Die Beschwerde der vier Bürgerschaftsmitglieder, die gegen den Beschluss der Bürgerschaft zum Anteilsverkauf der WVG vor das Greifswalder Verwaltungsgericht gingen, wurde abgewiesen. Dies bestätigte uns der Pressesprecher des Gerichtes am Telefon.
Eine Begründung zur Entscheidung wird noch als Pressemitteilung vorbereitet. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde in nächster Instanz möglich.
*Update – 19 uhr*:
In einem Gespräch mit Sebastian Jabbusch äußerte sich Helmut Wolf zur Entscheidung des Greifswalder Verwaltungsgerichtes:
webmoritz: Wie hat das Gericht entschieden und wie bewerten sie das?
Wolf: Die Ablehnung unseres Antrages ist eine reine Verfahrensentscheidung. Das Gericht ist der Auffassung, dass einzelne Bürgerschaftsmitglieder Vorschriften über die Herstellung der Öffentlichkeit nicht rügen können. Denn die Bürgerschaftsmitglieder seien nicht antragsberechtigt. Das Gericht hat sich jedoch nicht inhaltlich geäußert, ob Vorschriften tatsächlich verletzt wurden oder nicht.
webmoritz: Wurde die Rechtsauf
fassung der Stadt bestätigt?
Wolf: Nein, darüber hat
Die Begründung des Urteils bei Greifswald TV in Punktum ab 18.00 Uhr.
Gruß Stefan
Vorab die Begründung schriftl. aus der OZ unter:
http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml?Param=DB-Beitrag&ID=944536
Toll, wie schon der erste Satz der OZ Tatsachen vollkommen verzerrt darstellt.
„Der Versuch, den Verkauf eines Minderheitsanteils an der Greifswalder Wohnungsgesellschaft WVG juristisch zu verhindern, ist zunächst gescheitert.“
Beim Antrag ging es doch vielmehr um den Ablauf des Beschlussverfahrens der Bürgerschaft bzgl. des Verkaufs – korrigiert mich, wenn ich übertreibe, aber in dem OZ-Artikel wird m.E. mal wieder suggeriert, die 4 bösen Antragsteller und Herr Wolf wollen der Stadt die hochgelobten 60 Millionen (die Lösung ALL unserer Probleme! :p ) vorenthalten.
Zur Abweisung der Beschwerde, erschreckend finde ich, dass ja das Gericht sich also gar nicht inhaltlich damit befasst hat, sondern quasi sagt „Sie sind die falschen, sie haben sich darüber nicht zu beschweren.“ Das heißt ja, jeder Bürger, somit auch ich, der auch Beschwerde gegen _möglicherweise_ unrechtmäßig (oder vorsichtiger formuliert, unkorrekt) gefasste Beschlüsse der Bürgerschaft einlegt wird nach Hause geschickt und kriegt gesagt „Wenn sich hier einer beschweren kann, dann das Innenministerium. Sie nicht.“
Seh‘ ich doch richtig, oder? (als Nichtjurist…)
Ist es zu dramatisch oder übertrieben, wenn ich jetzt sage, hier leidet die Demokratie unter einer bürokratischen Hierarchie?
@ 3
Aus schmerzlicher Erfahrung muß ich Dir sagen jedes Verwaltungsgericht und hier besonders das Greifswalder wird alles rechtlich Mögliche und Unmögliche versuchen, einen Bürgerschaftsbeschluss juristisch zu bestätigen. Das Gericht muß ja zumindest seinem Namen gerecht werden. Es ist ein Gericht zur Durchsetzung der Verwaltungsbeschlüsse. Sonst müsste es ja Bürgergericht heißen.
