von Marius Külzer | 23.12.2008
Soeben ließ der stellvertretende Oberbürgermeister Reinhard Arenskrieger verlauten, man habe sich mit der KWG Kommunale Wohnen AG geeinigt: Die KWG zahlt 1,5 Millionen Euro an die Stadt und trägt im Gegenzug keinerlei Verantwortung bei etwaigen Forderungen der Beraterunternehmen. Das Geld ist fällig bis zum 5.1.2009. Zusätzlich übernimmt die KWG die Kosten für die Anwaltskanzlei, die den Vergleich erarbeitete. Damit ist der andauernde Rechtsstreit beider Parteien ohne richterlichen Entschluss beigelegt. Der Hauptausschuss der Stadt Greifswald stimmte dem Vergleich in seiner gestrigen Dringlichkeitssitzung zu.
Nach dem Scheitern der Anteilsübernahme von Aktien der Wohnungsbau-und Verwaltungsgesellschaft mbH durch die KWG, traten im November beide Vetragspartner vom Vertrag zurück. Daraufhin wurde zuletzt die gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet.
von Oliver Wunder | 10.12.2008
Vor knapp zwei Wochen wurde bekannt, dass die Kommunale Wohnen AG (KWG) vom Kaufvertrag über den Anteilskauf an der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG) zurückgetreten ist.
Die KWG sollte für den Kaufpreis von 60 Millionen Euro einen Geschäftsanteil von 49,9 Prozent an der stadteigenen WVG erhalten. Der vereinbarte Betrag war eigentlich bis 31. Juli 2008 fällig, doch die KWG zahlte bis heute nicht. Laut Interview mit dem KWG-Finanzvorstand Sy Schlüter zahle die KWG nicht, da kein wirksamer Bürgerschaftsbeschluss vorliege.
Die Stadt, vertreten durch Oberbürgermeister Arthur König, äußerte sich heute in einer Presseerklärung erneut zu dem Vorgang. Laut Ansicht des Rathauses ist der Rücktritt der KWG unwirksam. „Nach Rücksprache mit unseren Anwälten gehen wir als Stadt nach wie vor davon aus, dass ein wirksamer Beschluss der Bürgerschaft vorliegt und damit alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind“, teilte Oberbürgermeister Dr. Arthur König mit.
Nun werde man aber den Kaufvertrag von Seiten der Stadt aufkündigen, heißt es weiter. Dies sei möglich, da sich die KWG mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises „in Verzug“ befinde. Damit erlösche dann die Verpflichtung der Stadt der KWG die Anteile der WVG zu übertragen, sowie die Zahlungsverpflichtung der KWG an die Stadt.

Zudem soll geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch der Stadt gegen die KWG besteht. „Gegenwärtig wird geprüft, in welcher Höhe dieser geltend gemacht werden sollte, damit er Aussicht auf Erfolg hat“, so Dr. König. „Bevor wir allerdings Klage erheben, würden wir über unsere Anwälte versuchen, uns mit der KWG außergerichtlich zu einigen.“
von Gabriel Kords | 16.11.2008

Am 8. Juli dieses Jahres verkaufte die Greifswalder Bürgerschaft die größte städtische Wohnungsgesellschaft WVG zur Hälfte. Die Stadtvertreter hofften, mit dem Verkaufserlös von 60,1 Millionen Euro den millionenschweren Schuldenberg der Hansestadt über Nacht ablösen zu können. Doch daraus wurde bisher nichts. Die Käuferin – die KWG AG aus Bremerhaven – zahlte bis heute nicht.
Nun rechnet die Stadt auch im offiziellen Haushaltsentwurf für 2009 nicht mehr mit den KWG-Millionen. Das ist ein Eingeständnis der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters, die bis vor kurzem noch fest mit dem Geld rechneten. (mehr …)
von Arik Platzek | 07.09.2008
Bericht vom Pressetermin der Stadt am 4. September zum WVG-Anteilsverkauf an die KWG.
Die Hansestadt erhebt beim Landgericht Stralsund eine Leistungsklage gegenüber der KWG, erklärte der den WVG-Verkauf betreuende Vertreter der Beratergesellschaft der Stadt.
Weiterhin machte er auf dem Pressetermin im Senatssaal des Rathauses am 4. September deutlich, dass diese Klage nach Auffassung der Stadt lediglich ein logischer, rechtlicher Schritt aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen ist. Etwaige Verstimmungen zwischen Stadtvertretern und der KWG wurden durch OB König dementiert, schließlich habe man Verständnis für das Vorgehen der KWG. Diese will ohne Rechtssicherheit gegenüber der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses keinen Kaufpreis zahlen.
Die Leistungsklage auf teilweise Kaufpreiszahlung seitens der Hansestadt Greifswald diene einerseits dem Zweck, die erstrebte Kaufpreiszahlung herbeizuführen und erfolge andererseits in der Absicht, eine inzidente Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerschaftsbeschlusses anzustreben – dessen Rechtmäßigkeit man sich seitens der Stadt sicher ist. Eine Klage auf teilweise Kaufpreiszahlung sei indes ausreichend, da mit Feststellung der Leistungspflicht über den Teilbetrag die Verpflichtung der KWG zur Zahlung des gesamten Kaufpreises klargestellt werden würde.
Die Klage beruhe auf der Überzeugung von der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses und stelle kein Zeichen für eine Verstimmung in den Geschäftsbeziehungen dar – vielmehr sei dies ein konsequentes und rationales Vorgehen im Hinblick auf einen ausgeglichenen städtischen Haushalt.
Ein erneuter Bürgerschaftsbeschluss wurde derweil abgelehnt, da es juristisch unsinnig sei, neben einen – der Auffassung der Stadt nach – wirksamen Bürgerschaftsbeschluss einen weiteren Beschluss zu stellen.
