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Ein Protokoll der Entwicklung des Verwaltungskostenbeitrages

Geschrieben von | Veröffentlicht am 11. November 2008 um 21:45 Uhr

Protokolliert von Christine Fratzke

10. September SPD und CDU entwerfen ein viertes Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG). Dort wird zunächst das Problem aufgezeigt, dass die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern Einnahmeverluste zu verzeichnen haben. Dies ist seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, welches besagt, dass für die Erhebung einer Rückmeldung in Höhe von zehn Euro keine rechtliche Grundlage besteht, der Fall. Deswegen sollen die Hochschulen „eine Regelung zur Gebührenfrage erhalten”.
Weiter heißt es im Entwurf, dass die Hochschulen einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester für Verwaltungsdienstleistungen erheben sollen. Dazu zählen: Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Organisation der Prüfungen, allgemeine Studienberatung, Benutzung der Bibliotheken und Vermittlung von Praktika.

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