von webmoritz. | 24.12.2023
Liebe Leser*innen des webmoritz,
dieser Artikel markiert das Ende des webmoritz-Adventskalenders, vielleicht für immer. Zumindest spielen wir jedes Jahr auf´s Neue mit dem Gedanken. Wir hoffen, dass es sich wieder gelohnt hat. Doch mit diesem Artikel soll nicht nur der Blick auf den Adventskalender gerichtet werden, sondern auf das Jahr für den webmoritz insgesamt. Wir wollen ein wenig Bilanz ziehen, uns aber auch bedanken.
Wie für wahrscheinliche jeder und jede Einzelne von euch, gab es auch für uns einige Höhen und Tiefen, sowie Flauten und Erfolge zu verzeichnen. So haben wir zum jetzigen Stand in diesem Jahr 228 Artikel veröffentlicht, darunter 36 web.wochen, 20 Live-Ticker vom Studierendenparlament, sowie den Vollversammlungen und vieles mehr. Wir sind ganz zufrieden mit dem Jahr 2023.
Und nun ist das Jahr fast schon wieder vorbei. Irgendwie geht das immer viel zu schnell. Umso schöner, dass das Jahr jedes mal mit der wunderbar besinnlichen Weihnachtszeit endet. Die Zeit im Jahr, wo man die meisten Sorgen, den Alltagsstress und die Hürden der Zukunft ausblenden und sich auf nur auf die engsten Menschen im Leben konzentrieren kann. Hier ist Platz, um sich vor Augen zu halten, was alles geschafft und welche noch so brenzliche Situation gemeistert wurde.
Und wenn ihr euch nicht selbst danken möchtet für das Jahr, dann tun wir es eben, denn ohne euch Leserinnen und Leser hätten wir wesentlich weniger zu tun und nicht annähernd so eine erfüllende Zeit mit den moritz.medien gehabt. Ohne euch, die fleißig ihre Meinungen unter den Beiträgen kund tun, uns auf Fehler hinweisen, per Mail Ideen an uns herantragen, jede Woche die web.woche nach Veranstaltungen durchstöbern oder fleißig den StuPa-Live-Ticker mitverfolgen würde das Ganze hier nicht annähernd so viel Spaß machen. Vielen Dank!
Wir freuen uns auf ein mindestens genauso ereignisreiches, spannendes und abwechslungsreiches Jahr 2024. Bis dann 🙂
Eure Chefredaktion
Adrian und Jan-Niklas
Beitragsbild: Laura Schirrmeister
von Caroline Rock | 05.12.2023
In den letzten Tagen wurde viel über die Vorkommnisse rund um unseren Artikel “Die FINTA*-Redeliste im StuPa” getratscht. Gerüchteweise sollen Menschen aus dem Studierendenparlament gemobbt worden sein, die moritz.medien wurden zensiert und viele weitere interessante Geschichten machen die Runde. Es scheint, als gäbe es ein paar Missverständnisse, und das ist der Grund, weshalb Nico Witteborn (ehemaliger Vorsitz des Medienausschusses) und die moritz.medien sich zusammengesetzt und entschieden haben, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Spoiler: dieser Artikel wird lang.
Was ist eigentlich passiert?
Nach der Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am 07.11. machte sich eine Person aus der Redaktion des webmoritz. auf den Weg und beleuchtete das Vorhaben eine FINTA*-Redeliste im StuPa einzuführen genauer. Unter anderem setzte diese Person sich mit der AG SHA auseinander, der StuPa-Go und der Diskussion zu diesem Thema im StuPa selber. Die Chefredaktion des webmoritz. entschied einen Ausschnitt aus dem Artikel einem Mitglied aus dem StuPa zu schicken und diesem die Möglichkeit zur Stellungnahme zu bieten. Dieses Mitglied war zwar nicht namentlich genannt, es hätten der Meinung der Chefredaktion nach durch unseren Ticker jedoch Rückschlüsse auf die Person gezogen werden können. Der zugesendete Ausschnitt bezog sich auf getätigte Aussagen im Zuge der Diskussion im StuPa. Manche der Aussagen wurden von Teilen des Studierendenparlaments transfeindlich gewertet, was so auch im Protokoll der Sitzung festgehalten wurde. Daraufhin kam es zu einem regen Mailaustausch zwischen dem Mitglied des Studierendenparlaments und der Chefredaktion des webmoritz. Grund hierfür war die Sorge falsch dargestellt zu werden. Nach einigem hin und her wandte sich die Person an den Medienausschuss.
Darauf folgend wandte sich die Chefredaktion an uns, die Geschäftsführung der moritz.medien, um nach Rat zu fragen. Nach einem Abwägen der Situation entschieden wir die Veröffentlichung des Artikels zu verschieben und den Medienausschuss (MA) abzuwarten. Wenn eine Person ernsthafte Sorgen über die eigene Darstellung hat, ist es meiner Auffassung nach als Medium der Studierendenschaft unsere Aufgabe uns mit dieser Sorge auch intensiv zu beschäftigen. Zudem stellt der Medienausschuss eine unabhängige Kontrollinstanz (teilweise gewählt von der Studierendenschaft) dar, welche uns als moritz.medien beaufsichtigen soll und laut Satzung §29 auch ein Einspruchsrecht besitzt, welches es in jedem Fall zu achten gilt.
Was passierte in diesen Tagen beim Medienausschuss?
