von Archiv | 18.12.2006
Rechtliche Probleme der Studiengebühren
Im Überschwang ideologischer Entscheidungen vergisst mancher Politiker gerne, dass Studiengebühren in Deutschland nicht grundsätzlich erlaubt sind. In vielen Fällen sind Kollisionen mit dem Gesetz erkennbar und nicht alle Richter kommen in ihren Entscheidungen den Wünschen der Politiker entgegen.
Wir wollen einen Überblick darüber geben, wie für politische Ziele Recht strapaziert wird und wie die Rechtsprechung bis jetzt darauf reagiert hat.
Landeskinderquoten – Der Konflikt mit dem Gleichheitsgrundsatz
In drei Bundesländern, nämlich in Hamburg, Bremen und in Rheinland-Pfalz, gab oder gibt es eine Landeskinderquote. Diese soll dazu dienen, Studenten, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dem entsprechenden Bundesland haben wollen oder können, mit Gebühren zu belegen. Ziel der Länder ist es, über gestiegene Bürgerzahlen mehr Mittel aus dem Länderfinanzausgleich zu erhalten. Rechtlich fraglich ist hierbei, ob diese Regelung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (GG) kollidiert. Im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert besagt dieser, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand unter anderem wegen seiner Heimat und Herkunft bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Das Verwaltungsgericht Hamburg beschäftigte sich als erstes mit dieser Frage. Im Jahre 2005 setzte es die Landeskinderregelung der Stadt Hamburg aus, weil gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken bestünden. Diese Entscheidung wurde später durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken zählten für die Gerichte der Gleichheitsgrundsatz, ein möglicher Eingriff in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit und ein möglicher Verstoß gegen das Prinzip staatsbürgerlicher Gleichheit. Hamburg reagierte darauf, indem es allgemeine Studiengebühren einführte.
In Bremen steht ähnliches zu befürchten. Auch hier entschied das Verwaltungsgericht Bremen 2006, die Landeskinder-Klausel sei mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. In Rheinland-Pfalz gibt es bisher noch keine gerichtliche Entscheidung zum Thema. Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat man in der Politik schon über eine solche Regelung nachgedacht, um den Strom abwandernder Landeskinder etwas zu verknappen. Wirkliche Rechtssicherheit gibt es zu diesem Thema noch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu Landeskinderregelungen bisher verschiedentlich geäußert.
In Sachsen wird pariert
Der Freistaat Sachsen gönnt sich eine gewisse Freiheit. Hier sind Studiengebühren vorrangig im Verwaltungskostengesetz geregelt. Das Erststudium ist danach kostenfrei. Nach der Sächsischen Hochschulgebührenordnung werden aber weiterbildende Studien, Fernstudien sowie Zweitstudien nach Überschreiten der Regelstudienzeit im Erststudium mit Benutzungsgebühren in Höhe von 40 – 1.500 Euro belegt. Der Knackpunkt ist hier, dass die Gebühren für die Studenten verbindlich sind, nicht jedoch für den Freistaat selbst. Er kann also entscheiden, wie hoch die Gebühren sein sollen, die der einzelne Student auferlegt bekommt. Somit könnten unliebsame Studenten massivem Druck ausgesetzt werden, während unkritische starke Vergünstigungen bekommen. Nach dieser Rechtslage muss der einzelne Student nämlich nicht von vornherein über die Höhe der individuellen Studiengebühr informiert werden. Weil diese Rechtsverordnung so außerordentlich unspezifisch formuliert ist, könnte sie nichtig sein.
Hessen – Konflikt mit der Landesverfassung
In Hessen steht in Art. 59 der Landesverfassung: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.“ Hessen hat die einzige Landesverfassung, in der sich ein solcher Passus finden lässt. Da die regierende CDU unbedingt allgemeine Studiengebühren durchdrücken will, hat sie den Staatsrechtler Christian Graf von Pestalozza mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren bestätigen soll. Dieses wurde im April 2006 durch das hessische Wissenschaftsministerium veröffentlicht und versteht Studiengebühren als den Fall eines von der Landesverfassung bei entsprechender wirtschaftlicher Tragbarkeit zugelassenen Schulgeldes. Auf die wirtschaftliche Situation des Einzelnen komme es nicht an, sondern auf die später entstehende finanzielle Leistungsfähigkeit. Damit seien sie gemäß der hessischen Landesverfassung zulässig.
