von Leonie Vogelsang | 09.01.2023
Greifswald – die Unistadt. Und die Stadt der Radfahrer*innen. Die meisten von uns bewegen sich täglich mit dem Fahrrad durch Greifswald und Umgebung. Doch was darf man dabei eigentlich machen und was nicht? Schließlich ist es als Radfahrer*in leicht, sich noch schnell irgendwo durchzuschlängeln oder die 100 m ohne Licht zu fahren.
Wie muss ein verkehrstaugliches, sicheres Fahrrad aussehen? Ein verkehrstaugliches Fahrrad braucht zwei funktionierende Bremsen, eine für das Vorder- und eine für das Hinterrad. Außerdem muss eine gut hörbare Klingel am Rad angebracht sein. Das Vorderlicht muss weiß sein und das Rücklicht rot. Blinkende Lichter sind nicht erlaubt. Auch akku- oder batteriebetriebene Lichter sind seit 2013 ok. Zudem braucht das Rad mehrere Reflektoren: Einen weißen für vorne und einen roten für hinten, für jedes Rad zwei gelbe Speichenreflektoren, genauso wie für die Pedale.
Bei Dunkelheit ohne Licht fahren? Geht natürlich gar nicht und ist vor allem für euch selbst gefährlich. Das Licht muss übrigens schon ab Beginn der Dämmerung eingeschaltet werden und auch wenn die Sichtverhältnisse es generell erfordern.
Radwege müssen immer benutzt werden? Es gibt verschiedene Typen von Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Fahrräder. Da sind zum einen die benutzungspflichtigen Radwege. Sie sind durch ein rundes, blaues Schild, auf dem ein Fahrrad abgebildet ist, gekennzeichnet. Ist dieses Schild nicht vorhanden, handelt es sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg. Hier darf man entscheiden, ob man lieber auf der Straße fahren möchte. Ansonsten gibt es noch die Fahrradschutzstreifen, die Teil der Straße sind. Hier gilt keine Benutzungspflicht, sondern nur das Rechtsfahrgebot. Autofahrer*innen dürfen auf diesen weder halten noch parken und die gestrichelte Linie nur in Ausnahmefällen kurz befahren, wenn dabei keine Radfahrer*innen behindert oder gefährdet werden. Auf Gehwegen dürfen nur Kinder bis 10 Jahre fahren, sowie eine Begleitperson, die älter als 16 Jahre ist. Außer der Fußweg ist durch das Schild „Fahrrad frei“ freigegeben. Dann darf allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und Fußgänger*innen haben immer Vorrang.
Nebeneinander fahren? Ist erlaubt, solange genug Platz ist. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer*innen behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. In Fahrradstraßen, oder wenn ihr in einem geschlossenen Verband mit mehr als 15 Menschen fahrt, zum Beispiel in einer sogenannten „Critical Mass“, ist nebeneinander fahren grundsätzlich erlaubt. Bei einer Critical Mass dürft ihr übrigens nicht nur nebeneinander, sondern auch gemeinsam über eine Ampel fahren. Das heißt, wenn die Ersten der Gruppe bei Grün fahren, darf die gesamte Gruppe weiterfahren, auch wenn die Ampel für die letzte Person in der Zwischenzeit auf Rot schaltet. In einer Fahrradzone haben Radfahrer*innen grundsätzlich Vorrang und dürfen nicht behindert werden.
Autofahrer*innen, die zu dicht überholen, den Spiegel beschädigen? Ist natürlich verboten. Auch wenn ich das Bedürfnis danach sehr gut nachvollziehen kann, wenn ein Auto mal wieder mit weniger als den vorgeschriebenen 1,5 m an einem vorbeifährt (innerorts, außerorts sind es 2 m). Genauso sieht es aus, wenn wieder einmal ein Auto auf unerlaubte Weise auf dem Fahrradschutzstreifen hält oder parkt.
Richtiges Abbiegen? Fußgänger*innen, die die Straße überqueren, in die abgebogen wird, haben Vorrang. Das Abbiegen muss rechtzeitig angezeigt werden. Das heißt vor und nicht während des Abbiegevorgangs.
Musik hören? Ist erlaubt. Allerdings nur so, dass der Verkehr wahrgenommen werden kann und das Gehör nicht durch die Musik beeinträchtigt ist. Also am besten mit nur einem Kopfhörer.
Handynutzung? Ist hingegen absolut verboten. Und auch hier gilt wieder: Das ist besonders für euch gefährlich, weil ihr nicht auf den Verkehr achten könnt, und leider die Verwundbareren seid, wenn ein SUV euch rammt.
