Im allgemeinen Weihnachts- und Wintertrubel stehen auch an der Universität allerlei Fristen und Aktivitäten an. Für einen kleinen Überblick rund um die 2G-Regelung, Prüfungen und Wahlen findet ihr das Wichtigste gesammelt in diesem neuen Uni-Update.
1. Einführung von 2G in der Präsenzlehre
Mit der Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung durch die Landesregierung gilt ab heute die 2G-Regel für Präsenzlehre. Ausgenommen sind Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume benötigen, Prüfungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren. Für diese gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei häusliche Selbsttests nicht mehr ausreichen und von professioneller Stelle durchgeführt werden müssen.
Schwangere und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind zu den 2G-Veranstaltungen zugelassen, wenn sie über entsprechende ärztliche Bescheinigungen und einen aktuellen Test verfügen. Die Lehrenden wurden laut Rektoratsbeschluss darum gebeten, „Studierenden, die an den Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen, über digitale oder ähnliche Formate Zugang zu den Lehrveranstaltungsinhalten zu gewähren. Die digitalen (oder ähnlichen) Formate müssen nicht zwingend zeitgleich, aber zeitnah bereit gestellt werden. Die konkrete Umsetzung obliegt den Lehrenden. Im Austausch mit den Studierenden ist auch der Wechsel in ein digitales Format möglich.“
Es wird außerdem darum gebeten, bis Freitag, den 03. Dezember, den 2G-Nachweis als exportierte PDF über die Uni-Mail an covidzertifikat@uni-greifswald.de zu schicken oder bei einer persönlichen Anlaufstelle vorzuzeigen. Der verifizierte Status wird dann von den Mitarbeitenden der Universität in eurer Accountverwaltung hinterlegt. Andernfalls muss der entsprechende 2G-Nachweis bei jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.
2. Maskenpflicht und 3G in den Bibliotheken
Seit heute gilt außerdem auch an den Arbeitsplätzen der Bibliotheken wieder Maskenpflicht. Wenn ihr euren 2G-Status verifizieren lassen habt, könnt ihr euch einfach am Eingang mit eurem Studierendenausweis anmelden, andernfalls müssen die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden. Wer nicht genesen oder geimpft ist, braucht ein negatives Testergebnis von offizieller Stelle, das in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.
3. Prüfungsanmeldung und Änderung der Rahmenprüfungsordnung
Die Prüfungsanmeldung läuft dieses Mal länger: Vom 29. November 2021 bis zum 03. Januar 2022 könnt ihr euch online über das Selbstbedienungsportal für alle Prüfungen anmelden. Durch eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung gibt es einige weitere neue Regelungen, beispielsweise beim Rücktritt von Prüfungen oder der Anzahl der Wiederholungsversuche. Alles weitere könnt ihr hier nachlesen.
4. Die studentische Vollversammlung steht an
Nächsten Dienstag, am 07. Dezember, findet um 14:15 Uhr die Vollversammlung des Wintersemesters statt. Was genau das ist, wie die Vollversammlung abläuft und warum ihr dabei sein solltet, findet ihr zum Beispiel in diesem Artikel erklärt. Anträge können bis 12 Uhr am Freitag, den 04. Dezember, eingereicht werden. Braucht ihr dafür noch Inspiration? Dann schaut doch einfach bei den letzten Vollversammlungen im Studierendenportal rein oder lest ein paar Liveticker des webmoritz. Falls ihr noch Fragen habt oder eure Anträge einschicken wollt, könnt ihr euch an asta_hopo@uni-greifswald.de wenden.
Die Vollversammlung wird wieder digital in diesem Moodle-Kurs und im DFN-Livestream stattfinden. Wie immer entfallen alle Lehrveranstaltungen ab 12 Uhr – sollte dem nicht so sein, wendet euch an eure Lehrenden oder den AStA.
5. Bewerbung für die studentischen Gremienwahlen einreichen
Am 11. November wurde die offizielle Wahlbekanntmachung für die studentischen Gremienwahlen im Januar 2022 veröffentlicht. Wenn ihr euch für das Studierendenparlament oder euren Fachschaftsrat aufstellen lassen wollt, habt ihr dafür noch bis zum 07. Dezember Zeit. Alle Infos findet ihr im Studierendenportal oder in diesem webmoritz.-Artikel, die Bewerbung läuft dann über BoardElect. Die Bewerbung steht allen Interessierten frei.
6. Studentische*r Vertreter*in im Rektorat gesucht
Bei der StuPa-Sitzung am Mittwoch, den 08. Dezember, habt ihr die Möglichkeit, euch als studentische*r Vertreter*in im Rektorat vorzustellen. Nähere Informationen zum Verfahren findet ihr auch in einer Mail des Studierendenparlaments vom 24. November. Das Amt der*des studentischen Prorektor*in steht allen frei, die interessiert sind.
