„Umgang ist sachlich und kollegial“. Stadt verneint Konflikt – und klagt.

Bericht vom Pressetermin der Stadt am 4. September zum WVG-Anteilsverkauf an die KWG.

Die Hansestadt erhebt beim Landgericht Stralsund eine Leistungsklage gegenüber der KWG, erklärte der den WVG-Verkauf betreuende Vertreter der Beratergesellschaft der Stadt.

Weiterhin machte er auf dem Pressetermin im Senatssaal des Rathauses am 4. September deutlich, dass diese Klage nach Auffassung der Stadt lediglich ein logischer, rechtlicher Schritt aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen ist. Etwaige Verstimmungen zwischen Stadtvertretern und der KWG wurden durch OB König dementiert, schließlich habe man Verständnis für das Vorgehen der KWG. Diese will ohne Rechtssicherheit gegenüber der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses keinen Kaufpreis zahlen.

Die Leistungsklage auf teilweise Kaufpreiszahlung seitens der Hansestadt Greifswald diene einerseits dem Zweck, die erstrebte Kaufpreiszahlung herbeizuführen und erfolge andererseits in der Absicht, eine inzidente Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerschaftsbeschlusses anzustreben – dessen Rechtmäßigkeit man sich seitens der Stadt sicher ist. Eine Klage auf teilweise Kaufpreiszahlung sei indes ausreichend, da mit Feststellung der Leistungspflicht über den Teilbetrag die Verpflichtung der KWG zur Zahlung des gesamten Kaufpreises klargestellt werden würde.

Die Klage beruhe auf der Überzeugung von der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses und stelle kein Zeichen für eine Verstimmung in den Geschäftsbeziehungen dar – vielmehr sei dies ein konsequentes und rationales Vorgehen im Hinblick auf einen ausgeglichenen städtischen Haushalt.

Ein erneuter Bürgerschaftsbeschluss wurde derweil abgelehnt, da es juristisch unsinnig sei, neben einen – der Auffassung der Stadt nach – wirksamen Bürgerschaftsbeschluss einen weiteren Beschluss zu stellen.

Die Klage umfaßt auch den Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Diese betragen derzeit 18.425 Euro pro Tag, bisher sind so 650.000 Euro zusätzlich zum Kaufpreis durch die KWG zu bezahlen – sollte die Stadt Recht bekommen.

Die WVG sei währenddessen weiter selbstständig im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes tätig, nur bei außergewöhnlichen Entscheidungen will man die KWG hinzuziehen. Gesellschafter sei die KWG noch nicht geworden.

Als fraglich wurden unterdessen die geplanten Investitionen der WVG im kommenden Jahr bezeichnet. Sollte der Kaufpreis nicht bis Jahresende gezahlt werden, würden Anpassungen der Investitionsvorhaben nötig, da diese von einem ausgeglichenen Haushalt der WVG ausgehen.

Die KWG war, anders als ursprünglich angekündigt, beim Pressetermin nicht anwesend. Erklärt wurde dies damit, dass Irritationen durch unterschiedliche Rechtsauffassungen der beiden Seiten vermieden werden sollen.

Die vier Bürgerschaftsmitglieder, welche ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren in bezug auf den Bürgerschaftsbeschluss angestrengt hatten, sind laut einer Pressemitteilung vom 5. September 2008 von diesem zurückgetreten. Begründet wurde dieser Schritt mit der Klageerhebung der Stadt, dessen inzidente Rechtmäßigkeitsüberprüfung ihre Anträge hinfällig machte.

Die Ostsee-Zeitung – kommentiert

Na klar – Lokalzeitungen sind eher selten ein Hort des seriösen Recherche-Journalismus. Doch was in der Greifswalder Lokalreaktion der Ostsee-Zeitung passiert beziehungsweise nicht passiert, geht weit über den üblichen Lokalpatriotismus hinaus. Seit Jahren hat die Zeitung den Ruf, einseitig für die Greifswalder CDU und für die Stadtverwaltung Partei zu ergreifen.

