Tausende Studenten zog es heute in die Landeshauptstadt, um sich der gemeinsamen Bildungsdemo der Hochschulen MVs anzuschließen. Rund 900 Greifswalder waren dabei – ein Ausnahmezustand für die Stadt! Pünktlich zur Mittagszeit ist die Mensa am Schießwall jedoch gefüllt wie eh und je. Liegt es an dem einzigartigen Mittagsangebot? moritz-Redakteure haben sich umgehört.
Viele BWL-Studenten nutzen den freien Tag, um sich auf ihre baldigen Prüfungen vorzubereiten. Eine von ihnen ist Jana, die ohne diesen Stress gerne mitgefahren wäre. Der AStA-Lernbus stellt für sie jedoch keine ernstzunehmende Alternative dar.
Maike und Lisa hingegen geben zu, einfach „zu faul“ für die Busfahrt gewesen zu sein. Wie bei vielen anderen Mensa-Mittagsgästen hält sich auch ihr Interesse an der ganzen Aktion in Grenzen.
Michael findet es schade, dass die Organisation vorrangig über Facebook abgewickelt wurde. Ohne einen entsprechenden Account konnte er nicht für die Veranstaltung zusagen. Daher war es ihm zu unsicher, ob er im Endeffekt einen Busplatz bekommen hätte. Seine Tischnachbarin ergänzt, dass die Aussagen des AStA über die Anzahl der Sitzplätze und Lunchpakete insgesamt zu vage, beziehungsweise zu unverbindlich waren.
Mehr interinstitutionelle Solidarität
Eine andere Erklärung bekommen wir von ein paar Jura-Studentinnen geliefert: Julia und ihre Freundinnen sehen keinen Anlass zur Demonstration, da sie mit den momentanen Studienbedingungen in Greifswald sehr zufrieden sind und ihre Fakultät als finanziell gut ausgestattet beschreiben. Sie können jedoch verstehen, warum Kommilitonen anderer Fachrichtungen auf die Straße gehen.
Felix wäre wirklich gerne in Schwerin dabei gewesen, aber leider hat er heute Morgen verschlafen. Einige Studenten wie Stephan nutzen den vorlesungsfreien Vormittag, um das Prüfungsamt abzuklappern und sich in eine Sprechstunde zu setzen. Ganz ohne Uni geht es dann doch nicht. Andere wie Anastasia haben Verpflichtungen außerhalb der Uni, die sie nicht verschieben können, zum Beispiel müssen sie arbeiten.
Was kann ich schon bewirken? – Eine Menge
Hannes hingegen ist nach dem langen Wochenende heute erst wieder in Greifswald angekommen. Außerdem findet er, dass eine solche Aktion nicht viel bewirken könne.
So geht es auch Peter. Er ist bereits in der Schulzeit für seine Einrichtung vor den Landtag gezogen, und konnte dort leider nichts erreichen. „Ist doch schade, wenn der ganze Aufwand nicht belohnt wird“, meint er.
Einige andere Mittagesser wollten nur ungern Auskunft über ihre Beweggründe geben. Vielleicht liegt es ja doch am unverzichtbaren Linseneintopf mit Kasselerfleisch.
In einer früheren Version dieses Artikels waren die Gesichter auf den Fotos noch zu erkennen. Nach Androhung rechtlicher Schritte durch eine der abgebildeten Personen wurde dies geändert, denn es könne nicht sein, „dass Sie ohne unser Einverständnis Fotos von uns machen und sie dann auch noch ins Internet stellen.“ – Die Chefredaktion
Fotos: Juliane Stöver
Ich war auch nicht da, musste im Labor an einen Versuch für meine Abschlussarbeit durchführen.
Wollte unbedingt mitkommen, bin aber krank 🙁
Ich möchte wirklich allen, die heute in Schwerin waren sagen, dass ich das Engagement wirklich schätze. Allerdings muss man auch verstehen, dass mache Studenten aus den verschiedensten Gründen nicht teilnehmen können, oder wollen. Den abschließenden Kommentar finde ich daher wirklich nicht angemessen. Es gibt viele Gründe dafür, dass nicht jeder teilnimmt (Laborarbeit, Arzttermine, Nebenjob – den man dafür nicht immer absgagen kann, etc.) und ich denke, dafür muss man auch Verständnis haben. Vor allem sollte man die Leute nicht fotografieren, ins Internet stellen und sie im Artikel dafür verurteilen, dass sie heute nicht in Schwerin waren. Vor allem darf man das nicht, wenn man die Beweggründe derer nicht kennt und sie nicht einmal erfragt – das hätte man schließlich tun können. Oder sind der Autorin die Beweggründe bekannt? In jedem Fall kann ich vertehen, dass man um Einverständnis gebeten werden möchte. Aber da fällt mir ein: Warum war die Fotografin des Bildes nicht in Schwerin?
