Aktuelle Corona-Regelungen an der Uni und in Greifswald

Aktuelle Corona-Regelungen an der Uni und in Greifswald

Am Samstag, den 09. Januar, wurde vom Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern der „Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebs an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht, der zunächst bis zum 31. Januar gilt. Auch die Rektorin hat per Mail die neuesten Regelungen, die die Studierenden betreffen, bekanntgemacht. Die aktuell geltenden Maßnahmen an der Uni haben wir hier für euch zusammengefasst. Auch allgemeine Regelungen bundesweit und in Mecklenburg-Vorpommern sind hier aufgelistet.

Regelungen an der Universität Greifswald

Lehrveranstaltungen finden wie bisher digital statt. Nur Veranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern, dürfen präsent stattfinden.

Prüfungen dürfen nur dann in Präsenz durchgeführt werden, wenn alternative oder digitale Formate nicht umsetzbar sind. Für die Prüfungen herrschen strikte Hygiene- und Durchführungsvorschriften. Bei über 50 Teilnehmenden wird vom Wachpersonal nach Einhaltung der Masken- und Abstandpflicht kontrolliert.

Auch weiterhin sind Mund-Nasen-Bedeckungen in allen Unigebäuden zu tragen. Ausnahme gilt bei Prüfungen, bei denen der MNS am Platz abgenommen werden darf.

Die Hochschulbibliotheken können unter strikten Maßnahmen und Bedingungen, die ihr auf der Seite der Bibliothek nachlesen könnt, genutzt werden. Donnerstag, den 14. Januar öffnet die ZUB wieder, und Montag, den 18. Januar auch die Bereichsbibliothek. Beide werden täglich von 9 bis 22 Uhr geöffnet sein.

Die Mensen und Cafeterien bieten weiterhin nur einen Außer-Haus-Verkauf an. Ihr könnt also in der Mensa am Beitzplatz und am Loeffler-Campus nun die Mensa-To-Go nutzen. Auch die Cafeteria am Klinikum bietet inzwischen ausschließlich die To-Go-Variante an.

Gremiensitzungen finden in digitaler Form statt.

Sprechstunden finden nicht in Präsenz statt, stattdessen sind Telefon-/Video-Sprechstunden und E-Mails zu nutzen.

Die Kurse des Hochschulsports finden weiterhin nur digital statt.

Chorproben und Proben von Musikensembles müssen weiterhin ausgesetzt werden.

Studentische Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Das Studierendenwerk führt persönliche Beratungen derzeit weiterhin nicht vor Ort durch, sondern nur noch telefonisch, per Mail oder oder über die Video-Sprechstunde. Das gilt für alle Bereiche (BAföG, Wohnen, Sozialberatung, psychologische Beratung, Kasse, Mietbuchhaltung, KfW-Sprechstunde).

Mehr Infos für euch zum Thema Coronaregelungen an der Uni
Den „Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebs an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern findet ihr auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die Uni bietet auf ihrer Website ein FAQ zum Thema Corona-Virus an.
Auf der Website der Unibibliotheken werdet ihr weiter über die Regelungen dort informiert.

Allgemeine Regelungen

Es gilt eine verschärfte Kontaktbeschränkung. Neben dem eigenen Haushalt darf sich privat nur noch mit maximal einer weiteren Person getroffen werden.

Geschäfte des Einzelhandels, die nicht der Versorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs dienen, sind geschlossen. Ausnahmen gelten unter anderem für Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, sowie für medizinisch notwendige Einrichtungen wie Optik- und Hörgeräteakustik-Geschäfte, Sanitätshäuser, Apotheken, Physiotherapie- und medizinische Fußpflegepraxen.

Der Gastronomiebetrieb bleibt ebenfalls stark eingeschränkt. Das bedeutet, Restaurants, Cafés und Bars dürfen ausschließlich Speisen zum Mitnehmen ausgeben oder liefern. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist für die Dauer des Lockdowns untersagt und wird mit einem Bußgeld belegt.

Auch Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Theater-, Kino- oder Museumsbesuche sind zurzeit nicht möglich. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch die Stadtbibliothek bleibt geschlossen, bietet aber einen Abholservice an.