Nico: „Was ist passiert? In den letzten Tagen habe ich mir die Frage auch sehr oft gestellt. Ich versuche das einmal kurz darzustellen: Am Freitagabend erreichte den MA eine E-Mail einer Stupistin. Weil ich arbeite und auch mal einen Tag frei haben wollte, habe ich die Mail des Mitglieds des Studierendenparlaments erst Sonntagabend gelesen. Da war der Schaden jedoch schon angerichtet. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, wie ich damit umgehen soll. Nach einem Blick in die Satzung habe ich entschieden den Artikel in der Sitzung zu besprechen und mich auf §29 der Satzung der Studierendenschaft zu stützen. Insbesondere die Kontrollfunktion des MA gegenüber den moritz.medien hat mich dazu veranlasst. Auch der Beschreibungstext auf der Website des MA hat diese Entscheidung bekräftigt. Zu diesem Zeitpunkt war für mich persönlich immer klar, dass der Artikel erscheinen wird. Ich habe die Mail so verstanden, dass das Mitglied des StuPas die Nennung des Klarnamens verhindern wollte. Persönlich konnte ich dies nicht nachvollziehen, sah es aber als Pflicht des MAs an zu vermitteln. Im Vorhinein habe ich mich gut auf die Sitzung vorbereitet gefühlt. Was dann auf der Sitzung passiert ist, hatte ich in keinem Fall erwartet und hat mich sehr verunsichert.“
Stichtag
Am 20.11. kam es zur monatlichen Zusammenkunft des Medienausschusses (MA) und der moritz.medien. Zudem war das vom FINTA*-Listen-Artikel betroffene Mitglied des Studierendenparlamentes (StuPa) anwesend. Die Tage zuvor hatten wir uns einen Eindruck über die Lage verschafft und versucht, unterschiedliche Perspektiven einzuholen, um die Situation bewerten zu können. Darunter fielen das Einholen persönlicher Meinungen von befreundeten und verwandten Anwält*innen, die selbstverständlich keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsauskunft darstellen, sowie der grundsätzlichen Meinung anderer Menschen zu diesem Thema. Sehr schnell kamen wir zu dem Ergebnis, dass der Artikel als solcher in Ordnung wäre und vor allem nicht suggestiv, weil sehr sachlich wiedergegeben wurde, was geschehen ist. Mit dieser Einstellung und auch nach Durchsicht der Satzung kamen wir zur Sitzung des Medienausschusses und waren sehr sicher, dass der Artikel als solcher veröffentlicht werden könnte.
Überraschenderweise trafen die moritz.medien mit dieser inhaltlichen Vorbereitung auf einen sehr unsicheren und überforderten Medienausschuss, was darauffolgend zu einer sehr chaotischen Situation führte. Es ergab sich eine rege, aber relativ ereignislose Debatte, weil kein Konsens über die Wortwahl in dem entsprechenden Ausschnitt des Artikels gefunden werden konnte. Das Mitglied des Studierendenparlaments erweckte den Anschein, die Meinung zu vertreten, dass der Ausschnitt als solcher komplett gestrichen werden solle. Der Medienausschuss sah die Textstelle nicht als problematisch an, versuchte aber gemeinsam mit uns als Geschäftsführung der Medien das Möglichste, um in der unklaren Situation zu vermitteln und eine Lösung zu finden. Während der Sitzung wurden unterschiedliche Umgangsweisen mit dem entsprechenden Teil des Artikels diskutiert. Diese reichten von keiner Änderung seitens der moritz.medien bis zu dem fragwürdigen Wunsch, der Person aus dem Studierendenparlament den gesamten Artikel zur Verfügung zu stellen. Schlussendlich wurde sich darauf geeinigt, den Abschnitt umzuschreiben, und der Medienausschuss ordnete an, den kompletten Artikel vor Veröffentlichung zum Lesen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Um die Neutralität zu bewahren, wurde sich dafür entschieden, dass vor allem zwei Menschen aus dem Medienausschuss das letzte Wort haben sollen, die keinen engeren Kontakt weder zu den moritz.medien noch zur Person aus dem Studierendenparlament hatten.
“Nach der Sitzung war ich sehr aufgewühlt, weil ich das Gefühl hatte, nicht alles abschließend klären zu können und keine gute Lösung gefunden zu haben. Die Diskussion war nicht zielführend, auf der Sitzung selber habe ich das Problem aber erst so richtig begreifen können. Das Mitglied des StuPas war der Meinung, Opfer einer suggestiven Hetzkampagne zu werden. Jegliche Kompromissvorschläge wurden seitens des Mitglieds des StuPas abgewiesen, was mich sehr irritiert hat. Die Entscheidung, den Artikel nach § 29 anzufordern, haben wir als MA gemeinsam getroffen. Ich wusste jedoch schon, dass ich im StuPa für diese Entscheidung kritisiert werden würde, ich dachte aber, dass sich dies nach einer kurzen Debatte klären würde.
Allgemein hatte ich den Eindruck, dass wir uns mit den moritz.medien in weiten Teilen sehr einig und gemeinschaftlich sicher waren, dass der Artikel erscheinen soll. Die Beobachtung der moritz.medien über die Unsicherheit des Medienausschusses kann ich klar bestätigen. Dies war ganz einfach dem geschuldet, dass es eine solche Situation anscheinend noch nie gab. Ich würde dem nächsten MA daher wirklich nahelegen, mit der AG SHA, dem Justitariat und dem StuPa zu klären, wie in solchen Fällen zukünftig vorgegangen werden soll. Dies sollte dann zwingend in einem Leitfaden niedergeschrieben werden.”
