmöglichkeiten digitaler Prüfungen unterschiedliche Vorstellungen zwischen den studentischen Senator*innen, den anderen Statusgruppen und dem Datenschutz.

In dem bereits erschienen Artikel “LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 2 – How to digitale Prüfungsphase” stellten wir die Verordnungen zu den neuen digitalen Prüfungen vor, welche damals noch in einer Ergänzungssatzung vorlagen. Mit der letzten Senatssitzung wurde das Thema digitale Prüfung komplett in die offizielle Rahmenprüfungsordnung der Uni aufgenommen. Dabei wurden auch Anmerkungen des Landesdatenschutzbeauftragten sowie der studentischen Senator*innen diskutiert und teilweise mitberücksichtigt.

Das Wichtigste ist dabei die Freiwilligkeit für die Studierenden. Wenn eine digitale Prüfung angeboten wird, muss auch, außer in Fällen höherer Gewalt (z.B. einer Pandemie), die Möglichkeit einer Präsenzprüfung gegeben sein. Ein weiterer Streitpunkt war die Menge und Ausführung an Aufsichtsoptionen während einer digitalen Prüfung. Grundsätzlich sollen die Prüfungen, auch die digitale Variante, an der Universität durchgeführt werden. Deswegen kann auch nur in speziell geregelten Fällen eine Fernprüfung abgelegt werden.

Zusammengefasst sieht die neue RPO folgende Möglichkeiten vor:

  • digitale mündliche Prüfungen via Videokonferenz, wenn die prüfende Person nicht an der Universität zur Verfügung steht
  • Einführung von Open-Book-Klausuren auf eigenen Geräten unter Abgabe einer Erklärung, dass alles persönlich angefertigt wurde
  • digitale Klausuren in der Universität
  • neue Prüfungs(teil)formate: Präsentation, Gespräch, mehrere über das Semester verteilte Leistungsnachweise bei praktischen Modulen
  • auf Antrag von Studierenden ist, solange Chancengleichheit gewahrt bleibt, eine Fernprüfung möglich, allerdings unter Bild- und Tonaufsicht
  • Grundlage der Datenverarbeitung
  • Prozedere der Authentifizierung, Prüfungsmodalitäten (z.B. Bereitstellung von benötigter Hard- und Software), Vorgehen bei technischen Störungen, Erreichbarkeit von Aufsichtspersonen

Die genauen Änderungen sind in der neuen Rahmenprüfungsordnung nachzulesen. Nachfolgend gibt es eine erweiterte Zusammenfassung der neu eingefügten oder veränderten Paragraphen:

§2a Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt

(1a) Schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen können als Digitalprüfung angeboten werden. Dabei ist die Teilnahme für Studierende freiwillig. Die Zustimmung wird an die Prüfungsanmeldung gekoppelt.
Die Prüfungen können an eigenen oder universitären Geräten durchgeführt werden. Lediglich bei einem Übersteigen der Nachfrage gegenüber dem Angebot für universitäre Geräte gibt es eine Priorisierung.

§19 Mündliche Prüfungen

(6) Sollte die prüfende Person aus dienstlichen oder persönlichen (§38 Abs. 2) Gründen an einem anderen Ort sein, kann eine mündliche Prüfung auch in Form einer Videokonferenz abgenommen werden. Auch hier gilt, dass eine Alternativprüfung im gleichen Prüfungszeitraum vor Ort angeboten wird, allerdings nicht zwingend beim gleichen Prüfer.
Spätestens sechs Wochen vor dem Prüftermin ist über die Möglichkeit zu informieren und zwei Wochen vorher dem Prüfungsamt die Entscheidung mitzuteilen. Die Videokonferenz wird für die geprüfte Person in einem Raum der Universität abgehalten. Sollten weder Prüfer*in noch Beisitzer*in vor Ort sein, wird eine weitere Person zur Aufsicht gestellt.

§20 Klausuren

(2) Neben allen bisherigen Formaten können Klausuren ohne Beschränkung der Hilfsmittel (Open-Book-Klausuren) sowie digitale Klausuren in Universitätsräumen angeboten werden.

§20a Open-Book-Distanzprüfungen

OBD-Prüfungen werden ohne Beschränkung der Hilfsmittel auf eigenen Geräten durchgeführt. Dabei gibt es eine zeitliche Beschränkung auf maximal 3 Stunden. Die Studierenden müssen zusätzliche eine Erklärung abgeben, dass die Prüfung selbstständig bearbeitet und keine nicht angegebenen Hilfsmittel/Quellen genutzt wurden. Außerdem muss eine elektronische Kopie für eine Überprüfung mithilfe einer Plagiatssoftware zur Verfügung gestellt werden.