Einen wunderschönen guten Abend wünsche ich der Community, vor allem aber dem/den Verfasser/-n dieses provokanten Artikels.
Die gleiche Frage, die in dem Titel an die jungen Damen und den abgebildeten Herren gestellt wurde, könnte man auch an euch stellen! "Ja, wieso wart ihr/du denn nicht in Schwerin?"
Aber lassen wir das doch. 😉 Es ist kindisch, vor allem aber die Tatsache, dass hier eine Gruppe junger Menschen in aller Öffentlichkeit zur Schau gestellt wird, wohlgemerkt ohne eine Erlaubnis einzuholen. Aber das reicht ja noch nicht, also wird auch gleich noch ein indirektes Urteil gefällt. Hier noch ein kleiner Ausschnitt aus besagtem Artikel:
"In einer früheren Version dieses Artikels waren die Gesichter auf den Fotos noch zu erkennen. Nach Androhung rechtlicher Schritte durch eine der abgebildeten Personen wurde dies geändert, denn es könne nicht sein, “dass Sie ohne unser Einverständnis Fotos von uns machen und sie dann auch noch ins Internet stellen.” – Die Chefredaktion"
Ich selber bin Student an der Universität zu Lübeck, auch hier wurde demonstriert – es ging um die Schließung der Universität und die damit verbundene Privatisierung des UKSH – Allerdings gibt es hier einen großen Unterschied: keiner der nicht anwesenden Studenten (aus welchen Gründen auch immer) wurde dafür in Form eines Artikels öffentlich zur Schau gestellt.
Letztendlich sollte sich "Webmoritz" eventuell etwas genauer überlegen, ob die Wichtigkeit persönlicher Termine nicht doch von betreffende Personen besser selbst entschieden werden kann!
Mit freundlichen Grüßen aus Lübeck.
Was geht denn jetzt hier ab? Erstens darf man in einem öffentlichen Gebäude so viele Fotos machen, wie man will. Eine Mensa ist ein öffentliches Gebäude. Wenn in diesem Gebäude Menschen zu sehen sind, darf man nach wie vor ein Foto von einer Mensa machen, in dem sich Menschen befinden. Das Recht am eigenen Bild gilt nur für Portraitfotos.
Auch wenn besagte Person rumheult, dass sie auf nem Gruppenfoto drauf ist: Solche Aufnahmen dürfen gemacht werden. Insofern hätte man da der Androhung rechtlicher Schritte gar nicht nachgeben müssen, weil die Person sowieso verloren hätte. 🙂
Zweitens wird im Artikel niemand verurteilt. Es wurde gefragt, warum die Leute nicht in Schwerin sind. Für Arzttermine, Laborversuche und Nebenjob hab ich vollstes Verständnis.
Absolut gar kein Verständnis habe ich jedoch bei Aussagen wie: Die Zahl der Lunchpakete und Busse war mir zu vage, oder: Ich bin nicht bei Facebook und konnte mich deshalb nicht anmelden. Das sind Ausreden. Und am Ende heulen hier sowieso nur diejenigen rum, die keine Gründe, sondern Ausreden hatten, um nicht nach Schwerin fahren zu müssen.
Denn: Die Anmeldung bei Facebook diente der Orientierung, mit wieviel Menschen man in etwa zu rechnen hatte. Die Lunchpakete wurden dann entsprechend noch aufgestockt, ebenso wie die Busanzahl. Man hätte ohne Probleme noch mitfahren können. Abgesehen davon fährt man ja nicht wegen der Lunchpakete nach Schwerin.
Diejenigen, die mit den Ausreden kamen, wollten sich einfach nur nen Lenz machen und den freien Tag genießen. Mehr nicht. Hätten sie auch ruhig ehrlich sagen können.
