Die Sommer-Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Greifswald tagt ab 16 Uhr in der Mensa am Schießwall. Wir werden die Veranstaltung mit einem Liveticker begleiten.
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Vor dem Hintergrund der vorlesungsfreien Zeit waren die Zuschauerreihen während der Februar-Sitzung des Senats vergangenen Mittwoch gut gefüllt. Grund hierfür waren aber weniger die beiden Masterstudiengänge „Biodiversität und Ökologie“ oder „Tourismusmanagement“ oder die zweite Lesung zum künftigen Leitbild der Universität. Viel mehr lockte die angekündigte Pro-/Contra-Diskussion zum ewigen Streitthema Hausberufungen in den Konferenzraum der Universität.
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In seiner letzten Sitzung der Legislatur verabschiedete der Senat einstimmig die Rahmenprüfungsordnung, die bereits in der Februarsitzung beraten wurde und eine Verbesserung der Studienbedingungen mit sich bringt: Teilzeitstudium, weniger restriktive Bearbeitungszeiten bei Hausarbeiten, etc. Grund für die neue Rahmenprüfungsordnung, die den Rahmen für die einzelnen Fachprüfungsordnungen setzt, ist auch das neue Landeshochschulgesetz. Von den Änderungen werden erst neue Studierende profitieren oder jetzige Bachelor-Studenten, die ihren Master in Greifswald machen werden.
Bei der Diskussion um den Rektoratsbericht brachte StuPa-Präsident Erik von Malottki die schwierige Studierbarkeit im Fach Geschichte zur Sprache. Nach einem Deckeneinsturz im September wurde das Historische Institut gesperrt. Damit ist auch die Bibliothek für die Geschichtsstudenten nicht zugänglich. “Wir Studierende haben es als kurzfristige Lösung akzeptiert, dass eine Mitarbeiterin die Bücher nach drei Tagen zur Verfügung stellt. Für das ganze Sommersemester ist es jedoch nicht akzeptabel”, so der StuPa-Präsident. Er forderte, dass die Bibliothek noch vor dem 1. Oktober 2011 in die Rubenowstraße 1 umzieht, da sonst Geschichte nicht studierbar sei. Uni-Rektor Professor Rainer Westermann verwies auf eine mittelfristige Planung: “Momentan ist in der Alten Bibliothek das Studierendensekretariat untergebracht, das dann in die Alte Augenklinik zieht.” Danach müssten die Räume noch hergerichtet werden: “Das kann leider noch etwas dauern”, so Westermann. Eine andere Lösung wäre realisierbar, wenn der gesamte Bestand in der Uni-Bibliothek am Beitz-Platz untergebracht würde, machte Westermann einen Alternativvorschlag. “Die Philosophische Fakultät muss uns aber ein Signal geben”, das bisher nicht gekommen sei.

Uni-Rektor Professor Rainer Westermann forderte die Philosophische Fakultät auf, auf das Rektorat zuzukommen.
Während durch einen Zugang zur Bibliothek die Studienbedingungen für die Geschichtsstudenten wieder verbessert werden, erhofft sich die Universität dies auch für die Ausschreibung von vier Professuren für die gesamte Hochschule. Nach den Beschlüssen des Rektorats fühlte sich der Senat zu folgenden Professuren angehört und machte damit den Weg für die Ausschreibung frei. Die Philosophische Fakultät kann nun ihre W2-Professur für Slawische Sprachwissenschaft und ihre W1-Juniorprofessur für Deutsch als Fremdsprache besetzen. Von den anderen beiden Juniorprofessuren profitiert die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät. Sie kann die jeweiligen W1-Professuren für Diskrete Biomathematik und Proteinbiochemie ausschreiben.
Erfreut zeigte sich Westermann über die Bewilligung von fünf Juniorprofessuren aus den zusätzlichen Mitteln des Hochschulpaktes. Neben den drei W1-Juniorprofessuren, für die der Weg frei gemacht wurde, sind jeweils noch eine W1-Juniorprofessur Religion an der Theologischen und eine für Genderforschung an der Philosophischen Fakultät vorgesehen. Hinzu komme eine interfakultäre W1-Professur für Ethik, die aus Mitteln der Medizinischen Fakultät bezahlt wird, aber mit der Philosophischen Fakultät zusammenarbeitet.
Weiter ging es beim Rektoratsbericht mit den örtlichen Zulassungsbeschränkungen für verschiedene Studiengänge im kommenden Wintersemester. Verwundert fragte der stellvertretende Senatsvorsitzende Thomas Schattschneider, nach dem Diplom in Psychologie. “Die Umstellung dauert noch mindestens ein Jahr”, antwortete Westermann. “Die Studienkommission des Senats hat sich geweigert, sich damit zu befassen”, ergänzte Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Aus dem Rektoratsbericht gehen auch verschiedene zukünftige Bauvorhaben hervor:
Dem Rekoratsbericht ist auch zu entnehmen, dass der Rektor die Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „familiengerechte Hochschule“ unterzeichnet hat. In dieser Absichtserklärung bekennt sich die Universität, die Familienfreundlichkeit an der Uni für die nächsten drei Jahre weiter zu verbessern. Der Rektoratsbericht zählt dazu folgende Maßnahmen auf:
Fotos: David Vössing, Tjorven Hintze (Rechenzentrum), Carsten Schönebeck (Westermann)
Rahmenprüfungsordnung, Wahlen, unbefristete Arbeitsverhältnisse und Rektoratsbericht: Mit verschiedenen Themen befasste sich der Senat in seiner Februarsitzung am letzten Mittwoch. Los ging es mit dem Rektoratsbericht, den Uni-Kanzler Dr. Wolfgang Flieger vorstellte:
Neue Rahmenprüfungsordnung setzt Landeshochschulgesetz um
Weiter ging es in der Tagesordnung mit der ersten Lesung zum Entwurf der neuen Rahmenprüfungsordnung. Eine Entscheidung darüber traf der Senat noch nicht, womit erst im März oder April zu rechnen ist. „Mit dem Entwurf passen wir uns an das neue Landeshochschulgesetz an“, machte Professor Claus Dieter Classen deutlich, der die Studienkommission zur Erstellung der Rahmenprüfungsordnung koordinierte. Die Rahmenprüfungsordnung gibt einen Rahmen vor, an die sich die einzelnen Fachprüfungsordnungen halten müssen. Die Rahmenprüfungsordnung sieht beispielsweise vor, dass in nicht modularisierten Studiengängen im Durchschnitt der Besuch von maximal 22 Semesterwochenstunden pro Semester Regelstudienzeit verlangt werden.
Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, lobte die Ordnung, wünschte sich aber mehr Soll-, als Mussvorschriften. Damit will er die Vorgaben der Rahmenprüfungsordnung lockern. „Ein Rahmen muss sein“, antworte Classen der sich für Änderungswünsche definitiv offen zeigte. So kündigte Fesser schon an, eine Obergrenze von 30 Minuten für mündliche Verteidigungen von Abschlussarbeiten zu beantragen, die derzeit bei bis zu 20 Minuten im Entwurf der Rahmenprüfungsordnung steht. Für die Studierendenschaft kündigte Korbinian Geiger einen Antrag an, indem sich Studenten in modularisierten Studiengängen den Freiversuch für eine Modulprüfung aussuchen können. „In diesem Punkt war kein Konsens in der Studienkommission zu erreichen“, ergänzte Classen, jedoch bleibe der Freiversuch für Abschlussarbeiten in modularisierten Studiengängen erhalten. Ein Interview mit StuPa-Präsident Erik von Malottki über die wesentlichen Änderungen der Rahmenprüfungsordnung gibt es hier.
Ausweitung unbefristeter Arbeitsverhältnisse

Der Senat beschloss eine Ausweitung befristeter Arbeitsverhältnisse und verbessert so die Beschäftigungssituation einiger Uni-Mitarbeiter.
Einstimmig genehmigte der Senat eine Ausweitung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen: „Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Hochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Arbeitnehmer abschließen“, lautet ein Teil des Beschlusses. Mit besonderen Aufgaben sind unter anderem Drittmittelprojekte im Hochschulpakt gemeint. Uni-Kanzler Dr. Wolfgang Flieger will damit die Funktionsfähigkeit erhalten: “Personen, die sich gerade mit der Materie auskennen, werden nach ihrer zweijährigen Befristung wieder entlassen.” Bei wegfallenden Drittmitteln müssten dann die Sachmittel gekürzt werden, befürchtete hingegen Fesser. Dann nähmen wir die Mitarbeiter eben auf Planstellen, die durch Pensionierungen frei werden, entgegnete Flieger. Ein weiterer Teil des Beschlusses ist, dass die Uni mit dem Globalbudget Stellen für Auszubildende zur Verfügung stellen kann.
Außerdem wählte der Senat in geheimer Abstimmung drei nicht-studentische Vertreter in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes: Dr. Robert Riemer, Professorin Susanne Soretz und Mike Naujok. Korbinian kannte nicht alle drei Kandidaten und beantragte erfolglos eine Verschiebung der Wahl auf die Märzsitzung.
Fotos: David Vössing, Carsten Schönebeck (Flieger)
Im letzten Jahr wurde überlagert vom Streit um die Lehrerbildung auch über ein neues Landeshochschulgesetz verhandelt und dieses zum Jahresende beschlossen. Im fertigen Gesetz finden sich auch Forderungen von Studierenden wieder.
Im letzten Mai rief der moritz euch an dieser Stelle auf, für eine studienfreundliche Ausgestaltung des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG) Mecklenburg-Vorpommerns zu demonstrieren. Auch wenn es im letzten Jahr nur eine Demonstration für den Erhalt des Lehramts gab, so hat diese wohl ausreichende Erinnerungen an den Bildungsstreik 2009 hervorgerufen. Die Mitte Dezember beschlossene Änderung des LHG ist für die Studierenden insgesamt erfreulich. Mathias Brodkorb, Sprecher für Hochschulpolitik der SPD-Landtagsfraktion , äußerte sich sehr positiv über die Rolle der Greifswalder Studierendenschaft im Gesetzgebungsverfahren: „Übrigens dürfen sich die Greifswalder Studierenden einen deutlichen Teil des Erfolgs auch selbst anrechnen. Erik von Malottki (Präsident des Studierendenparlamtes) hat gerade in der Bologna-Debatte mit viel Geschick und klugen Argumenten großen Einfluss auf die Gesetzesformulierungen genommen.“
Eine der Hauptforderungen der Proteste in den letzten Jahren war es den Master als Regelstudienabschluss einzurichten. Das steht zwar nicht im neuen LHG, aber drei der Änderungen gehen in diese Richtung. So freut es den hochschulpolitischen Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) Franz Küntzel besonders, dass die „Masterhürde“ im neuen LHG ausdrücklich verboten ist. Als Hürde wurde die pauschale Mindestnote von 2,5 für die Aufnahme eines Masterstudiums gekennnzeichnet. Angesichts schwach besuchter Masterstudiengängen und 86 Prozent der Bachelorabsolventen, die eine Abschlussnote von 2,5 oder besser erreichten, ist eine andere Änderung in der Praxis wohl deutlich wichtiger.