Wie viel Alkohol darf man getrunken haben? Anders als beim Autofahren darf man als Radfahrer*in mit bis zu 1,59 Promille fahren (beim Autofahren sind es 0,49 Promille). Das gilt allerdings nicht in der Probezeit. Es kann aber schon ab 0,3 Promille zu einer Strafanzeige kommen, wenn auffällig gefahren wird oder andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet werden. Radfahren unter Alkoholeinfluss kann auch zum Entzug des Führerscheins führen. Übrigens: ein Bier mit 0,5 Liter hat ungefähr 0,5 Promille und pro Stunde werden 0,1 Promille abgebaut. So könnt ihr euch leicht ausrechnen, mit wie viel Promille ihr etwa unterwegs seid. Natürlich ist das von Mensch zu Mensch unterschiedlich und hängt unter anderem von Größe und Gewicht der jeweiligen Person ab.
Insgesamt gelten für Radfahrer*innen die gleichen Regeln, wie für das Führen von Kraftfahrzeugen. Radfahrer*innen müssen sich genauso an Vorfahrtsregeln halten, Verkehrsschilder beachten und sich an den Grundsatz der „Gegenseitigen Vor- und Rücksicht“ halten. Bis dahin: Fahrt sicher!
Foto: Louise Guillemot
von Oliver Wunder | 24.03.2011
„Es wird so sein, wie mit den Akkuschraubern: Immer wenn du sie brauchst, ist der Akku leer!“ So lautete ein anonymer Kommentar bei einer Umfrage zum Potenzial von Elektroautos in der Region Greifswald.

Übersichtskarte Modellregionen Elektromobilität. Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Mit diesem Thema beschäftigte sich Oliver Reif im Rahmen seiner Diplomarbeit am Geographischen Institut der Universität Greifswald. Seine inzwischen erfolgreich verteidigte Diplomarbeit trägt den Titel „Potenziale der Elektromobilität in peripheren Räumen am Beispiel der Region Greifswald: PKW-Nutzung und CO2-Minderungsszenarien“.
Im August 2009 hatte die damalige Bundesregierung den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität beschlossen. Bis 2020 sollen 1 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen rollen. In den Städten und Stadtregionen Hamburg, Bremen/Oldenburg, Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Stuttgart, München, Dresden/ Leipzig und Berlin/Potsdam wurden zur Erprobung der Elektromobilität Modellregionen eingerichtet. In diesen sollen Technik, Infrastruktur, Nutzverhalten und Ansprüche an Elektroautos unter die Lupe genommen werden. Finanziert wird die Erprobung aus Mitteln des Konjunkturpakets II.
Die Modellregionen gehören ausschließlich zu den Verdichtungsräumen in Deutschland und zählen zugleich zu den europäischen Metropolregionen. Der ländliche Raum wird überhaupt nicht betrachtet. Hier setzte Reif mit seiner Arbeit an und fragt: Wie sehen die Marktentwicklungschancen der automobilen Elektromobilität in peripheren Räumen im Gegensatz zu Metropolregionen aus?
Nutzung im ländlichen Raum möglich
Um diese Frage zu klären, hatte Reif im Juni 2010 per Online-Umfrage die Bevölkerung von Greifswald und dem Umland, genauer aus den Ämtern Landhagen und Lubmin, zu Kfz-Bestand, Nutzung und gefahrene Kilometer, sowie die Einstellung der lokalen Bevölkerung zu Elektroautos befragt. 367 Haushalte mit 528 PKW nahmen an der Befragung teil.

Tägliche Fahrtwege zur Arbeit und zurück nach Hause. Diagramm: Oliver Reif.
Wichtig ist dabei die Strecke der täglichen Fahrtwege. Zur Arbeit und zurück nach Hause legen die Befragten zu über 90 Prozent unter 100 Kilometer zurück. Die Reichweite einer Akkuladung heutiger Elektrofahrzeuge liegt knapp über 100 Kilometer.
Auch die Parkraumsituation interessierte Reif. Drei Viertel der Fahrzeuge parken zu Hause auf privaten Stellflächen, bei denen die Mehrzahl über einen Stromanschluss verfügt. 71 Prozent der Fahrzeuge werden während der Arbeit durchschnittlich für achteinhalb Stunden auf einem Firmenparkplatz abgestellt. Damit besteht die Möglichkeit die Akkus der Elektrofahrzeuge zu Hause und auf der Arbeit zu laden.
37,5 Prozent der Befragten gaben an, sich den Kauf eines Elektroautos vorstellen zu können. Die Kaufbereitschaft ist also da, auch wenn die Mehrzahl bei der Neuanschaffung eines PKW Gebrauchtfahrzeuge oder günstige Neufahrzeuge bevorzugt. Reif schliesst aus den Ergebnissen, dass der von Bundesregierung für das Jahr 2020 angestrebte Elektrofahrzeug-Marktanteil von circa 2,3 Prozent im Raum Greifswald erreicht werden kann. Elektrofahrzeuge ließen sich sehr gut in die PKW-Nutzungssituation der Region Greifswald, die im übrigen nur wenig von der bundesdeutschen Fahrzeugnutzung abweicht, integrieren.
