LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 1 – eine Chronologie

LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 1 – eine Chronologie

Nach über einem Jahr Corona und damit einhergegangenen ungeregelten Online-Prüfungen hat das Land nun durch die Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine dementsprechende Rechtsgrundlage verabschiedet. Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, sind fortan unter anderem synchrone Videoaufnahmen vorgesehen. Wir haben für euch den Diskussions- und Verhandlungsprozess der beteiligten Akteur*innen rekonstruiert.

Jede staatliche Hochschule gibt sich mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetzeslage eine Grundordnung. Zur Ergänzung dienen dann weitere Satzungen und Ordnungen. Das Landeshochschulgesetz gilt dabei als rechtlicher Rahmen, welcher an der jeweiligen Hochschule konkret angepasst wird. Indem das Landeshochschulgesetz M-V nun novelliert, das heißt mit einigen Änderungen versehen wurde, wurde zum einen eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Zum anderen wurde die Grundlage für digitale Prüfungen festgelegt, welche an unserer Uni in einer eigenen Satzung mit weiteren Regelungen, wie etwa zur technischen Ausstattung oder Verhinderung von Täuschungshandlungen, umgesetzt wurde.

Das Rektorat berichtete in der Senatssitzung vom 19. Mai: „Die Hochschulen wurden durch das Bildungsministerium zur Mustersatzung für digitale Prüfungen angehört. Ein finales Dokument dieser Satzung wurde am 5. Mai 2021 zur Verfügung gestellt und soll nun zügig in den Verfahrensgang eingestellt werden.“ Auf Anfrage des webmoritz. berichtete Dorthe G.A. Hartmann, Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalisierung, dass „am 21. Mai […] die Diskussion und die Anpassung an die Bedarfe unserer Universität durch den Versand der Mustersatzung durch das Bildungsministerium [begann].“ Parallel dazu wurde auch in den studentischen Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) kritisch über die geplante Rechtsgrundlage diskutiert.

Kritik aus der Studierendenschaft

In der StuPa-Sitzung vom 25. Mai wurde der Antrag zur Positionierung des StuPas zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes eingebracht. Begründet wurde dies mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studierenden, welcher schwerer wiege als der potenzielle Täuschungsversuch. Der Beschluss wurde mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen und enthält unter anderem folgende Positionen:

„Das Studierendenparlament der Universität Greifswald spricht sich gegen eine synchrone digitale Prüfungsüberwachung aus. […] Abschließend fordert das Studierendenparlament die Hochschulleitung der Universität Greifswald auf, von den unverhältnismäßigen Möglichkeiten zur digitalen Prüfungsüberwachung, welche ihnen im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zugestanden werden soll, keinen Gebrauch zu machen.“

Beschluss des Studierendenparlaments vom 25.05.2021, Beschl.-Nr. 2021-31/29

Datenschutz vs. Betrugsversuche

In der Zwischenzeit fanden die ersten Diskussionen und Prüfungen der Mustersatzung am 28. Mai statt. Prorektorin Hartmann lud dafür zu einem Gespräch mit repräsentativen Akteur*innen der Universität als Arbeitsgruppe ein. Mit dabei waren neben Frau Hartmann der AStA-Vorsitzende Hennis Herbst als Vertreter der Studierendenschaft, der Vorsitzende der Satzungskommission Prof. Dr. Claus Dieter Classen, der Vorsitzende der Studienkommission Prof. Dr. Volkmar Liebscher, Herr Wehlte als Datenschutzbeauftragter der Universität, sowie Fachkundige aus dem Prüfungsamt, digitaler Lehre und der Studierendenberatung.

