Die Hochschulverwaltung plant die Einführung einer Rückmeldegebühr von voraussichtlich 6 Euro pro Semester. Die Immatrikulationsgebühr für die Einschreibung soll gleichzeitig von 10 auf 11 Euro angehoben werden. Damit würden sich die Kosten für den Einschreibung von 50,50 Euro auf 51,50 Euro erhöhen, die Rückmeldungen würden jeweils mit 46,50 Euro (bisher 40,50 Euro) zu Buche schlagen. Bisher ist die Rückmeldung an sich kostenlos: Die 40,50 Euro Semesterbeitrag fließen größtenteils an das Studentenwerk (32,50 Euro), der Rest geht an die Studierendenschaft (8 Euro).
Die Verwaltung hat für die Neuregelung eine Vorlage entwickelt, die nun von der Satzungskomission des Senats auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird. Anschließend entscheidet der Senat, ob die Gebühren eingeführt werden oder nicht. Wenn alles problemlos läuft, könnte die Erhöhung bereits ab dem nächsten Wintersemester (2010/11) wirksam werden.
Eine Rückmeldegebühr von 10 Euro pro Semester gab es bereits bis zum Jahr 2008. Die damalige Gebühr war jedoch wegen einer fehlenden rechtlichen Grundlage für rechtswidrig erklärt worden, die Uni musste die erhobenen Beiträge zurückzahlen. Die Einschreibegebühr blieb hingegen bis heute bestehen. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert, sodass die Universität die Gebühren nun einführen kann – theoretisch sogar bis zu 50 Euro pro Semester. Der jetzt zum Beschluss stehende Vorschlag hat gute Chancen, verwirklicht zu werden, auch wenn der AStA bereits erklärt hat, die Gebühren grundsätzlich abzulehnen. Nachdem am Freitag ein Bericht über das Vorhaben in der Ostsee-Zeitung erschienen war, gab der AStA noch am selben Tag eine entsprechende Pressemitteilung heraus. Darin heißt es unter anderem: “Der AStA sieht in der Gebühr einen Versuch, Studierende mit schrittweise steigenden Beiträgen an höhere Kosten zu gewöhnen, um langfristig Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen.”
Christian Wuntke hat sich für den webMoritz mit der geplanten Gebühr auseinandergesetzt und gibt in seiner Analyse einen Überblick über die politischen sowie rechtlichen Hintergründe und die Haltung von Studierendenschaft und Hochschulleitung:
„Verwaltungsgebühr, Studiengebühr – oder was?“
Ein Beitrag zum Beitrags-ABC
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