Menschenrecht Artikel 18: Religionsfreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit:

Artikel 18

“Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.”

Das Recht auf Gedankens- und Gewissensfreiheit ist das Recht eines jeden, sich seine Gedanken und sein Gewissen ohne unzulässige Einflüsse von aussen autonom zu bilden. Jeder Eingriff, jeder Zwang oder bewußte Manipulation sind verboten.

Das Recht, seine Religion oder Überzeugung überall zu leben, das Recht, die Religion weiterzugeben und zu unterrichten, schützt nicht nur ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, sondern trägt auch zum Frieden innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Staaten bei.

Teils bis heute werden auch in Europa Menschen wegen ihrer Religion oder Überzeugung verfolgt (Stichwort Türkei). Amnesty schreibt dazu:

“In der halbjährlich veröffentlichten Statistik der christlichen Organisation Open Doors wird Saudi-Arabien im Jahr 2000 als das Land mit der geringsten Religionsfreiheit bezeichnet. In einem Bericht der US-Regierung von 1999 heißt es zu Saudi-Arabien kurz und bündig: “Religionsfreiheit existiert nicht.”  […]

Menschenrechte und Religionsfreiheit haben einen gemeinsamen Ursprung. Die ersten Menschenrechtskataloge entstanden in Frankreich im Kampf gegen eine alles beherrschende Kirche. In den USA wurden sie von Menschen formuliert, die zum Teil vor der Religionsverfolgung in Europa geflohen waren. So hat die Forderung nach Religionsfreiheit die Entwicklung des Menschenrechtsgedankens mitbestimmt.

Der ganze Bericht hier.

Beispiele aus dem amnesty Bericht:

Iran & Agypten

Im Hintergrund: Der Schrein der Weltreligionen, erbaut von den Bahai, die eine religiöse, nicht anerkannte Minderheit in Ägypten darstellen

“Die Baha‘is von vielen islamischen Regierungen rücksichtslos verfolgt. In seinem Ursprungsland Iran ist diese aus dem schiitischen Islam entstandene neue Religion fast ausgerottet. In anderen Ländern wie Ägypten werden sie auf jede erdenkliche Weise bekämpft.”

Turkmenistan

“In Turkmenistan verloren die Baha’is 1997 ihre Registrierung, weil sie keine 500 turkmenischen Mitglieder nachweisen konnten. Seitdem dürfen sie keine Gottesdienste mehr abhalten.

Pro Kopf der Anhänger gerechnet sind die Baha’is die Religionsgemeinschaft, die derzeit weltweit am stärksten verfolgt wird.”

Kuba

“In Kuba erhalten Gemeinden immer wieder Besuch von Geheimpolizisten, die evangelistische Aktivitäten unterbinden wollen. Auf der Straße über den Glauben zu sprechen, wird bestraft. Kirchenbauten werden praktisch immer verboten und Renovierungen behindert, private Treffen sind strafbar. Trotzdem schätzt man die Zahl der Hauskirchen in Kuba auf 10.000.”

Vietnam

“Die Regierung Vietnams geht mit massiver Propaganda gegen die Christen der einheimischen Stammesvölker vor. Die Aktivitäten richten sich vor allem gegen 150.000 bis 300.000 Angehörige des Hmong-Volkes, die nach 1985 zum christlichen Glauben übertraten. Die Regierung will sie in ihre ursprüngliche Religion zurückzwingen. Religionsfreiheit definiert die Verfassung von 1992 als das Recht, die angestammte Religion weiter ausüben zu dürfen.”

Der ganze Bericht hier.

Fotoquelle: Schrein: EtterVor, Legosteine: minifig; beide via Flickr

Die Stellung der Frau in Europa – heute im Blickpunkt der Sternstunde

Das Magazin – Am Puls der Stadt – ab 19 Uhr

Auch heute erwartet Euch eine altbewaehrte Mischung aus Information und Unterhaltung in der Sendung “Das Magazin. Am Puls der Stadt”. Wie jeden Mittwoch können wir unseren radioeigenen Kinoexperten Christoph Jescheniak begrüßen. Diesmal wird er uns zum Film “Paris, Paris” Rede und Antwort stehen. Wie immer gesellen sich die Veranstaltungstipps für den heutigen Abend, die Spotlights, unsere Nachrichten für Greifswald und Umgebung und die CD der Woche zur Sendung. Extra erwähnt werden muss der Bericht von Bettina Martins, diesesmal ueber die “Schummelkultur” unter den Studenten.