"Einige andere Mittagesser wollten nur ungern Auskunft über ihre Beweggründe geben. Vielleicht liegt es ja doch am unverzichtbaren Linseneintopf mit Kasselerfleisch."
Es geht dabei vor allem um diesen Teil des Artikels, denke ich jedenfalls. Weil der ist für mich abwertend und beleidigend
In meinen Augen ist das eine humoristisch gemeinter Abschluss, der den einleitenden Absatz erneut aufgreift. Ein völlig übliches Stilmittel, welches in keinster Weise einer Verurteilung des Engagements der betreffenden Personen darstellt, in diesem Falle aber durchaus ihres kulinarischen Niveaus.
Was mich dazu bringt: "Getroffene Hunde bellen." Anscheinend ist den Leuten bewusst, dass sie ihren eigenen Ansprüchen an Engagement für die Uni nicht genügen und sie wollen es verstecken. Ich persönlich finde es gut, dass mal etwas kritischer berichtet wird – ohne gleich direkt einzelne Personen anzuprangern.
Und nein, ich war gestern auch nicht in Schwerin, weil ich derzeit an meiner Abschlussarbeit schreibe und mir überlegen muss, wie ich meine Zeit einteile.
Der Irrglaube über Gruppenfotos hält anscheinend noch immer an.
Dabei sollte man unbedingt den § 22 KUG beachten:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
Somit ist grundsätzlich eine Einwilligung aller abgebildeten Personen vonnöten.
Der Irrglaube ergibt sich wahrscheinlich aus dem § 23 KUG:
„(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.“
Die Ausnahmen können aber nur greifen, wenn man gerade nicht die Gruppe fotografieren wollte, sondern etwas ganz anderes (hier z.B. nur den Bereich der Mensa) und die Personengruppe nur zufällig gerade vor Ort war.
Dies ergibt sich auch analog aus der Nr. 3, da man bei Veranstaltungen, Aufzügen usw. auch nicht direkt die Person ablichten möchte, sondern die Veranstaltung an sich darstellen möchte.
Dabei ist auch zu beachten, dass man Personen auch nicht „aus der Masse herausheben“ darf.
Sobald einzelne Personen hervorgehoben oder in den Vordergrund des Bildes stehen, kann schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts angenommen werden. Dies wird vor allem damit begründet, dass dann angenommen wird, dass der Bildzweck auf den einzelnen Personen liegt und nicht mehr auf der Veranstaltung.
Anders ist es, wenn die Personen erkennen, dass sie fotografiert werden und z.B. lächeln, winken usw. Dann lässt dies auf eine konkludente Einwilligung schließen.
(vgl. Rehbinder, Urheberrecht, 16. Aufl. (2010), § 62, Rn. 855 ff.)
Da hier keiner der Ausnahmen des § 23 KUG greift, war die Reaktion der abgebildeten Personen auch berechtigt.
"Die Ausnahmen können aber nur greifen, wenn man gerade nicht die Gruppe fotografieren wollte, sondern etwas ganz anderes (hier z.B. nur den Bereich der Mensa) und die Personengruppe nur zufällig gerade vor Ort war."
Damit hast Du die Antwort selbst gegeben, warum die Reaktion gerade nicht berechtigt war. Die Personengruppe war schließlich nur zufällig gerade vor Ort. Es hätte genau so gut eine andere oder gar keine Personengruppe vor Ort sein können.
Aber man kann auch wegen jeder Kleinigkeit heulen, das ist schon vollkommen richtig. Sollen die Paragraphenreiter doch immer weiter wegen jeder Belanglosigkeit mit Anzeigen drohen. Dann wird der Laden einfach dicht gemacht, weil es einfach keinen Spaß mehr macht, als Redakteur zu arbeiten, wenn man wegen jeder Lächerlichkeit, die wirklich VÖLLIG BEDEUTUNGSLOS ist, angezeigt werden kann. Vielleicht ist das auch von den Verantwortlichen eines solchen Kasperletheaters auch beabsichtigt.
Übrigens sollen Jura-Studenten auch irgendwann in ihrem Studium mal das Wort "Verhältnismäßigkeit" gehört haben. In diesem Fall war die Reaktion absolut unverhältnismäßig.
Es geht hier dem Kommentator wohl in keinster Weise darum, irgendwelche Paragraphen zu reiten. (Wenn er eben die nötigen Fakten aus rechtlicher Sicht kennt, dann ist das so, dann darf er die auch gern nutzen.)