Der Staatsrechtler Arndt Schmehl (Universitäten Gießen und Hamburg) vertritt in einem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (8/2006, S. 883 ff.), dass allgemeine Studiengebühren unzulässig seien, solange die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen diese nicht abdecken könne.
Die beiden Staatsrechtler blieben bei einer öffentlichen Anhörung des hessischen Landtages im September 2006 bei dieser Position. Da auch die CDU mit marginalen Nachbesserungen am Gesetzestext ihre Position beibehält, allgemeine Gebühren einführen zu wollen, hat die SPD-Fraktion beim Staatsgerichtshof Hessen Klage erhoben.
Studiengebühren für alle – konform mit dem Grundgesetz?
Im Jahre 2002 wurde im Hochschulrahmengesetz vom Bundesgesetzgeber verankert, dass das erste Studium bis zum qualifizierenden Abschluss gebührenfrei bleiben sollte. Dagegen klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder sahen.
In seinem Urteil vom 26. Januar 2006 entschied das BVerfG, dass dies der Fall sei und sprach den Ländern die alleinige Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage zu. Der Vorsitzende Richter, Winfried Hassemer, machte in seiner Begründungsrede aber noch einmal deutlich, dass nicht über die Verfassungsmäßigkeit an sich entschieden wurde, sonder ausschließlich über die Zuständigkeit in der Gesetzgebung. Eine Klärung dieser Frage vor dem BVerfG ist bis heute noch ausgeblieben, angesichts boykottierender Gebührengegner aber in näherer Zukunft zu erwarten.
Fragwürdiges Vorgehen der Länder
Der Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler hat in einem vom „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren“ veröffentlichten Gutachten starke Zweifel am Vorgehen der Länder bei der Einführung von Studiengebühren geäußert. Er kreidet vor allem an, dass der Vertrauensschutz der bereits eingeschriebenen Studierenden dadurch unterminiert werde, dass es keine angemessenen Übergangsfristen bei der Einführung der Gebühren gibt. Weiterhin würden nirgendwo BAföG-Empfänger von der Gebührenpflicht ausgenommen. Der Bund verstoße hiermit gegen den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz des Gebots bundesfreundlichen Verhaltens, indem das Geld, das der Bund den Studierenden zur Verfügung stellt von den Ländern wieder eingefordert werde.
Geschrieben von Stephan Kosa
von Archiv | 18.12.2006
„Meine Arbeit ist fast unsichtbar“, sagt Bernd Eckloff und erklärt das auch gleich. „Als Fahrer wird man von außen meist so wahrgenommen: Er fährt in guten Klamotten eine schöne Karre, macht nichts anderes außer Kaffee zu trinken und bekommt dafür auch noch eine Menge Geld.“ Doch zumindest im Falle des Chauffeurs der Hochschulleitung – denn kein anderer ist Bernd Eckloff – stimmt dieses Vorurteil nicht. „Entweder bin ich unterwegs, fahre früh oder komme nachts, oder ich bin mit der Wagenpflege beschäftigt. Auch dann bin ich nicht zu sehen.“
Seit 1989 geht der 42-jährige dieser Arbeit an der Uni nach. Seit Jahren ist er Fahrer des Rektors und seiner Stellvertreter. Dass seine Arbeit alles andere als langweilig ist, wird schnell klar, wenn Eckloff von den Sicherheitstrainings erzählt, an denen er jährlich teilnimmt. „Denken Sie nur, Ihr Auto überschlägt sich mehrmals und bleibt über Kopf liegen. Sie und Ihr Chef hängen in den Gurten. Nun müssen Sie sich und dann ihn retten.“ Deshalb geht der Fahrer auch halbjährlich zum Erste-Hilfe-Kurs. „Der gehört zu dem Beruf dazu.“ Als Fahrer trage man große Verantwortung für die Fahrgäste.