Nico Witteborn (ehemaliger Vorsitz des Medienausschusses)
No hard feelings
Am nächsten Abend fand die nächste Sitzung des Studierendenparlaments statt. Hier sollte von Nico ursprünglich nur der Vollständigkeit halber von der Situation berichtet werden. Schnell kam es durch weitere Redebeiträge der StuPist*innen zu einer eher hitzigen Debatte, die Fahrt aufnahm. Sogleich wurde ein eigener Punkt in der Tagesordnung erstellt, um das Thema ausführlicher zu besprechen.
In der folgenden Debatte und auch im Nachgang der Sitzung kam es zu einigen Momenten, die für Nico und die anwesenden Mitglieder der moritz.medien äußerst unverständlich waren. Zu Beginn der Sitzung wurde von Nico und uns mehrfach klargestellt, dass der Medienausschuss und die moritz.medien hier überrumpelt von der Situation waren. Zudem wurde eindeutig hervorgehoben, dass wir uns gemeinsam in dieser Situation befinden und die nächste Sitzung des Medienausschusses genutzt werden soll, um eine Lösung für derartige Situationen zu finden. Vor allem war der Plan, sich bis dahin Rat von allen Seiten einzuholen. Es gab zwar viel Verwirrung, aber zu keiner Zeit hard feelings zwischen MA und moritz.medien. Trotzdem machte es in ein paar Momenten den Anschein, als würde versucht werden, den Medienausschuss und die moritz.medien gegeneinander auszuspielen beziehungsweise aufzuhetzen.
Es wurde unter anderem darüber diskutiert, ob es sich hier um Zensur handeln könnte. Zudem wurde angebracht, dass die Richtlinienkompetenz des Medienausschusses nicht klar definiert sei und eine Prüfung mit der AG SHA, dem StuPa, dem Präsidium des StuPas und dem Justitiariat eindeutig von Nöten wäre.
Verhandeln wie auf dem Basar
Dies stellt auf jeden Fall ein wichtiges zu diskutierendes Problem dar. Die für uns andere zu klärende Sachlage ist jedoch der Umgang mit den getätigten Aussagen im StuPa und die Klärung des Verhaltens im StuPa grundsätzlich. Die teilweise künstlich sehr aufgebauschte und vor allem seltsame Debatte hat sich teilweise problemorientiert mit der Debatte im Medienausschuss auseinandergesetzt, nicht aber mit der ursprünglichen Angelegenheit. Zudem wurde die Debatte geführt, ohne dass das betroffene Mitglied des Studierendenparlaments selbst vor Ort war. Dieses teilte uns bereits nach der Sitzung des MAs mit, dass es nicht vor Ort sein würde. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits seitens der moritz.medien angemerkt, dass es durchaus lohnenswert wäre, den Versuch zu wagen, die Debatte zu verschieben. Unter anderem, damit diese nicht ausartet und Personen, die sich in der StuPa-Sitzung vom 07.11. abgewürgt gefühlt haben, die faire Möglichkeit zur Äußerung erhalten.
Ein weiterer Punkt, den die StuPist*innen klar machten, war, dass die moritz.medien selbstverständlich das Recht hätten, Klarnamen zu nennen. Uns ist bewusst, dass diese Möglichkeit besteht. Die Entscheidung, dies nicht zu tun, ist für mich vor allem im Bezug auf Artikel (den Ticker ausgenommen, wobei wir hier bei sensiblen Aussagen ebenso auf Namensnennung verzichten), die wir im Internet veröffentlichen, jedoch indiskutabel. Zum einen vergisst das Internet nicht und zum anderen verselbstständigen sich Dinge teilweise unkontrolliert und es entstehen Geschichten, die so nie stattgefunden haben. Dies war im Nachgang dieser StuPa-Sitzung besonders gut zu sehen.
An dieser Stelle lässt sich klar feststellen, dass wir als moritz.medien zu viele Zugeständnisse gemacht haben. Wir waren überrascht und über die Maßen irritiert von der Situation, die wir im Medienausschuss erlebt haben. Uns wurde dort das Gefühl vermittelt, dass niemand sich mit irgendetwas sicher ist und wir demnach auf uns selbst gestellt sind. Nichtsdestotrotz mussten wir einen Umgang finden und haben in diesem Fall aufgrund der fehlenden, aber eigentlich notwendigen Leitung des Medienausschusses die Entscheidung getroffen, auf Nummer sicher zu gehen. Ich kann den Vorwurf beziehungsweise die oft angebrachte Anmerkung, dass wir zu vorsichtig gewesen seien und den Anschein erweckt hätten, dass alles, was wir produzieren, verhandelbar sei, verstehen. Wir haben uns damit auseinandergesetzt und freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir unsere Kompromissbereitschaft und unser Verständnis für individuelle Befindlichkeiten herunterfahren werden, vor allem was StuPist*innen und Organe der Studierendenschaft angeht.