Zudem gilt in ganz MV weiterhin ein Tourismusstop, durch den touristische Betriebe wie Hotels keine Urlaubsgäst*innen annehmen dürfen.

Gottesdienste und Versammlungen von Religionsgemeinschaften sind unter Einhaltung der Abstandsregeln und ohne Gemeindegesang möglich. Bei hoher Auslastung der räumlichen Kapazitäten der Glaubensstätten ist eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung notwendig.

Die Präsenzpflicht in Schulen und Kitas ist bis Ende des Monats aufgehoben.

Reisen in Hochrisikogebiete (über 200 Fälle pro 100.000 Einwohner) sind nur mit Quarantäne möglich. Ausgenommen sind Besuche der Kernfamilie.

Fahrschulen sind geschlossen.

Im Universitätsklinikum Greifswald herrscht ein Besuchsverbot.

Für den Kreis der Mecklenburgischen Seenplatte gelten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 261,6 erweiterte Maßnahmen. Das heißt, dass der Bewegungsradius auf 15 km beschränkt wird. Der Inzidenzwert in Greifswald liegt derzeit bei 98,0 (beides Stand 10.01.2021).

Mehr Infos für euch zu den allgemein geltenden Regeln
Auf der Seite der Stadt Greifswald sind viele Angebote und Informationen zum Thema Coronavirus zusammengefasst.
Informationen zu den Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern findet ihr auch auf der Seite der Regierung MV.
Auf der Seite der Bundesregierung sind ebenfalls die aktuellen Maßnahmen der bundesweiten Beschlüsse aufgelistet.

Beitragsbild: Lilli Lipka

Greifswald als Risikogebiet – Was bedeutet das jetzt für uns?

Greifswald als Risikogebiet – Was bedeutet das jetzt für uns?

Seit letztem Mittwoch (28.10.2020) gilt auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald als erster Kreis in Mecklenburg-Vorpommern als Risikogebiet. Am Mittwoch wurde hier ein 7-Tage-Inzidenzwert von 52,8 erreicht, inzwischen ist ein erneuter Anstieg auf 67,5 zu verzeichnen (Stand 01.11.2020). Diese Zahl sagt aus, wie viele von 100.000 Personen sich innerhalb einer Woche in unserem Landkreis mit dem Coronavirus infiziert haben. Ist die Schwelle von 50 Fällen überschritten, wird die Region als Risikogebiet eingestuft und infolgedessen werden strengere Regeln zur Eindämmung der Pandemie verhängt. Was genau bedeutet das für uns in Greifswald und unser Uni-Leben aktuell?

aktualisiert am 03.11.2020 um 11:45 Uhr

Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem heutigen Montag, dem 02.11.2020, gilt eine Kontaktbeschränkung. Das heißt, in der Öffentlichkeit darf sich nur noch mit Personen aus dem eigenem und höchstens einem weiteren Haushalt aufgehalten und die Gesamtanzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Die Maskenpflicht wird außerdem ausgeweitet: In Einkaufcentern, auf Märkten und auf belebten Plätzen wie in der Langen Straße ist nun auch ein Mundschutz zu tragen. Der Weihnachtsmarkt wurde übrigens bereits abgesagt.

Der Gastronomiebetrieb wird ebenfalls stark heruntergefahren. Das bedeutet, Restaurants, Cafés und Bars dürfen ausschließlich Speisen zum Mitnehmen ausgeben oder liefern.

Auch Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Theater-, Kino- oder Museumsbesuche sind erst mal nicht mehr möglich. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch die Stadtbibliothek muss schließen.

Die Geschäfte sollen unter bestimmen Hygieneauflagen geöffnet bleiben. Es darf sich beispielsweise nicht mehr als ein*e Kund*in auf 10 qm Verkaufsfläche aufhalten und natürlich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin obligatorisch.

Zudem gilt in ganz M-V ein Tourismusstop, durch den touristische Betriebe wie Hotels keine Urlaubsgäst*innen mehr annehmen dürfen. Die Einreise in das Bundesland ist nur für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gestattet (oder Personen, die einen Vertrag über mindestens sechs Monate mit einer Ferienwohnungsvermietung etc. geschlossen haben oder einen Kleingarten besitzen). Das heißt, auch private Reisen und Verwandtenbesuche sollen eingeschränkt werden, solange keine Dringlichkeit besteht. Dabei sollte sich außerdem auf die Kernfamilie beschränkt werden.

