Kurz erklärt: Studentische Gremien

Kurz erklärt: Studentische Gremien

Gremien ermöglichen allen Universitätsmitgliedern, aktiv über das Geschehen an der Universität mitzubestimmen. Dabei wird zwischen den studentischen und den akademischen Gremien unterschieden. In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wichtige über das Studierendenparlament, die Fachschaftsräte und den Allgemeinen Studierendenausschuss.

Die studentischen Gremien umfassen das Studierendenparlament (StuPa), die Fachschaftsräte (FSR) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Sie sind ausschließlich durch Studierende besetzt und gewählt. Während die Mitglieder des StuPa und der FSR durch alle Studierenden der Universität gewählt werden, werden die Mitglieder des AStA ausschließlich durch die Mitglieder des StuPa (StuPist*innen) gewählt.

Die akademischen Gremien umfassen den Senat, das Rektorat und die Fakultätsräte. Der Senat und die Fakultätsräte sind mit Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, weiteren Mitarbeiter*innen und auch mit Studierenden besetzt. Die studentischen Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte werden zeitgleich mit den Mitgliedern der studentischen Gremien von den Studierenden gewählt. Hier findet die Wahl aber über Listen statt, die von den verschiedenen Hochschulgruppen zusammengestellt werden. Für die studentischen Gremien gilt jedoch Personenwahl. Das heißt, dass nicht nach Listen gewählt wird, sondern einzelne Kandidat*innen gewählt werden.

Die Wahlen beider Gremien finden zeitgleich im Januar jeden Jahres statt. Für das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte kann man sich noch bis zum 06.12.2022 aufstellen lassen. Wie das funktioniert, findet ihr in diesem Artikel des webmoritz.

Das Studierendenparlament (StuPa)

Was ist das Studierendenparlament und was sind die Aufgaben?

Das Studierendenparlament ist das höchste studentische Gremium und besteht aus maximal 27 Mitgliedern. Prinzipiell ist es für alle grundsätzlichen Belange der Studierendenschaft zuständig. Es beschließt unter anderem Ordnungen und Satzungen und ist zum Beispiel auch die nächsthöhere Instanz für die Beschlüsse von der Vollversammlung. Außerdem wählt es die Referent*innen des AStA und die Mitglieder anderer Ausschüsse und ist auch für die Verwaltung von den Geldern der Studierendenschaft verantwortlich.

Wann tagt das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament tagt alle zwei Wochen am Dienstag um 20:15 Uhr und nimmt in der Regel zwischen zwei und vier Stunden in Anspruch. Die Sitzungstermine werden spätestens in der zweiten Sitzung der Legislatur beschlossen, sodass hier Änderungen möglich sind. Zudem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass außerordentliche Sitzungen einberufen werden. Die Legislatur startet voraussichtlich im April. Alle Sitzungen sind hochschulöffentlich.

Wie läuft eine Sitzung beim Studierendenparlament ab?

Die Sitzungen sind immer sehr ähnlich aufgebaut und haben eine feste Struktur. Die Tagesordnung steht schon im Vorfeld fest, kann aber durch Geschäftsordnungsanträge (GO-Anträge) auch während der Sitzung noch verändert werden. Einige Tagesordnungspunkte (TOP) wie Formalia, Berichte sowie Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft tauchen bei jeder Sitzung auf und für andere werden Anträge gestellt. Bei jedem Tagesordnungspunkt, der sich mit einem Antrag befasst, wird dieser zunächst von dem*der Antragssteller*in vorgestellt. Daraufhin folgt die Generalaussprache, wo von allen StuPist*innen Anmerkungen gemacht und Fragen gestellt werden können. Im Anschluss folgt die Debatte über Änderungsanträge und zuletzt die Abstimmung über den gesamten Antrag. Je nach Antrag geht das manchmal ganz schnell und manchmal wird viel diskutiert.

Was bedeutet es, StuPist*in zu sein?

Als StuPist*in kann man die Umstände des Studiums an der Universität und der Kommiliton*innen aktiv beeinflussen. Man darf für die Sitzungen Anträge stellen, für Beschlüsse und Wahlen abstimmen, durch Geschäftsordnungsanträge die Sitzung beeinflussen und sich rege an Diskussionen beteiligen. Es ist ein bisschen so wie die studentische Vollversammlung, nur in kleinerer Runde und mit mehr Entscheidungskraft. Anträge können bis zum Tag vor der Sitzung um 12 Uhr schriftlich an das Präsidium geschickt werden. Zur Information: Laut Satzung der Studierendenschaft sind alle Mitglieder dazu verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, sofern sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Fachschaftsräte (FSR)

Was sind Fachschaftsräte und was sind ihre Aufgaben?

