„Folter sollte verboten bleiben weil…!“ Wer sich auf diese Frage eine Antwort erhoffte, wurde in der Veranstaltung mit Alexander Bahar zum Thema Folter am vergangenen Mittwoch enttäuscht. Vielmehr erläuterte der 49 Jährige Publizist aus Schwäbisch Hall die Entwicklung von Folter in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg bis in unsere Tage. Er leistete damit einen Beitrag im Rahmen der Greifswalder Entwicklungpolitischen Tage zum diesjährigen Thema „MenschenRecht haben“ geleistet.
Bei der Lesung mit Alexander Bahar blieben einige Aspekte offen.
Bei der Lesung aus seinem Buch „Folter im 21. Jahrhundert – Auf dem Weg in ein neues Mittelalter“ legte der Autor daher seine Gedanken zur Rolle der Folter in heutiger Zeit dar. Anhand vieler Beispiele in Folge der Geschehnisse am 11. September 2001 unterstrich er, dass auch in unseren Tagen der Schutz der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zur „Verteidigung“ unserer technischen Zivilisation immer wieder verletzt werden. Die Folterungen in Guantanamo Bay und Abu Grahib sind sicherlich auch eindrucksvolle Belege für diese Aussage.
Wer nun aber erwartete, im Anschluss daran erläutert zu erhalten, weshalb dies ein Frevel gegen die Menschlichkeit sei, wurde enttäuscht. Alexander Bahar unterstrich in seinem Vortrag stattdessen die These, dass von den Folterungen nur deshalb so viel in der Öffentlichkeit bekannt sei, um die Völker der ersten Welt immer in einer latenten Angst zu halten: vor der terroristischen Bedrohung einerseits und der Staatlichen Willkür im Falle eines Angriffes gegen die Staatsmacht andererseits. Allein durch diese Angst sei es den Nationen möglich die Machtinstrumente zu entwickeln und zu schärfen, die benötigt werden, um bei weiterem Öffnen der Schere zwischen Arm und Reich, weiterhin die Kontrolle innerhalb der Länder zu behalten: Eine neue Version von Orwells „1984“. Dazu würden unter den verschiedensten Gründen -als Stichwort sollten hier Begriffe wie Antiterrordatei, der große Lauschangriff, oder Internetzensur aufgrund pädophiler Videos genügen- die Rechte der Menschen beschnitten, verängstigende Nachrichten lanciert und die Duldung der vorgenommenen Maßnahmen erkämpft.
Der Gewissenskonflikt beim Foltern
Die Frage nach dem Warum eines Folterverbotes im Sinne der Menschenrechte, unter deren Motto die entwicklungspolitischen Tage stehen, blieb leider unbeantwortet. Im Zusammenhang, wie ihn Alexander Bahar in seinen Ausführungen erläuterte, ist Folter eigentlich nur als Mittel zur Stabilisierung und Erweiterung der Macht der Industrienationen zu verurteilen. Die konsequente Ablehnung von Folter schien sich für ihn demnach im besten Fall von selbst zu verstehen.
Nun mag zwar die Brisanz für die Menschenrechte auch ohne den expliziten Hinweis seitens des Autors auf die Unmenschlichkeit von Folter durchaus evident zu sein. Fraglich ist aber ob ein Blick, der sich im Wesentlichen auf die Folgen der Duldung von Folter reduziert nicht unangemessen kurz ist. Schließlich existieren Fälle in denen Folter zumindest nicht völlig unangemessen erscheinen könnte.
Immerhin sind vielen noch die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bankierssohn Jacob von Metzler durchaus präsent. Damals hatte der damalige stellvertretende Polizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, dem mutmaßlichen Täter Magnus Gäfgen durch Androhung von Folter das Versteck des Jungen abgenötigt. Zwar war der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, doch immerhin bestand aus Sicht der Polizisten zu dieser Zeit noch die realistische Chance den Jungen lebend aus seinem Gefängnis befreien zu können. Kaum einer wird sich eines gewissen Verständnisses für die Entscheidungen Daschners entziehen können. Somit bleibt auch nach dem Vortrag die Frage bestehen: Sollte bzw. muss Folter auch weiterhin verboten bleiben. Und wenn ja aus welchem Grund.
Es wäre schön gewesen hätte Alexander Bahar an dieser Stelle seine Gedanken noch weiter ausgeführt. Somit bleibt das Gefühl zurück eine der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit der Recht- oder Unrechtmäßigkeit der Folter nicht gebührend diskutiert zu haben.
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Heute erscheint der siebter Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt. Auch in der nächsten Woche wird die Serie fortgesetzt, dann allerdings nicht mehr täglich.
In Teheran gingen dieses Jahr tausende Menschen auf die Straße
Eines der elementarsten Menschenrechte ist die in Artikel 19 der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Meinungsfreiheit. Sie gilt auch gerade für politische Äußerungen. Wie es in einigen Teilen der Welt um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit steht, haben uns die Ereignisse im Juni dieses Jahres im Iran eindrucksvoll vor Augen geführt.
