Die Beschwerde der vier Bürgerschaftsmitglieder, die gegen den Beschluss der Bürgerschaft zum Anteilsverkauf der WVG vor das Greifswalder Verwaltungsgericht gingen, wurde abgewiesen. Dies bestätigte uns der Pressesprecher des Gerichtes am Telefon.

Eine Begründung zur Entscheidung wird noch als Pressemitteilung vorbereitet. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde in nächster Instanz möglich.

*Update – 19 uhr*:

In einem Gespräch mit Sebastian Jabbusch äußerte sich Helmut Wolf zur Entscheidung des Greifswalder Verwaltungsgerichtes:

webmoritz: Wie hat das Gericht entschieden und wie bewerten sie das?

Helmut Wolf

Wolf: Die Ablehnung unseres Antrages ist eine reine Verfahrensentscheidung. Das Gericht ist der Auffassung, dass einzelne Bürgerschaftsmitglieder Vorschriften über die Herstellung der Öffentlichkeit nicht rügen können. Denn die Bürgerschaftsmitglieder seien nicht antragsberechtigt. Das Gericht hat sich jedoch nicht inhaltlich geäußert, ob Vorschriften tatsächlich verletzt wurden oder nicht.

webmoritz: Wurde die Rechtsauf

fassung der Stadt bestätigt?
Wolf:
Nein, darüber hat

das Gericht nicht entschieden – auch wenn die Stadt morgen in der Ostsee-Zeitung sicher etwas anderes sagen wird.

webmoritz: Könnten dann die Bürger Beschwerde gegen die Nicht-Öffentlichkeit der Bürgerschaftssitzung einlegen?
Wolf: Nein – die können das noch weniger. Das ist das, was die Antragsteller nicht verstehen – die Bürgerschaftsmitglieder sind Vertreter der Öffentlichkeit und sollten sich unserer Auffassung nach auch auf die Rechte der Öffentlichkeit berufen dürfen.

webmoritz: Wie geht es weiter?
Wolf:
Die Bürgerschaftsmitglieder werden nun diese Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen – wir legen also Beschwerde ein. Denn sollte diese Entscheidung bestehen bleiben, hieße das, dass bei Versagen der Rechtsaufsicht [Das Innenministerium, Anm. d. Red], niemand die schweren Fehler beanstanden könnte. Das ist für die Antragsteller nur schwer hinnehmbar.

webmoritz: Vielen Dank für das Gespräch.

Tipp: Ein Statement des Pressesprechers des Gerichtes in der Donnerstagausgabe von PunktUm.

zp8497586rq