In einem analytischen Kommentar wirft Sebastian Jabbusch einen genauen Blick auf die Stadtzeitung und kommt zu einem fatalen Ergebnis. Die Lokalredaktion Greifswald ist einseitig, unsachlich und stur. Sie verletzt regelmäßig den Pressekodex und journalistische Grundregeln.

Mit ihm sprechen will der Leiter der Lokalredaktion nicht. Nach wenigen Minuten wird er hinausgebeten. Zum Schluss noch die Drohung: „Passen Sie auf, was Sie da schreiben. Ich weiß mich zu wehren!“

Unser Redakteur Sebastian Jabbusch hat aufgepasst. Ein Blick lohnt sich:

Lese jetzt den OZ-Greifswald-Report

Foto: Marco Herzog

Nachtrag vom

9. September: Überschrift und Auszug dieses Beitrags wurden verändert. Die Kommentare bis #29 sind in diesem Hinblick möglicherweise nicht mehr zutreffend. Vielen Dank für euer Verständnis.
Sebastian Jabbusch
Chefredaktion webMoritz
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Den Beitrag vertont von Eric Schümann jetzt hören:

Erste Bilder vom neuen Audimax

Jetzt glänzt und strahlt es wieder! Das „Auditorium Maximum“, zentrales Vorlesungsgebäude unserer Universität, wurde komplett saniert. Heute lud die Universität zu einem Pressetermin in das modernisierte Gebäude. Wir waren mit der Kamera dabei und haben für euch Aufnahmen in unsere Galerie geladen.

Zu euren Erinnerungen an das alte Gebäude gehören wahrscheinlich auch die bunten und zahlreich verteilten Infozettel zur WG-Suche, für Partys und dergleichen. Diese hingen an den Wänden, Türen und sogar am Kaffeeautomaten. Das soll sich nun ändern. Die Universität möchte die 2,335 Millionen Euro teure Restauration besser schützen.

Alle Studierenden werden darum gebeten, zukünftig keine Zettel mehr an die Wände zu kleben. Stattdessen bittet Mike Naujok, Referatsleiter der Allgemeinen Verwaltung, Ideen für neue Pinnwände oder Infotafeln einzureichen. Vielleicht hat jemand eine kreative Eingebung?

Wenn ja, schickt eure Idee einfach naujok@uni-greifswald.de!

Hier noch der passende Moritz TV Video-Beitrag:

Rückerstattung: Noch 4500 Anträge offen

Bisher sind etwa 6000 Anträge auf Rückerstattung der rechtswidrigen Verwaltungsgebühr, die in den letzten Semestern erhoben wurde, eingegangen. Dies teilte der Leiter des Studierendensekretariates, Bernd Ebert, dem webMoritz auf Nachfrage  mit.

Davon wurden bisher rund 1500 Anträge bearbeitet. Am 4. September 2008 lag der Bearbeitungsstand bei  den Anträgen, die am 18. Juli 2008 eingegangen sind.

Zu beachten ist, dass es nicht für jeden Studenten seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro pro Semester zurückgibt. Denn die zehn Euro im ersten Semester gelten als Einschreibegebühr, welche vor Gericht nicht gekippt wurde. Diese wird entsprechend derzeit nicht zurückerstattet. Es werden also nur für jede Rückmeldung seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro zurückerstattet.

Übrigens: Unter den bisher bearbeiteten Anträgen gab es bislang 62 Verzichtserklärungen.

Tipp: Die Universität hat aufgrund der vielen Unklarheiten jetzt eine Liste mit den wichtigsten  Fragen und Antworten zur Rückmeldegeühr veröffentlicht.

Henry Tesch im Interview – und DU stellst die Fragen!

Zwei Redakteure des Moritz Magazins treffen am 9. September 2008 auf Henry Tesch, unseren Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V und Mitglied der CDU. Zweck der Zusammenkunft: Ein Interview. Dauer: 30 Minuten. Gerade genug Zeit für ein paar der wichtigsten Fragen. Eine davon stellst Du.

Themen:

  • Die Landeshochschulpolitik
  • Die Finanzierung der Hochschulen, besonders unserer Universität
  • Studiengebühren in MV
  • Die Exzellenzinitiative in Lehre und Forschung, wie auch die Chancen unseres Landes
  • Die Änderung des Landeshochschulgesetzes

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