Das Rektorat einer Hochschule ist für die rechtliche Außenvertretung und somit für alle organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aufgaben der Hochschule, aber auch für die Außenrepräsentation und die strategische Steuerung von Studium, Forschung und Lehre verantwortlich. Ihr wollt euch vorher etwas mehr informieren? Auf dem webmoritz. findet ihr einige Artikel, beispielsweise mit allen Informationen zur Einführung des studentischen Prorektorats oder zu der Vorstellung der letzten Kandidierenden (damals noch mit einem anderen Verfahrensablauf).
Wut, Hass, Zorn: All diese Gefühle verbindet man so manches Mal mit seinen Mitmenschen. Genau für solche Momente ist diese Kolumne da. Wann immer wir uns mal gepflegt über Leute auslassen oder uns auch generell mal der Schuh drückt, lest ihr das hier.
Eigentlich müsste ich gerade jetzt für meine nächste Prüfung lernen. Dass ich diese Prüfung demnächst ablegen muss, steht auch schon seit einer ganzen Weile fest, genauer seit dem 14. Mai dieses Jahres. Warum habe ich also nicht schon eher angefangen und könnte diesen Artikel jetzt ohne ein schlechtes Gewissen schreiben? Nun, weil ich kurz vor dieser Prüfung schon mal eine Prüfung hatte und davor noch eine Hausarbeit. So normal, so unspektakulär. Das Problem an der ganzen Nummer ist, dass ich die Prüfungstermine und einen großen Teil des entscheidenden Stoffes hauptsächlich erst im Juni bekommen habe. Und nun braucht man nicht erst einen Kalender hervorkramen, um zu erkennen, wo das Problem liegt!
Ich bräuchte den Artikel gar nicht schreiben, wenn das Prüfungsamt der Uni es nicht sinnvoll fände, den Prüfungsanmeldezeitraum in die Mitte des Semesters zu legen. Insbesondere dieses Semester sind von dem Start der Vorlesungen bis zum Ende des offiziellen Anmeldungszeitraums 4 (!) Wochen vergangen, normalerweise wären es 6. Aber das ist immer noch weniger als die Hälfte der eigentlichen Vorlesungszeit. Damit hat man einen großen Teil des Prüfungsstoffes noch nicht behandelt und weiß demzufolge nicht, worauf man sich mit einer Prüfungsanmeldung einlässt. Insbesondere, wenn man zwischen mehreren Veranstaltungen für eine Prüfungsleistung schwankt, gleicht das eher einem Lottospiel als einer bewussten Entscheidung. Und wenn Prüfungen mündlich abgehalten werden, hat man meist noch gar kein Prüfungsdatum und demzufolge auch keinerlei Planungsmöglichkeiten für eine optimale Prüfungsvorbeitung.
Nun kann man sich ja noch eine Weile danach abmelden … Die Abmeldephase ohne Nennung von Gründen ging dieses Jahr noch bis zum 8. Juni. Das sind immer noch 5 Wochen vor Ende des Vorlesungszeitraums. Natürlich gibt es da Unterschiede von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung, und dieses Jahr ist sowieso alles anders, aber es kann doch auch im Regelfall nicht sein, dass es ein so übermäßiges Problem darstellt, allen Studierenden dieser Universität die Möglichkeit einzuräumen sich bis kurz vor einer Prüfung selbstständig wieder abzumelden!
Das Prüfungsamt ist zum Glück nicht nur für die Prüfungsan- und abmeldung zuständig, sondern auch für die Beratung von Studierenden. Eigentlich.
Leider können sie offensichtlich nicht immer weiterhelfen. Da können keine Prüfungen für Module abgelegt werden, die eigentlich laut Prüfungsordnung gehen müssten, da man diese, warum auch immer, nicht in den Daten findet. Es kann auch sein, dass man keine Informationen zu seiner Prüfung erhält, da der eigene Studiengang von einer anderen Person betreut wird als alle anderen. Da fällt man auf so einer Prüfungsliste gar nicht so auf. Oder es wird sogar eine schriftliche Bestätigung für eine Prüfungsverschiebung gegeben, nur um danach als „Das habe man falsch verstanden“ widerrufen zu werden.
Und was dem Ganzen nun wirklich den Boden ausschlägt, sind die Regelungen bei einem Krankheitsfall.
Es reicht, selbst bei einem Erstversuch, nicht, ein Attest eines*r Arztes*Ärztin vorzulegen, dass man die Prüfung nicht ablegen kann, sondern man muss explizit angeben, woran man leidet. Laut Prüfungsamt „bedeutet [dies] nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen“ (Quelle Unihomepage). Man muss also den*die Ärzt*in von seiner*ihrer Schweigepflicht entbinden, und es ist ja nicht so, als ob man nicht an den Symptomen eine Krankheit erkennen könnte!