Die Ursache des Übels liegt aber doch in der Zusammensetzung der Bürgerschaft und ihrem Abstimmungsverhalten. Wenn nicht die SPD zur Alimentierung eines ihrer Mitglieder einen so unsäglichen Kooperationsvertrag mit der CDU abgeschlossen hätte, wären die hier geführten Diskussionen nicht notwendig. Auch wenn sich im Fall WVG Verkauf nicht alle an die Fraktionsdisziplin gehalten haben, konnte man bisher auf den Bürgerschaftssitzungen mit Bestürzung verfolgen, wie sich die Mehrzahl der SPD Abgeordneten von einem Malermeister am Nasenring zum Abstimmungsverhalten dirigieren lassen. Die Wahlergebnisse in der jüngsten Vergangenheit für die SPD in Greifswald sind wohl ein Ergebnis diese Verhaltens.
die reaktion des hofberichterstatters nr. 1 aus der bach-str.
Gericht bestätigte WVG-Verkauf
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerich- tes hat gestern die Klage dreier Abge- ordneter der Bürgerschaft gegen den Anteilsverkauf der WVG abgelehnt.
Greifswald Kurz nach 15 Uhr traf sie gestern ein, die Nachricht des Tages. Der bereits durchs Innenministerium genehmigte Verkauf von WVG-Anteilen ist rechtens. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat den Antrag der drei Bürgerschaftsabgeordneten Jost Aé (SPD), Dr. Gerhard Bartels und Marion Heinrich (Linke) abgelehnt. Ihnen war es um die Aussetzung der vom Innenministerium erteilten Genehmigung zur Veräußerung der 49,9 Prozent WVG-Anteile an die Kommunale Wohnen AG Bremerhaven gegangen. In der Stadtverwaltung sorgte der Entscheid der drei Richter für Genugtuung. Der amtierende OB Reinhard Arenskrieger sah sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wie er meinte. Der Vertreter der Bürgerschaftsabgeordneten, Ex-Verwaltungs- und Verfassungsrichter Helmut Wolf, äußerte, dass das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt in keinster Weise bestätigt habe. Bedauerlicherweise sei es mit keinem Wort auf die Handlung von Bürgerschaft und Innenministerium eingegangen, betonte er. Für ihn sei es nur eine rein prozessuale Frage, auf die geantwortet wurde. Die Kläger hatten Bürgerschaftspräsident Egbert Liskow (CDU) vorgeworfen, sich wiederholt über gesetzliche Vorschriften hinweggesetzt zu haben und Antworten darauf erhofft. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Mitglieder der Bürgerschaft weder einen Verstoß gegen die Kommunalverfassung noch gegen das Öffentlichkeitsprinzip rügen können. Einzelne Bürgerschaftsmitglieder hätten auch keinen Anspruch darauf, dass nur rechtmäßige Beschlüsse gefasst würden. Deshalb könnten sie keine gerichtliche Überprüfung gefasster Beschlüsse verlangen. Dies sei auch nicht notwendig, betont das Gericht, da rechtswidrige Beschlüsse durch Oberbürgermeister und Kommunalaufsicht zu beanstanden seien. Ob die drei Bürgerschaftsmitglieder nun Beschwerde einlegen, werde noch geprüft, sagte Wolf. Dem Gericht liegt jetzt noch der Antrag des Abgeordneten Michael Steiger (Entkalker) vor. Da er eine ähnliche Antragstellung aufweist, ist auch mit einem ähnlichen Ergebnis zu rechnen.
Vor der Gerichtsentscheidung hatte die vom 1. OB-Stellvertreter Reinhard Arenskrieger verfasste offizielle Stellungnahme (OZ berichtete gestern) noch für Wirbel gesorgt. Wolf sagte, dass er sich durch Äußerungen der Stadt zunehmend verunglimpft und beleidigt sehe. Arenskrieger verteidigte sich: Herr Wolf hat sich weit aus dem Fenster gelehnt, sagte er. In der Begründung seines Antrages hatte Wolf sowohl Innenministerium als auch Stadtverwaltung Inkompetenz vorgeworfen. In ihren Behörden sei der Rechtsstaat noch nicht angekommen, heißt es dort.