Obscurissimo – Klingt düster, is’ aber so. – ab 20 Uhr

Heute wird Euch die Mitte der Arbeitswoche wieder auf’s Angenehmste versüßt: Mit Obscurissimo der Sendung für Gothics und Metalheads. In zwei Stunden wird Euch heute von den dunkelsten Klängen nur das Dunkelste geboten. Von Dark Wave bis Neofolk, von Speed bis Death Metal wird das gespielt, was das eiserne Herz begehrt.

Sternstunde – Magazin für europäische Politik – ab 22 Uhr

In der heutigen Sternstunde geht es um das Thema: “Die Stellung der Frau in Europa”. Unter Anderem hört Ihr Beiträge zur Förderung der Familienpolitik in Europa, zur Frauenbewegung und zu Karrierefrauen in der Wirtschaft. Des Weiteren werdet Ihr auch etwas über wichtige weibliche Politikerinnen in der EU und einen Kommentar zu “Frauen im akademischen Bereich” hören. So wie jede Woche, gibt es natürlich auch wieder das Schlaglicht und die Sternschnuppe – Kurioses vom Kontinent. Begleitet werdet Ihr durch die Sendung von Susanne Kleinen und Maria Fechtner.

Landratswahl gültig: NPD-Mann mit Klage gescheitert

Michael Andrejewski (NPD) hatte mit diesem Urteil gerechnet: Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die Klage des NPD-Landtagsabgeordneten zunächst formal zwar für statthaft, ließ den Kläger aber dann doch scheitern.

Auftakt

Andrejewski war vom Wahlausschuss der Landkreises Ostvorpommern gar nicht erst zur Wahl zugelassen worden, da er nach Ansicht des Ausschusses die dafür not-wendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle und als NPD-Mitglied nicht die Gewähr biete, sich aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.

Michael Andrejewski sitzt seit 2003 in der Anklamer Stadtvertretung und ist seit 2006 NPD-Landtagsabgeordneter.

Möglich war der Ausschuss von der Wahl nur, weil im Gegensatz zu Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages oder des Landtages für sogenannte “Landräte” als Voraussetzung für ihre Ernennung zu Beamten auf Zeit “schärfere” Regeln gelten. Das Recht eine Partei zu verbieten hat in Deutschland allein das Verfassungsgericht.

Michael Andrejewski (NPD)

Das Greifswalder Gericht betritt mit seiner heutigen Entscheidung, die Entscheidung des OVP-Wahlausschuss zu bestätigen und Andrejewski also schon das Recht auf eine Kandidatur zu bestreiten, nach Aussage des Vorsitzenden Richters juristisches Neuland. Immerhin konnte der Kläger darauf verweisen, dass eine solche Vorgehensweise z.B. in Sachsen und anderen Bundesländern nicht üblich sei.

Das Greifswalder Gericht begründete seine Entscheidung mit den verbalen und schriftlich vorliegenden Äußerungen des Klägers (wie “Rostock bleibt deutsch!”) und der höchstrichterlichen Feststellung, dass die NPD fassungsfeindliche Ziele verfolge, von denen sich Andrejewski auch heute vor Gericht nicht distanziert habe.

Zuvor hatte der Kläger angeführt, dass er zum “gemäßigten Flügel” seiner Partei gehöre und durchaus nicht zu allem stehe, was von anderen NPDlern geäußert wird. Nach dem Urteil verkündeten Andrejewski und Peter Marx (NPD), ihre Absicht, “nach Karlsruhe” zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zunächst aber müssen sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Bericht und Fotos: MOPET

Wollen nun zusammen vors Verfassungsgericht: Peter Marx (links) und Michael Andrejewsk