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Abschaffung von Master-Hürde und Freiversuch, Teilzeitstudium, Stärkung des Rektors, Erhalt des Diploms und Prüfungsbenotung nur noch mit “bestanden” oder “nicht bestanden”. Diese Änderungen enthält das Landeshochschulgesetz (LHG), das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Im Interview mit dem webMoritz begrüßen StuPa-Präsident Erik von Malottki und Franz Küntzel, AStA-Referent für Hochschulpolitik, grundsätzlich das neue LHG. Aber es gibt auch Kritik.

Erik von Malottki (li.) und Franz Küntzel begrüßen grundsätzlich das neue Landeshochschulgesetz (LHG).
webMoritz Am 1. Januar ist das neue Landeshochschulgesetz (LHG) in Kraft getreten. Was sind die wesentlichen Änderungen?
Franz Küntzel Wir haben jetzt einen verstärkten Fokus auf dem Teilzeitstudium, was wir vorher nicht hatten. Studierende haben jetzt einfach die Möglichkeit, besser neben dem Beruf oder mit dem Kind zu studieren, als es vorher möglich war. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Wegfall der sogenannten Master-Hürde. Das ist ein kleines Wunschkind von Studierenden und den politischen Jugendorganisationen gewesen. Hinzu kommt, dass das Diplom in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleibt.
Erik von Malottki Das LHG bringt für die Studierenden wesentliche Verbesserungen, vor allem beim Bologna-Prozess. Die Studentenproteste der letzten Jahre und der verstärkte Druck der Studierendenschaften auf die Politik haben dafür gesorgt, dass unsere Forderungen jetzt umgesetzt werden und wesentliche Verbesserungen bei Bachelor- und Masterstudiengängen möglich sind. Das LHG gibt uns dazu verschiedene Möglichkeiten.
webMoritz Welche Verbesserungen wurden erreicht und welche Möglichkeiten siehst du?
Erik Unter anderem, dass nicht mehr alle Prüfungsnoten in die Endnote gezählt werden müssen, sondern auch mit bestanden oder nicht bestanden gewertet werden können, wie es beim Diplom und Staatsexamen schon jetzt ist. Damit können wir die Prüfungslast und den ständigen Prüfungsdruck senken, der eigentlich das größte Problem des Bologna-Prozesses ist. Das Studium für Bachelor- und Masterstudenten wird künftig weniger verschult sein. Es wird mehr Freiräume geben. Diese müssen wir als Studierendenschaft nutzen und die universitären Gremien dazu bringen, diese Möglichkeiten komplett in die neue Rahmenprüfungsordnung und in die einzelnen Prüfungsordnungen zu bringen. Die Ergebnisse des LHG sind noch nicht fest, wir müssen sie erst an unserer Universität Realität werden lassen.
webMoritz Der Senat hat in seiner Dezembersitzung eine Bologna-Richtlinie verabschiedet. Wie bewertet ihr diese?
Franz und Erik Wir begrüßen, dass die Universität sich zeitgleich mit den unseren Landespolitikern mit den Problemen bei der Umsetzung der Bologna-Reform auseinandersetzt. Die Richtlinie ist ein Schritt zur Umsetzung der Forderungen der Studierenden, welche schon seit Jahren bekannt sind. Nichtsdestotrotz hätten wir uns eine größere Verbindlichkeit des Papiers gewünscht.
webMoritz Wann findet sich das LHG in den Prüfungsordnungen wieder oder gilt die Änderungen wie beispielsweise die Abschaffung des Freiversuches (dieser ist in vielen Prüfungsordnungen vorgesehen) ab sofort?
Franz Die jetzigen Studierenden, die nach den alten Prüfungsordnungen studieren, werden den Freiversuch behalten, wie sie ihn kennen. Es wird jetzt in vielen Fächern eine neue Prüfungsordnung erstellt. Dort wird der Freiversuch dann leider wegfallen. Gut ist, dass uns der Senat entgegenkommen ist und es bei zukünftigen Prüfungen generell drei Versuche geben wird. Das ist auf jeden Fall begrüßenswert, aber dafür hätte man nicht die Optionalität des Freiversuchs im LHG einführen müssen. Was wir als Studierendenvertreter noch kritisch sehen, ist, dass in den Bachelorprüfungsordnungen 2010 den Studierenden schon der Freiversuch weggenommen worden ist, obwohl das neue LHG noch gar nicht in Kraft getreten ist. Wir prüfen zurzeit, inwiefern man dagegen vorgehen kann.

Malottki: "Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG schnell umgesetzt werden, aber die positiven Sachen nicht umgesetzt werden."
Erik Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG schnell umgesetzt werden, aber die positiven Sachen nicht umgesetzt werden. Die Vollversammlung hat gezeigt, dass die Studierenden den Freiversuch auch in Zukunft behalten wollen, trotzdem hat sich die Universität gegen die Beibehaltung des Freiversuchs entschieden. Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG sofort umgesetzt werden, aber die positiven Veränderungen für Studierende anscheinend verzögert werden.
webMoritz Gibt es noch andere Kritikpunkte eurerseits?
Franz Wir sehen es kritisch, dass sich an Fachschulen bestimmte Bachelor- und Masterstudiengänge ihren Abschluss als Diplom anerkennen lassen können. Darin sehen wir einen Etikettenschwindel, denn entweder kehrt man zu Diplomstudiengängen zurück, die sich seit Jahrhunderten bewährt haben, oder stellt komplett auf Bachelor und Master um, wie es in den letzten zehn Jahren geschehen ist. Diesen Mischmasch finden wir nicht gut.
webMoritz Was schlägst du als Lösung vor?
