TITEL Der Notgroschen unserer Universität

Eine der reichsten Universitäten Deutschlands. Auf den ersten Blick eine Beschreibung, die man unserer Alma Mater gar nicht zutraut. Doch die Ländereien und der gleichzeitige Notgroschen haben zahlreiche Bauprojekte ermöglicht.

Wolfgang von Diest

Die Universität Greifswald verlor im Laufe der Geschichte viele ihrer Besitztümer, doch noch heute kann sie 8 700 Hektar Wald- und Ackerflächen, sowie zahlreiche Immobilien ihr Eigen nennen. Genug um mit dem erwirtschafteten Gewinn, neben dem steuerfinanzierten Haushalt, einen zweiten sogenannten Körperschaftshaushalt aufzustellen.

Doch wie wurde unsere Universität zur Gutsherrin? Mit Gründung der Alma Mater Gryphiswaldensis im Jahre 1456 wurden ihr bereits großzügige Ländereien zu eigen. Der Großteil ihres Besitzes war jedoch Teil einer Schenkung des Pommernherzogs Bogislaw XIV. Dieser war Patron der hohen Schule und damit der Universität finanziell verpflichtet. So war er nicht nur zuständig für die Einberufung von Rektoren, sondern auch maßgeblich für ihre Bezahlung.

In der Zeit um den 30-jährigen Krieg kamen die Herzöge ihren Verpflichtungen jedoch nur schleppend nach. So wuchsen die Forderungen der Universität auf 4 000 Gulden an. Den angehäuften Schuldenberg vor Augen, erinnerte man sich der Säkularisierung des Klosters Eldena, dessen Ländereien sich die Fürsten nach der Reformation einverleibten. Am 28. März 1634 überließ man das fürstliche Amt Eldena der Universität per Schenkungsurkunde. Der Herzog behielt sich allerdings Rechte, wie die Steuererhebung für die Ländereien, vor. Denn neben Wäldern, Äckern und Wiesen erhielt die Universität zahlreiche Dörfer wie Schönenwalde, Newenkirchen oder Wyke. Insgesamt besaß die Universität 14 500 Hektar, eine Fläche fast dreimal so groß wie das damalige Greifswald. Ziel der Schenkung war, dass die Universität sich aus den Liegenschaften selbst finanzieren kann, was nach Tilgung aller Schulden bis Ende des 19. Jahrhunderts der Fall war.

Mit der Bodenreform in der ehemaligen DDR wurde das Land Volkseigentum und im Zuge der Flüchtlingswelle großflächig aufgesiedelt. Während private Großgrundbesitzer und Kriegsverbrecher enteignet wurden, stellten Gemeinden, Kirchen und die Universität das Land entschädigungslos zur Verfügung. Durch diesen rechtlichen Unterschied war es nach der Wende möglich, Rückübertragungsanträge zu stellen. (mehr …)