Nur langfristig hohes CO2-Minderungspotential
Die zweite Frage, die Reif in der Diplomarbeit stellt und beantwortet, lautet: In welchem Maße kann der Einsatz von Elektrofahrzeugen zu Minderungen der CO2-Emissionen in der Region Greifswald beitragen?
Anhand der amtlichen Zulassungsstatistik und der selber erhobenen durchschnittlichen Jahresfahrleistung rechnete Reif aus, dass ein durchschnittliches Auto aus der Region Greifswald einen CO2-Ausstoss von 193 g/km hat. Der Durchschnitt in Deutschland ist mit 179 g/km niedriger. Für die Zukunft geht er von einem Anstieg des Elektrofahrzeuganteils am Gesamtfuhrpark aus und berechnet damit das CO2-Minderungspotenzial.

CO2-Minderungspotenzial durch private Elektrofahrzeuge in der Region Greifswald nach Zeitpunkt und Stromquelle. Diagramm: Oliver Reif.
Kurzfristig betrachtet wird es nur eine geringe CO2-Reduktion geben, da die Marktdurchdringung der Elektroautos vorerst niedrig sein wird. Mit einem steigenden Anteil von Elektroaustos besteht aber langfristig ein großes Reduktionspotential. Die CO2-Gesamtemissionen der Stadt Greifswald würden durch den Einsatz von Elektroautos innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte nur um -0,4 bis -3,8 Prozent zurückgehen. Bis 2050 wäre aber eine Reduktion um 19,5 Prozent möglich. Es zeigt sich auch, dass der Einsatz von Ökostrom für die Elektroautos sich bei steigendem Marktanteil der Fahrzeuge langfristig auszahlt; es wird deutlich weniger CO2 emittiert als beim Strommix der Stadtwerke. Seine Diplomarbeit wird Oliver Reif demnächst online verfügbar stellen.
Am Ende kommt es also drauf an, welchen Strom das Elektroauto tankt. Nur sollte man immer wieder an das Aufladen denken. Sonst ist es tatsächlich so wie mit dem Akkuschrauber, der die Schraube langsam, nur bis zur Hälfte reinschraubt und dann ausgeht.
Fotos: nyuhuhuu // CC BY (Aufmacher), Karte: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Diagramme: Oliver Reif
von Torsten Heil | 30.06.2010

Geografie-Student Oliver Reif
Elektroautos haben in Vorpommern eine Riesenzukunft. Das ist die These, die der Greifswalder Geografie-Student Oliver Reif in seiner Diplomarbeit vertritt. Viele Experten sähen in Elektroautos die Zukunft des motorisierten Individualverkehrs, da diese zahlreichen Umweltvorteile hätten und zudem die Importabhängigkeit von teurem Rohöl verminderten.
Diplomarbeit zu Elektroautos
Die gängigen Einsatzszenarien würden dabei meist für die großen Metropolen entworfen. Reif will nun erkunden, wie es in den eher ländlich geprägten Räumen ausschaut. „In Großstädten gibt es ÖPNV und andere Konkurrenzen. Im ländlichen Raum hingegen ist man auf das Auto angewiesen.
Greifswalds Umland bietet vielleicht das typische Elektroauto-Klientel. Einkommensstark, Einfamilienhaus und möglicherweise umweltbewusster“, sagte Reif. „Einfamilienhaus ist wichtig, um sein Elektroauto jederzeit aufladen zu können. Deshalb möchte ich die Potenziale der automobilen Elektromobilität in der Region untersuchen“, so er weiter. Auch die Stadt könne Beiträge leisten: Aufklärung, Aufladestationen und kostenlose Parkplätze etwa.
Online-Umfrage bis zum 11. Juli
Bis zum 11. Juli hat Reif deshalb eine Onlinebefragung geschaltet. Im Fokus seiner Untersuchung stehen dabei der Kfz-Bestand, derzeitige Nutzung und die gefahrenen Kilometer, sowie die Einstellung der lokalen Bevölkerung zu Elektroautos. Teilnehmen können alle Haushalte mit Pkw aus Greifswald sowie aus den Ämtern Landhagen und Lubmin.
Internet: www.egreifswald.de
Foto: Torsten Heil
Sehr geehrte Leser: Der Artikel entstand im Auftrag der OZ und erschien dort am 23.06.2010. Herr Reif bat mich, den Artikel auch hier online zu stellen, da er dringend noch Teilnehmer für die Umfrage sucht.