In den letzten Jahren kamen Praktika und ihre Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen, von der Generation Praktikum war die Rede. Bei einer von der DGB-Hochschulgruppe organisierten Informationsveranstaltung über Rechte im Praktikum beklagten sich einige Praktikanten über ihre Arbeitsbedingungen und fühlten sich ausgenutzt.

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Andreas Schackert: "Wir erleben in der Regel eine Ausbeutung der Arbeitskraft in Praktika."

Nach der Rechtsprechung stehe die Ausbildung in einem Praktikum im Vordergrund, begann Andreas Schackert am vergangenen Mittwoch seinen Vortrag. Der Referent ist bei der DGB-Jugend im Bereich Studierendenarbeit tätig.  „In Wirklichkeit fehlt der Ausbildungscharakter in vielen Praktika“, kritisierte Schackert und ergänzte: „Wir erleben in der Regel eine Ausbeutung der Arbeitskraft.“ Eine Vergütung sei entweder gering oder werde gar nicht gezahlt.

Unterschiedliche Rechte zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika

Neben seiner Kritik an Praktika ging Schackert auch auf die Rechte von Praktikanten ein und unterschied dabei zwischen dem freiwilligen Praktikum und Pflichtpraktika. Letztere sind durch Studienordnungen vorgeschrieben. Der Betrieb müsse dann den Inhalt des Praktikums entsprechend bestätigen, sagte Schackert. Ansonsten gelten nur arbeitsrechtliche Grundstandards zu Arbeitszeit und Arbeitssicherheit. Man habe aber keinen Anspruch auf Vergütung. Anders sieht es bei sieht es bei freiwilligen Praktika aus. Nach dem Berufsbildungsgesetz sei für ein freiwilliges Praktikum eine angemessene Vergütung zu zahlen. Auch hat man hierbei Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In beiden Praktikaformen hat man Anspruch auf ein Zeugnis.

Falls man nun in einem Pflichtpraktikum oder bei einem freiwilligen Praktikum eine Vergütung behält, werde die Bezahlung unterschiedlich behandelt, so Schackert. In einem Pflichtpraktikum wird sie mit dem Bafög verrechnet, ist aber sozialversicherungsfrei. Bei einem freiwilligen Praktikum wird die Vergütung nicht direkt mit dem Bafög-Satz verrechnet, jedoch wird sie als Einkommen auf den jährlichen Einkommensfreibetrag angerechnet. Sie ist hier auch sozialversicherungspflichtig, wenn sie über 400 Euro liegt. In beiden Fällen sind die Vergütungen einkommenssteuerpflichtig. Wenn man nun über etwa 8000 Euro im Jahr verdient, muss man Lohnsteuer zahlen.

Deutliche Kritik an Praktika nach dem Studium

Nicht so sehr an Pflichtpraktika, sondern eher an freiwilligen Praktika, vor allem nach dem Studium, lässt Schackert kaum ein gutes Haar. Nach der Hochschule hat man einen berufsqualifizierenden Abschluss, sodass ein Praktikum nicht immer die beste Berufsvorbereitung sei. Stattdessen schlägt er Traineeprogramme mit entsprechender Bezahlung und Jobsperspektive vor. Auch eigne sich ein Praktikum nicht unbedingt, weil man  sich erst kennen lernen müsse: „Dafür gibt es die Probezeit als Teil eines echten Jobs“, begründete Schackert.

Benjamin Dierks: "Wie weißt man Missbrauch nach?"

Um einen möglichen Missbrauch von Praktika einzudämmen, forderte Schackert für Praktika eine Höchstdauer von drei Monaten, eine monatliche Mindestvergütung in Höhe von 300 Euro und für Absolventen einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde samt einem Ausbildungsplan für das Praktikum.

In der Diskussionsrunde fragte Student Benjamin Dierks: „Wie weist man Missbrauch nach?“ Bei Missbrauch eines Praktikums stehe nicht die Ausbildung im Vordergrund, sondern eher eine normale Beschäftigung, antwortete Schackert. Dann handele es sich aber um ein Beschäftigungsverhältnis, für das man seine Vergütung einklagen kann. Für diese Klage muss ein normales Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Indizien können dafür zum Beispiel wiederkehrende Tätigkeiten oder der Form eines Aushilfsjobs sein.

Fotos: David Vössing