von Gastautor*in | 23.01.2010
Die Hochschulverwaltung plant die Einführung einer Rückmeldegebühr von voraussichtlich 6 Euro pro Semester. Die Immatrikulationsgebühr für die Einschreibung soll gleichzeitig von 10 auf 11 Euro angehoben werden. Damit würden sich die Kosten für den Einschreibung von 50,50 Euro auf 51,50 Euro erhöhen, die Rückmeldungen würden jeweils mit 46,50 Euro (bisher 40,50 Euro) zu Buche schlagen. Bisher ist die Rückmeldung an sich kostenlos: Die 40,50 Euro Semesterbeitrag fließen größtenteils an das Studentenwerk (32,50 Euro), der Rest geht an die Studierendenschaft (8 Euro).
Die Verwaltung hat für die Neuregelung eine Vorlage entwickelt, die nun von der Satzungskomission des Senats auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird. Anschließend entscheidet der Senat, ob die Gebühren eingeführt werden oder nicht. Wenn alles problemlos läuft, könnte die Erhöhung bereits ab dem nächsten Wintersemester (2010/11) wirksam werden.
Eine Rückmeldegebühr von 10 Euro pro Semester gab es bereits bis zum Jahr 2008. Die damalige Gebühr war jedoch wegen einer fehlenden rechtlichen Grundlage für rechtswidrig erklärt worden, die Uni musste die erhobenen Beiträge zurückzahlen. Die Einschreibegebühr blieb hingegen bis heute bestehen. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert, sodass die Universität die Gebühren nun einführen kann – theoretisch sogar bis zu 50 Euro pro Semester. Der jetzt zum Beschluss stehende Vorschlag hat gute Chancen, verwirklicht zu werden, auch wenn der AStA bereits erklärt hat, die Gebühren grundsätzlich abzulehnen. Nachdem am Freitag ein Bericht über das Vorhaben in der Ostsee-Zeitung erschienen war, gab der AStA noch am selben Tag eine entsprechende Pressemitteilung heraus. Darin heißt es unter anderem: „Der AStA sieht in der Gebühr einen Versuch, Studierende mit schrittweise steigenden Beiträgen an höhere Kosten zu gewöhnen, um langfristig Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen.“
Christian Wuntke hat sich für den webMoritz mit der geplanten Gebühr auseinandergesetzt und gibt in seiner Analyse einen Überblick über die politischen sowie rechtlichen Hintergründe und die Haltung von Studierendenschaft und Hochschulleitung:
„Verwaltungsgebühr, Studiengebühr – oder was?“
Ein Beitrag zum Beitrags-ABC
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von Gabriel Kords | 05.06.2009
Mit zwei neuen Forderungen haben die Greifswalder Jusos vor einigen Wochen ihre Vorstellungen zur Kommunalwahl erweitert. Vor allem eine davon hat es in sich: In Zukunft soll die Stadt allen hier Studierenden, die ihren Erstwohnsitz in Greifswald anmelden, das Studium bezahlen. Außerdem wollen die Jusos, dass die Petershagenallee umgebaut wird.
Gebührenerstattung statt Begrüßungsgeld

Die Stadt soll das Studium absolut gebührenfrei machen.
Dass die Jusos Studiengebühren ablehnen, ist nichts Neues. Nun aber ziehen sie auch gegen den Semesterbetrag zu Felde. Zur Erinnerung: Diese beträgt 40,50 Euro pro Semester (für Studentenwerk und Studierendenschaft), im ersten Semester kommen noch 10 Euro Einschreibegebühr hinzu. Die Idee der Jusos klingt simpel: Wer sich in Greifswald mit Erstwohnsitz meldet, was derzeit auf weniger als die Hälfte aller Studenten zutrifft, soll von der Stadt diese Gebühren erstattet bekommen. Konsequenz: Ein vollständig gebührenfreies Studium.
Die Jusos wollen mit diesem Konzept zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen wollen sie es für die Studenten attraktiver machen, ihren Erstwohnsitz nach Greifswald zu verlegen, was die meisten laut Gesetz sowieso müssten. Zum anderen wollen sie die Attraktivität von Stadt und Uni steigern, weil diese in Zukunft mit dem „gebührenfreien Studium“ werben können. (mehr …)
von Jabbusch | 19.03.2008
Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:
„Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.“
Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.
Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: „Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen“.
Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.
Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.
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