Das Stadthaus ist übrigens weiterhin für dringende Angelegenheiten geöffnet, es wird aber um eine Online-Terminvergabe gebeten. Ebenso bleiben Kitas und Schulen vorerst geöffnet.

Schutzmaßnahmen an der Uni

Die Rektorin hat in ihrer Mail vom 02.11.2020 um 14:24 Uhr die aktuellen Corona-Auflagen bekanntgegeben, die zunächst bis zum 30.11.2020 gelten sollen, aber ständig auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden!

Auch weiterhin sind Mund-Nasen-Bedeckungen in allen Unigebäuden zu tragen, auch am Arbeitsplatz (ausgenommen sind Einzelbüros), bei Veranstaltungen oder zum Beispiel in der Bibliothek.
Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen wie bisher, falls möglich, digital stattfinden. Ausnahmen gelten in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden für Studierende im ersten Semester, für Studierende der Medizinischen Fakultät, für Studierende, deren Veranstaltungen spezielle Labor- oder Arbeitsräume erfordern und für Veranstaltungen, bei denen die Lehr-/Lernziele digital nicht erreicht werden können. Voraussetzung ist jedoch jeweils, dass die Hygienevorschriften des RKI eingehalten werden können. Überprüft also regelmäßig euren E-Mail-Account, denn es kann sein, dass Dozierende ihre Veranstaltungen von der Präsenz im Hörsaal auf digitale Formate verlegen müssen und euch kurzfristig informieren!

Die Nutzung der Lesesäle und Aufenthaltsbereiche der Hochschulbibliotheken und -archive ist ab sofort nur noch für Studierende zur Prüfungsvorbereitung und zur Arbeit an Abschlussarbeiten gestattet.

Mensen und Cafeterien bieten ab jetzt nur noch einen Außer-Haus-Verkauf an. Ihr könnt also in der Mensa am Beitzplatz und am Loeffler-Campus nun die Mensa-to-go nutzen. Nur die Cafeteria am Klinikum darf weiterhin einen Verzehr vor Ort anbieten, um die Mitarbeiter*innen des Klinikums zu versorgen. Übrigens dürft ihr aus hygienetechnischen Gründen nicht eure eigenen Gefäße mitbringen, sondern müsst die Boxen der Mensa nutzen. Die Nutzung von einem Pfandsystem mit Rebowls ist allerdings bereits geplant.

Die Kurse des Hochschulsports werden nicht mehr vor Ort stattfinden. Einige Kurse bieten aber eine (weiterhin kostenpflichtige) Onlinealternative an. Für Sportarten wie Badminton, Tischtennis oder Tanzkurse, die nicht digital stattfinden können, fallen natürlich keine Gebühren an. Die Teilnahmebeiträge werden erst im Dezember abgebucht, daher kann man angemeldet bleiben, falls bis dahin wieder die Möglichkeit von Präsenzkursen besteht. Es gibt nun außerdem die Möglichkeit, auf Kurse auszuweichen, die online stattfinden können.

Chorproben und Proben von Musikensembles müssen ausgesetzt werden.

Studentische Clubs müssen geschlossen bleiben.

Das Studierendenwerk hat zudem bekanntgegeben, dass persönliche Beratungen ab sofort nicht mehr vor Ort stattfinden, sondern nur noch telefonisch, per Mail oder oder über die Video-Sprechstunde. Das gilt für alle Bereiche (BAföG, Wohnen, Sozialberatung, psychologische Beratung, Kasse, Mietbuchhaltung, KfW-Sprechstunde).

Noch mehr Infos für euch:
Die aktuellen hochschulspezifischen Regelungen der Landesregierung findet ihr auf der Seite „Informationen für Hochschulen und Studierende sowie Forschungseinrichtungen„.
Die neuesten Verordnungen und weitere Informationen zu der Lage in M-V findet ihr auf der Seite der Regierung Mecklenburg-Vorpommern.
Aktuelle Daten zu Coronafällen in M-V findet ihr auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Soziales.
Neueste Informationen vom Studierendenwerk findet ihr auf deren Internetseite.
Das FAQ der Uni zum Corona-Virus sowie die aktuellsten Hygieneverordnungen findet ihr auf der Uniwebsite.