Bernd Eckloff ist Fahrer mit Leib und Seele. Dabei ist er eigentlich ganz zufällig zu seinem Beruf gekommen. Der gelernte Elektromonteur fing an zu chauffieren, als er seinen Wehrdienst ableistete. „Eigentlich wollte ich keine NVA-Generäle herumfahren, aber ich musste“, bekennt er. Doch sein damaliger Chef, ein Oberst, war ganz umgänglich und so fand Eckloff Gefallen an der Aufgabe. Nach dem Ende seiner Dienstzeit fragte der gebürtige Greifswalder deshalb auch bei der Uni an, ob sie nicht für ihn Verwendung habe. Die Antwort war kurz: „Fangen Sie gleich morgen an.“ Das war im Dezember 1989. Es gab Bedarf, weil ein Fahrer Richtung Westen ausgewandert war. „Mein erster Auftrag hieß Berlin“, erinnert sich Eckloff heute. Schleunigst holte er damals seine Berufskraftfahrerausbildung nach.
Zum Rektorfahrer schließlich wurde er unter Hans-Robert Metelmann. Seitdem legt Eckloff etwa 50 000 Kilometer im Jahr für die Uni zurück. Der Audi A6 ist dabei nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern gleichzeitig „rollendes Büro“ des Rektors. Oft schießt er seinem Ziel mit 200 km/h entgegen. „Das ist eine gute Reisegeschwindigkeit“, meint Bernd Eckloff, „denn da ist meine Konzentration am höchsten.“ Strafpunkte in Flensburg hat der Rektorfahrer übrigens nicht: „Meist sehe ich die Blitzer, bevor sie mich sehen.“
Geschrieben von Kai Doering
von Archiv | 18.12.2006
Greifswalder Hochschulpolitker äußern sich zum Thema Studiengebühren
Alexander Schulz-Klingauf, AStA-Referent für Soziales, Wohnen und Gleichstellung:
Ich habe schon Ende der 1990er Jahre und zu Beginn dieses Jahrhunderts massiv gegen die Einführung von Zweitstudiengebühren und Studienkonten gekämpft. Diese rigorose Blockadehaltung hat allerdings zu wenig bis nichts geführt. Trotzdem bin ich auch jetzt noch ein überzeugter Gegner von Studiengebühren in jeglichen Formen, da sie unsozial und bildungslähmend sind. Sie setzen die Zukunftschancen des Landes aufs Spiel und werden noch breitere Gräben in unserer Gesellschaft installieren. Deshalb ist von ihnen gänzlich abzusehen.
Justus Richter, AStA-Referent für Hochschulpolitik:
Die Studierendenschaft der Uni Greifswald lehnt Studiengebühren sowohl für das Erst- als auch für das Zweitstudium ab. Diese Meinung vertrete ich auch. Wir verstehen Bildung nicht als Ware oder „Humankapital“, sondern als gesellschaftliche Institution. Ein Antrag dazu wurde auf der Vollversammlung der Studierendenschaft am 09. Dezember 2003 angenommen und zeigt die bis heute unveränderte Position der Studierendenschaft der EMAU Greifswald.
Kathrin Berger, Präsidentin des Studierendenparlaments (StuPa):
Ich bin prinzipiell gegen die Einführung von Studiengebühren und vertrete damit auch die offizielle Meinung des Studierendenparlaments (StuPa). Wir haben uns in einem Beschluss zu diesem Thema eindeutig positioniert.
Rektor Prof. Dr. Rainer Westermann:
Fakt ist, dass die Universitäten Geld für Lehre und Forschung brauchen. Darum erachte ich Studiengebühren prinzipiell für notwendig. Allerdings nicht in der unbegleiteten Form, wie sie momentan in der Diskussion sind. Das schreckt nur künftige Studierende ab. Besser wäre es dann doch, solche Gebühren nachgelagert zu verlangen und zwar von denen, die mit ihrem Studienabschluss schon gut verdienen.
