Erstmals wird die Lehrerbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in einem eigenen Gesetz geregelt. Nach kontroverser Debatte wurde das Lehrerbildungsgesetz vom Landtag in seiner Sitzung vom 4. Juli 2011 beschlossen.

Stell dir vor: Seminare mit maximal 25 Studenten und ausreichend Teilnehmerplätzen. Was nach einem Wunschtraum klingt, soll bald Wirklichkeit werden – zumindest für Lehramtsstudenten. Dafür soll das neue Lehrerbildungsgesetz sorgen, das am 1. August 2011 in Kraft trat. Nun müssen die Universitäten Greifswald und Rostock die neuen Regelungen bis zum Beginn des Wintersemesters 2012/13 umsetzen. Sie gelten dann für die Erstsemester, bereits eingeschriebene Studenten studieren nach den alten Regelungen weiter.

„Die Lehrerbildung wird spätestens zum Jahr 2010 modernisiert“ hieß es im Koalitionsvertrag von 2006 zwischen Christlich Demokratischer Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Den ersten Entwurf legte die große Koalition allerdings erst im März 2011 vor. Der Gesetzesentwurf wurde unter anderem von Hochschul- und Fakultätsleitern sowie Studierenden stark bemängelt. Bei einer öffentlichen Anhörung Mitte Mai lobten sie die Idee eines Gesetzes, kritisierten jedoch deren Umsetzung. Mitte Juni veröffentlichte der Landtag dann den überarbeiteten Entwurf.

Im Gesetzentwurf der Koalition war vorgesehen, dass nur Anwärter zugelassen werden sollten, die für den Lehrerberuf geeignet seien. Dieser Vorschlag stieß jedoch bei den Anhörungen im Bildungsausschuss auf Kritik, er wurde als schlecht umsetzbar und verfassungswidrig bezeichnet. Das Lehrerbildungsgesetz sieht nun eine Studienberatung vor dem Studienbeginn vor. Sie soll den Studierenden über Berufsaussichten informieren und ihnen aufzeigen, welche Bedingungen sie erfüllen müssen, damit sie den Vorbereitungsdienst beginnen können.

Anfang Juli gab das Bildungsministerium bekannt, dass schon ab dem Wintersemester 2011/12 nur noch 150 Anwärter für das Lehramt an Gymnasien aufgenommen werden dürfen. Auf jedes der zulassungsbeschränkten Fächer kommen mindestens sechs Bewerber, insgesamt gibt es 1 700 Mitbewerber. Nur Religion und Russisch bleiben weiterhin zulassungsfrei. „Das Rektorat hält diese Vernichtung von gut 100 Studienplätzen nach wie vor für absolut falsch“, sagt Babette Verclas, Mitarbeiterin der Universitätspressestelle. Auf der Senatssitzung im Juli erwägte Rektor Rainer Westermann rechtliche Schritte, diese werden jedoch nicht eingeleitet, da sie nicht erfolgsversprechend seien, so Verclas.

Die Lehramtsstudiengänge werden an die Bolognareform angepasst ohne das Staatsexamen abzuschaffen. Das Studium wird in Module aufgeteilt, die zur Hälfte benotet und in einer Gesamtnote zusammengefasst werden. Diese Note macht 50 Prozent der Ersten Staatsprüfung aus. Damit schließt der Studierende seine universitäre Ausbildung ab. Anschließend folgt die Referendariatszeit. Sie verkürzt sich um sechs Monate auf nun 18. Dagegen werden die praktischen Anteile im Studium erhöht; mindestens 15 Wochen Praktika sind vorgeschrieben, statt wie bisher elf Wochen. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) Greifswald bemängelte, dass die Aufteilung der Praktika und die Betreuung nicht geregelt seien.

Sollte in bestimmten Fächern ein Lehrermangel auftreten, können Referendare und Lehramtsanwärter in sechs Monaten eine Zusatzqualifikation für eine andere Schulform erwerben. Damit kann ein studierter Gymnasiallehrer an einer Regionalen oder Grundschule arbeiten. Mit einem Nachweis der schulpädagogischen Eignung können Absolventen von Nicht-Lehramtsstudiengängen in den Referendariatsdienst aufgenommen werden.