Ich finde es von dir, Marco, aber erschreckend, dass du so etwas wie das Persönlichkeitsrecht einer Person als "Belanglosigkeit" und die Verteidigung ebenjener als "unverhältnismäßig" empfindest.
Welchen Grund jemand auch hatte nicht zur Demo zu fahren; auch das ist sein demokratisches Recht. Denn niemand hat die Pflicht zur freien Meinungsäußerung. Das muss einem in keinster Weise gefallen. Tut es mir auch nicht. Aber ich halte keinem Tiraden, wenn er nicht fährt. Selbst wenn es in vereinzelten Fällen einfach an Unlust gelegen haben mag.
Aber das rechtfertigt nicht, sich über Personen lustig zu machen – oder von Unverhältnismäßigkeit zu sprechen – wenn sie nicht als Symbol für alle in Greifswald gebliebenen Studenten gesehen werden wollen.
Auch so etwas hat man zu akzeptieren. Vor allem sollte bitte nicht gegen Jeden geschossen werden, der seine Rechte (und die damit verbundenen rechtlichen Schritte) auch gegenüber einem studentischem Medium wie den Moritz-Medien vertritt.
Ich halte nicht Persönlichkeitsrechte für belanglos, sondern einfach die Tatsache, wegen welcher Nichtigkeit – und in einer Gruppe fotografiert zu werden ist eine Nichtigkeit – sich Menschen bereits in ihren Persönlichkeitsrechten bedroht fühlen, für belanglos. Und auch das muss man in einer Demokratie akzeptieren, dass ich so etwas für belanglos halte und auch schreibe, dass ich es für belanglos halte.
"Aber ich halte keinem Tiraden, wenn er nicht fährt. Selbst wenn es in vereinzelten Fällen einfach an Unlust gelegen haben mag." – Nunja, die Autorin hat zumindest keine Tiraden gehalten, weshalb die Reaktion immer noch überzogen ist. Und da sich das vermutlich auch eher auf mich bezog: Ich habe auch niemandem Tiraden gehalten, sondern nur gesagt, dass mir bestimmte Aussagen wie faule Ausreden vorkommen und man dann doch besser gleich ehrlich sagen soll, dass man keine Lust hatte (wie zB die zitierten Jura-Studierenden, die mit ihrer Situation zufrieden sind).
Ist doch logisch dass nicht 12.000 mitkommen. Das wäre vor allem nen logistisches Problem geworden, weil man dann knapp 200 Busse hätte ordern müssen. Und Menschen zu Fragen, warum sie nicht gefahren sind, hat nichts mit Verurteilung zu tun. Lustig gemacht wurde sich nicht, der letzte Absatz ist lediglich nen ironischer Abschluss.
"Auch so etwas hat man zu akzeptieren." – Ja, was anderes bleibt einem ja nicht übrig, oder?! Genau so hat man aber zu akzeptieren, dass ich ein solches Verhalten schlicht lächerlich finde (Auch das kann man ja nicht ändern, oder?!). 😉
"(und die damit verbundenen rechtlichen Schritte) " – ja natürlich. Für Außenstehende ist das auch schlüssig. Klar, sollen sie das machen können.
Das Problem ist nur, dass Deutsche in letzter Zeit regelrecht klagewütig gegenüber der Presse geworden sind (da gab es im "Journalist" mal nen sehr guten Beitrag) und diese Klagewut wiederum eine erhebliche Belastung für die Meinungs- und Pressefreiheit darstellt, weil alle immer mit Unterlassungsklagen drohen, selbst wenn es teilweise nix gibt, was unterlassen werden sollte bzw. einfach nur Tatsachen behauptet werden. Aber sobald die jemand nicht hören will, wird mit der Unterlassungsklage gedroht bzw. geklagt.
Der Sinn und Zweck hinter dem Bildnis war aber ausschließlich eine Gruppe im Bereich der Mensa zu fotografieren, sodass der § 23 Abs. 1, Nr. 2 KUG wirklich nicht greift.
Natürlich sind die Personen jederzeit austauschbar, aber dann wären halt u.U. andere Personen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Man sollte einfach, auch als studentische Medien, auf die gesetzlichen Grundlagen und Schranken des Gesetzgebers achten.