§22 Sonstige Prüfungsleistungen

(7) Für praktische Module können Modulprüfungen aus mehreren (max. 12) über das Semester verteilten Leistungsnachweisen bestehen. Hierbei wird unter Nutzung verschiedener Dateiformate und Medienprodukte ein Arbeits-/Lernprozess bzw. Fortschritt von Kenntnissen/Fähigkeiten nachgewiesen. Dabei entscheiden die Prüfenden über die Ausgestaltung. Es ist möglich, eine (digitale) Lernmappe zu verlangen.
(8) Eine Präsentation besteht aus dem Präsentieren von Themen, Arbeiten oder Ergebnissen in einem bestimmten zeitlichen und technischen Rahmen.
(9) Für ein Gespräch wird mit einer nicht prüfenden Person ein Dialog geführt, sodass das Ausmaß eines bestimmten Qualifikationsziels gezeigt wird.

§22a Elektronische Prüfungen auf Antrag der*des Studierenden

(1) Studierende können die Ablegung einer elektronischen Prüfung außerhalb der Uni beantragen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu ist die Zustimmung aller Prüfenden und die Wahrung der Chancengleichheit notwendig. Der Antrag muss beim ZPA und dem Prüfungsausschuss innerhalb der Anmeldefrist eingereicht werden.
(2) Während der Fernklausur ist keine weitere Person im Raum gestattet. Die Kamera und das Mikrofon sind zu aktivieren und eine akustische und optische Überwachung zu dulden. Dabei muss die zu prüfende Person, soweit zur Aufsicht nötig, vollständig im Kamerabild erfasst werden.
(3) Die Aufsichtsperson der Uni für die Videoaufsicht muss für die Studierenden erkennbar sein.
(4) Die Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig.
(5) Durch die Aufsichtsperson muss ein Protokoll mit dem Namen der Aufsichtsperson, den teilnehmenden Studierenden, Beginn/Ende der Prüfung und besonderen Vorkommnissen, insb. technischen Störungen, geführt werden.
(6) Bei mündlichen oder praktischen Fernprüfungen wird ein Prüfungsgespräch via Videokonferenz geführt. Dies kann als Einzel- oder Gruppenprüfung erfolgen und ein Referat oder eine Präsentation beinhalten.
(7) Bei Täuschungsverdacht kann die Aufsichts-/Prüfperson die Prüfung unterbrechen und die betroffene Person hat die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären. Dies kann auch durch entsprechende Ausrichtung der Kamera stattfinden. Bei Verweigerung kann die Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) gewertet werden.

§26a Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

In diesem Paragraphen werden die den Datenschutz betreffenden Situationen beschrieben. Aufgrund der Länge hier nur eine Übersicht über die übergeordneten Situationen.

(1) mögliche Gründe für personenbezogene Datenverarbeitung
(2) Informationen für betroffene Studierende in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form
(3) die Universität stellt die DSGVO sicher
(4) Gründe für gesonderte Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO
(5) Voraussetzungen für Programme, Lernmanagementsysteme, Prüfungsplattformen, Videokonferenzsysteme und andere technische Hilfsmittel
(6) Der Einsatz von Software zur Messung von Aufmerksamkeit, Augen-, Kopf- oder Körperbewegungen und anderen biometrischen Auswertungen ist unzulässig.

§26b Authentifizierung

(1) Vor Prüfungsbeginn müssen sich Studierende mit Hilfe eines Lichtbildausweises oder anderen Authentifizierungsmaßnahmen in Echtzeit, ohne Unterbrechung und bei ausreichender Bild- und Tonqualität ausweisen. Dies darf nur der Aufsichts-/prüfenden Person zugänglich sein.
(2) Dies darf nicht gespeichert werden.

§26c Prüfungsmodalitäten

(1) Prüfungsrelevante Technik, Ausstattung und Räumlichkeit müssen vor der Prüfung getestet werden dürfen.
(2) Bei spezifischer Hardware und/oder Software, die nicht frei verfügbar oder nicht zumutbar erwerbbar ist, muss die Universität diese zur Verfügung stellen.