Die Klage umfaßt auch den Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Diese betragen derzeit 18.425 Euro pro Tag, bisher sind so 650.000 Euro zusätzlich zum Kaufpreis durch die KWG zu bezahlen – sollte die Stadt Recht bekommen.
Die WVG sei währenddessen weiter selbstständig im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes tätig, nur bei außergewöhnlichen Entscheidungen will man die KWG hinzuziehen. Gesellschafter sei die KWG noch nicht geworden.
Als fraglich wurden unterdessen die geplanten Investitionen der WVG im kommenden Jahr bezeichnet. Sollte der Kaufpreis nicht bis Jahresende gezahlt werden, würden Anpassungen der Investitionsvorhaben nötig, da diese von einem ausgeglichenen Haushalt der WVG ausgehen.
Die KWG war, anders als ursprünglich angekündigt, beim Pressetermin nicht anwesend. Erklärt wurde dies damit, dass Irritationen durch unterschiedliche Rechtsauffassungen der beiden Seiten vermieden werden sollen.
Die vier Bürgerschaftsmitglieder, welche ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren in bezug auf den Bürgerschaftsbeschluss angestrengt hatten, sind laut einer Pressemitteilung vom 5. September 2008 von diesem zurückgetreten. Begründet wurde dieser Schritt mit der Klageerhebung der Stadt, dessen inzidente Rechtmäßigkeitsüberprüfung ihre Anträge hinfällig machte.
von Jabbusch | 03.09.2008
Am 8. Juli beschloss die Greifswalder Bürgerschaft die größte, städtische Wohnungsgesellschaft WVG zur Hälfte zu verkaufen. Die Stadt erhoffte sich dadurch, vom Schuldenberg über Nacht zu befreien. Doch Pustekuchen! Sy Schlüter, Finanzvorstand der Käuferfirma KWG AG, erklärt im Interview mit dem Stadtgespräch: „Wir werden vorerst nicht zahlen“.
Die „Kommunale Wohnungsgesellschaft AG“ (KWG) aus Hamburg hatte den Zuschlag zum anteiligen Kauf der WVG für 60 Millionen Euro erhalten. Die Summe wäre eigentlich bereits zum 31. Juli fällig gewesen – die KWG jedoch zahlte die Summe bisher nicht.
Am Freitag erscheint dazu im Greifswalder Magazin „Stadtgespräch“ ein ausführliches Interview mit KWG-Finanzvorstand Sy Schlüter, der dem Magazin die Beweggründe seiner Firma darstellt. Dem webMoritz liegt dieses Interview bereits vor. Auszüge daraus veröffentlichen wir bereits heute:
„Stadtgespräch: Herr Schlüter, wann werden Sie die 60 Millionen Euro zahlen?
Schlüter: Nun, der Vertrag den wir mit der Stadt Greifswald geschlossen haben, sieht verschiedene Konditionen vor, die erfüllt sein müssen, damit der Vertrag rechtskräftig ist. Eine dieser Konditionen ist ein wirksamer Bürgerschaftsbeschluss. Und den gibt es eben noch nicht. Wir werden bis zur Klärung nicht zahlen.
Stadtgespräch: Nun, vor den Verwaltungsgerichten sind ja alle bisherigen Eilanträge gegen den
Beschluss gescheitert…
Schlüter: Nein – uns geht es nicht um die Klagen der Bürgerschaftsmitglieder. Wir wollen eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache. Der Ablauf der Sitzung ist angreifbar. Ein Gericht könnte noch nach einem Jahr den Beschluss für schwebend unwirksam erklären, was zu einer Rückabwicklung des WVG-Vertrages führen könnte. Als Manager müssen wir seriös mit dem Geld unserer Aktionäre umgehen. Hier geht es um Millionen – ein solches Risiko trägt auch keine Versicherung mehr.
[…]
Stadtgespräch: In Greifswald kursieren Gerüchte, dass Sie nicht zahlungsfähig seien. Angeblich würden Sie die notwendigen 60 Millionen Euro erst durch die nächste Aktienausgabe erhalten.
Schlüter: Nein, das macht ja keinen Sinn. Wenn wir wirklich den WVG Kauf über neue Aktien finanzieren wollten, hätten wir die Hauptversammlung ja nicht verschoben. Das passierte aus rein formellen Gründen, weil ein Gericht neue Regeln für die Einladungen festgelegt hat. Das betrifft im Übrigen viele deutsche Aktiengesellschaften. Wir verschicken bereits nächste Woche neue Einladungen. Die Hauptversammlung wird
auch weiterhin in Greifswald stattfinden.
[…]
Schlüter: […] Aber ich muss Ihnen gestehen, wir fühlen hier uns etwas in die Defensive gedrängt. Noch mal klar gesagt: Der Fehler liegt im Beschluss der Bürgerschaft, nicht bei uns. Selbst wenn wir 300 Millionen Euro hätten – so wie es jetzt steht, würden wir nicht einen Euro überweisen.“
Die Stadt bleibt nach Informationen der OZ weiterhin bei der Auffassung, dass der Beschluss der Bürgerschaft rechtmäßig ist. Am Donnerstag um 11 Uhr wollen KWG und Rathaus nun gemeinsam über die Zukunft des WVG-Verkaufs informieren.
Das Magazin Stadtgespräch mit dem ganzen Interview ist ab Freitag in vielen Geschäften Greifswalds, im Rathaus, in der Stadtinfo sowie an vielen weiteren Standorten kostenlos verfügbar. Das ganze Interview ist voraussichtlich ab Sonntag auch auf dem webMoritz online.
Foto: Pressebild der KWG AG
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