Bei dem Treffen ging es in erster Linie um die Frage, ob die Satzung überhaupt gewollt sei. Geplant waren also noch keine großen Änderungen, sondern eher ein Austausch an Meinungen und die grundlegende Feststellung, dass die Satzung als sinnvoll empfunden wurde. Dort kamen bereits die Bedenken von Hennis als Vertreter der Studierendenschaft zur Sprache, dass die Videoaufzeichnungen und vor allem die Videospeicherung als sehr großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu werten sei. Die Sorgen wurden teilweise als berechtigt empfunden oder anerkannt, ebenfalls deutlich gemacht wurde aber die empfundene Notwendigkeit, einen Betrugsversuch verhindern können zu müssen. Die Speicherung wäre wichtig für die Möglichkeit des Nachweises. Herr Wehlte aus dem Justitiariat der Uni und der Datenschutzbeauftragte äußerte neben dem Datenschutz auch rechtliche Bedenken. Im Senat betonte er ebenfalls, dass das Thema ein „datenschutzrechtliches Minenfeld“ sei.

Am 01. Juni 2021 gab es ein Treffen der studentischen Vertreter*innen aus Senat, StuPa, AStA, FSK (Fachschaftskonferenz) und dem Rektorat. Zu diesem wurde von Rektorin Riedel unabhängig von der geplanten LHG-Novellierung eingeladen, allerdings kam das Thema mit ähnlichen Argumenten wie auch schon beim vorigen Treffen zur Sprache.

Modifizierung des Satzungsentwurfes

Einen Tag später wurde der Satzungsentwurf dann in den weiteren Instanzen diskutiert und angepasst. Prorektorin Hartmann äußerte dazu, dass „die Satzung von den zuständigen Gremien unter Beteiligung aller Statusgruppen engagiert und konstruktiv diskutiert und modifiziert [wird]“. Dazu gehören unter anderem das Prüfungsamt, die Satzungskommission und die Studienkommission.

Die Satzungskommission verabschiedete am 02. Juni mit deutlicher Mehrheit eine Vorlage, die dann am 09. Juni in der Studienkommission besprochen wurde. Die ministerielle Vorlage wurde unter anderem damit abgeändert, dass die vorgesehene Aufzeichnung wieder gestrichen wurde. Im Bericht der Satzungskommission wird dies als Verbesserung des Datenschutzes gesehen, wobei nach Kenntnisstand des webmoritz. die fehlende technische Umsetzbarkeit ein ausschlaggebender Faktor für die Streichung einer Speicherung war. Darüber hinaus wurde an dieser Stelle festgelegt, dass die Universität Prüfungsräume zur Verfügung stellen muss, wenn Studierende in Wohnverhältnissen leben, in denen die „Überwachungsmöglichkeiten unzumutbar“ seien. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass sich die Satzung nur auf die Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt (Rahmenprüfungsordnung, § 2a) bezieht, welche bisher die einzige Ordnungsgrundlage dargestellt hat. Damit steht eine dauerhaft geltende Regelung noch aus. Im Bericht der Satzungskommission heißt es außerdem: „Umstritten blieben aber insbesondere immer noch manche der verbleibenden Kontrollmöglichkeiten, die die Mehrheit der Kommission im Interesse der Chancengleichheit für unverzichtbar ansieht.“

Währenddessen in der Studierendenschaft

Nach Anregung einer Studentin wurde der anfangs genannte Antrag aus dem Studierendenparlament auch noch einmal bei der studentischen Vollversammlung am 08. Juni eingebracht (TOP 5). In der Begründung des Antrages wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Landeskonferenz der Studierendenschaften M-V (LKS) die geplante Novellierung und vor allem ihre mangelnde Einbindung kritisiert hat. Der Antrag wurde mit 238 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen angenommen.