§26d Technische Störungen

(1) Bei nicht-geringfügigen Störungen wird die Prüfungsleistung vorzeitig beendet und nicht gewertet.
(2) Bei vorübergehenden Störungen wird die Prüfung nach Behebung fortgesetzt. Bei wiederholten oder andauernden Störungen wird die Prüfung wiederholt. Bei technischen Störungen nach einem wesentlichen Teil der Prüfungszeit kann diese fernmündlich ohne Videokonferenz beendet werden.
Die Beurteilung des Sachverhalts liegt bei den Prüfenden.
(3) Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Störungen oder Überprüfung im Vorfeld der Prüfung durch Studierende kann die Prüfung mit “nicht bestanden” gewertet werden.

§26e Erreichbarkeit einer Ansprechperson

Während der digitalen Prüfung soll eine zuständige Person (Prüfende oder anderweitig qualifiziert) für die Studierenden
telefonisch erreichbar sein.

§55 Aufbewahrung bzw. Speicherung von Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Prüfungsleistungen sind nach 5 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.
(2) Studienleistungen sind nach 2 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.

Beitragsbild by StartupStockPhotos from Pixabay

Senat verabschiedet Rahmenprüfungsordnung

In seiner letzten Sitzung der Legislatur verabschiedete der Senat einstimmig die Rahmenprüfungsordnung, die bereits in der Februarsitzung beraten wurde und eine Verbesserung der Studienbedingungen mit sich bringt: Teilzeitstudium, weniger restriktive Bearbeitungszeiten bei Hausarbeiten, etc. Grund für die neue Rahmenprüfungsordnung, die den Rahmen für die einzelnen Fachprüfungsordnungen setzt, ist auch das neue Landeshochschulgesetz. Von den Änderungen werden erst neue Studierende profitieren oder jetzige Bachelor-Studenten, die ihren Master in Greifswald machen werden.

Wann und wohin zieht die Geschichtsbibliothek um?

StuPa-Präsident Erik von Malottki kritisiert die fehlende Studierbarkeit der Geschichte.

Bei der Diskussion um den Rektoratsbericht brachte StuPa-Präsident Erik von Malottki die schwierige Studierbarkeit im Fach Geschichte zur Sprache. Nach einem Deckeneinsturz im September wurde das Historische Institut gesperrt. Damit ist auch die Bibliothek für die Geschichtsstudenten nicht zugänglich. “Wir Studierende haben es als kurzfristige Lösung akzeptiert, dass eine Mitarbeiterin die Bücher nach drei Tagen zur Verfügung stellt. Für das ganze Sommersemester ist es jedoch  nicht akzeptabel”, so der StuPa-Präsident. Er forderte, dass die Bibliothek noch vor dem 1. Oktober 2011 in die Rubenowstraße 1 umzieht, da sonst Geschichte nicht studierbar sei. Uni-Rektor Professor Rainer Westermann verwies auf eine mittelfristige Planung: “Momentan ist in der Alten Bibliothek das Studierendensekretariat untergebracht, das dann in die Alte Augenklinik zieht.” Danach müssten die Räume noch hergerichtet werden: “Das kann leider noch etwas dauern”, so Westermann. Eine andere Lösung wäre realisierbar, wenn der gesamte Bestand in der Uni-Bibliothek am Beitz-Platz untergebracht würde, machte Westermann einen Alternativvorschlag. “Die Philosophische Fakultät muss uns aber ein Signal geben”, das bisher nicht gekommen sei.

Vier Professuren werden ausgeschrieben

Rektor Professor Rainer Westermann

Uni-Rektor Professor Rainer Westermann forderte die Philosophische Fakultät auf, auf das Rektorat zuzukommen.

Während durch einen Zugang zur Bibliothek die Studienbedingungen für die Geschichtsstudenten wieder verbessert werden, erhofft sich die Universität dies auch für die Ausschreibung von vier Professuren für die gesamte Hochschule. Nach den Beschlüssen des Rektorats fühlte sich der Senat zu folgenden Professuren angehört und machte damit den Weg für die Ausschreibung frei. Die Philosophische Fakultät kann nun ihre W2-Professur für Slawische Sprachwissenschaft und ihre W1-Juniorprofessur für Deutsch als Fremdsprache besetzen. Von den anderen beiden Juniorprofessuren profitiert die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät. Sie kann die jeweiligen W1-Professuren für Diskrete Biomathematik und Proteinbiochemie ausschreiben.

