Greifswald als Risikogebiet – Was bedeutet das jetzt für uns?

Greifswald als Risikogebiet – Was bedeutet das jetzt für uns?

Seit letztem Mittwoch (28.10.2020) gilt auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald als erster Kreis in Mecklenburg-Vorpommern als Risikogebiet. Am Mittwoch wurde hier ein 7-Tage-Inzidenzwert von 52,8 erreicht, inzwischen ist ein erneuter Anstieg auf 67,5 zu verzeichnen (Stand 01.11.2020). Diese Zahl sagt aus, wie viele von 100.000 Personen sich innerhalb einer Woche in unserem Landkreis mit dem Coronavirus infiziert haben. Ist die Schwelle von 50 Fällen überschritten, wird die Region als Risikogebiet eingestuft und infolgedessen werden strengere Regeln zur Eindämmung der Pandemie verhängt. Was genau bedeutet das für uns in Greifswald und unser Uni-Leben aktuell?

aktualisiert am 03.11.2020 um 11:45 Uhr

Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem heutigen Montag, dem 02.11.2020, gilt eine Kontaktbeschränkung. Das heißt, in der Öffentlichkeit darf sich nur noch mit Personen aus dem eigenem und höchstens einem weiteren Haushalt aufgehalten und die Gesamtanzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Die Maskenpflicht wird außerdem ausgeweitet: In Einkaufcentern, auf Märkten und auf belebten Plätzen wie in der Langen Straße ist nun auch ein Mundschutz zu tragen. Der Weihnachtsmarkt wurde übrigens bereits abgesagt.

Der Gastronomiebetrieb wird ebenfalls stark heruntergefahren. Das bedeutet, Restaurants, Cafés und Bars dürfen ausschließlich Speisen zum Mitnehmen ausgeben oder liefern.

Auch Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Theater-, Kino- oder Museumsbesuche sind erst mal nicht mehr möglich. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch die Stadtbibliothek muss schließen.

Die Geschäfte sollen unter bestimmen Hygieneauflagen geöffnet bleiben. Es darf sich beispielsweise nicht mehr als ein*e Kund*in auf 10 qm Verkaufsfläche aufhalten und natürlich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin obligatorisch.

Zudem gilt in ganz M-V ein Tourismusstop, durch den touristische Betriebe wie Hotels keine Urlaubsgäst*innen mehr annehmen dürfen. Die Einreise in das Bundesland ist nur für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gestattet (oder Personen, die einen Vertrag über mindestens sechs Monate mit einer Ferienwohnungsvermietung etc. geschlossen haben oder einen Kleingarten besitzen). Das heißt, auch private Reisen und Verwandtenbesuche sollen eingeschränkt werden, solange keine Dringlichkeit besteht. Dabei sollte sich außerdem auf die Kernfamilie beschränkt werden.

Das Stadthaus ist übrigens weiterhin für dringende Angelegenheiten geöffnet, es wird aber um eine Online-Terminvergabe gebeten. Ebenso bleiben Kitas und Schulen vorerst geöffnet.

Schutzmaßnahmen an der Uni

Die Rektorin hat in ihrer Mail vom 02.11.2020 um 14:24 Uhr die aktuellen Corona-Auflagen bekanntgegeben, die zunächst bis zum 30.11.2020 gelten sollen, aber ständig auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden!

Auch weiterhin sind Mund-Nasen-Bedeckungen in allen Unigebäuden zu tragen, auch am Arbeitsplatz (ausgenommen sind Einzelbüros), bei Veranstaltungen oder zum Beispiel in der Bibliothek.
Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen wie bisher, falls möglich, digital stattfinden. Ausnahmen gelten in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden für Studierende im ersten Semester, für Studierende der Medizinischen Fakultät, für Studierende, deren Veranstaltungen spezielle Labor- oder Arbeitsräume erfordern und für Veranstaltungen, bei denen die Lehr-/Lernziele digital nicht erreicht werden können. Voraussetzung ist jedoch jeweils, dass die Hygienevorschriften des RKI eingehalten werden können. Überprüft also regelmäßig euren E-Mail-Account, denn es kann sein, dass Dozierende ihre Veranstaltungen von der Präsenz im Hörsaal auf digitale Formate verlegen müssen und euch kurzfristig informieren!