Thomas Schattschneider, AStA-Referent für Fachschaften und Gremien:
Ich finde Studiengebühren – insbesondere für Mecklenburg Vorpommern – nicht sinnvoll. Sie sind kontraproduktiv für die Landesentwicklung und der Gebührenanteil, der real bei den Instituten und Bibliotheken ankommen würde, wäre sehr gering. Eine Form von Studiengebühren würde ich zumindest als diskutabel erachten. Eine so genannte „Akademikersteuer“, die von jedem Studierten einen bestimmten Prozentsatz seines monatlichen Einkommens einzieht
Geschrieben von Kai Doering
von Archiv | 18.12.2006
Er ist der musizierende Taxifahrer, DJ und vielleicht der einzig wahre Hippie Greifswalds.
Name: Dirk Dauskart, alias ?Papa Joe?
Alter: 41
Du bist jetzt Taxifahrer, was hast Du ursprünglich gelernt?
Eigentlich bin ich Vermessungstechniker. Taxifahrer haben mit Sicherheit kein gutes Image, aber mein Vater war einer der ersten Taxifahrer in der Stadt, das ist also so ein Traditionsding und einer von unserer Familie musste das übernehmen. Ich habe also das Taxiunternehmen übernommen. Es hat auf jeden Fall einen großen Vorteil – man kann Gitarre spielen, Bücher lesen. Man wird nicht reich damit, aber wenn ich mir eine Gitarre, ein paar Bücher und CDs kaufen kann, dann ist das für mich okay.
Wann fährst Du am liebsten durch die Stadt oder kennst Du noch unentdeckte Gefilde?
Ich fahre gerne nachts, mir macht es Spaß, wenn die Straßen nicht so voll sind oder ich fahre in den Sonnenaufgang hinein, das macht mir Freude. Einen Geheimtipp habe ich jetzt nicht parat.
Musik scheint Dein Lebenselement zu sein. Du hast auch eine Gitarre im Taxi, wie begann die Leidenschaft zur Musik?
Ich liebe Musik und ich liebe das Instrument, ich mache schon seit der Schulzeit Disko. Ich habe auch Technik zu Hause und wenn die Leute mich vorher anrufen, können sie auch bei mir jammen.
Wie kam es zu Deinem DJ-Namen ?Papa Joe??
Damals wurden vor der Mensa DJs gesucht und da ist der ?Papa Joe?-Name hergekommen. Und zwar sollte sich jeder, der Mucke macht, eintragen. Ich wollte da nicht Dirk D reinschreiben, das hört sich doch scheiße an. Ich habe überlegt: Im Ruhrpott gibt es eine ultimative Rockerkneipe, die heißt ?Papa Joe? und das war der Einfall, mich so zu nennen. Das klang gut und seitdem sagen alle, die mich kennen ?Papa Joe? zu mir.
Hast Du zurzeit eine Lieblingsplatte?
Ich mag im Moment gerade Blues, Jazz, auch Rock, aber Latino ist eigentlich genau mein Ding. Wenn ich dann in der Karibik bin und höre drei Wochen lang diese Musik und komme dann wieder nach Greifswald und gebe mir dann das Rockbrett, dann denke ich mmh. Mir fällt gerade noch ein Song ein, von Planet 74, eine Greifswalder Band, ?Irgendwohin? heißt er, den kann ich auch auf der Gitarre spielen.
Woher hast Du die Inspiration für die Musik und wo tankst Du neue Energie?
Wenn hier der Winter kommt, dann muss ich weg. Zum Geburtstag verreise ich schon vier bis sechs Wochen, von Lateinamerika bis Asien. Nächstes Jahr wollte ich eigentlich von Havanna bis Santiago de Cuba, dann trampe ich oder nehme mir irgendetwas zum Fahren. Ich will dann so ein paar Stationen machen und auf den Straßen sind viele Musiker unterwegs und das interessiert mich. Dann nehme ich die Gitarre mit und das macht Fun, weil du immer Kontakt hast. Da bist Du noch gar nicht so richtig auf der Insel abgestiegen und hast schon 20 junge Leute um Dich herum, die Dich zur nächsten Party einladen.