#justicefornico
Im Zuge der inhaltlichen Debatte kam es zu einem Punkt, an dem von Nico (ehemaliger Vorsitzender des Medienausschusses) verlangt wurde, den Namen einer Person zu nennen, mit der er sich vorher ausgetauscht und versucht hat, auf die Sitzung des MAs vorzubereiten. Nico weigerte sich, den Namen zu sagen, weil das Gespräch, auf das er sich bezog, privat und nicht in einem offiziellen Rahmen stattgefunden hatte. Aufgrund dieser Weigerung kam in der StuPa-Sitzung es zu einer Personaldebatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Hier ging es, wie der Titel des Verfahrens schon erahnen lässt, nicht um eine weitere Debatte über eventuelle Zensur, sondern alleinig um Nicos Weigerung, den Namen zu nennen. Natürlich darf ich auch hier nicht wiederholen, was unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Festzuhalten ist jedoch, dass Nico als Vorsitzender des Medienausschusses zurücktrat.
Fraglich ist, ob es die Diskussionskultur und das Engagement möglicher ehrenamtlicher Personen fördert, wenn sie auf eine solche Art und Weise unter Druck gesetzt werden. Dies sahen wohl unter anderem auch viele Beteiligte und Mitleser*innen so, denn es formte sich der #justicefornico. Unter diesem sammeln sich die unterschiedlichsten Eindrücke. Eindeutig herauszulesen ist aber, dass das Studierendenparlament den Eindruck erweckt hat, Nico aus seiner Position herausgemobbt zu haben.
Was sagt Nico denn selbst dazu?
“Ich war irritiert davon, dass von mir verlangt wurde, den Namen der Person zu nennen, mit der ich gesprochen hatte. Normalerweise hätte ich das auch getan, aber ich hatte durch den allgemeinen Umgangston in der Debatte den Eindruck, dass die besagte Person ebenfalls mit kritisiert werden sollte. Außerdem konnte ich nicht verstehen, welchen Mehrwert diese Information für irgendwen gehabt hätte. Der zweite Grund für meine Weigerung war, dass es sich bei der Person um jemanden handelt, mit dem ich eine private Unterhaltung geführt hatte. Die Antwort, welche auch im Ticker zu lesen ist, war alles andere als hilfreich. Ich stehe weiterhin hinter der Weigerung, den Namen zu nennen.
Ich wurde während der Debatte immer wieder für eine Entscheidung kritisiert und angegriffen, die in meinen Zuständigkeitsbereich als MA-Vorsitz gefallen ist. Im weiteren Verlauf hatte ich den Eindruck, dass das Studierendenparlament mir und meinen Entscheidungen nicht vertrauen kann oder will. Auch der Vorwurf der Zensur durch das StuPa war sehr hart, da es nie meine Absicht war, jemanden zu zensieren. Ich hatte auch während der Debatte das Gefühl, dass sogar von mir erwartet wird, dass ich zurücktrete. Aus diesem Grund habe ich entschieden, dass ich meinen Rücktritt lieber selbst bekanntgebe. An der Stelle möchte ich auch erwähnen, dass mir diese Entscheidung wirklich sehr schwer gefallen ist, ich war sehr gerne Vorsitz des MAs. An dieser Stelle sei der Vollständigkeit halber auch erwähnt, dass nach dieser Debatte und meinem Rücktritt meine Stellvertretung ebenfalls aus dem MA zurückgetreten ist.
Den #justicefornico kannte ich bis zur Anfrage von Caro gar nicht, ich war richtig überrascht und habe angefangen, die entsprechenden Jodel mitzulesen. Ich fand die Eindrücke wirklich sehr interessant und war durch den Hashtag auch extrem gerührt. Im Anschluss habe ich auch sehr viel Mitleidsbekundungen bekommen. Falls ich dem nächsten StuPa wieder angehören darf, kann ich mir vorstellen, mich erneut für das Amt zur Wahl stellen zu lassen. Ich glaube jedoch auch, dass man aufgrund dieser Geschichte einige Leute vom Engagement in der Hochschulpolitik (HoPo) abgeschreckt hat. Wenn ich nicht schon so „lange“ dabei wäre, würde ich vermutlich auch überlegen, ob ich mich weiter engagieren will. Es sollte nie vergessen werden, dass die meisten, die sich in der HoPo engagieren, dies ehrenamtlich tun.”
Nico Witteborn
Was nun?
Nico und ich haben versucht, die Sachlage hier ausführlich darzulegen. Nicht weil wir uns rechtfertigen wollen, sondern weil wir der Meinung sind, dass uns viel in den Mund gelegt wurde – von vielen unterschiedlichen Seiten. Es war für uns beide von großem Interesse, das Geschehene aufzuarbeiten. Im Zuge dieser Aufarbeitung habe ich Fragen an die aktuellen Mitglieder des Medienausschusses sowie an das Präsidium des Studierendenparlaments geschickt. Die im StuPa so lautstark gewünschte Aufarbeitung steht noch aus. Bei der vergangenen Sitzung der AG SHA waren die zahlreichen im StuPa noch so interessierten StuPist*innen zur Debatte nur teilweise anwesend und der Termin mit dem Justitiariat lässt auf sich warten. Übrigens genauso wie die Antworten des Präsidiums und der Mitglieder des Medienausschusses zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Artikels.
Edit: Die Fragen an den Medienausschuss und an das Präsidium wurden mit Bitte um Beantwortung bis zum 04.12. um 12 Uhr herausgeschickt. Nach Fertigstellung des Artikels und nach Ablauf der Frist sind die Antworten bei uns eingetroffen, ihr könnt sie hier einsehen.