Beitragsbild: Lilli Lipka

Pünktlich zu Halloween: Campusweite Maskenpflicht

Pünktlich zu Halloween: Campusweite Maskenpflicht

Vielleicht habt ihr die E-Mail unserer Rektorin schon gelesen, vielleicht wurdet ihr an eurem Arbeitsplatz schon darauf hingewiesen: Ab sofort ist es Pflicht, in allen Universitätsgebäuden immer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Aufgrund 46 Corona-Infizierter pro 100.000 Einwohner*innen im Landkreis Mecklenburg-Vorpommern und vermehrten Fällen in der Universität Greifswald, werden die Hygienemaßnahmen an der Uni unverzüglich verschärft. Das heißt, nicht nur auf dem Weg zum Arbeitsplatz, sondern während der gesamten Teilnahme an Gremiensitzungen, Lehrveranstaltungen etc. ist ein Mundschutz zu tragen. Eine Ausnahme gilt für die Dozierenden während der Veranstaltung, sofern sie einen Mindestabstand von 3 m zu den Teilnehmenden gewähren können, sowie für Mitarbeiter*innen in (Einzel-)Büros, bei einem Abstand von 1,50 m und regelmäßigem Lüften. Die übrigen Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin.

Persönliche Kontakte sollen immer noch bestmöglich eingeschränkt und durch digitale Alternativen ersetzt werden. Das Rektorat betont außerdem noch mal, wie wichtig es ist, den Mindestabstand von 1,5 m so gut es geht einzuhalten.

Beitragsbild: Daniel Geike

Deutschland trägt Maske

Deutschland trägt Maske

Nachdem Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits eine Mundschutzpflicht eingeführt haben, werden ab heute (bzw. ab Mittwoch in Schleswig-Holstein) auch die anderen Bundesländer nachziehen. Was genau das für uns bedeutet, wieso überhaupt eine Maskenpflicht beschlossen wurde und was ihr tun könnt, wenn ihr spontan keine Maske Zuhause habt, aber trotzdem einkaufen gehen wollt, werden wir für euch in diesem Artikel einmal zusammenfassen.

Inwiefern betrifft uns die Maskenpflicht?

In Mecklenburg-Vorpommern bedeutet die Maskenpflicht, dass ab heute sowohl im ÖPNV als auch in einigen öffentlichen Einrichtungen wie Geschäften oder auf Ämtern für Beschäftigte und Kund*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dafür wird eine Alltagsmaske empfohlen, im Notfall kann auch auf Schal oder Tuch zurückgegriffen werden. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann nach jetzigem Stand mit einer Geldstrafe von bis zu 25 Euro geahndet werden. Die Kontaktbeschränkungen auf eine einzige andere Person, die nicht Teil des eigenen Haushalts ist, und die Abstandsregel von 1,5 Metern gelten aber weiterhin. Weitere Infos könnt ihr in der Verordnung der Landesregierung vom 17. April nachlesen, in der die ab heute geltenden Beschlüsse erklärt werden.

Dass die Abstands- und Kontaktregeln weiterhin eingehalten werden, ist dabei zwingend notwendig. Immer wieder hatten Wissenschaftler*innen davor gewarnt, dass eine übereilte Maskenpflicht, ein sofortiges und trügerisches Sicherheitsgefühl unter der Bevölkerung auslösen könnte. Laut dem Robert Koch Institut sind Selbstisolierung bei Symptomen, ausreichende Händehygiene, Husten- und Niesregeln und das Einhalten der Abstandsregeln noch immer die wichtigsten Maßnahmen, um sich selbst und andere zu schützen. Ganz gleich, wie sicher sich manch eine*r mit einer Maskenpflicht fühlen sollte – ohne das Einhalten dieser Maßnahmen haben auch Masken keinen Sinn.