In der StuPa-Sitzung vom 08. Juni berichtete Hennis unter anderem, dass die Speicherung des Materials an unserer Uni gestrichen wurde – dies allerdings nur an der mangelnden technischen Umsetzung liege. In einem Telefonat mit dem webmoritz. äußerte er, dass eher die Wenigsten den Datenschutz als problematisch empfanden:

„Ich glaube, wenn die Technik mitgespielt hätte, hätten sie die Videoaufzeichnungen drinnen gelassen.“

Hennis Herbst, AStA-Vorsitzender

Auch Anna Mangels und Niclas Lenhardt wurden als Greifswalder LKS-Deligierte zum Gespräch mit dem webmoritz. eingeladen. Geäußert wurde dabei vor allem die Überraschung, als eigentliche Hauptansprechpartner*innen für das Land nicht über die geplante Rechtsgrundlage informiert worden zu sein. Die LKS war vom Gesetzgebungsprozess stattdessen weitestgehend ausgeschlossen und hat erst kurzfristig davon erfahren, was zum Teil als beabsichtigter Ausschluss aus der Diskussion empfunden wird. Neben dieser prozessualen Kritik wurde im Interview erneut deutlich, dass die Persönlichkeitsrechte höherwertiger als die Kontrolle von Betrugsversuchen gewichtet werden. Aus diesem Grund wurden auch Vorschläge für Prüfungsformate wie Open-Book-Klausuren gemacht, die die Betrugsversuche von Anfang an umgehen würden. Es bestehe allerdings der Eindruck, dass es eher die Erwartung an die Studierenden gebe, sich anzupassen, als dass seitens des Lehrpersonals Änderungen vorgenommen werden.
Als Fazit aus der LKS wurde geäußert, dass man etwas früher hätte aktiv werden können. Auf der anderen Seite wurde es als Erfolg gewertet, die Interessen der Studierendenschaften laut umgesetzt und ein Gefühl von Repräsentanz geschaffen zu haben.

Debatte auf Landesebene

Parallel zu den Gesprächen in der Studienkommission fand am 09. Juni die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landtag statt. An diesem Tag wurde die Novellierung des Landeshochschulgesetzes schlussendlich auf Landesebene verabschiedet. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind sowohl das Problem und die Lösung aufgeführt als auch mehrere Stellungnahmen einsehbar.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns sprach sich in seiner Stellungnahme für einige Spezifizierungen und Ergänzungen aus, die sich hauptsächlich auf die Festlegung der Verantwortlichkeiten beziehen. Er forderte darüber hinaus ein Übermittlungs- und Verarbeitungsverbot der personenbezogenen Daten von Drittländern. Zudem müssen die Verantwortlichen (in diesem Fall die Hochschulen) die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einhalten: die Datenminimierung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit und Nichtverkettung der erhobenen personenbezogenen Daten.
Neben einer schriftlichen Stellungnahme der LKS und der Rostocker Studierendenschaft sind dort auch die Ergebnisse aus den Beratungen der einzelnen Fraktionen und dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachzulesen.

Während der Debatte im Landtag fand in Schwerin eine relativ kurzfristig geplante Demonstration der Studierendenschaften statt. Diese wurde auch vom NDR begleitet, bei dem auch der Rostocker AStA-Vorsitzende in einem Interview zur Sprache kam; insgesamt konnte so ein Zeichen gesetzt werden.

Welche Regelungen gelten fortan für Online-Prüfungen an unserer Uni?

Die Ergänzungssatzung ist inzwischen durch die letzten Instanzen bestätigt und hochschulöffentlich bekannt gemacht worden. Was diese Satzung konkret für eure Prüfungen bedeutet, könnt ihr in einem Folgeartikel des webmoritz. in den nächsten Tagen nachlesen. Wer selbst einen Blick in die Paragrafen werfen möchte, kann diese hier auffinden.

Beitragsbild: Annica Brommann

Mammut-Programm zum Ende

Mammut-Programm zum Ende

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat am Mittwoch, dem 28. März, seine letzte Sitzung der Legislatur abgehalten. Obwohl der neue Rat schon konstituiert ist, galt es für den alten noch die neuen Studien- und Prüfungsordnungen zu verabschieden. Sowohl für Bachelor- und Masterstudiengänge, als auch für die Lehrämter. Mit 18 Vertretern war der Fakultätsrat beschlussfähig. (mehr …)

Kontroverse um Latinum am Historischen Institut

An Latein verzweifeln viele Studenten

An Latein verzweifeln viele Studenten

In Mecklenburg-Vorpommern besteht auf Grund des Landeshochschulgesetzes eine La­ti­nums­pflicht für Geschichtslehrer, ganz gleich, ob sie an Gymnasien oder Haupt- und Realschulen un­terrichten.