Franz Wer Bachelor und Master studiert, soll das auf dem Zeugnis auch stehen haben wie auch Diplomabsolventen. Wir müssen jetzt erst einmal gucken, wie das umgesetzt wird. Dann müssen wir gegebenenfalls Schritte ergreifen, denn sonst können die Doppelbezeichnungen bei Studierenden und Arbeitgebern zu Irritationen führen. Zum Glück ist Greifswald davon nicht betroffen.
Erik Es gibt natürlich auch noch andere negative Punkte am LHG. Die Position des Rektors wird entscheidend gestärkt. Dies ist kritisch zu betrachten, weil wir uns als Studierendenschaft für eine demokratische Hochschule stark machen. Uns ist wichtig, dass die Machtbalance in der Universität nicht gefährdet wird und die Gefahr sehen wir mit der Stärkung des Rektors.
webmoritz Wie wird der Rektor gestärkt?
Erik Zusätzlich bekommt der Rektor einen größeren Einfluss auf die Studierendenschaft. So wird die Haushaltsprüfung durch den Rektor verstärkt. Wir hoffen natürlich nicht, dass sich das so auswirkt, dass die Studierendenschaft irgendwann am Gängelband des Rektors ist.
webMoritz Mit den Haushaltsmitteln meinst du die Mittel der Studierendenschaft, die jeder Studierende mit seinem Semesterbeitrag bezahlt?
Erik Genau.

Küntzel fordert: Senat und Fakultätsräte sollen künftig zur Hälfte aus Studenten bestehen. Bisher sind es zwei Drittel.
Franz Die Studierendenschaften wurden damals gegründet, um den Studierenden eine stärkere Stellung in der Universität zu geben. Deswegen nennt es sich auch studentische Selbstverwaltung. Für uns ist jetzt fraglich, warum der Rektor dort jetzt größeren Einfluss bekommen soll. Es ist okay, dass die Rechtsabteilung StuPa-Beschlüsse prüft, aber über die Gelder der Studierendenschaft sollte ein Rektor nicht entscheiden dürfen. Was ist denn, wenn wir wieder mal zur Demo nach Schwerin fahren wollen und der Rektor sagt dann: „Ich bezahle euch aber die zehn Busse nicht. Das dürft ihr aus meiner Sicht nicht.“ Dann stehen wir alle natürlich alle ein bisschen schlecht da.
webMoritz Vermisst du noch einen Punkt im LHG?
Franz Was im LHG trotz unserer Forderung nicht aufgenommen wurde, ist außerdem, dass die Studierende einen größeren Einfluss auf die akademischen Gremien bekommen sollen. Es ist momentan so, dass wir nur ein Drittel aller Mitglieder im Senat und in den Fakultätsräten stellen. Es müsste aber die Hälfte sein, eine Hälfte Studierende, eine Hälfte Professoren und Mitarbeiter, damit das ausgeglichen ist. Man darf die Belange und Bedürfnisse Studierender nicht ausblenden und deswegen muss man für eine gerechte Verteilung der Sitze sorgen.
webMoritz Ist die Hochschulpolitik auch noch anderweitig durch das neue LHG betroffen?
Erik Ein positiver Punkt ist, dass in Zukunft der Rektor die Studierenden bei Vollversammlungen freistellen muss. Somit finden zu der Zeit dann keine Lehrveranstaltungen mehr statt.
Franz Dadurch können wir auch ganz andere Konzepte für die Vollversammlung entwickeln. Wir können die Vollversammlung vormittags, mittags stattfinden lassen oder mit anderen Sachen kombinieren. Man kann dieses basisdemokratische Organ ganz anders ausrichten. Es wird dann nicht mehr eine vierstündige Gängelveranstaltung sein. Das kann sich jetzt alles ändern und ich bin zuversichtlich, dass das auch attraktiver werden wird. Die Studierenden müssen sich aber auch mehr beteiligen. Wir haben das dieses Jahr gesehen, dass wir viel erreicht haben, aber wir haben den Rückhalt der Studierenden vermisst. Die finden es gut, dass das BWL-Diplom erhalten bleibt oder das Lehramt in Greifswald bleibt, aber dass sie für solche Sachen auch auf die Straßen gehen, ist leider nicht so.
Erik Ein weiterer Punkt im LHG ist auch, dass die studentischen Medien jetzt gesetzlich institutionalisiert werden. Das heißt, dass die studentischen Medien jetzt eine legale Funktion innerhalb der Studierendenschaft haben. Es gibt uns mehr Mittel, dass die studentischen Medien durch die Universität unterstützt werden.
webMoritz Wir danken für das Gespräch.
Das Interview führte David Vössing.
Fotos: David Vössing
Seit einiger Zeit wird über die Abschaffung der sogenannten “Masterhürde” diskutiert, worunter eine qualitative Zulassungsbeschränkung zu verstehen ist. Demnach wird eine Mindestnote im Bachelorabschluss festgesetzt, die erforderlich ist, um ein Masterstudium aufnehmen zu können. Wie aus einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion der SPD Mecklenburg-Vorpommern hervor geht, haben sich SPD und CDU darauf geeinigt, zukünftig keine qualitative Zulassungsbeschränkung im neuen Landeshochschulgesetz zu verankern. “Künftig wird es nicht mehr zulässig sein, dass der Zugang zum Masterstudium pauschal durch eine Mindestabschlussnote definiert wird”, heißt es in der Stellungnahme der SPD. Erik von Malottki, Präsident des Studierendenparlamentes und einer der Antragsteller, in dem die Abschaffung der “Masterhürde” für die Philosophische Fakultät gefordert wurde, ist erfreut: “Die Landesregierung gibt der Studierendenschaft, die einen entsprechenden Antrag beim Fakultätsrat einreichte, damit Rückenwind.”