REINHARD AMLER
http://www.ostsee-zeitung.de/gr/lokales_grw_33333733373132.phtml
und noch einige leserstimmen
Ulrich Lichtblau, Arndtstraße 35, schreibt zu „Beratung zu Schulsanierung“ (OZ vom 5. August):
Hier ist zu lesen, dass die CDU-Fraktion der Bürgerschaft sich Informationen über die Möglichkeit der Finanzierung des Schulsanierungsprogrammes im Wege der Public-Privat Partnership verschafft hat. Es ist gewiss lobenswert, wenn Bürgerschaftsmitglieder nach alternativen Finanzierungsmodellen suchen. Für mich stellt sich aber die Frage, weshalb die Überlegungen erst jetzt angestellt werden, nachdem der Teil-Verkauf von 49,9 Prozent des städtischen Wohnungsunternehmens mit dem Argument durch die CDU forciert und beschlossen worden ist, man benötige das Geld unter anderem für die Schulsanierung. Wenn es, wie es nun den Anschein hat, durchaus andere Finanzierungsmöglichkeiten dafür gibt, stellt sich in der Tat die Frage, ob die besondere Eile, mit der die CDU die Abstimmung über den Verkauf der Anteile an der WVG nicht falsch gewesen ist. Mir scheint, hier wurde das Pferd von hinten aufgezäumt und im Erkennen des Fehlers wird dieser nun durch lautes Poltern gegen die vermeintlichen Querulanten zu kaschieren versucht.
Johann Georg Klug, Beimlerstraße 15, schreibt zum WVG-Anteilsverkauf: Das Abstimmungsergebnis der Bürgerschaft bezüglich der WVG steht fest. Mich irritieren vier Fakten: 1. Der Name der Kommunale Wohnen AG (Aktiengesellschaft) Bremerhaven ist Etikettenschwindel. Kommunale Wohnungswirtschaft bedient den Aspekt „Soziale Marktwirtschaft“. Aktiengesellschaft den Aspekt „Freie Marktwirtschaft“. Beide Aspekte sind wie Feuer und Wasser, wenn es um die Bedienung elementarer Interessen geht. 2. Das Abstimmungsergebnis (21 % Pro, 19 % Kontra) ist zu knapp für eine Entscheidung auf einem so fundamentalen Gebiet. Warum wurden zwei Bürgerschaftsmitglieder der SPD nicht mit Briefwahl beteiligt? 3. Der Abstimmungsmodus: „einfache Mehrheit“ erscheint mir für solch gewichtige Entscheidungen nicht angemessen. Es sollte schon eine 2/3 Mehrheit sein.
4. Ich kann verstehen, dass die Interessenlage innerhalb der Bürgerschaft unterschiedlich ist. Besitzer von privatem Wohneigentum wollen kommunale Wohnungen mit moderaten Mieten als Konkurrenz für die eigene Vermietung zurückdrängen, potentielle Auftragnehmer für kommunale Aufträge erhoffen sich mehr Aufträge, wenn die Kommune 60 Mio. Euro in der Kasse hat usw. Aber wo bleiben die 8000 Mieter der WVG, die bei der Bürgerbefragung aus ihrer Interessenlage heraus gegen den Anteilsverkauf der WVG votiert haben ? Wie viele Mitglieder der Bürgerschaft sind Mieter der WVG?
http://www.ostsee-zeitung.de/gr/lokales_grw_33333733373432.phtml
@4
Aufgrund mangelnder Kenntnis von lokalpolitischen Umständen kann ich nicht folgen, wer ist mit „einem Malermeister“ gemeint?
Und meinst du, selbiges (wie du in deinen ersten Sätzen beschreibst) gilt auch für die nächste Instanz, d.h. das Oberverwaltungsgericht?
@ 4
Der Malermeister stellt sich Dir hier vor:
http://www.cdu-greifswald.de/buergerschaft/mitglieder/axel-hochschild.html
Hinsichtlich des OVG kann ich noch keine Aussage machen, da der Revisionsantrag noch nicht entschieden ist. Die Hoffnung …
@3: Der Satz ist schon korrekt – der Eilantrag richtete sich zunächts allein darauf, die Aussetzung der Verkaufsgenehmigung zu erreichen, damit vor einem Hauptverfahren noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden können. Und damit sind sie zunächst gescheitert.