Wer also Geschichte auf Lehramt studiert, benötigt das Latinum für sein erstes Staatsexamen und muss das, solange es nicht bereits zu Schulzeiten abgelegt wurde, an der ­U­ni nachholen. In Greifs­wald werden dazu zwei verschiedene Kurse angeboten. Beim ersten wer­den die Lateinkenntnisse über vier Semester mit je vier SWS vermittelt. Der Intensivkurs hin­gegen dauert nur zwei Semester. Seine Arbeitsbelastung ist aber auch mit acht SWS ent­sprechend hoch.

Viele Studenten zögern die Lateinkurse bis zum letzten- scheinfreien- Se­mes­ter hinaus. Nur wenige schaffen ihr Studium dann in der Regelstudienzeit. Dazu hängt über vie­len noch wie ein Damoklesschwert die gravierende Regelung, dass, wer dreimal durch die La­ti­numsprüfung rattert, für immer für das Lehramt Geschichte in Deutschland gesperrt ist.

FSR fordert Abschaffung der Latinumspflicht

Dem Fachschaftsrat Geschichte ist diese Problematik wohl bekannt. Immer wieder wenden sich verzweifelte Studenten an den ihn, um Hilfe in dieser Situation zu finden. Immer wieder wird über den enorm hohen Arbeitsaufwand geklagt. Viele Betroffene fordern die Ab­schaf­fung der Latinumspflicht, da sie sie für unsinnig halten.

Besonders wird jedoch der fehlende Praxisbezug kritisiert: Im Schulunterricht werden kaum Quellen analysiert. Schon gar nicht sei damit zu rechnen, dass jeder Schüler Latein könne. An vielen Schulen besteht noch nicht einmal die Möglichkeit, Latein als zweite Fremdsprache zu wählen.

Wolfram Löbsack, FSR-Vorsitzender

Wolfram Löbsack, Vorsitzender des FSR Geschichte, merkt an, dass das Latinum auch in keiner Weise für das Studium erforderlich ist. „In den Seminaren wird lediglich mit über­setz­ten Quellen gearbeitet, jedoch nie mit Originaltexten. Es ist durchaus möglich, das Studium ohne Lateinkenntnisse quasi zum Abschluss zu bringen.“

Zudem steht der Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. „Es entfallen nicht nur mehr SWS auf Latein als auf Lehrveranstaltungen für Didaktik und Pädagogik.“ so Löbsack. „Was die Studenten für die La­tein­kurse zu Hause vorbereiten müssen, ist enorm: Formen lernen, Grammatik pauken, ganze Tex­te übersetzen.“

Insgesamt sei der Schwierigkeitsgrad der Kurse, aber auch der Prüfung zu hoch. Dies äußere sich in einer hohen Durchfallquote. Deren genauer Wert wird zwar nicht veröffentlicht, beim FSR sieht man in dieser Praxis aber den Beweis für eine hohe Quote.

Dr. Lars Deile vom Arbeitsbereich Fachdidaktik der Geschichte bringt die Meinung vieler Studenten auf den Punkt: „Das Latinum ist sinnvoll, aber in den Anforderungen nicht zu recht­fertigen. Wenn das Kultusministerium die Studienzeiten schon verkürzen will, dann sollte man beim Latinum anfangen.“

Beim Fachschaftsrat sieht man das ähnlich. Wolfram Löbsack und seine Mitstreiter setzen sich für die Abschaffung der Latinumspflicht in Meck­lenburg- Vorpommern ein. „Im Interesse der Studenten und Schüler sollten die Lehr­amts­stu­den­ten lieber auf ihre künftige Rolle als Lehrer umfassender vorbereitet werden, statt so viel Energie in Latinum zu investieren, das lediglich als Prestigequalifikation gilt.“, so Wolfram Löbsack.