Die Nutzung der Lesesäle und Aufenthaltsbereiche der Hochschulbibliotheken und -archive ist ab sofort nur noch für Studierende zur Prüfungsvorbereitung und zur Arbeit an Abschlussarbeiten gestattet.

Mensen und Cafeterien bieten ab jetzt nur noch einen Außer-Haus-Verkauf an. Ihr könnt also in der Mensa am Beitzplatz und am Loeffler-Campus nun die Mensa-to-go nutzen. Nur die Cafeteria am Klinikum darf weiterhin einen Verzehr vor Ort anbieten, um die Mitarbeiter*innen des Klinikums zu versorgen. Übrigens dürft ihr aus hygienetechnischen Gründen nicht eure eigenen Gefäße mitbringen, sondern müsst die Boxen der Mensa nutzen. Die Nutzung von einem Pfandsystem mit Rebowls ist allerdings bereits geplant.

Die Kurse des Hochschulsports werden nicht mehr vor Ort stattfinden. Einige Kurse bieten aber eine (weiterhin kostenpflichtige) Onlinealternative an. Für Sportarten wie Badminton, Tischtennis oder Tanzkurse, die nicht digital stattfinden können, fallen natürlich keine Gebühren an. Die Teilnahmebeiträge werden erst im Dezember abgebucht, daher kann man angemeldet bleiben, falls bis dahin wieder die Möglichkeit von Präsenzkursen besteht. Es gibt nun außerdem die Möglichkeit, auf Kurse auszuweichen, die online stattfinden können.

Chorproben und Proben von Musikensembles müssen ausgesetzt werden.

Studentische Clubs müssen geschlossen bleiben.

Das Studierendenwerk hat zudem bekanntgegeben, dass persönliche Beratungen ab sofort nicht mehr vor Ort stattfinden, sondern nur noch telefonisch, per Mail oder oder über die Video-Sprechstunde. Das gilt für alle Bereiche (BAföG, Wohnen, Sozialberatung, psychologische Beratung, Kasse, Mietbuchhaltung, KfW-Sprechstunde).

Noch mehr Infos für euch:
Die aktuellen hochschulspezifischen Regelungen der Landesregierung findet ihr auf der Seite „Informationen für Hochschulen und Studierende sowie Forschungseinrichtungen„.
Die neuesten Verordnungen und weitere Informationen zu der Lage in M-V findet ihr auf der Seite der Regierung Mecklenburg-Vorpommern.
Aktuelle Daten zu Coronafällen in M-V findet ihr auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Soziales.
Neueste Informationen vom Studierendenwerk findet ihr auf deren Internetseite.
Das FAQ der Uni zum Corona-Virus sowie die aktuellsten Hygieneverordnungen findet ihr auf der Uniwebsite.

Beitragsbild: Lilli Lipka

Was bisher geschah…

Was bisher geschah…

Die Maßnahmen und Beschlüsse bezüglich der Corona-Krise werden beinahe täglich aktualisiert. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und an unserer Uni hat sich alleine in der letzten Woche viel getan. Die aktuellsten Informationen im Kurzüberblick lest ihr hier:

EDIT [Stand 07.04.2020, 16 Uhr]: Genauere Rahmenbedingungen zum Sommersemester wurden heute von Frau Prof. Dr. Weber bekannt gegeben. Demnach werden die Veranstaltungen in digitaler Form ab dem 20. April stattfinden, Präsenzveranstaltungen erst später. Bislang ist noch nicht bekannt, wann das SS 2020 voraussichtlich enden wird, allerdings wurde der Beginn des WS 20/21 jetzt auf den 2. November festgelegt. Da man von dem Problem weiß, dass viele Studierende nicht jederzeit Internet zur Verfügung haben, werden die Lehrkräfte dazu aufgefordert, Material so weit wie möglich auch abseits von Videochats / Streams anzubieten (z.B. in Form von PDFs). Das Bildungsministerium hat außerdem angekündigt, dass Prüfungen, die nicht online abgehalten werden können, eventuell ab Mitte Mai stattfinden werden. Weitere Informationen findet ihr in der Mail der Rektorin in eurem Groupware-Postfach.