Was wünscht Du Dir für die Zukunft für Dich und die Stadt?
Es gibt einige Sachen. Ich wünsche mir, dass die Leute ein bisschen freundlicher, toleranter und menschlicher miteinander umgehen. Ich wünsche mir auch, dass hier in Greifswald das Potenzial unter den jungen Leuten und die vielen Bands mehr wahrgenommen werden. Es wäre schön, wenn man junge Musiker mehr unterstützt. Mehr Konzerte und mehr Auftrittsmöglichkeiten wären gut und dass die Stadt da nicht so engstirnig ist, aber das ist schon alles eine Wunschgeschichte.
Geschrieben von Maria-Silva Vilbrandt
von Archiv | 18.12.2006
Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern
Als das Bundesverfassungsgericht im Januar 2005 die Novelle des Hochschulrahmengesetzes aus dem Jahre 2002 kippte, welche die Gebührenfreiheit für ein Erststudium auf Bundesebene verbindlich festschrieb, wurde das Erheben oder Nichterheben von Studiengebühren zur Ländersache. Unmittelbar danach brachen Studiengebühren über fast alle Bundesländer herein.
Hamburg – Studiengebühren für alle
In einer Vorreiterrolle hatte das Land Hamburg schon zum Sommersemester (SS) 2004 Studiengebühren von 500 Euro pro Semester für Studenten eingeführt, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Region der Hansestadt gemeldet oder die Regelstudienzeit deutlich überschritten hatten. Die Einziehung von Gebühren für Studenten außerhalb der Region wurde jedoch nach einer Klage vorerst unterbrochen. Ursprünglich für das SS 2006 geplant, wurde das Studienfinanzierungsgesetz im Juni 2006 mit den Stimmen der regierenden CDU-Fraktion verabschiedet. Die Einführung von allgemeinen Studiengebühren soll damit nun im SS 2007 realisiert werden.
Nordrhein-Westfalen – ausländische Studenten zahlen mehr
Zum SS 2004 wurden in Nordrhein-Westfalen so genannte Studienkonten eingerichtet. Für Zweitstudien und Studenten, die ihre Regelstudienzeit um das 1 ½-fache überschritten hatten, sollten hiermit Studienbeiträge von 650 Euro erhoben werden. Nunmehr ist das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz in Kraft, mithilfe dessen ab dem Wintersemester (WS) 2006/2007 Studiengebühren für alle Studenten in Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester erhoben werden sollen. Erstsemester zahlen ab dem SS 2007 Gebühren. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Studenten erhöhte Gebühren (Betreuungsentgelte) auferlegt werden können, sofern sie nicht Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind.
Bayern – na klar
Eigentlich sollten in Bayern schon zum WS 2005/2006 Studiengebühren eingeführt werden. Der Termin wurde aufs SS 2007 verschoben. Bis zum SS 2008 sollen die Beitragssätze landesweit auf einheitliche 500 Euro angehoben werden.
Baden-Württemberg – beschlossene Sache
In Baden-Württemberg werden zum SS 2007 Gebühren in Höhe von 500 Euro für alle Studenten eingeführt. Jeder soll Anspruch auf einen verzinsten Kredit bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg haben.
Niedersachsen – hartes Durchgreifen
Wer in Niedersachsen studieren möchte, sollte sich beeilen. Für Erstsemester wird die Studiengebühr in Höhe von 500 Euro ab dem WS 2006/2007 erhoben, für alle anderen ab dem SS 2007. Hinzu kommt, dass jeder, der seine Regelstudienzeit um mindestens vier Semester überschritten hat, je nach Anzahl der überschrittenen Semester Langzeitstudiengebühren von 600 – 800 Euro zusätzlich zahlen muss.