Als Alternativen schlägt er mehr Didaktikstunden oder schulpraktische Übungen vor, hält aber auch das Ausweichen auf Sitzscheine oder Übungen in Alter Geschichte für sinnvoll. „Man könnte auch statt Latein eine moderne Fremdsprache erlernen, was angesichts des Migrations- und Integrationsaspekts von Schule sicher vernünftig erscheint.“, so Löbsack weiter. Um für Beistand zu werben, schrieb der Fachschaftsrat Briefe an die Bil­dungs­be­auf­trag­ten der demokratischen Parteien im Landtag. Bisher erfuhr man jedoch nur wenig Unter­stüt­zung.

Bis es zu einer Verbesserung der Situation kommt, rät der Fachschaftsrat, wenn möglich, die benötigten Lateinkenntnisse nicht an der Universität Greifswald zu erwerben. Stattdessen empfiehlt der FSR auf Lateincrashkurse auszuweichen, wie sie etwa die Hamburger Aka­de­mie Bonae Artes anbietet. So könne man viel Zeit sparen, die sonst für die Lateinkurse an der Uni geopfert werden müsste.

Billig sind solche Intensivkurse jedoch nicht. Bonae Artes etwa verlangt für einen fünf- bis sechswöchigen Kurs 525 Euro. Eine Unterkunft ist nicht inbegrif­fen, auch muss die eigentliche Latinumsprüfung noch an einer Schulbehörde oder be­rech­tig­ten Universität abgelegt werden.

Latinumsbefürworter stellen ihre Sicht dar

Der Lateindozent Jens Metz äußert Verständnis für die Studierenden. Er sei sich bewusst, dass die Latinumskurse eine große Belastung darstellen. Dennoch teile er nicht die Argumentation der Studierenden. „Die meisten dieser Argumente sind einer inneren Abneigung der Studenten gegen die lateinische Sprache entsprungen. Diese erkläre ich mir durch den Lernaufwand und die Prüfungsangst.“, so Metz.

„Die Durchfallquote veröffentliche ich aus zwei Gründen nicht. Erstens, um die Diskussion nicht weiter anzuheizen. Zweitens bin ich mir bewusst, dass in­folge der Tatsache, dass viele Studenten das Latinum bis kurz vor dem Staatsexamen auf­schie­­ben, die Latinumsprüfung zu einer Art ‚Zulassungsklausur‘ für das Staatsexamen hoch­sti­­lisiert wird, und drittens werden bzw. wurden in Greifswald von Prüfungen dieser Relevanz nie Durchfallquoten he­raus­ge­ge­ben.“

Die meisten Dozenten am Historischen Institut stehen hinter dem Latinum

Für das Nichtbestehen einiger Studenten macht er ein fehlendes Grundverständnis von gram­matischen Strukturen und die Abwesenheit der Studenten von den Kursen verantwortlich. Wer alleine versuche, die komplexen Strukturen der lateinischen Sprache zu begreifen, mache es sich noch einmal enorm schwer.

Den Latinumstourismus, die Latinumsprüfung etwa an einer Schule oder in einem anderen Bundesland abzulegen, hält er für problematisch. An der Uni­ver­sität Greifswald kenne man die Prüfer und wisse auch als Student, welche Lektüre einen er­wartet. Lege man das Latinum etwa an einer Schule ab, könne man mit Dichtung oder an­de­ren, schwierigeren Texten konfrontiert werden, die an der Uni nicht behandelt und deshalb auch nicht abgeprüft werden würden, so Metz.