Laut AStA kann dies aber nur eine Übergangslösung darstellen, da ein vollwertiges Lehramtsstudium nicht durch eine kurze Weiterbildung ersetzt werden kann. Insgesamt sind aber alle Beteiligten erfreut, dass die Lehrerbildung nun gesetzlich geregelt ist.

Ein Bericht von Florian Bonn und Katrin Haubold mit einem Foto von Ronald Schmidt

 

Gesetz gewordene Provinzialität

Ein Kommentar von Thomas Schattschneider

Da ist es nun, das über Jahre auf die lange Bank geschobene und schließlich noch auf der Zielgeraden der auslaufenden Legislaturperiode verabschiedete Lehrerbildungsgesetz. Trotz einer Flut von hymnisch lobenden Pressemitteilungen der Regierungsfraktionen haben sich Betroffene mehr von diesem Gesetzeswerk versprochen.
Es ist natürlich begrüßenswert, dass endlich erträgliche Teilnehmergrößen für fachdidaktische Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. Doch was nützt es, wenn gleichzeitig in den studierten Fächern Seminare mit 60 und mehr Studierenden stattfinden?

Längst überfällig war auch die Schaffung eines Lehramts für die Regionale Schule, die bereits vor Jahren die Haupt- und Realschulen vereinigte. Wer jedoch meint, in der Praxis ein eigenes Curriculum für diese Schulart vorzufinden, der irrt. Hierfür reichen die Lehrkapazitäten insbesondere in den Bildungswissenschaften nicht. Ebenso verhält es sich mit den nun jährlich zu veröffentlichenden Bedarfszahlen. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Bundesland, das konkret ausweist, wann offene Stellen in welchem Fach zu besetzen sind und wo Mangelfächer entstehen. Darauf aufbauend, werden künftig Studiengangskapazitäten für Schularten und einzelne Fächer vom Bildungsministerium festgelegt. Dieses planwirtschaftliche Spiel beweist eindrucksvoll, dass die Grenzen der Denkfähigkeit der Landespolitik mit denen der Landesgrenzen identisch sind!

Der Blick über den Tellerrand zeigt, dass bundesweit jährlich 26 000 neue Lehrer eingestellt werden müssen, um freiwerdende Stellen zu besetzen, was bereits heute mangels Bewerbern nicht möglich ist. Folgt man Bildungswissenschaftlern, die bessere Arbeitsbedingungen etwa durch das Absenken der Wochenstundenzahl oder die Verringerung der Klassengrößen fordern, läge der Bedarf bei 40 000. Angesichts dieser Zahlen grenzt es an Blindheit zu glauben, alle hiesigen Studierenden werden ausschließlich für die Schulen im Nordosten ausgebildet. Dieses provinzielle Denken verdrängt offenkundig die beruflichen Möglichkeiten eines vereinten Europas und ignoriert jene Anreize, die schon heute unsere Absolventen scharenweise in andere Bundesländer treiben.

In Hinblick auf diese Entwicklung muss Mecklenburg-Vorpommern deutlich mehr Lehramtsstudienplätze anbieten als im Gesetz vorgesehen. Die Reduktion in Greifswald auf 1 500 Lehramtsstudierende ist der entgegengesetzte Weg.

Qualitätsverbesserungen und zukunftsweisende Bildungspolitik werden nicht durch Gesetze realisiert, sondern durch die finanziellen Mittel, die dahinter stehen. Ein guter Anfang wäre das Erreichen des selbst gesteckten Ziels 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis 2015 für Bildung zu verausgaben – gemessen an 2007 wäre dies eine Verdoppelung.

Thomas Schattschneider studiert Geschichte und Latein auf Lehramt an Gymnasien, war stellvertretender Senatsvorsitzender und ist ehemaliger Präsident des Studierendenparlaments.