Erfreut zeigte sich Westermann über die Bewilligung von fünf Juniorprofessuren aus den zusätzlichen Mitteln des Hochschulpaktes. Neben den drei W1-Juniorprofessuren, für die der Weg frei gemacht wurde, sind jeweils noch eine W1-Juniorprofessur Religion an der Theologischen und eine für Genderforschung an der Philosophischen Fakultät vorgesehen. Hinzu komme eine interfakultäre W1-Professur für Ethik, die aus Mitteln der Medizinischen Fakultät bezahlt wird, aber mit der Philosophischen Fakultät zusammenarbeitet.

Ein letztes Mal Einsschreibung zum Diplom in Psychologie möglich

Weiter ging es beim Rektoratsbericht mit den örtlichen Zulassungsbeschränkungen für verschiedene Studiengänge im kommenden Wintersemester. Verwundert fragte der stellvertretende Senatsvorsitzende Thomas Schattschneider, nach dem Diplom in Psychologie. “Die Umstellung dauert noch mindestens ein Jahr”, antwortete Westermann. “Die Studienkommission des Senats hat sich geweigert, sich damit zu befassen”, ergänzte Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.

Neubau des Rechenzentrums

Ein Neubau des Uni-Rechenzentrum rückt näher

Aus dem Rektoratsbericht gehen auch verschiedene zukünftige Bauvorhaben hervor:

  • Die eigentlich für August 2011 geplante Fertigstellung der alten Augenklinik (Rubenowstr. 2) wird sich wahrscheinlich aufgrund der Insolvenz des Architekturbüros auf Oktober 2011 verzögern.
  • Das Rektorat billigte das Grundkonzept für den Neubau eines Rechenzentrums mit einem zusätzlichen BackUp-Rechenzentrum an einem anderen Standort, vorzugsweise der Innenstadt. Im bisherigen Rechenzentrum sollen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in der Übergangszeit klimatisierte Schränke angeschafft werden.
  • Die Entwurfsplanung für die Grundsanierung der Alten Physik geht voran.  Baubeginn ist frühestens 2012. Es wird von einem Eigenanteil der Universität aus Rücklagen in Höhe von 3,8 Mio. Euro gerechnet.

Familiengerechte Hochschule

Dem Rekoratsbericht ist auch zu entnehmen, dass der Rektor die Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „familiengerechte Hochschule“ unterzeichnet hat. In dieser Absichtserklärung bekennt sich die Universität, die Familienfreundlichkeit an der Uni für die nächsten drei Jahre weiter zu verbessern.  Der Rektoratsbericht zählt dazu folgende Maßnahmen auf:

  • Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit
  • Entwicklung eines Positionspapiers „Grundsätze einer familiengerechten Universität“
  • Sensibilisierung und Unterstützung aller Führungskräfte in der Umsetzung eines familienbewussten Führungsverhaltens
  • Einführung jährlicher, strukturierter Mitarbeitergespräche
  • Einrichtung eines Familienzimmers
  • Unterstützung des Studentenwerks beim Aufbau einer Kinderbetreuungseinrichtung
  • Internetseite zur Familienfreundlichkeit
  • Entwicklung von themen- und zielgruppenspezifischen Broschüren
  • Einführung eines Teilzeitstudiums aus familiären Gründen
  • Unterstützung von Mitarbeiter/innen und Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen

Fotos: David Vössing, Tjorven Hintze (Rechenzentrum), Carsten Schönebeck (Westermann)

Neue Rahmenprüfungsordnung setzt Ziele des Bildungsstreiks um

Am Mittwoch befasste sich der Senat in erster Lesung mit dem Entwurf einer Rahmenprüfungsordnung, die von einer Studienkommission erarbeitet wurde. Mitglied der Studienkommission ist StuPa-Präsident Erik von Malottki. Mit ihm sprach webMoritz-Redakteur David Vössing über die Änderungen.

StuPa-Präsident Erik von Malottki war an der Erarbeitung der neuen Rahmenprüfungsordnung beteiligt.

webMoritz Was sind die wesentlichen Änderungen der Rahmenprüfungsordnung?

Erik von Malottki Gegenüber den alten Studienordnungen gibt es mehrere Änderungen für Studierende. Jetzt wird endlich ein Teilzeitstudium möglich. Wir haben die Zugänge zum Teilzeitstudium extrem erleichtern können.  Ein Teilzeitstudium bedeutet, dass man nur die Hälfte aller Veranstaltungen belegen muss und somit aus zwei Semestern vier Semester macht. Gründe können Schwangerschaft, Ehrenamtstätigkeit, Familie, Arbeitsbelastung, Pflege von Familienangehörigen oder andere Gründe, die einen Studenten an der Fortsetzung des Studiums hindern können.