Von Seiten der Studierenden wird aber vor allem damit argumentiert, die Lateinkenntnisse hät­ten weder im Studium selbst, noch im späteren Beruf einen Praxisbezug und kämen kaum zur Anwendung. Bestreiten will dies von Seiten der Latinumsbefürworter niemand.

Dr. Ber­nard van Wickevoort Crommelin vom Lehrbereich Alte Geschichte weist jedoch darauf hin, dass gerade ein Praxisbezug im Studium zwar wünschenswert, aber nicht machbar sei: „Da Bachelor-Studenten keine Lateinkenntnisse benötigen, kann in Seminaren nicht mit la­tei­ni­schen Originalquellen gearbeitet werden. Ansonsten müssten für Bachelor- und Lehr­amts­stu­denten zwei unterschiedliche Seminare angeboten werden. Das ist natürlich nicht möglich“, so van Wickevoort Crommelin.

Eine Abschaffung des Latinums halten sowohl Metz als auch van Wickevoort Crommelin für problematisch: „Die meisten Bundesländer verlangen das Latinum von ihren Lehrern. Ich kann es nicht verantworten, wenn ein Student aus Greifswald seinen Studienort nicht wech­seln könnte oder später keine Arbeit in einem anderen Bundesland aufnehmen darf, nur weil M-V das Latinum nicht von seinen Lehramtsstudenten verlangen sollte“, so van Wickevoort Crommelin. Metz gibt weiterhin zu bedenken, dass nicht jeder, der auf Lehramt studiert, auch Lehrer wird. „Ich selbst bin das beste Beispiel.“, so Metz. „Ohne Latinum wäre den Studenten dann aber auch der Weg in die Forschung versperrt.“

Dem Argument, Latein sei spätestens seit dem Mittelalter ein tote Sprache, widerspricht Metz. Latein sei mehr als 2000 Jahre die Weltsprache gewesen und bis ins 19. Jahrhundert die Wis­sen­schaftssprache – wie heute Englisch. „Wer also den Wert der historischen Weltsprache Latein untergräbt, untergräbt per se auch den Wert der aktuellen Weltsprache Englisch“, fügt Metz an.

Van Wickevoort Crommelin wirft einen weiteren Aspekt auf: Die Sicht des Wissenschaftlers. „Ich denke, die ganze Problematik wird viel zu formal gesehen. Die Diskussion darf in keinem Fall nur unter Gesichtspunkten der Verwertbarkeit des Latinums geführt werden, etwa im Unterricht. Es geht primär um die inhaltliche Dimension.“, gibt van Wickevoort Crommelin zu bedenken.

Insofern soll mit dem Lateinischen vor allem die Fähigkeit zur Interpretation und Deutung von Sprache vermittelt werden. „Es geht also um die dahinter stehende Deutung von Welt, im Sinne von Weltsicht, und um das Verstehen von Denkweisen.“

Kommission berät Lösungsvorschläge

Aber auch auf Seiten der Latinumsbefürworter will man die Probleme der Studenten nicht klein­reden. Es gibt verschiedene Vorschläge, die zurzeit unbefriedigende Praxis zu ändern. Jens Metz etwa schlägt die Einführung eines Propä­deu­tikums, also Vorstudiums vor, in dem die terminologisch-metasprachlichen Grundlagen für das Studium geschaffen werden sollen – auch das Latinum.

Weiterhin berät man, eine be­stimmte Semestergrenze einzuführen, bis zu der das Latinum spätestens abgelegt werden muss. Damit soll verhindert werden, dass Studenten ihr Staatsexamen praktisch in der Tasche haben, jedoch am Latinum auf den letzten Metern scheitern.

Im Laufe dieses Semesters noch will eine Kommission von Lehrenden über das weitere Vor­ge­hen beraten. Ihr werden neben Jens Metz auch Prof. Dr. Stamm- Kuhlmann, derzeit Direktor des In­sti­tuts, und Professor Dr. Spieß, Lehr­stuhlinhaber für Allgemeine Geschichte des Mittelalters, angehören.

Bildquellen:

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