Mit der Immatrikulation wird jede*r Studierende einer Fachschaft zugeordnet, welche sich aus einer oder mehreren Fachrichtung(en) oder einem Institut zusammensetzen. Die Fachschaftsräte bestehen je nach Größe der Fachschaft aus drei bis neun Studierenden und bilden die Interessenvertretung der Studierenden aus der Fachschaft. Derzeit gibt es 23 Fachschaftsräte an der Universität, für die Mitglieder gewählt werden müssen. Die FSR bilden das Bindeglied zwischen den Studierenden und den Lehrenden und organisieren fachliche Veranstaltungen genauso wie Partys und die Erstsemesterwoche. Während der Vorlesungszeit treffen sich ein Mal im Monat alle Fachschaftsräte bei der Fachschaftskonferenz (FSK), um über Belange für alle Studierenden zu diskutieren und abzustimmen.

Wann tagen die Fachschaftsräte?

Jeder Fachschaftsrat hält das etwas anders, also am besten einfach mal dort nachfragen.

Was bedeutet es, Mitglied im Fachschaftsrat zu sein?

Als Mitglied eines Fachschaftsrates kann man ebenso das Geschehen in der Fakultät mitbestimmen und gestalten, als auch in Teilen der Hochschulpolitik mitwirken. Innerhalb der Fachschaftsräte gibt es mehrere Posten zu besetzen, bei denen dann eine besondere Verantwortung hinzukommt. So müssen zum Beispiel Referate wie Öffentlichkeitsarbeit, Studium und Lehre, Finanzen sowie der Vorsitz besetzt werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Was ist der Allgemeine Studierendenausschuss und was sind die Aufgaben?

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist die offizielle Interessenvertretung der Studierendenschaft Greifswald in hochschulpolitischen Gremien und in der Öffentlichkeit. Er ist sowohl Ansprechpartner für Studierende bei Sorgen, Problemen und Nöten als auch Organisator von kulturellen Veranstaltungen. Der AStA besteht momentan aus folgenden 13 Referaten:

  • AStA-Vorsitz
  • Referatsleitung für Administration und Geschäftsführung
  • Referatsleitung Finanzen und Personal
  • Referatsleitung Veranstaltungen
  • Referat für Digitales
  • Referat für Fachschaftsfinanzen
  • Referat für Hochschul- und Innenpolitik
  • Referat für Internationales und Antirassismus
  • Referat für Öffentlichkeitsarbeit
  • Referat für Ökologie
  • Referat für politische Bildung und Antifaschismus
  • Referat für Soziales und Gleichstellung
  • Referat für Studium und Lehre

Zudem gibt es einige Sachbearbeiter*innen und Beauftragte in den Bereichen Grafik, Kassenwart, Ersti-Woche, 24h-Vorlesung, Datenschutz, Betreuung internationaler Studierender und Bewerbung von studentischen Veranstaltungen.

Die genaue Beschreibung der Referate ist auf der Website des AStA zu finden.

Was sind die Öffnungszeiten und wo ist der AStA?

Öffnungszeiten:

  • Montag: 10 bis 13 Uhr
  • Dienstag: 10 bis 17 Uhr
  • Mittwoch: 12 bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 12 bis 13 Uhr
  • Freitag: 13 bis 16 Uhr

Einige Referent*innen haben auch eigene Sprechzeiten, diese sind auf der Website des AStA zu finden.

Adresse: Friedrich-Loeffler-Straße 28, 17489 Greifswald

Telefonnummer: +49 3834 420 1750

Was bedeutet es, Referent*in im AStA zu sein?

Je nachdem, welches Referat man inne hält, fallen unterschiedliche Aufgaben an. Dabei vertritt man die Studierendenschaft in verschiedensten Angelegenheiten, organisiert Veranstaltungen und ist Ansprechpartner*in für die Studierenden bei etwaigen Problemen und Fragen. Man setzt sich mit entsprechenden Schwerpunkten auseinander, kann Ideen einbringen und etwas bewirken. Die genauen Aufgaben stehen auch auf der Website des AStA. Auch der Zeitaufwand variiert je nach Referat, aber laut den Ausschreibungen liegt er zumeist zwischen ca. 15 bis 20 Stunden pro Woche. Je nachdem, wie viel ansteht, kann das Amt mal mehr oder weniger Zeit beanspruchen.

Wie wird man gewählt?

In der Regel werden die Referent*innen am Anfang des Sommersemesters zur Beginn der Legislatur im Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Allerdings können manchmal nicht alle Referate besetzt werden oder es werden auch unter dem Semester Stellen wieder frei. Dann kann man auch später noch gewählt werden. Die Bewerbung erfolgt über ein Formular im Studierendenportal  oder auch initiativ bei den StuPa-Sitzungen. Vor der Wahl stellen sich die Kandidierenden vor und beantworten gegebenenfalls Fragen aus der Runde.

Wo gibt es weitere Informationen?

Beitragsbild: Annica Brommann