von Archiv | 13.03.2008
Arp-Frantz-Duo trat am vergangenen Mittwoch in der Stralsunder Klinikumskirche des Krankenhauses West auf.
Atmen ist in der Kammermusik das A und O. Ein erwiderter Blick oder eine leichte Körperbewegung der Spielenden genügen, um gemeinsam in den reibungslosen Spielfluss einzusteigen. Mit welch außergewöhnlicher Verbindung der Spielpartner dies geschehen kann, davon zeugte der Auftritt des Arp-Frantz-Ensembles am vergangenen Dienstagabend in der Klinikumskirche des Krankenhauses West. Kein Wunder. Denn der Förderverein der Klinikumskirche zu Stralsund legt bei der Planung der jeweiligen Saison viel Sorgfalt auf die Einladung bemerkenswerter Künstler. Dabei traten Julian Arp (Violoncello) und Caspar Frantz (Klavier) nicht zum ersten Mal in der Weltkulturerbe- und Hansestadt auf. Im Oktober 2006 sprangen die damaligen Gewinner des Deutschen Musikwettbewerbes kurzfristig für eine Erkrankung ein und begeisterten.
Für ihre zweite Verpflichtung hatten sie ein mehr als anregendes Programm im Gepäck. Ausgehend von den „Fünf Stücken im Volkston“ op. 102 von Robert Schumann (1810 – 1856) spannten sie einen weiten Bogen über Frédéric Chopin, dem Spanier Manuel de Falla bis hin zum Argentinier Astor Piazzolla. Keine gebräuchliche Mischung. Dem nicht genug. Zu einer erquickenden Mußestunde geriet vorgenommene Literatur. Die Schönheit des Tones und die rührende Harmonie der Kammermusikpartner dienten nicht zur brillierenden Selbstdarstellung, sondern unter dem gelösten Spiel ihrer Hände arbeiteten sie die musikalische Architektur der Kompositionen mit ergreifender Leichtigkeit und Spielfreude heraus. Brachten Julian Arp und Caspar Frantz Robert Schumann op. 102 und das Adagio und Allegro op. 70 im ersten Teil ihres Auftritts gemessen kraftvoll und mit viel Herzblut zum Erklingen, so platzierten Frédéric Chopins (1810 – 1849) Introduktion und Polonaise brilliante op. 3 hinreißend tänzerisch in dessen Mitte. Bei Manuel de Fallas (1876 – 1946) Suite Populaire Espangnol zelebrierten sie den durch den Komponisten zur Weltgeltung gebrachten spanischen Ton. Entbrannter Jubel dankte am Ende für den mit inniger Leidenschaft gespielten „Le Grand Tango“ von Astor Piazzolla, dem Tangokomponisten des 20. Jahrhunderts. Was für ein kammermusikalisches Feuerwerk!
Geschrieben von Uwe Roßner
von Archiv | 13.03.2008
Die Produktion von ?Weiße Rose? findet nicht am 27. März, sondern erst am 30. April im TaP des Theater Vorpommerns in Greifswald statt. Die Soiree am 26. März und die Vorstellung am 1. April entfallen ersatzlos.
von Jabbusch | 12.03.2008
„Dies wäre eine große Schlappe für die Universität Greifswald“, sagt AStA-Vorsitzender Thomas Schattschneider. Gestern kritisierte das Oberverwaltungsgericht die fehlende Rechtsgrundlage für die 2005 eingeführte Verwaltungsgebühr scharf.
(Der vierte Senat. Fotos: Sebastian Jabbusch)
Neben den normalen Semestergebühren von rund 40,50 Euro erhebt die Universität seit dem Wintersemester 2005 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro von Ihren Studenten für die Bearbeitung der Rückmeldung bzw. Immatrikulation. Diese Gebühr – daran ließ der vierte Senat des Oberwaltungsgerichts in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel – fehlt eine Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz. Dieses Gesetz, speziell § 16, sei zu unkonkret um eine Verwaltungsgebühr zu legitimieren, kritisierte Richter Klaus Sperlich. Die Urteilsverkündung verschob das Gericht auf den kommenden Mittwoch.
„Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gericht die Gebührensatzung der Hochschule für nichtig erklärt“, erläutert Rechtsanwalt Tom Krietsch, der die Anklage vertritt. Dr. Thomas Behrens, der Kanzler der Universität, wollte gestern keinen Kommentar abgeben und zunächst die Gerichtsentscheidung und schriftliche Begründung abwarten.
(Blick in den Gerichtssaal, Vorne links im Vordergrund Tom Krietsch, Vertreter der Anklage)
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren das hochschulpolitische Urgestein Simon Sieweke, der unter anderem AStA-Vorsitzender und Senatsmitglied war. Er sah in der Verwaltungsgebühr eine Art „versteckte Studiengebühr“. Bereits kurz nach der Einführung der Gebühren erhob er, stellvertretend für die Studierendenschaft, eine Normenkontrollklage. Seit dem sammelte der AStA jedes Semester schriftliche Widersprüche der Studenten. „Es sind mindestens 1000, vielleicht sogar noch wesentlich mehr“, schätzt Bernd Ebert, Leiter des Studierendensekretariats. Nun will er bis zur Urteilsverkündung genau nachzählen.