Die Antworten des Medienausschusses
1. Weshalb konnte der Medienausschuss in der Sitzung vom 20.11. die Problematik bzgl. der Anfrage zum FINTA*-Artikel nicht eindeutig lösungsorientiert klären?
-Unsicherheit bei Auslegung bzw. Verständnis der Satzung
-Unklarheiten über Kompetenzen (verstärkt durch geringe Anwesenheit von Ausschussmitgliedern)
2. Habt ihr euch intern im Nachhinein mit der Vorgehensweise des Medienausschusses in diesem Fall auseinandergesetzt?
-Nicht direkt intern, jedoch durch Austausch mit der AG SHA
3. Wenn ja, welche konkreten Schlüsse konntet ihr daraus ziehen?/Wenn nein, weshalb nicht?
-Kompetenzen des Medienausschusses sind eigentlich klar in der Satzung geregelt
-Zufügen dieser Thematik in den Leitfaden noch keine klaren Formulierungen, jedoch sinngebend wie: „Der Medienausschuss dient als reagierendes, kontrollierendes Organ“
4. Fand im Vorfeld der Sitzung vom 20.11. eine Vorbereitung der Mitglieder des MAs auf die Sitzung und das Anliegen statt?
-Ja, dies betraf jedoch nicht die Kompetenzen des Medienausschusses
5. Welche Schritte werden konkret unternommen, um die Arbeit und Richtlinienkompetenz des Medienausschusses für die Zukunft zu konkretisieren?
-Aussprache mit der AG SHA mit Schluss den Leitfaden zu erweitern und Übergabe an neue Ausschuss-Mitglieder transparenter zu gestalten
Antworten des StuPa-Präsidiums
1. Welche Verhaltensweise findet ihr zukünftig für so eine Situation angemessen? An wen können sich die Beteiligten (vor allem der Medienausschuss bzw. ähnliche Organe der Studierendenschaft) am Besten wenden wenn es schnell gehen muss?
Der MA ist eine AG des StuPas, als Präsidium stehen wir daher selbstverständlich für alle zur Verfügung. des Weiteren empfehlen wir bei der Rechtsfrage das Justiziariat zu kontaktieren, diese stehen uns zu Verfügung können eine rechtliche Einschätzung geben. Gerne kann dies auch durch uns oder gemeinsam mit uns passieren.
2. Weshalb wurde die inhaltliche Debatte um die von Stupist*innen angesprochene Zensur nach der Personaldebatte nicht weitergeführt sondern abrupt abgebrochen, obwohl Gäste und Stupist*innen noch Redebedarf hatten?
Die Personaldebatte resultierte als Nebenpunkt aus der Diskussion. Bei der Personaldebatte ging es um Nico, den im Verlauf der Debatte zurückgetretenen ehemaligen Vorsitzenden. Da die Stupistin, um die es immer mehr ging, nicht anwesend war, konnte die Debatte nicht geführt werden ohne über sie zu sprechen. Um den Diskurs fair zu gestalten, wurde sie nicht in Abwesenheit erwähnt. Die Debatte sollte außerdem auch im MA geführt werden, zum Zeitpunkt der StuPa-Sitzung war nicht absehbar, dass dieser danach nicht mehr arbeitsfähig sein würde.
3. Gab es bereits Bemühungen des Präsidiums, um diese Situation aufzuklären und gemeinsam mit dem Medienausschuss nach einer Lösung und einem weiteren Weg zu suchen?
Die Situation war recht heikel, daher kontaktierten wir das Justiziariat um zukünftige Konflikte zu vermeiden. In der folgenden AG SHA Sitzung konnten wir vereinbaren, dass zusammen mit dem Medienausschuss geguckt wird was dieser darf oder nicht. Das Justiziariat hat uns bereits zurückgemeldet, dass wir einen Beratungstermin wahrnehmen können
4. Hat sich die entsprechende Stupistin vor der StuPa-Sitzung am 07.11 an euch gewandt und darum gebeten diese Diskussion zu verschieben weil sie nicht vor Ort sein kann?
Besagt Stupistin meldete sich am Vormittag der Sitzung um uns mitzuteilen, dass sie nicht anwesend sein würde und forderte uns auf den Antrag (Gegen transDiskriminierung) zu verschieben. Wir haben ihr mitgeteilt, dass es uns nicht obliegt, Anträge von der TO zu streichen, dies aber auf der Sitzung durch GO-Antrag passieren kann. Außerdem haben wir ihr geschrieben, dass wir nach den AStA-Referatsgesprächen einen Termin mit ihr vereinbaren können. Auch wurde ihr mitgeteilt, dass der GO-Antrag auch durch jemand anderen gestellt werden könne. Dies geschah nicht und sie hat sich seitdem auch nicht mehr gemeldet
5. Habt ihr dazu geraten, dass eine andere Person aus dem StuPa einen GO-Antrag stellt damit die Debatte verschoben werden kann?
