Alternative für Prof. Dr. Weber? – Fehlanzeige

Alternative für Prof. Dr. Weber? – Fehlanzeige

Zu Beginn des Wintersemesters war die Aufregung um den Rechtsprofessor Weber in- und außerhalb der Universität groß: von bundesweiter Presse und formierten Initiativen aus der Studierendenschaft, über laute Proteste bis hin zu Forderungen nach Alternativveranstaltungen. Nun stehen aber trotzdem viele Jura-Studierende vor der Wahl: Die einzig angebotene Übung für Vorgerückte im Bürgerlichen Recht bei Prof. Dr. Weber im nächsten Semester zu besuchen – oder im schlimmsten Fall ein Semester länger zu studieren.

Was bisher geschah …

Im Oktober war der Aufschrei über die Rückkehr des ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber an die Universität groß. Vor seiner ersten Vorlesung gab es aus der Studierendenschaft Proteste mit bis zu 1.000 Teilnehmenden. Als Reaktion der Universität begann Ende November parallel zu Prof. Dr. Webers Vorlesung die interdisziplinäre Ringvorlesung “Wissenschaft und demokratische Kultur”, welche sich mit dem Leitbild der Universität, einer freiheitlichen, zivilen und demokratischen Gesellschaft und dem vielschichtigen Verhältnis von Wissenschaft und demokratischer Kultur auseinandersetzt.

Aber vor allem auf hochschulpolitischer Ebene ist einiges passiert: Am 23. November 2021 wurde im Studierendenparlament (StuPa) folgender Antrag mit einigen Änderungen beschlossen, beispielsweise durch Hinzufügen des letzten Satzes. Die Initiative ging auf den Fachschaftsrat Rechtswissenschaft zurück:

“Wir fordern von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, dass den Studierenden Ausweichmöglichkeiten für sämtliche Veranstaltungen von Prof. Ralph Weber ab dem kommenden Sommersemester bis zum Ende seiner Lehrtätigkeit an der Universität Greifswald angeboten werden. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald muss ohne Prof. Ralph Weber möglich sein. Eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester hat stattzufinden. Das Dekanat der RSF wird dazu aufgefordert, etwaige Angebote, die diese Umsetzung ermöglichen, anzunehmen.
Das Studierendenparlament bittet den FSR in Zukunft keinerlei Kommunikation mit Prof. Weber mehr zu führen.”

Beschl.-Nr. 2021-31/81, Studierendenparlament Universität Greifswald

Auch am 07. Dezember 2021 wurde von 17 Antragsteller*innen, unter anderem aus StuPa und AStA, auf der Vollversammlung der Studierendenschaft ein Antrag mit 270 Ja-Stimmen (zu 8 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen) angenommen, der ebenfalls alternative Lehrveranstaltungen forderte, beispielsweise durch eine Juniorprofessur. Dieser Antrag wurde in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments erneut verabschiedet. Im Videobeitrag des NDR ist beim Interview mit Rektorin Frau Prof. Dr. Riedel ebenfalls von Alternativveranstaltungen die Rede.

In der Zwischenzeit ist es zu weiteren Vorfällen mit Prof. Dr. Weber gekommen – allerdings außerhalb des Hörsaals. Die Ostsee-Zeitung berichtete am 03. Dezember 2021 davon, dass er sich bei Coronaprotesten in Wolgast kritisch über die Maßnahmen und vor allem zu Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als “Landesdiktatorin” geäußert hatte. Neben der Zitation der OZ ist diese Diffamierung auch in einem YouTube-Video (Min 4:30) festgehalten.

Daraufhin wurden wiederum an der Universität einige Stimmen laut: Das Rektorat äußerte Befremden über Prof. Dr. Webers Aussagen und bezeichnete diese als einen “schwerwiegende[n] Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung”. Auch der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Schinkels, verschickte am 03. Dezember eine an Prof. Dr. Weber gerichtete E-Mail, mit allen Jura-Studierenden im CC. In dieser positionierte er sich mit klaren Worten zu dem Vorfall und erinnerte Prof. Dr. Weber an seinen Amtseid. Zusätzlich hieß es: “Ein Juraprofessor, der öffentlich zum Rechtsbruch aufruft, hat seinen Beruf verfehlt.”

Darüber hinaus unterzeichneten zahlreiche Professor*innen unserer Uni einen offenen Brief, mit dessen Unterschriften sie ein Zeichen für eine freiheitliche, weltoffene und demokratische Gesellschaft für die Universität setzen wollten.

„Wir distanzieren uns ausdrücklich davon, dass jemand aus unserer Mitte gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung agitiert. Ein Angriff auf unsere demokratische Kultur ist auch ein Angriff auf die Universität Greifswald.“

Offener Brief von 194 Professor*innen der Universität Greifswald, 08. Dezember 2021

Und jetzt?