Dass das im Zweifel auch Erkrankungen, sowohl psychischer als auch physischer Natur, umfassen kann, die einem als Person maximal unangenehm sind und die man dann nicht nur vor seinem*r Ärzt*in, sondern auch noch vor den Sachbearbeiter*innen vom Prüfungsamt ausbreiten muss, ist in meinen Augen absolut nicht tragbar.
Und hier sind wir auch bei dem nächsten Problem! Ich bin davon überzeugt, dass die Einstellungsvoraussetzungen im Prüfungsamt keine medizinische Ausbildung erfordern. Das bedeutet, dass die Angestellten im Prüfungsamt über die Einschätzungen eines*r Mediziner*in urteilen, ohne eine ähnlich fundierte Ausbildung zu besitzen. Was, und das ist eine ernst gemeinte Frage, befähigt sie dazu?
In einer E-Mail des Zentralen Prüfungsamts sind heute aufgrund eines Versehens 553 E-Mail-Adressen von Kommilitonen in Klarschrift versandt worden. Der Fehler entstand, weil eine Mitarbeiteirn des Rechenzentrums die E-Mail-Adressen irrtümlich in das Feld „Cc“ statt in das Feld „Bcc“ eingetragen hatte. Insgesamt enthält die E-Mail, die der webMoritz-Redaktion vorliegt, sogar 865 E-Mail-Adressen, von denen aber ein Großteil mehrfach vorhanden ist. Ein Teil der Adressen sind Uni-E-Mail-Adressen, die sich nicht eindeutig einem Studenten zuordnen lassen, ein Teil der E-Mail-Adressen sind aber auch private Mailadressen, bestehend etwa aus Vorname und Nachname.
Prüfungsamt wollte über Probleme bei der Prüfungsanmeldung informieren
So sieht die Adresszeile der E-Mail ausgedruckt aus.
Die E-Mail wurde im Auftrag des zentralen Prüdungsamts versendet. sie wurde an alle Studenten geschickt, die am 19. oder 20. Dezember 2009 versucht hatten, sich beim Zentralen Prüfungsamt im QISPOS-System für Prüfungen anzumelden. Eigentlich lief die Anmeldefrist bis zum 20. Dezember, doch wegen eines technischen Fehlers war die Anmeldung an den letzten beiden Tagen nicht möglich gewesen, worüber sich viele Studierende sehr gewundert und geärgert haben dürften. Daher hatte das Prüfungsamt eine Nachfrist bis zum 21. Dezember eingeräumt, dies aber nur auf seiner eigenen Homepage bekanntgegeben.
Mit der E-Mail wurden nun (also einen guten Monat später) die Kommilitonen darauf hingewiesen, dass es bei der Prüfungsanmeldung zu Problemen gekommen sei. Über die Login-Daten war es möglich gewesen, eine Liste von 553 Studenten zu erstellen, die im betroffenen Zeitraum erfolglos versucht hatten, sich anzumelden. Sie werden in der besagten E-Mail darum gebeten, sich noch einmal zu vergewissern, dass sie für die gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Andernfalls sollen sie sich unverzüglich beim Prüfungsamt melden.
Warum das Prüfungsamt die Kommilitonnen erst jetzt anschreibt und nicht schon unmittelbar nach den Problemen mit der Anmeldung alle Studenten davon in Kenntnis setzte, dass die Frist verlängert wurde, konnte man uns heute auf Anfrage nicht mitteilen. Auskünfte könne uns nur die Leiterin des Amtes, Dr. Ursula von der Gönne-Stübing, geben, die aber ganztägig nicht erreichbar sei. Auf der Homepage des Prüfungsamtes ist aber bis heute kein Hinweis auf den Fehler bei der Anmeldung zu finden. (mehr …)
Im Vergleich zu meinem letzten Kontakt zur elektronischen Anmeldung läuft das System sehr schnell und problemlos. Mir war es problemlos und ohne ernsthafte Wartezeiten möglich, mich zu allen meinen Prüfungen anmelden.
Auch das zentrale Prüfungsamt reagiert scheinbar darauf, dass das System jetzt ordentlich funktioniert, denn die „Offline Anmeldung“ mit Papier und Stift scheint jetzt nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich zu sein. Jedenfalls wurde sie, als ich heute morgen im Prüfungsamt war, einer Studentin verweigert.
Wer (wie ich) seinen TAN-Bogen verlegt hat, bekommt problemlos einen neuen im Prüfungsamt ausgestellt. Das Problem, dass eine elektronische Anmeldung zu vorgezogenen Prüfungen nicht möglich sei, soll laut Prüfungsamt in diesem Jahr auch behoben sein.
Insgesamt eine durchaus positive Entwicklung, denn wohl kaum jemand wünscht sich die früheren, teils katastrophalen Zustände im Prüfungsamt zurück. Die Mitarbeiter im Anmeldungszeitraum waren durch die Anmeldungen komplett ausgelastet und hatten nur wenig Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben.
Hier könnt ihr das aktuelle Video von moritz.tv sehen.
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