Wir erklärten besagter Stupist*in [von der Redaktion geändert] dass es nicht dem Präsidium obliegt, Anträge zu verschieben oder gänzlich von der Tagesordnung zu streichen. Wir sind verpflichtet, alle Anträge (die nicht offensichtlich rechtswidrig sind) aufzunehmen. Freundlich wiesen wir sie aber darauf hin, dass anwesende Personen einen Geschäftsordnungsantrag stellen können, damit der Tagesordungspunkt verschoben wird
Links:
zum Protokoll der StuPa-Sitzung vom 07.11.
zur Satzung der Studierendenschaft
Beitragsbild: Adrian Siegler
von moritz.magazin | 08.08.2023
Von Maya Elinor Miller
Im Kontext der Klimakrise ist ziviler Ungehorsam wieder ins Zentrum der politischen Debatten geraten. Heute fragen wir uns, wie Proteste im Angesicht untragbarer Zustände aussehen dürfen und wie wir als Gesellschaft mit ihnen umgehen sollten. Wie diese aktuellen Fragen am Beispiel der Letzten Generation mit der berühmten Definition des Philosophen John Rawls vereinbar sind, erfahrt ihr in einer ausführlichen Version in diesem Artikel, der den gleichnamigen Artikel aus der Ausgabe 163 des moritz.magazins ergänzt.
In diesem Artikel werden wir die politische Theorie des zivilen Ungehorsams von John Rawls auf die Klimaproteste der Letzten Generation anwenden und sie so gesehen reaktualisieren. Das Ziel dabei ist es, zu schauen, ob die Proteste der Letzten Generation der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams entsprechen, wo sich Fragen oder Lücken ergeben.
Doch warum soll in diesem Artikel ausgerechnet Rawls‘ Definition des zivilen Ungehorsams auf aktuelle Klimaproteste angewandt werden und nicht Hannah Arendts, Howard Zinns oder Jürgen Habermas‘ Definition von zivilem Ungehorsam? Die Antwort lautet schlicht: Weil man an der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams nicht vorbeikommt. Sie ist besonders populär. So oder so werden sich daher die Proteste der Letzten Generation an dieser messen lassen müssen.
Die moritz.medien freuen sich auf eine Zusammenarbeit mit den Teilnehmer*innen des Seminars „Ziviler Ungehorsam“, bei der ausgewählte Inhalte gemeinsam aufbereitet und präsentiert werden. So wird es Studierenden der Politikwissenschaft beispielsweise möglich sein, selbst erarbeitete Texte oder Interviews zu veröffentlichen oder Podcastfolgen für moritz.uncut zu produzieren. Das Ziel der Zusammenarbeit ist es, dem Thema des zivilen Ungehorsams eine Plattform zu bieten und noch mehr Diskussionsraum zu schaffen.
Gerechtigkeit und ziviler Ungehorsam
John Rawls gilt als bedeutendster Philosoph des 20. Jahrhunderts und beschäftigt sich in seinem Denken mit Gerechtigkeit. Hierbei entwickelt er zwei fundamentale Gerechtigkeitsgrundsätze, die erfüllt werden müssen, um von einer gerechten Gesellschaft sprechen zu können. Der erste Grundsatz bezieht sich hierbei auf rechtlich-politische Freiheiten. Der zweite Grundsatz betrachtet hingegen die soziale und ökonomische Grundstruktur einer Gesellschaft. In seiner Theorie der Gerechtigkeit befasst sich Rawls aber auch mit zivilem Ungehorsam.
Hierbei definiert Rawls grundlegende Rahmenbedingungen, unter welchen er zivilen Ungehorsam überhaupt erst als mögliche, sinnvolle und legitime Protestform betrachtet. Außerdem entwickelt er konkrete Kriterien darüber, wie der Protest selbst konzipiert sein sollte beziehungsweise wie sich die Aktivist*innen, die zivilen Ungehorsam praktizieren, zu verhalten haben. Nach Rawls findet ziviler Ungehorsam in einer fast gerechten Gesellschaft statt: Für ihn meint das immer eine Demokratie. Die fast gerechte Gesellschaft beinhaltet, dass die Gesetze, die in dieser Gesellschaft gelten, ebenfalls fast gerecht sind. Rawls sieht vor, dass sich die Gesellschaftsmitglieder bis zu dem Punkt an die Gesetzte halten müssen, in dem eine Ungerechtigkeit so groß wird, dass nur der zivile Ungehorsam einen letzten Ausweg aus der Ungerechtigkeit darstellt. Durch die Aktionen des zivilen Ungehorsams soll dann die fast gerechte Gesellschaft erhalten oder noch gerechter werden. Dafür sollen für Rawls die legalen Mittel zur Bekämpfung der Ungerechtigkeit weitestgehend ausgeschöpft sein. Was ebenfalls deutlich wird ist, dass Rawls im zivilen Ungehorsam eine Stabilisierungsfunktion sieht, um gerechte Institutionen und Gesetze zu stärken.
Ganz konkret definiert Rawls zivilen Ungehorsam als öffentlichen, gewaltlosen, gewissensbestimmten, politischen Verstoß gegen Gesetze mit dem Ziel eine Veränderung der herrschenden Gesetze oder eine konsequente Umsetzung bereits herrschender Gesetze zu erwirken. Öffentlich, weil die Protestaktionen für alle sichtbar stattfinden und die Aktivist*innen sich zu ihren Aktionen bekennen und die Konsequenzen für den Gesetzesverstoß auf sich nehmen. Gewaltlos, da man erstens im Protest eine grundlegende Gesetzestreue ausdrücken will und zweitens, weil sich ein Widerspruch entwickeln würde, wenn man im Kampf für mehr Gerechtigkeit Ungerechtigkeit in Form von Gewalt praktizieren würde. Auffällig ist hier, dass Rawls ein sehr breites Verständnis von Gewalt hat, da auch Drohungen und Zwang für ihn indirekte Gewaltanwendung bedeuten. Gewissensbestimmt insofern, als dass man sich vom Sinn für Gerechtigkeit leiten lässt. Hierbei nimmt Rawls an, dass es in der Gesellschaft einen geteilten Gerechtigkeitssinn gibt. Und politisch insofern, als dass die Aktivist*innen mit einem politischen Anliegen oder Grundsätzen an den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit appellieren.