Die aktuellen Maßnahmen können aber auch Ängste unter der Bevölkerung auslösen, die nicht zu missachten sind. Wenn in den Nachrichten immer wieder von mittlerweile über 150.000 Infektionen in Deutschland mit einer Letalität von 3,5 Prozent berichtet wird, kann das schnell zu Verunsicherung führen. Die Todesfälle sind dabei sicher nicht schönzureden, jedoch ist es wichtig, sich auch die Zahl der Genesenen anzusehen, die inzwischen die 100.000 geknackt hat. Ein weiterer Grund zur ‚Beruhigung‘: MV hat dabei bislang noch immer die geringste Infektionsrate (mit insgesamt 661 Fällen kommen auf 100.000 Einwohner*innen gerade einmal 41 COVID-19 positive Fälle [Stand 24.04.]). Aber auch bei uns gilt: 16 Tote sind noch immer 16 zu viel.

Die Maskenpflicht macht es endgültig: Selbst diejenigen, die bisher versucht haben, sich von Corona-Nachrichten weitestgehend fernzuhalten, können sich dem Virus nicht mehr entziehen, wenn sie einen Einkaufsmarkt betreten oder sich in Bus und Bahn setzen wollen und dabei nur noch maskentragenden Menschen begegnen. Bei einigen können die Masken aber auch ein Sicherheitsgefühl hervorrufen. Dass Corona ein Problem geworden ist, das uns alle laufend beschäftigt, ist vielen in den letzten Wochen leider bewusst geworden. Beim Einkaufen denkt man schnell einmal mehr darüber nach, was man alles berühren sollte und was nicht, volle Fußgängerwege werden zum Hindernisparcours, jede*r regelmäßige Social Media Nutzer*in hat schon einmal ein COVID-Meme oder einen ’nützlichen‘ 20-Sekunden-Händewasch-Song gesehen, und Gespräche mit Freund*innen in anderen Bundesländern beginnen oft mit dem immer gleichen: „Und? Wie ist die Lage so bei euch?“ Wie gefährlich COVID-19 also für uns persönlich ist oder nicht ist – Fakt ist, dass es uns alle in irgendeiner Form betrifft und viele von uns auch beunruhigt. Das Virus ist eine unsichtbare Gefahr, die schwer einzuordnen ist, und das kann schnell Angst hervorrufen. Ein Geschäft zu betreten, in dem Kund*innen und Angestellten eine Maske tragen, kann diese Angst aber vielleicht auch ein wenig mildern.

Aber wie sinnvoll ist die Maske denn nun wirklich?

Über den Nutzen von Atemschutzmasken herrscht viel Diskussion, nicht nur in der Bevölkerung. Immer wieder weist das RKI darauf hin, dass ohne geltende Hygiene- und Abstandsregeln auch Masken keinen wirklichen Nutzen haben. Medizinische Mund-Nasen-Schütze und Atemschutzmasken müssten außerdem dem Pflegepersonal vorbehalten bleiben, da diese durch ihre höhere Filterwirkung nicht nur dem Fremdschutz-, sondern auch dem Eigenschutz dienen. Dennoch empfiehlt auch das RKI das Tragen eines einfachen Mundschutzes in öffentlichen Einrichtungen, und hält ihn für „einen weiteren Baustein“ im Kampf gegen Corona. Denn wichtig ist dabei, dass auch Infizierte ohne Symptome das Virus verbreiten können, und das nicht nur durch Husten oder Niesen, sondern selbst durchs Sprechen. Eine Atemmaske könne dabei helfen. Zwar gäbe es aktuell keine Hinweise darauf, dass Masken auch davor schützen, selbst angesteckt zu werden, und selbst die Schutzwirkung anderer ist bislang, wenn auch plausibel, trotzdem nicht bewiesen. Solange es aber nur wahrscheinlich ist, durch Atemmasken andere – darunter vor allem Risikogruppen – zu schützen und so auch den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu mindern, ergibt eine Maskenpflicht natürlich durchaus Sinn.