“Die Masterhürde abzuschaffen, ist prinzipiell richtig”, meint Thomas Schattschneider, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommerns (LKS) gegenüber dem webMoritz. “Allerdings müssen auch genügend Plätze zur Verfügung stehen”, merkt der LKS-Sprecher abschließend an.
Darüber hinaus soll im Interesse von Professoren und Studierenden jedem Studiengang die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, wie viele Module benotet werden und wie viele von diesen in die Abschlussnote eingehen sollen. Ziel dieses Vorschlages ist die Verringerung der Prüfungsflut. Bereits am 11. November teilte Daniela Gleich, Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses der Greifswalder Universität in einer Pressemitteilung mit, dass auf die ehrgeizigen Ziele der Bolognareform eine schlechte Umsetzung folgte und somit die Prüfungslast der Studierenden erhöht würde. Dies hätte zur Folge, dass sich “die Prüfungsleistungen verschlechtert” und “der psychische Druck auf Studierende erhöht” hätten.
Um die Mobilität der Studiereden zu erhöhen, sollen im nun vorgelegten Gesetzesentwurf Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Darüber hinaus soll in allen Studiengängen ein Begabtenstudium eingeführt werden. Studierende eines solchen Studienganges sollen in diesem Zusammenhang von den Bologna-Vorgaben befreit und alternative Prüfungsleistungen erbringen können. “Ich frage mich, warum Begabte einen Erlass von Bologna-Vorgaben bekommen, Nicht-Begabte aber weiterhin durch dieses Hamsterrad laufen müssen”, kritisiert der LKS-Sprecher die Sonderbehandlung. Des weiteren ermöglicht der veränderte Gesetzesentwurf nun die Reintegration des Greifswalder Klinikums in die Universität. Sollte der Landtag dem Entwurf seine Zustimmung erteilen, könnte demnach das Greifswalder Universitätsklinikum zum 01.Januar 2011 wieder Bestandteil der Hochschule sein.
Nach Angaben der Pressemitteilung soll es zudem wieder möglich sein, den Kanzler der Universität als Beamten auf Lebenszeit in dieses Amt zu berufen. Damit würde sich die Abhängigkeit des Kanzlers vom Rektorat und Senat verringern. Schließlich wäre es demnach künftig nicht mehr möglich, dass der Senat den Kanzler seines Amtes per Misstrauensvotum entheben könnte. “Alternativ kann sich die Hochschule auch für einen Prorektor für Verwaltung entscheiden”, heißt es weiterhin in der Verlautbarung der Regierungsparteien des Schweriner Landtages. Für die Studierenden der Betriebswirtschaftslehre wird speziell an der Universität Greifswald ebenfalls alles wie bisher bleiben. Im Entwurf ist nun festgehalten, dass der Diplomabschluss nach wie vor an Hochschulen des Landes angeboten werden kann. Diese Regelung wurde jedoch vor allem für angehende Ingenieure geschaffen. Diese soll zukünftig auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Antrag ein Diplomzeugnis zu erhalten. Franz Küntzel, AStA-Referent für Hochschulpolitik, begrüßt diese Entscheidung und freut sich sehr, “dass man endlich auch erkannt hat, dass das Diplom eine erhaltenswerte Ausbildung ist und diese einen wichtigen Wettbewerbsvorteil für Mecklenburg-Vorpommern darstellt.”
Von Seiten der Vertreter der Studierendenschaft wird der veränderte Entwurf zum Landeshochschulgesetz positiv aufgenommen. “Im Gegensatz zu dem, was uns im Bildungsausschuss vorgelegt wurde, ist das eine starke Verbesserung. Das neue Landeshochschulgesetz ist in der Form somit ein Schritt in die richtige Richtung”, bewertet der StuPa-Präsident den Entwurf. “Das jetzige Landeshochschulgesetz wäre ohne das Engagement der Studierenden durch Demonstrationen, Bildungsstreik und Kritik während der Anhörung nicht möglich gewesen”, fügte der StuPa-Präsident auf dem Alternativen Bildungskongress, der am vergangenen Wochenende in Rostock stattfand, hinzu. “Zum einen ist man endlich auf die Kritikpunkte der Studierenden eingegangen und zum anderen versucht man endlich den gesamten Bologna-Prozess kritischer zu betrachten. Die Abschaffung der Masterhürde ist ein Indiz dafür”, bewertete Franz Küntzel dem webMoritz gegenüber die Veränderungen beim Landeshochschulgesetz. Allerdings klingen bei ihm auch kritische Töne an, schließlich wolle man immer noch den Freiversuch durch die Hintertür abschaffen.”Verglichen mit dem ersten Entwurf sind die Veränderungen ganz gut. CDU und SPD sind damit dem Bildungsministerium in den Rücken gefallen, was für uns aber in Ordnung ist”, resümiert Thomas Schattschneider über die beschlossenen Veränderungen. Das neue Landeshochschulgesetz soll im Dezember im Schweriner Landtag verabschiedet werden.
Fotos: Saturnus via flickr (Schweriner Schloss), Kolossos via Wikipedia (Schweriner Schloss Aufmacher), Christine Fratzke (Franz Küntzel)
“Mit der heutigen breiten Zustimmung zu den Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes im Bildungsausschuss des Landtages sehe ich die Arbeit des Bildungsministeriums für ein praxisnahes und zeitgemäßes Hochschulgesetz bestätigt. Dieses Gesetz befördert den Bolognaprozess und stärkt die Hochschulautonomie”, lobt der Staatssekretär des Bildungsministers, Udo Michallik, die Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes nach der 93. Sitzung des Bildungsausschusses des Landtages in Schwerin.