Der Fakultätsrat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät hat in dieser Woche den Beschluss des Studierendenparlaments mit der Forderung nach Alternativveranstaltungen abgelehnt. Grund seien unter anderem personelle Kapazitäten. Der AStA-Vorsitzende Hennis ist bereits im Gespräch mit dem Dekanat und Rektorat, bisher allerdings ohne Erfolg – denn Weber übernimmt im Sommersemester die einzige Übung für Vorgerückte im Privatrecht. Dieser Übung, die nach Musterstudienplan ab dem vierten Semester zu belegen ist, ist eine Hausarbeit vorangestellt, die nun vom 28. Januar an bis Ende März zu bearbeiten ist.

Den Studierenden bleibt dementsprechend kaum eine Wahl, denn eine erhoffte Alternativveranstaltung für Bürgerliches Recht gibt es nicht. Die einzige Möglichkeit wäre, die Übung für Vorgerückte anstatt im Privatrecht im Öffentlichen Recht oder Strafrecht zu belegen. Insbesondere für Studierende, denen nur noch die Übung im Privatrecht fehlt, würde ein Verzicht auf die Übung aber mit einer Verlängerung der Studienzeit einhergehen.

Aus der Studierendenschaft wurden dem webmoritz. gegenüber Frust und Enttäuschung geäußert – denn eine offene Kommunikation zu der geplanten Lehre im Sommersemester ist ihres Wissens nach bis dato nicht erfolgt. Ein*e Studierende*r äußerte sich über die aktuelle Situation wie folgt:

Gedanken eines*r Jura-Studierenden

“Ich stehe momentan vor folgender Entscheidung: a) Ich belege die Übung für Vorgerückte im Privatrecht bei Prof. Dr. Weber im Sommersemester 2022 nicht und werde deshalb ein Semester länger studieren müssen oder b) ich belege sie und habe ein mehr als nur mulmiges Gefühl dabei.

Nach den jüngsten Aussagen von Prof. Dr. Weber gegen Coronamaßnahmen mache ich mir zum einen Sorgen darüber, dass Impfzertifikate und Coronatests in seiner Veranstaltung nicht gründlich genug kontrolliert werden könnten, sollte es im Sommersemester wieder Präsenzveranstaltungen geben. Zum anderen möchte ich nicht von einem Menschen unterrichtet werden, der rechtes Gedankengut vertritt und von “Wir ‘Biodeutsche'” spricht.

Von der Uni und dem Dekanat hätte ich mir mehr Kommunikation und Transparenz hinsichtlich der Entscheidung, Prof. Dr. Weber für die Übung verantwortlich zu machen, gewünscht. Bis vor zwei Tagen wusste ich nicht einmal, dass dieser die Übung für Vorgerückte im Privatrecht halten wird. Gerade wegen der vorangegangen Proteste in der Studierendenschaft wäre zumindest eine informierende Mail angebracht gewesen, als die Entscheidung getroffen wurde. Stattdessen stehen wir Studierenden nun vor vollendeten Tatsachen, weil die Sachverhalte für die Hausarbeiten bereits online sind. Ich bin unschlüssig, ob ich bereits mit der Bearbeitung anfangen soll oder noch auf eine alternative Übung, die dann wahrscheinlich mit einem anderen Sachverhalt für die Hausarbeit einhergehen würde, hoffen kann.

Anstatt mich durch die Uni unterstützt und verstanden zu fühlen, empfinde ich Gegenteiliges. Für mich wirkt es fast so, als ob die Uni die Entscheidung still und heimlich getroffen hat und jetzt darauf hofft, dass die Studierenden sie einfach hinnehmen werden. Im November wurde durch das Rektorat stets betont, wie wichtig es sei, die Sorgen der Studierenden ernst zu nehmen und deshalb Alternativverstaltungen anzubieten. Über den Jahreswechsel scheint das Gesagte schon wieder in Vergessenheit geraten zu sein. Schade.

Von anderen Studierenden habe ich Ähnliches wahrgenommen. Keine*r von ihnen fühlt sich wohl bei dem Gedanken, die Übung bei Prof. Dr. Weber zu belegen. Ich habe außerdem gehört, dass Students of Color aus meinem Umfeld nicht an der Übung teilnehmen wollen, weil sie Angst vor Diskriminierung haben, und stattdessen lieber ein Semester länger studieren würden. Aus Angst vor einer Lehrveranstaltung in der akademischen Ausbildung behindert und trotz aller anfänglichen Bemühungen von studentischer und universitärer Seite damit alleine gelassen zu werden, enttäuscht mich sehr.”

Beitragsbild: Annica Brommann

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem “national-konservativen Kurs” anstatt dem “neoliberale[n] Lucke-Kurs” weitermachen werde. Hier galt Weber als “Rechtsaußen” und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich “‘Biodeutsche’ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern” für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

“Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‘Große Austausch’ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.”