Und andere Länder und Städte haben es bereits vorgemacht. Bei uns in Deutschland ist Jena mit den Maßnahmen als erste deutsche Großstadt schon früh vorangegangen. Neben strengen Regeln was den Besuch von öffentlichen Orten und Quarantänebestimmungen angeht, gilt in Jena auch schon ab dem 06. April eine Maskenpflicht – und das alles scheinbar mit Erfolg. Seit zwei Wochen wurden keine Neuinfektionen mehr gemeldet. Aber auch die Website der Stadt Jena weist darauf hin, dass beim Tragen unbedingt darauf geachtet werden muss, wie die Maske getragen und verwendet wird – egal, ob man auf eine selbstgenähte oder auf im Handel verfügbare Masken zurückgreifen will.

Wie verwende ich eine Maske also richtig und was tue ich, wenn ich keine besitze?

Vor dem Aufsetzen sollte zuerst einmal darauf geachtet werden, dass die eigenen Hände gewaschen, im besten Fall sogar desinfiziert sind, weil es beim Aufsetzen schnell dazu kommen kann, dass wir das Gesicht berühren. Das bedeutet natürlich auch, dass wir unterwegs möglichst darauf achten sollten, die Mund-Nasen-Bedeckung nicht unnötig abzunehmen oder daran herumzuspielen. Es wird sogar geraten, die Maske nach dem Aufsetzen gar nicht mehr anzufassen, sondern sie nur durch Greifen der Ohrenhalterungen abzunehmen. So kann vermieden werden, dass man mit möglichen Keimen auf der Außenfläche in Berührung kommt. Auch nach dem Absetzen sollte man wenn möglich die Hände sofort wieder waschen und/oder desinfizieren. Die Maske kann dann ge­waschen werden, bis man aber dazu kommt, sollte sie nach Möglichkeit in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.

Beim Tragen selbst ist es ebenfalls wichtig, dass die Maske gut sitzt und geschlossen anliegt, damit wenig Luft hineinkommt oder ungefiltert entweicht. In der Regel kann der Mundschutz einen Tag lang getragen werden – sollte er allerdings feucht werden, schützt er nicht mehr. Müsst ihr die Maske deshalb unterwegs wechseln, achtet darauf, den getragenen Mundschutz nicht einfach in die Jackentasche oder den Rucksack zu stopfen, sondern haltet im besten Fall eine verschließbare Dose o.ä. bereit. Masken aus einem festen Material können auch wiederverwendet werden. Bei einer Kochwäsche von etwa 90 Grad und anschließendem Bügeln werden die Keime vernichtet. Zum Auskochen kann auch ganz einfach ein Kochtopf genutzt werden.

Ein sogenannter MNS (Mund-Nasen-Schutz), auch OP-Maske genannt, hat bislang den größten Nutzen beim Fremdschutz. Die Masken könnt ihr unter anderem bei Onlineanbietern erwerben oder aller Wahrscheinlichkeit nach in naher Zukunft auch im Einzelhandel.

Wer jetzt noch keine Maske Zuhause hat, muss sich aber nicht gleich in Selbstisolation begeben. Beim sogenannten BMNS (Behelfs-Mund-Nasen-Schutz), auch Do-It-Yourself-Maske, ist ein Abfangen der Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zwar noch nicht nachgewiesen, das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geht aber dennoch davon aus, dass er zu­mindest die Atemluftgeschwindigkeit reduziert und dementsprechend auch den Schleim-Tröpfchen-Auswurf.

Online kursieren bereits die verschiedensten Anleitungen zum Selbstnähen, bei denen man schnell auch mal den Überblick verlieren kann. Wichtig ist bei sämtlichen Anleitungen der erste Schritt: die Auswahl des Stoffes. Dieser sollte im Idealfall dick genug sein, um die Kochwäsche zu überstehen, aber immer noch so durchlässig, dass ihr euch nicht selbst die Luft abschnürt. Vor dem Nähen also euren ausgesuchten Stoff einmal gefaltet vor den Mund halten und schauen, ob ihr noch Atmen könnt.

Im Auftrag der Stadt Essen hat der Youtube-Channel einfach nähen ein Video produziert, indem das Selbstnähen kurz erklärt und gezeigt wird. Die Herstellung ist recht simpel und erfordert nur ein wenig Stoff, Nadel, Faden und einen Basteldraht. Und einen großen Vorteil hat die selbstgenähte Atemmaske zumindest: Ihr könnt sie nicht nur wiederverwenden, sondern auch gestalten, wie auch immer ihr wollt – zum Beispiel in Regenbogenfarben für politische Aktionen.