Ganz anders sehen das hingegen die Vertreter der Studierendenschaften. „Statt auf die Proteste der Studierenden zu reagieren und endlich entscheidende Weichen für Qualitätsverbesserungen in der Lehre zu stellen, werden neue Proteste heraufbeschwört”, kritisiert Thomas Schattschneider, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS), die Zustimmung des Bildungsministeriums.
Am Donnerstag, dem 30. September fand im Bildungsausschuss des Mecklenburg-Vorpommerschen Landtages die öffentliche Anhörung zum vierten Änderungsgesetz des Landeshochschulgesetzes statt. Neben Vertretern der LKS waren auch Mitglieder der Hochschulleitungen, Vertreter der Personalräte und Universitätsklinika geladen.
In dem neuen Entwurf des Landeshochschulgesetzes (LHG), das im Dezember diesen Jahres dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden soll, wird sich unter anderem für ein Studienkontenmodell ausgesprochen. Es soll Studierenden, die ihr Studium deutlich unterhalb der durchschnittlichen Regelstudienzeit abschließen, ein Bildungsgutschein zur Verfügung gestellt werden, der für Weiterbildungsangebote der Hochschulen des Landes genutzt werden soll.
Es dürfe nicht das Ziel sein, möglichst viele Studierende in kürzester Zeit zu produzieren, kritisierte Henning Rehm, Sprecher der LKS, das Modell. Vielmehr komme es darauf an, qualifiziertes Fachpersonal auszubilden. Studierende, die ihr Studium weit unterhalb der Regelstudienzeit absolvierten, seien so gering, dass man sie vernachlässigen könne. Zudem würde diese Zahl aufgrund zwingender Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des Studiums weiter sinken. “Gleichzeitig bleibt die Landesregierung Antworten schuldig, wie die Kosten für die Studienkontenverwaltung und die Weiterbildungsangebote von den Hochschulen kompensiert werden”, erklärte Rehm abschließend.
Was aus Sicht des Bildungsministeriums eine optimale Regelung der Freiversuchsregelung ist, wird von Seiten der Vertreter der Studierendenschaften hingegen als “Verschlechterung der Studienbedingungen” bewertet. So provoziere die optimale Regelung eine faktische Abschaffung des Freiversuches. Darüber hinaus würde die Zahl der Freiversuche reduziert. “Statt die Zahl der Prüfungsversuche zu reduzieren, sollten die Möglichkeit der Wiederholungsprüfungen ausgeweitet werden”, kommentiert Rehm weiter.
Die Studierendenschaften müssen sich ebenfalls auf einige Veränderungen einstellen, die nicht unbedingt im Sinne derselben sind. So sehen es zumindest die Sprecher der LKS. Zum einem wolle der Gesetzgeber die Rechte der Studierendenschaften dadurch stärken, indem die Einberufung einer Vollversammlung ermöglicht werden soll. Eine verpflichtende Einberufung der Vollversammlung, wie es beispielsweise die Greifswalder Studierendenschaft auf der Vollversammlung im vergangenen Semester forderte, wird in dem Gesetz nicht verankert.
Darüber hinaus soll dem Entwurf zu Folge die “Integration ausländischer Studierender und die Meinungsbildung in der Studierendenschaft durch geeignete Medien” befördert werden. Des weiteren ist im neuen Entwurf eine “Erprobungsklausel” verankert, wonach Hochschulen “in Gänze von hochschulgesetzlichen Bestimmungen zu Aufbau und Organisation der Hochschulen abweichen” dürfen. Das Amt des Kanzlers darf dabei per Gesetzesentwurf jedoch nicht zur Disposition gestellt werden.
Zudem würde es zu einer Veränderung des Verhältnisses zwischen Rektorat und Studierendenschaft kommen, vorausgesetzt die Mehrheit des Landtages erteilt dem Entwurf in dieser Form seine Zustimmung. Demnach soll die Hochschulleitung in Zukunft den Haushalt der Studierendenschaft überwachen. Entlastungen derselben bedürfen dann der Zustimmung des Rektorats. Die Vertreter der Studierendenschaften erachten dies als einen gravierenden Eingriff in ihre Rechte und lehenen diese Pläne als haltlos ab.
Studierendenschaftsvertreter forderten die Landesregierung mehrheitlich dazu auf, die soziale Öffnung der Hochschulen auszubauen, Angebote für Teilzeitstudiengänge einzurichten, die Mitbestimmungsrechte der Studierendenschaften und Mitarbeitervertretungen zu erweitern und auf spezielle Lehrprofessuren zu verzichten. Im vergangenen Jahr wurden bei Audimaxbesetzungen, so auch in Greifswald, ähnliche Forderungen erhoben.
Der Bildungsausschuss der Landesregierung bewertet den neuen Entwurf des LHG erwartungsgemäß positiv. Nach Angaben der Pressemitteilung des Bildungsministeriums würden mit gleich drei Reformprojekte der Regierung mit auf den Weg gebracht. So würde das neue Gesetz zum einem der aktuellen Strukturreform im Bologna-Prozess gerecht. Zum anderen würde damit die Hochschulautonomie gestärkt und die Universitätsmedizin neu organisiert. Hierunter fällt unter anderem die Zusammenführung des Greifswalder Universitätsklinikums und des Fachbereiches Medizin der Ernst-Moritz-Arndt Universität zur Teilkörperschaft “Universitätsmedizin”.
Im Mittelpunkt der Gesetzesänderungen stehen nach Angaben des Bildungsministeriums effizientere Studienbedingungen für die Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern. So müssen dem Gesetzesentwurf zu Folge die Hochschulen des Landes ihre Studienangebote im Bachelor/ Master-System künftig besser aufeinander abstimmen. Damit soll unter anderem ein verzögerungsfreier Hochschulwechsel ermöglicht werden. Darüber hinaus kommt es aus Sicht des Bildungsministeriums zu einer Stärkung der Hochschulautonomie, indem Studien- und Prüfungsordnungen künftig nicht mehr vor dem Ministerium anmelde- und genehmigungspflichtig sind. Dem Rektorat soll per Gesetzesänderung zukünftig “im Ausnahmefall” ein Vetorecht eingeräumt werden.