Die Frage, ob der Beschluss zum WVG-Verkauf als solcher rechtmäßig zu Stande gekommen ist, wurde in dem Verfahren jetzt noch überhaupt nicht geprüft.
Ich bin gespannt, wie die Beschwerde beim OVG ausgehen wird – die Haltung von Herrn Wolf und seinen Mandanten dazu kann ich gut nachvollziehen.
Die Kläger legen Beschwerde ein, Zitat aus der Presseerklärung:
„Die vier Abgeordneten und ihr Prozeßbevollmächtigter Helmut Wolf erklären dazu:
Es ist beabsichtigt, Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Greifswald einzulegen.
….
Unrichtig ist, daß das Verwaltungsgericht den dem Verkauf zugrunde liegenden Beschluß der Bürgerschaft vom 08.07.2008 für rechtmäßig befunden hätte. Ebensowenig hat es die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt.
Richtig ist vielmehr, daß das Verwaltungsgericht sich mit der Frage, ob die Bürgerschaft, das Innenministerium und der Oberbürgermeister rechtmäßig gehandelt haben, überhaupt nicht befaßt hat.
….
Helmut Wolf hat dort geschrieben: „Legt man nur den vorliegenden Fall zugrunde, so müßte die bittere Erkenntnis sein: Der Rechtsstaat ist in der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern noch nicht richtig angekommen.“ Diese Einschätzung erhält Helmut Wolf aufrecht.
Abschleißend sei darauf hingewiesen, daß das Verwaltungsgericht der Bürgerschaft wörtlich bescheinigt hat, die Eingangsverfügung des Vorsitzenden vom 21.07.2008 „missachtet“ zu haben.
….“
Schon die Überschrift des Artikels in der heutigen OZ ist falsch. Das Geschreibsel nervt immer mehr.
@9
der ramler kehrt immer offener die hässliche fratze des demagogen heraus. dessen elaborate als „geschreibsel“ zu bezeichnen, ist mehr als nur verharmlosend.
unabhängig vom tendenziösen und offenkundig falschen inhalt des oz artikels, widmet der hofbrichterstatter nr. 1 einen ganzen absatz der neuerlichen verunglimpfung des herrn wolf.
„…Vor der Gerichtsentscheidung hatte die vom 1. OB-Stellvertreter Reinhard Arenskrieger verfasste offizielle Stellungnahme (OZ berichtete gestern) noch für Wirbel gesorgt. Wolf sagte, dass er sich durch Äußerungen der Stadt zunehmend verunglimpft und beleidigt sehe. Arenskrieger verteidigte sich: Herr Wolf hat sich weit aus dem Fenster gelehnt, sagte er. In der Begründung seines Antrages hatte Wolf sowohl Innenministerium als auch Stadtverwaltung Inkompetenz vorgeworfen. In ihren Behörden sei der Rechtsstaat noch nicht angekommen, heißt es dort.“
und da, wie nachzulesen ist, der verkauf rechtens ist und herr wolf sich „weit aus dem Fenster gelehnt“ hat, ist er doch nur ein starrsinniger inkompetenter alter mann, bei dem der rechtsstaat noch nicht angekommen ist. das ist demagogie in ihrer reinsten form. sollte der ramler dereinst das zeitliche segnen, wird er sicher im fegefeuer von sudel-ede mit offenen armen empfangen werden und einen platz direkt neben ihm zugewiesen bekommen.
http://www.ostsee-zeitung.de/archiv/index.phtml?Param=DB-Artikel&ID=3373712
der ramler kehrt immer offener die hässliche fratze des demagogen heraus. dessen elaborate als “geschreibsel” zu bezeichnen, ist mehr als nur verharmlosend.
Geht’s noch? Nur weil du deine Beleidigungen mit pseudo-intellektuellem Mist anfüllst sind sie nicht weniger beleidigend. Wenn du wenigstens der deutschen Rechtschreibung mächtig wärst…