Zuletzt eine Bitte an jede*n einzelne*n von uns: Bereits in der letzten Woche kam es in Greifswald zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Einkaufenden, die sich der Einkaufswagenpflicht widersetzten. Die Wut über die beschlossenen Maßnahmen mag groß sein, aber es ist dabei wichtig uns bewusst zu machen, dass Einkaufswagen- und Maskenpflicht keine Beschränkungen darstellen. Sie sind vielmehr dafür da, dass unser Leben trotz des Virus‘ dort, wo es möglich ist, weiterhin funktionieren kann. Und das, wenn wir uns nur alle an die Bestimmungen halten, ohne eine weitere Infektionswelle unnötig zu provozieren. Gemeinsam mit Hygiene- und Abstandsregeln sind Einkaufswagen- und Maskenpflicht im Moment gute Lösungen, um möglichst schnell zur ‚Normalität‘ zurückzukehren und dabei noch unsere Mitmenschen zu schützen – Lösungen, an denen wir alle aktiv mithelfen können.

Beitragsbild: Daniel Tafjord auf Unsplash: Street Art aus Bryne in Norwegen
Banner: Julia Schlichtkrull

Leben und helfen in Greifswald – ein kleiner Guide

Leben und helfen in Greifswald – ein kleiner Guide

Ihr wollt helfen, wisst aber nicht wo und wie? Ihr würdet gerne weiter unsere Geschäfte in Greifswald unterstützen? Da bei der Fülle der Nachrichten der Überblick manchmal schwer fällt, soll Euch dieser Artikel ein paar Anregungen ermöglichen. Wenn Ihr noch von weiteren Projekten gehört habt oder Euch sogar selbst beteiligt, schreibt uns doch gerne einen Kommentar oder eine Mail, damit wir auch das aufnehmen können!

  • Fast alle Restaurants bieten einen Liefer- oder Abholservice an. Bei Facebook und Instagram sind diese unter dem Hashtag #greifswaldisstzuhause zu finden, oder Ihr schaut einfach auf der Internetseite greifswaldisstzuhause.de nach.
  • Doch nicht nur Restaurants sind weiterhin für Euch geöffnet. Auch die Buchläden, einige Klamottenläden und weitere Geschäfte bieten die Möglichkeit, bei Ihnen einzukaufen. Diese können entweder unter dem Hashtag #greifswaldkauftzuhause gesammelt werden, sind aber auch bei greifswaldkauftzuhause.de oder greifswald-innenstadt.de mit Bestell-/Öffnungszeiten und Bezahlmöglichkeiten gelistet.
  • Natürlich könnt Ihr bei den Geschäften auch weiterhin oder ab jetzt Gutscheine kaufen, mit denen Ihr wie gewohnt zu einem späteren Zeitpunkt selbst in den Läden stöbern oder schmausen könnt.
  • Auch für musikalische Begleitung ist gesorgt: Seit dem 9. April bietet das Kulturzentrum St. Spiritus in Kooperation mit radio98eins ein Online-Konzert an, das jeden Donnerstag um 19 Uhr live im Radio und danach auf der Facebookseite des St. Spiritus angehört werden kann.
  • Einige Greifswalder Clubs begleiten Euch ebenfalls weiterhin durch diese Zeit. So streamt die ROSA zum Beispiel jeden Samstag um 20 Uhr über ihre Facebookseite, wobei jeweils drei DJs auflegen, mit Interviews zwischen den einzelnen Performances. Auch die Kiste hat ihr PubQuiz jetzt auf Discord verlagert (der erste Stream findet am 17.04. um 20 Uhr statt). Schaut doch also ruhig einmal auf den Social Media und Webseiten Eurer Lieblingsclubs vorbei, um zu sehen, wo Ihr ihnen und den Künstler*innen helfen könnt!
  • Im Rahmen einer Aktion des Bürgerhafens Greifswald, der Seniorenbeauftragten und der Partnerschaft für Demokratie Greifswald könnt Ihr Senior*innen ein wenig bei der Einsamkeit helfen und ihnen (solange Ihr gesund seid) einen Brief oder ein Bild schicken! Adressiert den Brief einfach an:
    Bürgerhafen Greifswald
    „Hoffnungsbrief“
    Martin-Luther-Straße 10
    17489 Greifswald