„Ob nur die, die Widerspruch einlegten, oder vielleicht alle Studenten, ihr Geld zurück erhalten, hängt von der Urteilsverkündung nächste Woche ab“, so Krietsch. Die Universität könnte dies bis zu 400.000 Euro kosten. „Das Geld aus diesen Gebühren ist eingefroren und zurückgelegt“, beruhigt Ebert.
Schattschneider wies bereits vor der Verhandlung auf die landesweite Bedeutung hin. An drei weiteren Hochschulen, könnte es nach dem Urteil zu Rückforderungen der Verwaltungsgebühren kommen.
Insgesamt ging das Gericht in seiner Argumentation über die der Anklage hinaus. Die eigentlich von der Studierendenschaft verfolgte Frage, ob die Verwaltungsgebühr eine versteckte Studiengebühr wäre, wurde vom Gericht jedoch nicht entschieden.
zp8497586rq
von Archiv | 12.03.2008
?Election 2? von Johnnie To
Zweite Teile haben es immer schwer: Mit „Election 2“ hat Johnnie To wieder ökonomische und künstlerische Ziele unter einen Hut bekommen. Zwar kann es der Film nicht mit Coppolas „Der Pate – Teil 2“ aufnehmen, beschert dem Publikum aber eine famose Weiterführung des Konkurrenzkampfes innerhalb der Hongkonger Triaden aus dem ersten Teil.
Die 1990er Jahre gehen in die Geschichte des asiatischen Kinos ein: Daheim bestehen die Filme fast ausnahmslos gegen die übermächtige ausländische Konkurrenz. Wirtschaftliche Ausfälle wie beispielsweise einige Arbeiten Kim-Ki-Duks erhalten aber auf internationalen A-Klasse-Filmfestivals Preise über Preise. Und was erfolgreich ist, wird adaptiert: Nicht nur die USA nutzen fremdes Material, auch Frankreichs und sogar Deutschlands Filmschaffende produzieren Remakes.
Dem internationalem Publikum werden durch Remakes wie „Ring“ (2001) und „The Departed“ (2006) die jeweiligen asiatischen Vorbilder nahe gebracht und ermöglichen somit Vergleiche. Meist sind die Originale die besseren Werke. Denn mit gewohnten Sehkonventionen und Genreeinteilungen brechen die Filme, grenzen sich vom 08/15-Hollywood-Film ab und erregen die Gaumen des westeuropäischen Zuschauers.
Johnnie Tos Fortsetzung des eigenen Gangsterstreifens „Election? ähnelt der, einer Wahl eines katholischen Papstes. Nur geht es um das Oberhaupt der Triaden. Es bringen sich Kandidaten selbst ins Spiel, Duelle gegen Konkurrenten werden unterschwellig ausgeführt und zum Ende gibt es einen – vielleicht nicht den Besten – Führer der Triaden. Doch wie in einer Demokratie beginnt der (Wahl-) Kampf für die nächste Amtszeit nach der Wahl des neuen Oberhauptes. Denn auf nur zwei Jahre ist die Herrschaft beschränkt.
Als amtierender Anführer möchte Lam Lok die gewonnene Macht nicht missen und verzettelt sich in dem 92-minütigen Film in Haupt- und Nebenkämpfe. Am Anfang durch indirekte Auseinandersetzungen, erhält er aber mit dem durch Raubkopien stark geworden Gangster Jimmie Lee einen Gegner, der sich eigentlich nicht in Ränkespiele einmischen möchte. Doch sogar die Hongkonger Polizei drängt Lee in die ungewollte Rolle des Oppositionsführers. Wenn das nichts zu heißen hat.
Spannend ist „Election 2“. Eine Steigerung gegenüber dem ersten Teil ist aber nur am Gewaltpegel zu spüren. Die schon bekannten Charaktere wirken weniger glaubwürdig und neue Aspekte der Triadenherrschaft werden nicht erzählt. Man mag denken, der Film ist eine ganz normale Fortsetzung. Aber aus Asien, vom füheren Handwerker und heutigem Künstler Johnnie Too, und damit bei weitem immer noch interessanter als der x-te Aufguss der immergleichen Hollywood-Geschichten.
Geschrieben von Björn Buß
von Archiv | 12.03.2008
Die 2005 eingereichte Klage könnte zugunsten des Klägers ausfallen. Gemäß der neuen Rechtslage.
Am Oberverwaltungsgerischt des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald fand heute die mündliche Verhandlung des Rechtsstreites zwischen Simon Sieweke und der Ersnt-Moritz-Arndt Universität statt. Gegenstand war dabei die Frage, ob es sich bei dem von der Greifswalder Universität um 10 Euro erhöhten Rückmeldegebühr um mögliche Studiengebühren handelt. Überraschenderweise folgte die Richterin in einigen Punkten der Argumentation des Anklägers. Denn trotz vorliegender Kalkulation steht die rechtliche Grundlage der Erhöhung zur Debatte. ?Wir blicken positiv auf die Urteilsverkündung am kommenden Mittwoch?, sagt Konstantin Keune, AStA-Referent für Hochschulpolitik, nach dem Termin. Der stellvertretende Präsident des Studierendenparlaments Florin Jonischkies meinte: ?Wir freuen uns über die signalisierte Bereitschaft des Gerichts, der studentischen Argumentation zu folgen.? Nicht allein das. ?Der bisherige Verlauf stimmt uns optimistisch?, fügt AStA-Vorsitzender Thomas Schattschneider hinzu. Und: ?Wir bleiben dennoch gespannt.?
Geschrieben von Uwe Roßner