Hessen – die Ausnahme mit Gebühren
In Hessen schreibt die Landesverfassung vor: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.“ Seit Ende 2003 jedoch gibt es schon eine Gebührenpflicht für Studenten, die ihre Regelstudienzeit um das 1 ½-fache überschritten haben oder ein Zweitstudium aufgenommen haben. Ab dem WS 2007/2008 sollen allgemeine Studiengebühren über 500 Euro entrichtet werden. Allerdings: Sobald jemand dissertiert, ein Zweitstudium oder einen Promotionsstudiengang belegt oder ab dem WS 2010/2011 einen konsekutiven Masterstudiengang aufnimmt, können Gebühren in Höhe von bis zu 1.500 Euro erhoben werden.
Saarland – Uni beugt sich den Umständen
Der Hochschule in Saarbrücken wurde Autonomie in der Frage des kostenfreien Studiums überlassen. Da die Universität jedoch nicht genügend Mittel des Landes erhält, werden nun ab dem WS 2007/2008 Gebühren in Höhe von 300 Euro in den ersten zwei Semestern, danach von 500 Euro erhoben.
Sachsen-Anhalt – „Nur“ Langzeitstudenten müssen zahlen
In Sachsen-Anhalt existieren bis jetzt nur Gebühren von 500 Euro für jeden, der mindestens im vierten Semester über seiner Regelstudienzeit studiert. Das Erststudium soll bis auf weiteres gebührenfrei bleiben.
Bremen – Ausgang ungewiss
In Bremen gibt es nach einem Bürgerschaftsentschluss im Jahre 2005 eine Gebühr über 500 Euro für Studenten ab dem dritten Semester, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Bremen oder Bremerhaven gemeldet haben. Diese so genannte „Landeskinderregelung“ verstoße jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz, entschied das Verwaltungsgericht Bremen. Es ist noch nicht klar, wie die Stadt Bremen hierauf reagieren wird. Wer in Bremen länger studiert, muss außerdem ab dem 14. Semester Gebühren in Höhe von 500 Euro entrichten.
Berlin – unbedingt keine Gebühren
Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit hat sich in der Vergangenheit sowohl für als auch gegen Studiengebühren ausgesprochen. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS allerdings besagt, dass das Erststudium gebührenfrei bleiben soll. In Berlin steht auf der anderen Seite der wohl kritischste Landeshaushalt der Bundesrepublik.
Sachsen – gefährlich
In Sachsen gibt es bis jetzt keine Gebühren fürs Erststudium. Im Landtag wird darüber jedoch heftig gestritten. Interessant ist die bestehende Regelung für weiterbildende Studien, Fernstudien und das Zweitstudium nach Überschreiten der Regelstudienzeit im Erststudium. Hier können einzelne Studenten mit Gebühren zwischen 40 – 1.500 Euro belegt werden.
Thüringen – langfristig ja
In Thüringen wartet man ab. Nach der Beobachtung der Erfahrungen in anderen Bundesländern mit Studiengebühren müsse man hier gezwungenermaßen auch darüber nachdenken, solche einzuführen. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 soll dies aber auf keinen Fall geschehen.
Rheinland-Pfalz – eine fast klare Linie
In Rheinland-Pfalz scheint fast alles klar. Die Landesregierung fährt einen strikten Kurs gegen Studiengebühren. Anscheinend bedingt durch die geografische Lage hat man sich jedoch zu der Idee versteigert, eine „Landeskinderquote“, ähnlich der Regelungen in Hamburg und Bremen einzuführen. Damit will man den befürchteten Zustrom von Studenten kontrollieren können.
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein – die letzten Inseln ohne Gebühren
In diesen Bundesländern gibt es keine direkten Pläne zur Einführung allgemeiner Studiengebühren. Allerdings wird das Thema auch hier warm bis heiß diskutiert. Es bleibt also abzuwarten, ob daran festgehalten wird, jedem ein gebührenfreies Studium zu ermöglichen.
Geschrieben von Stephan Kosa