    Wenn Ihr mögt, könnt Ihr auch Eure eigene Adresse mit schicken – vielleicht bekommt Ihr ja eine Antwort. Weitere Informationen findet Ihr beispielsweise auf der Internetseite des Bürgerhafens.
  • Die Greifswalder Stadtbibliothek bietet in ihrer Onleihe 80.000 Titel an, in der die verfügbaren Bücher, Hörbücher, Zeitschriften und Zeitungen zwischen 2 und 21 Tagen Zuhause auf dem Tablet/Laptop oder tolino gelesen werden können. Auch wenn Ihr bisher keinen Benutzerausweis habt, könnt Ihr bis Ende April dieses Angebot kostenlos ausprobieren. Schickt dafür einfach eine Mail an stadtbibliothek@greifswald.de und nennt dort Euren vollständigen Namen, Euer Geburtsdatum und Eure Adresse. Weitere Informationen findet Ihr auf der Internetseite der Stadtbibliothek.
  • Die Busse im Stadtverkehr fahren ohne Fahrscheinkontrollen und (vorraussichtlich bis zum 19. April) im gewohnten Rhythmus, allerdings nur noch von 7 bis 19 Uhr. Die Fahrpläne könnt Ihr bei den Stadtwerken einsehen.
  • Auch der Wochenmarkt bleibt am Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag weiterhin geöffnet – nur mit Abständen und verschärften Hygienemaßnahmen.
  • Die evangelischen Kirchengemeinden und weitere Engagierte haben verschiedene Angebote für einen Einkaufsservice und eine Nachbarschaftshilfe eingerichtet. Wenn Ihr euch engagieren möchtet, könnt Ihr Euch unter der Nummer 0176-41732701 melden. Oder schaut doch mal in der Facebook-Gruppe Nachbarschaftshilfe Greifswald oder hängt selbst einen Zettel in Eurem Wohnhaus auf.
  • Unter mv-wir-packen-an.de könnt Ihr Euch für die Erntehilfe und weitere Stellen der Land- und Ernährungswirtschaft melden.
  • Die Greifswalder Blutspende zeigt momentan eine gelbe Ampel, dementsprechend kann auch dort noch geholfen werden.
  • Wenn Ihr ein paar freie Minuten habt, dann nehmt doch gerne an der Studie der psychologischen Fakultät zur Förderung des Gesundheitsverhaltens und der medialen Informationsgestaltung teil.
  • Hier noch ein paar digitale Möglichkeiten, bei denen Ihr von zu Hause aus aktiv werden könnt:
    – Bei der Corona School werden Schüler*innen und Studierende miteinander vernetzt, damit die Eltern ein wenig entlastet werden können.
    – Bei der Plattform youvo könnt Ihr Euch registrieren und auf ausgeschriebene Projekte bewerben, in denen Ihr Eure kreativen, digitalen oder weitere Fähigkeiten nutzen könnt, um beispielsweise einen Flyer oder eine Kommunikationsstrategie für soziale Organisationen zu entwickeln.
    – Beim Silbernetz könnt Ihr Euch als Silberfreund*in bewerben, dann würdet ihr zu einem vereinbarten Termin jede Woche mit Eurer zugewiesenen älteren Person telefonieren und ihr somit aus der Einsamkeit helfen.
  • Wenn Ihr weitere Ideen habt oder eine eigene Initiative gegründet habt, dann könnt Ihr diese bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern melden.
  • Bei weiteren Fragen könnt Ihr euch an das Bürgertelefon unter der Nummer 03834/87602300 wenden.

Wir hoffen weiterhin, dass Ihr alle gesund seid und es Euch den Umständen entsprechend gut geht.
In unserem letzten Artikel findet Ihr die aktuellen Informationen rund um BAföG und die Uni. Ihr habt weitere Fragen oder Artikelwünsche? Dann schreibt uns einfach eine Mail!
#moritzalleinzuhaus

Beitragsbild: Magnus Schult
Banner: Julia Schlichtkrull