Die uns erreichenden Berichte und Videos über die anfangs friedlichen Demonstrationen nach der Präsidentschaftswahl, die in der Folge brutal niedergeschlagen wurden, zeigten uns, dass die Meinungsfreiheit und insbesondere die politische Meinungsäußerungsfreiheit nicht selbstverständlich ist. Obwohl das Rechtssystem des Irans auf der Scharia basiert, ist eben auch die Meinungsfreiheit in Artikel 23 der iranischen Verfassung verankert. Demnach ist es verboten, Überzeugungen anzugreifen oder gar zu bestrafen. Selbst die Demonstrationsfreiheit, sofern friedlich und ohne Waffen, ist hier in Artikel 27 garantiert – theoretische Grundlage, die nicht für die Demonstranten gilt. (mehr …)
Die Diskussion um den Namenspatron der Universität Greifswald kommt nicht zur Ruhe. Die Gruppen „Uni ohne Arndt“ und die „Arbeitsgruppe zur Beibehaltung des Universitätsnamens“ stehen sich nun, wenn auch nicht auf gleicher Augenhöhe, direkt gegenüber und versuchen jeweils Anhänger auf ihre Seite zu ziehen. Die Mitgliederzahlen machen jedoch der „Pro Arndt“ Fraktion große Probleme. So erschienen zu den Treffen der Gruppe niemals mehr als 10 Personen. Ob das an mangelnder Werbung für die Gruppe oder am Standpunkt der Studierendenschaft zum Thema Arndt liegt, darüber lässt sich nur spekulieren.
Viel Arbeit – wenig Personal
Thorben Vierkant (RCDS) hatte Ende September das erste Mal zum Treffen der Pro-Arndt-Gruppe geladen
Am 28.10.2009 fand im Cafe Caspar bereits das dritte Treffen der vom RCDS gegründeten Arbeitsgruppe zur Beibehaltung des Universitätsnamens statt. Die acht Teilnehmer setzten sich vor allem inhaltlich mit den Werken Ernst Moritz Arndts auseinander und erörterten das weitere Vorgehen der Gruppe. Im Gegensatz zur bereits etablierten Gegenpartei hat die „Pro-Fraktion“ noch viel Arbeit vor sich. Vor allem sucht die Gruppe immer noch nach guten Argumenten, die für die Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt sprechen. Wieso man diesen wichtigen Aspekt nicht schon früher stärker forciert hat, bleibt unklar.
Die „Pro Arndt“ Fraktion plant eine Internetseite, die ausführlich über die gesammelten argumente für den umstrittenen Patron informieren soll. Die Seite sollte ursprünglich bereits vergangene Woche online gehen, als neuer Termin wurde uns nun der 13. November mitgeteilt. Einige Mitglieder haben anhand von Texten und Gedichten Arndts Analysen verfasst, die die guten Seiten seiner Werke aufzeigen sollen. Ob diese, gerade inhaltlich kurzfristig erstellte Webseite mit dem Blog der Arndt-Gegner konkurrieren kann, bleibt abzuwarten. Sebastian Jabbusch, Sprecher der „Uni ohne Arndt“ Gruppe, äußerte sich über Twitter amüsiert über die Bestrebungen der Arndt-Befürworter.
Wie bereits angesprochen zeigt sich die „Pro-Arndt“ Fraktion in den Greifswalder Medien bisher kaum präsent. Weder in der Mensa noch an anderen Orten liegen Flyer oder Informationen zu Treffen der Gruppe aus. Im Gegensatz dazu fallen die A4 Poster der „Uni ohne Arndt“ fast überall ins Auge.
Debattierclub plant Veranstaltung zu Arndt
Gerade für die „Pro Arndt“ Fraktion hätte die vom Debattierclub Greifswald geplante Debatte zum Thema Namenspatron eine Möglichkeit zur Eigendarstellung geboten. Die Veranstaltung hängt nun aber in der Schwebe. Zwar hatten sowohl der RCDS als auch die Grüne Hochschulgruppe ihre aktive Teilnahme zugesagt, bis jetzt stieß der Debatierclub bei den Professoren aber auf taube Ohren. Die „Uni ohne Arndt“-Gruppe veröffentlichte auf ihrer Seite die Falschmeldung, dass der RCDS abgesagt hätte, niemand wolle „für Arndt sprechen“. Die Meldung ist inzwischen korrigiert, eine Richtigstellung allerdings erfolgte nicht. Sollte es doch noch einen Termin für die Veranstaltung geben, werden wir rechtzeitig informieren.
Viele Fragen ergeben sich aus den derzeitigen Entwicklungen. Wieso tritt die „Pro Arndt“-Fraktion erst so spät auf den Plan und welche stichhaltigen Argumente können sie für die Beibehaltung des Namens vorbringen? Gerne hätte der webMoritz mit den verantwortlichen der Gruppe dazu ein Interview geführt. Leider kam bis heute kein solches Gespräch zustande.