Von den Vertretern der Studierendenschaften wird jedoch nicht nur der Gesetzesentwurf, sondern auch die Zusammensetzung der zur Anhörung geladenen Mitglieder kritisiert. So wurden einem Schreiben der Landeskonferenz der Studierendenschaften zu Folge die Senate und Konzile der Hochschulen nicht berücksichtigt. “Der
Ausschuss verschloss sich somit einem differenzierten Bild aus den Hochschulen, was angesichts der vorgesehenen
Aufwertungen einzelner Teilkörperschaften und Funktionsträger sowie der nur noch optionalen
Vorhaltung einzelner Gremien ein fatales Signal gegenüber diesen Gremien ist”, schlussfolgern LKS-Vertreter.
Darüber hinaus seien lediglich “selektiv” jeweils zwei studentische Hochschulgruppen der beiden Universitätsstädte eingeladen worden, die nur “einen verschwindend geringen Bruchteil der Studierenden repräsentieren.” Die beiden geladenen Hochschulgruppen sind dem Schreiben zu Folge Teil der Nachwuchsorganisationen von zwei im Landtag vertretenen Parteien und somit keine Vertretung der Studierendenschaften als gesetzmäßiges Organ.
Martin Hackbarth, Vorsitzender der Juso-Hochschulgruppe weist diese Kritik derweil zurück. Schließlich seien Jusos und Linke.SDS eingeladen worden, um ihre Sicht zur Novelle des Landeshochschulgesetzes darstellen zu können. “Das neue Landeshochschulgesetz soll unter anderem die Forderungen des Bildungsstreiks, bei dem sowohl u.a. die Linke.SDS, als auch die Jusos aktiv waren, berücksichtigen. Daher kann ich die Entscheidung, dass Hochschulgruppen eingeladen wurden nur begrüßen”, meint Hackbarth gegenüber dem webMoritz. Zudem könne nicht von einer selektiven Auswahl gesprochen werden, nur weil es andere Parteien “verpasst hätten”, ihre Jugendorganisationen im Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. “Die Entscheidung möglichst viele Organisationen, Gruppen, Personen, Vereinigungen am Gesetzesprozess zu beteiligen kann aus demokratischer Sicht nur begrüßt werden”, erklärte der Juso-Hochschulgruppenvorsitzende abschließend.
Die Landtagsfraktion der SPD publizierte etwa 70 Minuten vor Schluss der Anhörung eine entsprechende Pressemitteilung. LKS-Vertreter kritisierten dieses Vorgehen als “Höhepunkt demokratischer Unkultur”:
“Zu diesem Zeitpunkt waren zwölf der Anzuhörenden noch nicht zu Wort gekommen. Fragen an
die in dieser Gruppe Anzuhörenden waren ebenso noch nicht gestellt worden. Dass zu diesem Augenblick
bereits veröffentlicht wird, die „…fast 60 Sachverständigen bewerteten den Gesetzentwurf grundsätzlich
positiv“, ist nicht nur sachlich falsch, sondern Zeichen einer Missachtung der Anzuhörenden und schadet
dem bereits heute geringen Glauben an Folgen des Anhörungsverfahrens des Landtagsausschusses auf das
Gesetzgebungsverfahren.”
Ebenfalls kritisiert wird das scheinbare Desinteresse der Ausschussmitglieder an den mündlichen Statements der geladenen Gäste. Thomas Schattschneider zu Folge sollen zeitweise lediglich drei der zehn Mitglieder des Bildungsausschusses der Anhörung beigewohnt haben. “Auch schön, dass unser Landtagsabgeordneter gegangen ist, als die Greifswalder Studierendenvertreter mit ihren Redebeiträgen anfingen”, kommentierte Erik von Malottki, LKS-Vertreter und Präsident des Studierendenparlaments via Twitter das Verhalten im Anschluss der Anhörung sarkastisch.
Fotos: Gabriel Kords (Udo Michallik, Thomas Schattschneider), Pressematerial Uniklinikum (Uniklinikum), AStA (AStA-Logo), Kolossos via Wikipedia (Schweriner Schloss),
Am morgigen Mittwoch dem 30. Juni tagt erneut das Studierendenparlament (StuPa). Dieses mal jedoch im Hörsaal in der Löfflerstraße. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr. Der webMoritz wird wie gewohnt live berichten. Diese Woche stehen die Wahlen der Referentin für Kultur, Sport und Erstsemesterwoche, des studentischen Vertreters im Verwaltungsrat des Studentenwerks sowie der stellvertretenden Chefredaktion des webMoritz auf der Tagesordnung.
Der zum 2. Juni eingereichte Tagesordnungspunkt, die Novellierung des Landeshochschulgesetzes (LHG) im StuPa zu diskutieren, konnte auf der vergangenen Sitzung nicht behandelt werden und steht somit erneut zur Debatte. Ernst Moritz Arndt treibt ebenso nach wie vor sein “Unwesen” im StuPa. Die Anträge zum zukünftigen Umgang der Studierendenschaft mit ihrem umstrittenen Patron wurden erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ebenso findet sich der vor über einem Monat eingegangene Antrag, Bundeswehrwerbung im Moritz-Magazin zu verbieten, auf der Tagesordnung wieder – obwohl man bereits im vergangenen Heft auf die Werbeannonce verzichtete.