Gesetzestreue und die Letzte Generation
Wendet man diese Rahmenbedingungen und Kriterien der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams auf die Proteste der Letzten Generation an, so zeichnet sich ein geteiltes Bild. Zuerst einmal kann man eine weite Übereinstimmung der Praxis des zivilen Ungehorsams durch die Letzte Generation mit der theoretischen Definition von John Rawls feststellen. Die Protestaktionen finden im Lichte der Öffentlichkeit statt und es wird, seitens der Aktivist*innen, Rechenschaft abgelegt. Man handelt gewissensbestimmt mit dem Ziel eine bereits herrschende und darüber hinaus zukünftige Ungerechtigkeit abzuwenden. Die Aktionen selbst sind häufig gesetzeswidrig und zielen auf die notwendige Einhaltung bereits herrschender nationaler und internationaler Gesetze und Abkommen, wie die Pariser Klimaziele, und auf notwendige Gesetzesänderungen ab. Nach Angaben der Aktivist*innen der Letzten Generation wird im Protest selbst durch besondere Höflichkeit und die Inkaufnahme der Strafe die grundlegende Gesetzestreue ausgedrückt, welche immer wieder auch durch den Bezug auf das Grundgesetz und das Verfassungsgerichtsurteil vom 29. April 2021 untermauert wird. Zuletzt schwingt in ihren Aktionen immer ein Appell an die Gesellschaft – an uns Bürger*innen – mit.
Eine Frage der Stabilisierung
Es gibt jedoch auch Rawls’sche Kriterien, die nur in Teilen zutreffen oder deren Übereinstimmung mit den Aktionen der Letzten Generation mindestens strittig sind. Ambivalent ist beispielsweise die Frage nach der Stabilisierungswirkung, die Rawls dem zivilen Ungehorsam zuschreibt. Man könnte argumentieren, dass diese im Fall der Letzten Generation eintritt, da etwas gegen die drohenden extremen Folgen der Klimakrise zu unternehmen, als ultimative Rettung vor daraus resultierenden politischen Folgen gewertet werden kann. Dagegen spricht, dass momentan im gesellschaftlichen Diskurs eher eine Polarisierung anhand der Klimaproteste sichtbar wird, also ein Instabilerwerden des gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalts. Für mich schließt sich hier allerdings die Frage an, ob und inwieweit man dies der Letzten Generation vorhalten kann. Denn die stabilisierende Wirkung zeigt sich auch bei Rawls erst im letztendlichen Erfolg der zivilungehorsamen Proteste.
Auch die Gewaltlosigkeit ist in Teilen strittig. Nach Selbstaussagen ist die Letzte Generation komplett gewaltfrei. Nie werden Sicherheitskräfte oder Zivilisten angegriffen oder beschimpft. Jedoch liest die deutsche Justiz Aktionen, wie die Blockade von Straßen, als Nötigung, also gewissermaßen als Zwang, was nach Rawls ebenfalls eine Form von Gewalt darstellt. Hier tut sich, wie es scheint, eine fundamentale Frage auf: Denn baut nicht jede Form von Protest einen für das Anliegen meist notwendigen Druck auf, welchen man stets auch als Drohung, Zwang oder Nötigung lesen könnte?
Ein anderer Apell?
Was den Appellcharakter des zivilen Ungehorsams angeht, tut sich ein anderes Problem auf, nämlich die Frage, was zu tun ist, wenn der Appell der Aktivist*innen fehlschlägt.
Momentan scheint es der Letzten Generation nicht zu gelingen, den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit und der Regierenden erfolgreich zu adressieren und auf die bereits herrschende und zukünftige Klimaungerechtigkeit, sowie für ungleiche Partizipationschancen der jungen Generation aufmerksam zu machen. Aus Sicht der Letzten Generation manifestieren die aus dem Klimawandel resultierenden Ungleichheiten daher auch ein Demokratieproblem. Der zielführende Charakter der Aktionen des zivilen Ungehorsams stellt auch für Rawls einen wichtigen Aspekt dar. Dieser Punkt könnte in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen die Achillesverse des zivilen Ungehorsams der Letzten Generation darstellen, da es dieser, wie beschrieben, nicht gelingt die Mehrheit der Gesellschaft, den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit und der Regierenden erfolgreich anzusprechen.
Vielleicht liegt an dieser Stelle das Problem in der Artikulation des Protestes der Letzten Generation, welche immer wieder auch mit einer Angst-Rhetorik arbeitet, statt nach dem Vorbild vorhergegangener Protestbewegungen die Debatte um ungleiche Freiheiten aufzunehmen. Es wäre folglich empfehlenswert, die Anliegen der Klimaproteste in die Sprache ungleicher Freiheiten zu überführen. Auch Rawls sieht zivilen Ungehorsam eigentlich nur in Verletzungen von individuellen Freiheitsrechten, d. h. in Verletzungen des ersten Gerechtigkeitsgrundsatzes und von fairer Chancengleichheit, als gerechtfertigt. Außerdem scheinen Protestbewegungen, die sich auf ein Freiheitsproblem bezogen, historisch gesehen erfolgreicher.
von webmoritz. | 12.04.2023
Die Menstruation ist eine teure Angelegenheit und nicht jede*r kann sich die nötigen Periodenprodukte leisten. Damit der Zugang zu den Universitätsgebäuden trotz der monatlichen Blutung für alle gewährleistet ist, wurden nun insgesamt 15 Spender für kostenlose Menstruationsprodukte in den Damentoiletten der Zentralen Universitätsbibliothek, der Bereichsbibliothek, dem Hörsaalgebäude „Neues Audimax“ sowie in den Mensen angebracht. Bis zum Ende des Semesters läuft nun die Testphase für deren Nutzung.