Ob die Reaktion der abgebildeten Personen nun „verhältnismäßig“ war, möchte ich selbst gar nicht beurteilen, aber wenn ich mich in meinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühle, dann habe ich auch das Recht gegen diese Verletzung vorzugehen.
"aber wenn ich mich in meinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühle, dann habe ich auch das Recht gegen diese Verletzung vorzugehen."
Warum denken immer alle, dass ich ein Problem mit dieser Tatsache habe? Hab ich nicht. Ich find es bloß amüsant, wegen welcher Irrelevanzen sich Personen bereits in ihren Persönlichkeitsrechten bedroht fühlen. Das beste ist, sie gehen gar nicht mehr auf die Straße, schließlich werden diese sich vermutlich in ihren Persönlichkeitsrechten bedroht fühlen, nur weil man sie mal flüchtig angeblickt hat.
"Man sollte einfach, auch als studentische Medien, auf die gesetzlichen Grundlagen und Schranken des Gesetzgebers achten."
Danke, Herr Lehrer! 😛
Ich hab vor einiger Zeit von einem Greifswalder Jura-Professor sagen lassen, dass Medienrecht mit das Komplizierteste in der Rechtssprechung sei. Wenn das schon Juristen sagen, wie sollen sich dann Laien durch diesen Dschungel durchforsten?
Bezahlst Du den Medien den Rechtsanwalt für Medienrecht? Dann haben wir in Zukunft wahrscheinlich gar keine Probleme mehr.
Also meines Erachtens vergleichst du hier gerade Äpfel mit Birnen. Es macht einen meilenweiten Unterschied, ob ich nun von jemanden auf der Straße angeschaut werde oder ob ein Foto von mir auf einer Internet-Plattform veröffentlicht wird. Aber ich kann die Überspitzung teilweise nachvollziehen.
Ich habe selber die Vorlesungen zum Medienrecht und Urheberrecht belegt und weiß wie Vielfältig diese Bereiche des deutschen Rechts sind. Außerdem erwarte ich auch nicht, dass der „Journalist“ an sich alle rechtlichen Grundlagen kennt und sie auch beherrscht. Aber es gehört auch zur journalistischen Arbeit dazu, dass ich bei Unkenntnis mir sachkundigen Rat einhole.
Ich kenne auch die Haushaltssituation und weiß, dass dort kein Raum für einen juristischen Beistand ist. Aber es wäre z.B. auch möglich während eures jährlichen Treffens in Glashagen ein Workshop zum Thema „Medien- und Urheberrecht“ einzuräumen. Aber dies sei nur eine Randnotiz.
Aus meiner Sicht wirft jede Drohung mit juristischen Schritten — und davon weiß der webMoritz in den vergangenen zwei Jahren immer häufiger zu berichten — immer auch ein sehr schlechtes Licht auf die Studierendenschaft von heute. Dass dies jetzt im Kontext der Nichtteilnahme an der großen Bildungsdemo stattgefunden hat, erscheint mir da irgendwie symptomatisch.
Die Drohung mit juristischen Schritten ist die studentische Variante zu "…dann hol ich meinen Papa". Dummerweise erscheint auf den Papa-Spruch selten ein Papa. Ähnlich dürfte sich das mit Juristen verhalten, es sei denn, Papa ist Jurist.
Papa hat Angst!
Natürlich hatte jeder der 10 000 in Greifswald verbliebenden Studierenden zwischen 8.30 und 18 Uhr einen Termin zu erledigen. Ich glaube, die Person, die wirklich wegen einem wichtigen Termin nicht kommen konnte, hat sich im Artikel auch nicht angegriffen gefühlt 😉
Ich war nicht in Schwerin, weil mich der Text von Blitzbirne Oliver Gladrow überzeugt hat.
Mal ehrlich… was soll denn dieser Artikel? Dass nicht alle Studierenden aus Greifswald in Schwerin demonstriert haben, war ja offensichtlich, das hätte einige Busse mehr erfordert. Jetzt nachzubohren warum man nicht dort ist/war, muss ja zu Verstimmungen führen.
Rechtliche Schritte anzukündigen, weil man in der Mensa fotografiert wurde, ist aber wirklich lächerlich. Droht Ärger mit den weight watchers oder wie?!
Man kann Revolutionen weder mit Couch- noch mit Hörsaalkartoffeln machen.