Jörg Schönbohm: Der letzte Konservative in der Union?

Ex-Pressesprecher (li.) Stephan Goericke und der ehemalige Minister Jörg Schönbohm.

Jörg Schönbohm galt als einer der letzten konservativen Hoffnungsträger in der Union. Ob als General, Berliner Innensenator oder CDU-Landeschef – überall provozierte der erklärte Konservative heftige Reaktionen.

Gemeinsam mit seinem ehemaligen Pressesprecher, Stephan Goericke, stellte der ehemalige brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (geboren 1937) am 4. November sein neues Buch “Wilde Schwermut – Erinnerungen eines Unpolitischen” im St. Spiritus vor. Der Einladung der Turnerschaft Cimbria folgten etwa 60 Leute.

Zu Beginn der Lesung macht Schönbohm erst mal sein konservativen Leitsatz klar: “Dinge erhalten, die sich bewährt haben und die abschaffen, die sich nicht bewährt haben.”

Schönbohm kein unpolitischer Mensch

Anschließend erinnert sich der Ex-General: Bereits als Kind erlebte er Krieg und Vertreibung. In Brandenburg geboren, floh seine Familie nach dem Zweiten Weltkrieg vor den sowjetischen Besatzern. Immer an seiner Seite: Die Nachbarstochter und heutige Ehefrau Eveline. Eine weitere prägende Figur stellte sein Klassenlehrer Hans Blasczyk dar. Bei ihm kam Schönbohm in Kontakt mit Literatur, deren Worte auch in seinem Buch Raum finden und sogar den Titel schmücken. Die Formulierung “Wilde Schwermut” habe er aus Ernst Jüngers “Auf den Marmorklippen” entnommen.

Ex-General und Minister a. D. Jörg Schönbohm in Greifswald.

Der Untertitel seines Buches stellt einen gewollten Widerspruch da: Der Ex-Minister ist als einer der letzten Konservativen in der CDU alles andere als ein unpolitischer Mensch. Aber aus dem späten Politikeinsteiger ist nie ein Parteisoldat und schon gar kein politischer Stratege geworden. Als Schönbohm 1996 seinem früheren Chef Verteidigungsminister Manfred Wörner mitteilte, Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen habe ihm den Posten des Innensenators angeboten, fragte Wörner seinen einstigen Adjutanten, ob er nicht ganz bei Verstand sei. Sinngemäß hieß es wohl: “Damit das klar ist, ich finde, Sie taugen nicht für die Politik. Sie sind viel zu offen und vertrauensselig. Sie können das nicht.” Er tat es trotzdem.

In seinem Buch, das eine Reise durch sein und das Leben seiner Frau Eveline ist, erinnert sich Schönbohm auch an seine Jahre in Berlin. Zeiten mit rigider Ausländerpolitik und strengem Durchgreifen gegen die Hausbesetzerszene.

Jörg Schönbohm spricht über Konservatismus und Meinungsfreiheit.

Minister a. D. sinniert über Political Correctness und Meinungsfreiheit

Die Erkenntnis aus den Jahren in der Politik: “Der Politikbetrieb ist anders und anstrengend aber man kann gestalten. Man muss eben nur mit seiner ständigen Kündigung rechnen.” Schönbohms Standpunkt: “Politik schafft den Rahmen für die Freiheit und Entwicklung des Einzelnen. Und wenn einer Penner sein will, dann kann er auch Penner sein.” Er habe nur etwas gegen Leute, die denken sie haben die Wahrheit für sich gepachtet und keine andere Meinung zu lassen. “Man kann anderer Ansicht sein aber man muss doch darüber diskutieren dürfen”, so Schönbohm und verweist auf die Integrationsdebatte um Thilo Sarrazin. In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum bezieht Schönbohm Stellung zu den aktuellen Debatten um Integration, Meinungsfreiheit, Föderalismus, politische Korrektheit und Konservativismus. Und stellt dabei fest, dass es augenblicklich in der CDU ein Problem mit dem konservativen Standbein gibt.

Fotos: Torsten Heil

Menschenrechte – Artikel 19: Twittern für die Freiheit

Artikel 19: Recht auf Meinungsfreiheit

“Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Heute erscheint der siebter Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt. Auch in der nächsten Woche wird die Serie fortgesetzt, dann allerdings nicht mehr täglich.

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In Teheran gingen dieses Jahr tausende Menschen auf die Straße

Eines der elementarsten Menschenrechte ist die in Artikel 19 der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Meinungsfreiheit. Sie gilt auch gerade für politische Äußerungen. Wie es in einigen Teilen der Welt um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit steht, haben uns die Ereignisse im Juni dieses Jahres im Iran eindrucksvoll vor Augen geführt.

Die uns erreichenden Berichte und Videos über die anfangs friedlichen Demonstrationen nach der Präsidentschaftswahl, die in der Folge brutal niedergeschlagen wurden, zeigten uns, dass die Meinungsfreiheit und insbesondere die politische Meinungsäußerungsfreiheit nicht selbstverständlich ist. Obwohl das Rechtssystem des Irans auf der Scharia basiert, ist eben auch die Meinungsfreiheit in Artikel 23 der iranischen Verfassung verankert. Demnach ist es verboten, Überzeugungen anzugreifen oder gar zu bestrafen. Selbst die Demonstrationsfreiheit, sofern friedlich und ohne Waffen, ist hier in Artikel 27 garantiert – theoretische Grundlage, die nicht für die Demonstranten gilt. (mehr …)