Neu eingereicht wurde ein Antrag von Alexander Schulz-Klingauf zur Feststellung der Aufgaben des Haushaltsausschusses. Des weiteren soll sich auf Grundlage eines Antrages, welcher von Daniela Gleich, kommissarische AStA-Vorsitzende, Björn Reichel und Franz Küntzel (beide AStA-Referenten für Hochschulpolitik) eingereicht wurde, die Studierendenschaft sich mit der Universität Lübeck solidarisieren. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins habe vor, den Medizinstudiengang in Lübeck zu schließen.
Weitere Informationen zu den Themen, die das StuPa behandeln wird, in der Liste der Tagesordnungspunkte:
Top 1 Berichte: (Die Berichte des AStA, der AGs und der moritz-Medien für die letzten zwei Wochen werden besprochen.)
Top 2 Formalia: (Das Übliche. Es geht um die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Die Tagesordnung wird beraten und verabschiedet.)
Top 3 Finanzanträge (bislang liegen dem webMoritz über eingegangene Finanzanträge keine Informationen vor)
Top 4 Wahl einer Vertreterin und einer Ersatzvertreterin in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes: (Hier bewerben sich Hendrik Hausschild und Eric Kibler)
Top 5 Wahl der studentischen Medien:
Top 5.1. Wahl der stellvertretenden Chefredakteurin des moritz-web: (Hierfür bewirbt sich Christine Fratzke, ehemalige stellvertretende Chefredakteurin des Moritz-Magazins)
Top 6 Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses
Top 6.1 Wahl der AStA-Vorsitzenden: (Es liegt bislang noch keine Bewerbung vor.)
Top 6.2 Wahl der Referentin für regionale Vernetzung und Geschichte: (Auch diese Stelle wird nach bisherigem Kenntnisstand vorerst leer bleiben müssen.)
Top 6.3 Wahl des Referenten für Studierendenaustausch und ausländische Studierende: (hierfür liegt gegenwärtig keine Bewerbung vor)
Top 6.4 Wahl der Referentin für Ökologie: (Hier liegt nach jetzigem Kenntnisstand keine Bewerbung vor.)
Top 6.5 Wahl der beiden Referentinnen für Kultur, Sport und Erstsemesterwoche: (Der Stupist Maximilian Willmann möchte zukünftig dieses Referat besetzen.)
Top 6.6. Wahl der Referentin für den Bologna-Prozess: (Zur Zeit liegt keine Bewerbung vor; es wird jedoch damit gerechnet, dass demnächst eine eingehen wird.)
Top 7 LHG-Novellierung: (Hier geht es um die Diskussion zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes. Bereits auf der Vollversammlung wurde beschlossen, dass es unter anderem ein Freiversuch für Studierende bei Prüfungen und eine Muss-Regelung zur Einberufung einer Vollversammlung geben muss.)
Top 8 Feststellung der Aufgaben des Haushaltsausschusses (Drs. 20/14): (Der Antragsteller Alexander Schulz-Klingauf möchte sich durch die Einbringung dieses Antrages dafür einsetzen, dass die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Haushaltsausschusses klar festgelegt sind, was bislang nicht der Fall war.)
Top 9 Sicherheit im AStA-Büro: (Hier soll nach dem Diebstahl im AStA-Büro darüber diskutiert werden, wie man solche Vorfälle künftig vermeiden könne.)
Top 10 Antrag Solidarität mit der Uni Lübeck (Drs. 20/68) (Hier soll das StuPa beschließen, dass sich die Studierendenschaft der Uni Greifswald mit der Lübecker Universität solidarisiert.)
Top 11 Arbeitsauftrag an den AStA (10-Finger-Schreibkurs) (Drs. 20/45): (In diesem wird der AStA-Referent für Soziales dazu aufgefordert, die Durchführung eines 10-Finger-Schreibkurses für Studenten zu ermöglichen. Hierfür soll er verschiedene Angebote einholen und eine Auswahl treffen.)
Top 12 Namenspatron “Ernst Moritz Arndt” (Drs. 20/32, 20/35, 20/47): (Hier gingen, wie oben beschrieben, je ein Antrag von Korbinian Geiger und Thomas Schattschneider sowie ein weiterer von mehreren Vertretern des RCDS ein.)
Top 13 Militärische Werbung in den Moritz-Medien (Drs. 20/23): (Hier reichten Vertreter von Jusos, Grüner Hochschulgruppe und SDS einen Antrag ein, welcher eine Annahme und Veröffentlichung militärischer Werbung in Ausgaben des moritz-Magazins unterbinden soll. Für dadurch möglicherweise entstehende Einnahmeausfälle soll die Geschäftsführung der moritz-Medien mit einem Alternativkonzept beauftragt werden.)
ToP 14 „EMAS“ (Drs. 20/38): (In diesem Antrag soll sich das Stupa für die Etablierung eines “EMAS”- Konzeptes aussprechen. Das beinhaltet die Etablierung moderner Umweltstandards an der Universität im Bereich der Energieversorgung, Beschaffung und der Müllentsorgung.)
Top 15 Einführung E-Voting (Drs. 20/ 69): (Hier geht es darum, dass man künftig auch elektronisch seine Stimme bei den nächsten Stupa-Wahlen abgeben kann.)
Top 16 Änderung der Geschäftsordnung (erste Lesung Drs. 20/ 70): (Hier ist unter anderem geplant, dass von der Sitzung Audiomitschnitte gemacht werden sollen.)
Top 17 Änderung der Satzung (erste Lesung Drs. 20/ 71): (Während es bisher immer möglich war, schriftliche Anfragen während einer StuPa-Sitzung zu stellen, soll dies künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.)
Top 18 Sonstiges
Bilder: Jakob Pallus (Stupa-Logos)