  • Wie die meisten sicherlich mitbekommen haben, soll das Sommersemester mit größter Wahrscheinlichkeit ab dem 20. April starten, wenn auch erst einmal nur online. Wie genau das in eurem jeweiligen Studiengang aussieht, werdet ihr noch erfahren – ab dem 14. April sollt ihr über Moodle darüber informiert werden, wie sich der Unterricht jeweils gestaltet.
  • Prüfungen können jetzt ebenfalls stattfinden, sofern sie ohne Qualitätseinbußen auf den digitalen Raum verlegt werden können. Wann und wie genau diese ablaufen sollen, wird derzeit besprochen.
  • Solltet ihr durch die aktuelle Situation finanzielle Schwierigkeiten bekommen, könnt ihr euch über das Studierendenwerk Hilfe suchen. Unter anderem könnt ihr nach einem Darlehen fragen, zudem haben sich einige der BAföG-Bestimmungen geändert. Wenn ihr beispielsweise wegen ausgefallener Prüfungen euer Studium ncht in der Regelstudienzeit beenden bzw. euren Leistungsnachweis vor dem 5. Semester nicht erbringen könnt, ist es möglich, einen formlosen Verlängerungsantrag zu stellen, indem ihr den Grund nennt und im besten Fall Dokumente beiheftet, um eure Aussage zu beglaubigen (Mitteilung vom Ausfall der Prüfung etc.).
  • Für alle, die während der Corona-Zeit in einem Pflegeberuf bzw. in der Landwirtschaft jobben, verschieben sich die Grenzen bzgl. eures Höchsteinkommens. Derzeit befindet sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin in Gesprächen, damit die in systemrelevanten Bereichen erzielten Einkünfte gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Ebenfalls wird gerade diskutiert, ob das gesamte Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird, sodass ihr dementsprechend ein Semester länger BAföG beziehen könntet, wenn sich bei euch durch Corona Veranstaltungen oder Prüfungen verschieben.
  • Wichtig in jedem Fall: Solltet ihr im Sommersemester 2020 BAföG beziehen, seid ihr auch verpflichtet, an den Online-Kursen teilzunehmen, sofern diese im Rahmen des Lehrplans für euren Studiengang angeboten werden. Weitere Informationen findet ihr u.a. in den FAQs des Studierendenwerks Greifswald.
  • Nicht nur Unternehmen, sondern auch Studierenden, die aufgrund von Corona finanzielle Einbußen haben, ist es möglich, ihre Miete aufzuschieben. Klärt es aber unbedingt mit euren Vermieter*innen ab und denkt daran, dass ihr die Miete(n) zu einem späteren Zeitpunkt nachholen werden müsst.
  • Das International Office informiert darüber, dass die Fluggesellschaft Condor bei Rückholaktionen aushilft, wenn ihr gerade im Ausland gestrandet seid. Wer sein Auslandssemester jetzt abbrechen will, hat noch die Möglichkeit, sich einfach für Kurse im Sommersemester in Greifswald einzuschreiben. Das IO rät außerdem Studierenden aus dem Ausland, ihr geplantes Auslandssemester in Greifswald eher im Wintersemester 20/21 abzuhalten, da noch immer weltweite Reisewarnungen gelten. Weitere Informationen gibt es hierfür auf der Website des IO.
  • Mittlerweile steht fest, dass ihr auch als Studierende nach MV einreisen dürft, wenn ihr nicht euren Hauptwohnsitz hier habt. Haltet aber trotzdem bei der Grenzüberquerung euren Studierendenausweis griffbereit.
  • Beim Einkaufen solltet ihr die geltende Einkaufswagenpflicht beachten, da ihr im Zweifelsfall des Ladens verwiesen werden könnt. Das bedeutet auch: Selbst wenn ihr gemeinsam unterwegs seid, sind alle Kund*innen einzeln dazu verpflichtet, sich einen Wagen zu nehmen.
  • Draußen gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung auf maximal zwei Personen, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben und ein Mindestabstand von 2 Metern. Auch hier gilt: Nichtbeachtung kann im schlimmsten Fall geahndet werden.
  • Für diejenigen, die aufgrund der Isolation der Quarantäne psychologische Unterstützung benötigen, hat das Institut für Klinische Psychologie und Psychotherpie Videoclips zur Selbsthilfe zusammengestellt, die ihr über dessen Website erreichen könnt. Außerdem findet ihr hier weitere mögliche Kontakte, wenn ihr zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen wollt.

Alle weiteren Informationen könnt ihr entweder den letzten Meldungen zum aktuellen Corona-Stand oder den FAQs unserer Uni und den darin verlinkten Seiten entnehmen.

Beitragsbild: Markus Winkler auf Unsplash
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