Ein Beitrag von Adrian Siegler und Juli Böhm
Ein nicht kleiner Anteil der Studierenden ist womöglich von der sogenannten Menstruationsarmut betroffen und kann sich die nötigen Menstruationsartikel nicht leisten. Bei einer Studie, welche von der Kinderrechtsorganisation Plan International im Jahr 2022 durchgeführt wurde und an der bundesweit je 1.000 Frauen und Männer zwischen 16 und 45 Jahren teilnahmen, haben 25 % der Frauen angegeben, Probleme bei der Finanzierung von Menstruationsprodukten zu haben. Betroffene Studierende bleiben daher unter anderem Lehrveranstaltungen oder Mensen- und Bibliotheksbesuchen fern. Dem sollen die kostenlosen Menstruationsprodukte auf den Universitätstoiletten entgegenwirken. Aber auch wenn die Periode überraschend eintrifft oder aus anderen Gründen gerade keine Binden oder Tampons zur Hand sind, können die Spender genutzt werden. In diesen befinden sich Tampons der Größen normal und klein sowie Binden.
An anderen Hochschulen in Deutschland wurden solche oder ähnliche Projekte bereits umgesetzt und die Universität Greifswald könnte nun die erste Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern mit kostenlosen Menstruationsprodukten für Studierende werden. Vorerst läuft aber eine sechsmonatige Testphase, in der die Kosten und die Nutzung evaluiert werden sollen. In dieser Zeit wird das Projekt vom AStA durch Wohnsitzprämienmittel finanziert. Eine Weiterfinanzierung ist noch nicht geklärt, aber Ziel ist es, dass nach erfolgreicher Testphase mit der Zeit auf allen Universitätstoiletten Spender angebracht werden.
Bereits bei der studentischen Vollversammlung im Wintersemester 2021/22 wurde von Ellen Wittenberg, Tina Andrasch und Felix Willer ein Antrag gestellt und angenommen, der den AStA damit beauftragen sollte, Spender mit Menstruationsprodukten auf den Universitätstoiletten anzubringen. Seitdem wurde sich immer wieder mit dem Projekt auseinandergesetzt. So hatte Ellen Wittenberg, die damalige Referentin für Soziales und Gleichstellung, im letzten Sommersemester einen Wohnsitzprämienmittel-Antrag für die Finanzierung des Projekts gestellt, welcher im Mai 2022 bewilligt wurde. Im Januar hatte Hanna Schifter das Referat für Soziales und Gleichstellung übernommen und bereits in ihrer Bewerbung angekündigt, dem Projekt etwas „Feuer unter dem Hintern“ zu machen. Gemeinsam mit Robert Gebauer (Referatsleitung Administration & Geschäftsführung) hat sie das Projekt nun umgesetzt.
Auch die Senatsgleichstellungskommission sowie die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Greifswald und die Gleichstellungsbeauftragten der Universitätsmedizin unterstützen das Projekt des AStA. In ihrem Schreiben heißt es, dass Menstruationsprodukte als Teil des grundsätzlichen Hygienebedarfs, genauso wie Seife und Toilettenpapier, den Studierenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollten. Zudem sehen sie in diesem Projekt eine Möglichkeit zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit, sozialer Ungleichheit und zur Anerkennung von Vielfalt. Sie setzen sich außerdem dafür ein, dass das Projekt künftig aus dem Haushalt der Universität finanziert wird.
Hanna und Robert sind sehr glücklich, dass das Projekt umgesetzt werden konnte und sich ihre Arbeit auch ausgezahlt hat, da der Aufwand dahinter schon recht groß war. Eine Gefahr darin, dass das Angebot missbraucht werden könnte, sehen die beiden übrigens nicht. Sie sind zuversichtlich, dass die Studierenden mit dem Angebot verantwortlich umgehen werden und selbst wenn jemand ein paar Tampons mitnimmt, werden sie wahrscheinlich trotzdem für den richtigen Zweck eingesetzt.
Nun bleibt abzuwarten, wie das Projekt angenommen wird und ob eine Anschlussfinanzierung möglich ist. Wenn es Feedback, Fragen oder Sonstiges bezüglich der Spender gibt, kann man sich gerne bei Hanna Schifter per E-Mail melden: asta_soziales@uni-greifswald.de
Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Spender mit kostenlosen Menstruationsprodukten (Tampons in normal und klein sowie Binden)
Wann? Die Testphase läuft vom 11.04. für sechs Monate bis zum Ende des Semesters
Wo? Alle Damentoiletten in der Zentralen Universitätsbibliothek, der Bereichsbibliothek, der Mensa Loefflerstraße, der Mensa Beitzplatz und dem Hörsaalgebäude „Neues Audimax“
Beitragsbild: Adrian Siegler