Ganz abseits von dem Für und Wider der Namensdiskussion wächst eine Gruppe in StudiVZ immer weiter: Die Fraktion von Studenten und Menschen, die eine Greifswalder „Uni ohne Populismus“ fordern. Eine Beteiligung der Gruppe an der derzeitigen Debatte ist jedoch derzeit nicht geplant.
10. Dezember 1948: die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.
Artikel 1: Freiheit und Gleichheit
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Heute erscheint der sechste Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.
Kartenmotiv von Amnesty International
22. Juni 2002: das Dorf Meerwala in Pakistan. Die 30-jährige Mukhtaran Mai wird von einem islamischen Stammesgericht zu 4-facher Vergewaltigung „verurteilt“; Grund der Anklage: ihr jüngerer Bruder soll angeblich eine Frau des mächtigen Mastoj-Stammes beleidigt haben. Das Stammesgericht besteht traditionell nur aus Männern, Frauen haben keinerlei Zutritt, bestenfalls jedoch um zum Tode durch Steinigung verurteilt zu werden, zur Amputation von Gliedmaßen oder wie im Falle von Mukhtaran zur Vergewaltigung. Die Vergewaltigung findet öffentlich im Gemeindesaal von Meerwala statt. Die Polizei schaut weg anstatt einzuschreiten, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre, auch in einem von der Schariah (der islamischen Rechtsprechung) geprägten Land wie Pakistan. Jetzt müsste sich Muktharan selber umbringen, so verlangt es der Ehrenkodex der dörflichen Gemeinschaft, denn schließlich hat sie Schande über die Gemeinschaft gebracht. Und sollte einer der Vergewaltiger verheiratet sein, so gilt sie schließlich sogar als Ehebrecherin, ein Verbrechen, auf das automatisch die Todesstrafe steht. (mehr …)
In den Medien grassiert die Schweinegrippe bereits seit Monaten, wirkliche Krankheitsfälle waren im Spätsommer aber eher noch die Seltenheit. Nun scheint es als startete die von einigen Experten prognostizierte zweite Welle. Anfang der Woche wurde an der Universität bekannt, dass sich eine BWL-Studentin mit dem Virus infiziert habe. Inzwischen sind in Greifswald zehn Erkrankungsfälle bestätigt. Laut einem Bericht des Lokalsenders GTV plant die Universität selbst erste Maßnahmen. So sollen in nächster Zeit in den Hörsaalgebäuden Spender mit Desinfektionsmittel angebracht werden.
In mehreren Vorlesungen warnten die Dozenten vor einer möglichen Ansteckung und wiesen auf Möglichkeiten der Impfung hin. Am Montag war unter den Mitarbeitern der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät die folgende Mitteilung in Umlauf gebracht worden:
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Impfstoff kurzfristig ausgegangen
Am Donnerstag kursierte zudem die Meldung, dass in Greifswald der Impfstoff ausgegangen sei, dies wurde mittags von der Pressestelle der Stadt bestätigt, zu diesem Zeitpunkt waren allerding bereits neue Impfdosen nachgeliefert worden. Die Greifswalder Amtsärztin Dr. Marlies Kühn zeigte sich überrascht von der hohen Nachfrage:
„Wir wurden förmlich überrannt. Allein am Dienstag haben wir fast 500 Leute im Akkord geimpft. Es kommen viele, die gar keine Risikopatienten sind“. Auch viele Studenten hätten sich in Reaktion auf die erkrankte Komilitonin impfen lassen, erklärte sie. In den vorangegangenen Wochen war die Nachfrage dagegen eher gering.
Mit Engpässen bei dem Medikament ist allerdings weiterhin zu rechnen, denn mehr als 1000 Impfdosen pro Woche sind für Greifswald nicht vorgesehen. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher allen Bürgern, die sich im Gesundheitsamt (Stralsunder Str. 5-6) imunisieren lassen wollen, unter 03834/5222-01 oder -21 vorher telefonisch Rücksprache zu halten. Das Gesundheitsamt bietet folgende Sprechstunden an: Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr. Seit Anfang der Woche können aber auch die Hausärzte impfen.
Dringend empfohlen wird die Impfung vor allem für die so genannten Risikopatienten, das heißt für Personal im medizinischen Dienst, in ambulanten stationären Einrichtungen, Personal bei der Feuerwehr und der Polizei und auch für chronisch Kranke.
Wer derzeit Grippe hat, hat H1N1
Die in den letzten Wochen oft beschriebene Impfmüdigkeit der Deutschen dürfte heute zusätzlich durch eine Erklärung des Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, Jörg Hacker ins Wanken kommen. Hacker erklärte gegenüber der Nordwestzeitung, dass das Institut bisher noch keine saisonalen Grippe-Erreger hätte feststellen können: „Wer derzeit Grippe hat, hat H1N1.“ Bereits vor einigen Monaten veröffentlichte das Institut ein Video, das eine der unkompliziertesten Präventionsmaßnahmen bewirbt: Händewaschen.
Bisher sind bundesweit neun Menschen an der so genannten Schweinegrippe gestorben. Die regulären drei Influenzia-Stämme kosten jedes Jahr etwa 15.000 Menschen in Deutschland das Leben.