“Endlich wird ein Teilzeitstudium möglich”

webMoritz Würde das auch für heutige Studenten gelten, wenn beispielsweise ein Bachelor-Student im vierten Semester sagt, er will das fünfte und sechste Semester in Teilzeit machen?

Erik Laut der jetzigen Formulierung der Rahmenprüfungsordnung noch nicht. Diese Rahmenprüfungsordnung gilt erst für Studierende, die ihr Studium neu aufnehmen. Für Bachelor-Studierende, die ihren Master in Greifswald machen wollen, steht diese Möglichkeit aber offen. Wir wollen erreichen, dass dies auch für Studierende gilt, die jetzt schon ihr Studium aufgenommen haben.

webMoritz Was sind weitere Änderungen in der neuen Rahmenprüfungsordnung?

Erik Wir konnten umfangreiche Verbesserungen durchsetzen, beispielsweise die Forderung des Bildungsstreiks erfüllen, den Prüfungsdruck zu senken. Es ist künftig so, dass 30 Prozent der Bachelor-Module als bestanden oder nicht bestanden gewertet werden können. In einem Master sind es 20 Prozent. Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass zwischen 10 und 40 Prozent der Noten nicht in die Endnote eingehen. Das bedeutet beispielsweise für die Philosophische Fakultät, dass die General Studies komplett nicht mehr in die Endnote eingehen müssen.

“Weniger restriktive Bearbeitungszeiten bei Hausarbeiten”

webMoritz Siehst du Verbesserungen bei anderen Prüfungsleistungen?

Mit der Rahmenprüfungsordnung sieht Erik von Malottki Forderungen des Bildungsstreiks umgesetzt.

Erik Bei Hausarbeiten haben wir das Problem von restriktiven Bearbeitungszeiten, für Bachelor- und Masterstudenten ist das der 28. Februar im Wintersemester. In Zukunft müssen die Fachprüfungsordnungen Rücksicht darauf nehmen, wie viele Prüfungsleistungen der Studierende in dieser Zeit zu absolvieren hat und die Bearbeitungszeit entsprechend anpassen.

webMoritz Wie siehst du die Rahmenprüfungsordnung insgesamt?

Erik Die jetzige Rahmenprüfungsordnung ist ein enormer Fortschritt für die Studierendenschaft. Die Ziele des Bildungsstreiks konnten umgesetzt werden. Wir sind auf einem guten Weg durch die Rahmenprüfungsordnung und das neue Landeshochschulgesetz, Bologna studierbar zu machen. Jetzt müssen die Fakultäten die Änderungen in die Fachprüfungsordnungen bringen. Das wird auch Aufgabe der Studierendenvertretung sein. Wir hoffen da auf Hilfe der Fachschaften.

“Änderungen in Fachprüfungsordnungen bringen”

webMoritz Inwiefern sind denn die Diplom-Studiengänge oder das Staatsexamen von der Rahmenprüfungsordnung betroffen?

Erik Bei den Diplom-Studiengängen gibt es keine großen Veränderungen. Für Staatsexamen-Studiengänge gilt die Rahmenprüfungsordnung nicht, weil es dafür eine gesetzliche Regelung gibt.

webMoritz Erik, danke für das Gespräch.

Fotos: David Vössing, Christine Fratzke, Archiv (Bildungsstreik)

Senat berät über neue Rahmenprüfungsordnung

Uni-Kanzler Dr. Wolfgang Flieger

Rahmenprüfungsordnung, Wahlen, unbefristete Arbeitsverhältnisse und Rektoratsbericht: Mit verschiedenen Themen befasste sich der Senat in seiner Februarsitzung am letzten Mittwoch. Los ging es mit dem Rektoratsbericht, den Uni-Kanzler Dr. Wolfgang Flieger vorstellte:

  • Das Historische Institut wird wahrscheinlich vorübergehend in der ehemaligen Augenklinik, nachdem diese saniert ist, untergebracht, da bis 2013 weder die Alte Physik (Domstr 10a) noch die Domstraße 9a saniert sein werden.
  • Nach dem Brand in der Alten Chemie hat die Versicherung eine Anzahlung geleistet und eine Bezifferung des Schaden angegeben, die von der Verwaltung geprüft wird.
  • Nachdem in der Januarsitzung des Senats über den Verbotsparagraphen der Hausordnung diskutiert und ein Memorandum beschlossen wurde, hat der Rektor das Landesbildungsministerium um eine rechtliche Stellungnahme gebeten.
  • Insgesamt studieren 87,5 Prozent der Studenten gerne in Greifswald, wie eine bundesweite Befragung des vom Hochschulinformationssystem durchgeführten Studienqualitätsmonitor ergab, an dem sich 300 Greifswalder Studenten beteiligten. Etwa 73 Prozent sind mit den Studienbedingungen insgesamt zufrieden. Beide Werte liegen über dem Bundesdurchschnitt. Am positivsten äußerten sich Medizinstudenten, am unzufriedensten Lehramtsstudenten.

Neue Rahmenprüfungsordnung setzt Landeshochschulgesetz um

Professor Claus Dieter Classen stellte die neue Rahmenprüfungsordnung kurz vor.

Weiter ging es in der Tagesordnung mit der ersten Lesung zum Entwurf der neuen Rahmenprüfungsordnung. Eine Entscheidung darüber traf der Senat noch nicht, womit erst im März oder April zu rechnen ist. „Mit dem Entwurf passen wir uns an das neue Landeshochschulgesetz an“, machte Professor Claus Dieter Classen deutlich, der die Studienkommission zur Erstellung der Rahmenprüfungsordnung koordinierte. Die Rahmenprüfungsordnung gibt einen Rahmen vor, an die sich die einzelnen Fachprüfungsordnungen halten müssen. Die Rahmenprüfungsordnung sieht beispielsweise vor, dass in nicht modularisierten Studiengängen im Durchschnitt der Besuch von maximal 22 Semesterwochenstunden pro Semester Regelstudienzeit verlangt werden.

Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, lobte die Ordnung, wünschte sich aber mehr Soll-, als Mussvorschriften. Damit will er die Vorgaben der Rahmenprüfungsordnung lockern. „Ein Rahmen muss sein“, antworte Classen der sich für Änderungswünsche definitiv offen zeigte. So kündigte Fesser schon an, eine Obergrenze von 30 Minuten für mündliche Verteidigungen von Abschlussarbeiten zu beantragen, die derzeit bei bis zu 20 Minuten im Entwurf der Rahmenprüfungsordnung steht. Für die Studierendenschaft kündigte Korbinian Geiger  einen Antrag an, indem  sich Studenten in modularisierten Studiengängen  den Freiversuch für eine Modulprüfung aussuchen können. „In diesem Punkt war kein Konsens in der Studienkommission zu erreichen“, ergänzte Classen, jedoch bleibe der Freiversuch für Abschlussarbeiten in modularisierten Studiengängen erhalten. Ein Interview mit StuPa-Präsident Erik von Malottki über die wesentlichen Änderungen der Rahmenprüfungsordnung gibt es hier.

Ausweitung unbefristeter Arbeitsverhältnisse

Der Senat beschloss eine Ausweitung befristeter Arbeitsverhältnisse und verbessert so die Beschäftigungssituation einiger Uni-Mitarbeiter.

Einstimmig genehmigte der Senat eine Ausweitung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen: „Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Hochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Arbeitnehmer abschließen“, lautet ein Teil des Beschlusses. Mit besonderen Aufgaben sind unter anderem Drittmittelprojekte im Hochschulpakt gemeint. Uni-Kanzler Dr. Wolfgang Flieger will damit die Funktionsfähigkeit erhalten: “Personen, die sich gerade mit der Materie auskennen, werden nach ihrer zweijährigen Befristung wieder entlassen.” Bei wegfallenden Drittmitteln müssten dann die Sachmittel gekürzt werden, befürchtete hingegen Fesser. Dann nähmen wir die Mitarbeiter eben auf Planstellen, die durch Pensionierungen frei werden, entgegnete Flieger. Ein weiterer Teil des Beschlusses ist, dass die Uni mit dem Globalbudget Stellen für Auszubildende zur Verfügung stellen kann.

Außerdem wählte der Senat in geheimer Abstimmung drei nicht-studentische Vertreter in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes: Dr. Robert Riemer, Professorin Susanne Soretz und Mike Naujok. Korbinian kannte nicht alle drei Kandidaten und beantragte erfolglos eine Verschiebung der Wahl auf die Märzsitzung.

Fotos: David Vössing, Carsten Schönebeck (Flieger)