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals “entschieden von den unsäglichen Äußerungen” und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als “Landesdiktator” und Parteifreund*innen als “Kanalratten” beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen “Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative” entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

“[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.” 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band “Hassgesang”, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” den “Reichsbürger” Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine “BRD-GmbH”, in der Bürger “Personal” seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner “reaktionären Äußerungen” auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein “geschichtsrevisionistisches Weltbild” gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines “Asylantenwohnheims” abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: “Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.” Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

“Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

“Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen “gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität” ansähe.

“Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.”

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner “bisherige[n] Wirkungsstätte” zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich “durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten” müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

“Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.”

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: “Historische Grundlagen des Rechts”, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich “Grundlagen” zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative “Uni ohne Nazis” wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, “rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken” und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der “Studierenden of Colour” an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bei Weber zu besuchen?

“Die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.”

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

“Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.”

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

“Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.”

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

“Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.”

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie “Versuche einer multikulturellen Umgestaltung” ablehnen und eine “deutsche Leitkultur” fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister

Unterm Dach 14: Unserer ehemaligen Rektorin unters Dach geschaut

Unterm Dach 14: Unserer ehemaligen Rektorin unters Dach geschaut

Hier kommt ihr zur vierzehnten Folge

“Unterm Dach” startet hochkarätig in die neue Sendezeit. In dieser ersten Folge haben Svenja und Tom Frau Prof. Dr. Hannelore Weber eingeladen, um mit ihr über ihre vergangene Amtszeit zu sprechen. Wie war es, als erste Frau das Amt des Rektorats der Uni Greifswald zu bekleiden? Und wie war das universitäre Ost-West-Verhältnis nach der Uni? Welche Projekte blieben besonders in Erinnerung und wie lief die Hochschulpolitik unter Coronazeiten ab?

Anschließend sprechen wir gemeinsam mit Mels Patrick Melser Scharkowski aus Melsdorf über die konstituierende Sitzung der neuen Legislatur. Dabei geht es unter anderem um die Lukrativität von Briefwahlen, um Zwischenrufe per Chat und die Zugänglichkeit des StuPas. Außerdem sprechen wir über die vielen Wahlen, die in der ersten Sitzung bereits angestanden haben (darunter die Ausschüsse und Prüfer*innen) und die Bewerbung fürs StuPa-Präsidium. Und auch das Melsgate, das uns während der Sitzung alle einmal aus dem Halbschlaf gerissen hat, wird natürlich thematisiert.

Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns einfach einen Kommentar (hier oder bei radio 98eins) oder eine Mail an: web-podcast@moritz-medien.de.

Beitragsbild: Jonas Meyerhof

Unterm Dach 14: Unserer ehemaligen Rektorin unters Dach geschaut

Unterm Dach 14: Unserer ehemaligen Rektorin unters Dach geschaut

Svenja und Tom sprechen mit unserer ehemaligen Rektorin, Frau Prof. Dr. Hannelore Weber.

Timestamps:

00:00:00 – 00:25:13
“Universitäten sind keine Unternehmen. Sie leben davon, dass man Ideen gemeinsam gestaltet”
— ein universitärer Werdegang: Uni nach der Wende, Frau Weber als erste weibliche Rektorin an der Universität Greifswald und die Aufgabenfelder des Rektorats
00:25:15 – 00:46:48
“Ich weiß als Psychologin: Das Schlimmste, was man von einem Menschen verlangen kann, ist, Gewohnheiten aufzugeben”
— Schlüsselmomente der Amtszeit: Gleichstellung schaffen, die Heterogenität der Studierendenschaft, Uni-Politik unter Corona
00:46:48 – 01:16:28
“Und deine Heimat ist ein Dorf, wo gerade erst das Feuer und das Kupferkabel entdeckt wurden”
— die neue Legislatur: Anwesenheit, Stimmübertragung in Coronazeiten, Chatdiskussionen und Ordnungsrufe, die Zugänglichkeit des StuPas
01:16:28 – 01:45:42
“Und genau da sind wir wieder bei der Ursprungsproblematik, dass es eben ein Öffentlichkeitsproblem gibt”
— die erste Hälfte der Sitzung: online tickern, die Kosten von Briefwahlen, Bewerbung fürs StuPa-Präsidium, AStA-Wahlen, Wahlen der Ausschüsse
01:45:42 – 02:03:54
“Es hat mir Spaß gemacht, hier zu sein und … Macht es mir nach!”
— die zweite Hälfte der Sitzung: Melsgate, Mensa- und Kulturauschuss, Prüfer*in für rechnerische und sachliche Richtigkeit, Kassenprüfer*in, und die Unterstützung der Gegendemo vom 1. Mai

Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns einfach einen Kommentar oder eine Mail an: web-podcast@moritz-medien.de

Beitragsbild: Lilli Lipka