Ärzte warnen vor gesundheitlichen Gefahren durch das SKW Lubmin

Bei der Diskussion um das geplante Steinkohlekraftwerk Lubmin wird ein wesentlicher Aspekt bisher völlig ausgeblendet: der Betrieb des Steinkohlekraftwerkesin der geplanten Bauweise hätte massive gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Darauf weist ein offener Brief der Heilberufe an die Bundeskanzlerin und die
Landesregierung hin: Mehr als 200 Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und
Psychotherapeuten haben sich dem Aufruf angeschlossen und fordern unter
dem Motto: ?Gesundheit ist unverkäuflich!?, den Bau des Kraftwerks aufzugeben.

Die in dem offenen Brief benannten Schadstoffe Feinstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle sowie die Abwärmeeinleitung in den Greifswalder Bodden stellen nur einen Teil der gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung dar. Dazu Martina Bahnsen, Mitinitiatorin des Briefes und Psychotherapeutin in Greifswald: ?Es war uns ein Anliegen, auch die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, dass die oft bemühten sogenannten ?Grenzwerte? nicht bedeuten, dass gesundheitliche Schäden nur bei einer Überschreitung zu erwarten wären.
Grenzwerte sind politische Kompromisse. Die Schweiz erlaubt z.B. nur halb so viel Feinstaub-Emissionen wie Deutschland, und dies aus gutem Grund. Meine Sorge ist, dass hier die Bevölkerung in Sicherheit gewiegt werden soll, während ihre Gesundheit zum Ausverkauf steht.?

So sind viele chronische Erkrankungen wie Asthma bronchiale, Neurodermitis oder Allergien, aber auch bösartige Erkrankungen die Folgen dieser immer steigenden Schadstoffemissionen. Dabei sind Kinder und Ungeborene in besonderem Maße gefährdet, durch Umweltgifte gesundheitliche Schäden zu erleiden mit entsprechenden gesundheitlichen Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter. Als weiteres, im Aufruf nicht bezeichnetes Gesundheitsrisiko nennt Katja Grossmann, Ärztin und Referentin für Strahlenschutz in Putbus auf Rügen, die Erhöhung der Umweltradioaktivität durch das geplante Kohlekraftwerk. So können in der Umgebung von Kohlekraftwerken sogar höhere Belastungen gemessen werden als in der Nähe von Kernkraftwerken. In Analogie zu der aktuellen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz könnte somit auch durch das geplante Steinkohlekraftwerk eine erhöhte Leukämie-Inzidenz bei Kindern verbunden sein, gerade in dieser durch das AKW Lubmin sowieso schon belasteten Region.

Die Bürgerinitiative ?Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin? geht davon aus, dass es für die Befürworter des SKW nicht so leicht möglich sein wird, 200 Angehörige der Heilberufe als ?Öko-Aktivisten? zu diffamieren, da sich die Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte lediglich aus der Kompetenz ihres Fachgebietes heraus äußern.

Umbauarbeiten in der Mensa beendet

Am 25. März 2008 begrüßt das Mensateam ab 11 Uhr im neu gestalteten Speisesaal seine Gäste. Der große Saal ist dann mit einem modern, völlig neu gestalteten Essenausgabe eingerichtet. Als Dankeschön für die Treue und das Verständnis erhalten die Mensagäste in der Eröffnungswoche alle warmen Gemüsebeilagen gratis. Zusätzlich warten weitere Überraschungen auf die Essensgänger.

Ersaztoser Ausfall

Die für Karfreitag, den 21. März, geplante Vorstellung ?Prinz Friedrich von Homburg? um 19.30 Uhr im Großen Haus des Theater Vorpommerns in Greifswald entfällt kranheitsbedingt und ersatzlos.

Universität verliert vor Gericht: Geld zurück?

Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:

“Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.”

Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.

Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: “Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen”.

Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.

Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.

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